{"id":1228,"date":"2011-06-14T16:31:18","date_gmt":"2011-06-14T15:31:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=1228"},"modified":"2018-11-09T14:32:03","modified_gmt":"2018-11-09T13:32:03","slug":"aerztemangel-bedarfsanalysen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/aerztemangel-bedarfsanalysen-101228\/","title":{"rendered":"\u00c4rztemangel: Empirisch gesicherte Grundlage f\u00fcr fundierte Bedarfsanalysen"},"content":{"rendered":"<table style=\"float: left; width: 100px;\" border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"1\" width=\"207\" height=\"100\"> <tbody> <tr> <td align=\"center\" bgcolor=\"#ffffff\"><\/td> <\/tr> <\/tbody> <\/table> <p>Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen (Versorgungsgesetz) vorgelegt. Hierzu erkl\u00e4rt Wolfram-Arnim Candidus, Pr\u00e4sident der B\u00fcrgerinitiative Gesundheit DGVP e.V.:<br \/> &#8222;Im Gesundheitswesen und in den Medien wird st\u00e4ndig darum gestritten, ob in Deutschland schon jetzt ein genereller \u00c4rztemangel besteht, der sich weiter zuspitzt, oder ob wir im Gegenteil zu viele \u00c4rzte haben, die nur falsch verteilt sind. <!--more-->Die \u00c4rzteschaft st\u00fctzt sich vor allem auf die Anzahl der unbesetzten Vertragsarzt- und Krankenhausarztstellen, w\u00e4hrend die Krankenkassen und ihre Verb\u00e4nde sich prim\u00e4r auf die Richtwerte der Bedarfsplanung in der ambulanten Versorgung beziehen. Beide Aussagen h\u00e4ngen letztlich in der Luft. Es gibt keine \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche valide Datenbasis, die stichhaltige Aussagen \u00fcber den ambulanten Versorgungs- und Behandlungsbedarf erm\u00f6glicht. Die ambulant diagnostizierte und behandelte Morbidit\u00e4t kennen wir nicht genau. Aber nur mit diesen Daten kann man &#8211; mithilfe weiterer Kriterien wie z.B. evidenzbasierten Behandlungsleitlinien &#8211; den realen, medizinisch indizierten Versorgungs-, Behandlungs- und Betreuungsbedarf verl\u00e4sslich definieren.&#8220;<\/p> <p>Die Bedarfsplanungsrichtlinien fu\u00dfen auf dem Ist-Zustand der ambulanten Versorgung von 1990. Diese Kennzahlen sind aber &#8222;organisch gewachsene&#8220; Werte, die nicht auf morbidit\u00e4ts-orientierten Versorgungsbedarfsanalysen basierten. Au\u00dferdem stieg der Anteil der \u00fcber 65-J\u00e4hrigen mit erh\u00f6htem medizinischem Versorgungsbedarf seitdem um etwa f\u00fcnf Punkte auf nunmehr rund 25 Prozent. Die lange hei\u00df umstrittenen ambulanten Kodierrichtlinien h\u00e4tten in absehbarer Zeit eine empirisch gesicherte Grundlage f\u00fcr fundierte Bedarfsanalysen geschaffen. Der Referentenentwurf will diese jedoch unter dem Aspekt &#8222;Beseitigung von \u00dcberregulierung&#8220; streichen. So arbeitet die Bedarfsplanung weiterhin mit unsicherer Datengrundlage. Der im Gesetz-entwurf vorgesehene Demografiefaktor reicht jedenfalls nicht aus, um die reale Morbidit\u00e4t abzubilden. So wird z.B. der sozio-\u00f6konomische Einfluss komplett ausgeblendet, obwohl allgemein bekannt ist, dass das Morbidit\u00e4tsrisiko mit sinkendem Einkommen und Arbeitslosigkeit steigt.<\/p> <p>Die aktuelle Bedarfsplanung in der ambulanten Versorgung leidet also an einem gravierenden systemischen Mangel. Gleichwohl steht fest, dass es derzeit den \u00c4rztemangel auf dem Land und in sozialen Brennpunkten der gro\u00dfen St\u00e4dte gibt. Diese Unterversorgung wird sich mittelfristig weiter versch\u00e4rfen: die demografische Entwicklung, stetig steigende Zahlen an Chronikern und Multimorbiden sowie der damit einhergehende h\u00f6here Versorgungsbedarf spielen ebenso eine Rolle wie wachsende Nachfrage nach Teilzeitstellen &#8211; es werden mehr \u00c4rzte ben\u00f6tigt. Nicht zu vergessen, dass fast die H\u00e4lfte der Medizinabsolventen entweder au\u00dferhalb der \u00e4rztlichen Versorgung arbeitet oder zum Praktizieren ins Ausland geht.<\/p> <p>Flexibilisierung und Differenzierung der bisherigen zentralen Bedarfsplanungsvorgaben sollen die Unterversorgung lindern. Zudem sollen \u00c4rzte f\u00fcr die T\u00e4tigkeit in unterversorgten Gebieten finanzielle Anreize erhalten. Das Vertragsarztrecht soll gelockert werden, um den Betrieb von Zweigpraxen zu erleichtern. \u00dcberdies sollen die Krankenh\u00e4user dort verst\u00e4rkt f\u00fcr die ambulante Versorgung ge\u00f6ffnet werden. \u00dcberversorgung soll vor allem durch den erleichterten Ankauf von Praxen durch die Kassen\u00e4rztlichen Vereinigungen abgebaut werden.<\/p> <p>Die B\u00fcrgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. geht aber von einem bereits bestehenden generellen \u00c4rztemangel aus &#8211; nicht zuletzt, weil immer mehr \u00c4rzte, v.a. Fach\u00e4rzte, auch in &#8222;\u00fcberversorgten&#8220; Gebieten keine neuen Patienten annehmen. Oder die Patienten m\u00fcssen monatelange Wartezeiten in Kauf nehmen. Die DGVP begr\u00fc\u00dft, dass die Politik das Problem &#8222;\u00c4rztemangel&#8220; nun endlich angeht.<\/p> <p>Es ist jedoch falsch, die ohnehin wuchernde Planungsb\u00fcrokratie im Gesundheitswesen durch die Einbindung der L\u00e4nder und Aufsichtsbeh\u00f6rden in die Bedarfsplanung weiter aufzubl\u00e4hen. &#8222;Ob mehr Akteure, oft mit partiell gegenl\u00e4ufige Interessen, bessere Planungs-ergebnisse bringen, darf man getrost bezweifeln&#8220;, sagt Candidus. &#8222;Denn: Viele K\u00f6che verderben den Brei. Au\u00dferdem besteht zwischen Bedarfsplanung einerseits und Besetzung vakanter Vertragsarztsitze andererseits ein himmelweiter Unterschied. Mit reiner Bedarfsplanung bekommt nun einmal niemand \u00c4rzte dorthin, wo sie gebraucht werden. Vakante Vertragsarztsitze werden nicht zwangsbesetzt. Der Referentenentwurf sieht daher unter anderem vor, \u00c4rzte mit diversen finanziellen Anreizen aufs Land zu locken. Dahinter steht die \u00dcberlegung, dass eine Vertragsarztpraxis finanziell auf Dauer \u00fcberlebensf\u00e4hig sein muss. Ist die wirtschaftliche Existenz der Praxis nicht gew\u00e4hrleistet, wird jeder Arzt aus nachvollziehbaren wirtschaftlichen Erw\u00e4gungen heraus abwinken. Besetzbar sind lediglich Vertragsarztsitze, die finanziell attraktiv sind. Das ist wegen der derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen bei so mancher Landarztpraxis und in sozialen Brennpunkten oft nicht der Fall. Denn die Mehrarbeit, die die betreffenden \u00c4rzte leisten, wird nicht belohnt.&#8220;<\/p> <p>Fraglich ist jedoch, ob die finanziellen Anreize ausreichen. &#8222;Die Attraktivit\u00e4t einer T\u00e4tigkeit als Landarzt h\u00e4ngt wahrscheinlich nicht nur vom Geld ab&#8220;, so Candidus weiter. &#8222;Geld motiviert bekanntlich nicht auf Dauer. Zufriedenheit kommt in erster Linie aus der T\u00e4tigkeit selbst. Und die T\u00e4tigkeit als Landarzt ist im Vergleich mit der \u00e4rztlichen T\u00e4tigkeit in der Stadt wesentlich aufreibender, zeitraubender und fordernder. Man denke hier nur an die h\u00e4ufigen Notdienste und die weiten Fahrten bei Hausbesuchen.&#8220;<br \/> F\u00fcr die meisten \u00c4rzte ist und bleibt es wohl attraktiver, im st\u00e4dtischen Umfeld als auf dem Land zu praktizieren. Hinzu kommt, dass die Infrastruktur im l\u00e4ndlichen Raum meist schlechter ist. Gerade junge Arztfamilien ziehen aber Praxisstandorte vor, die bessere Chancen f\u00fcr die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bieten. Auch die Wahl zwischen einer Praxis in einem gutb\u00fcrgerlichen Viertel und einer Praxis in einem sozialen Brennpunkt einer Stadt ist zu beachten.<\/p> <p>Und: Wer soll die Subventionen finanzieren, die die \u00c4rzte in strukturschwache Gebiete locken sollen? Die anderen \u00c4rzte wird man kaum daf\u00fcr begeistern k\u00f6nnen, einen Teil ihres Honorars abzuzwacken, um die wirtschaftliche Situation der Land\u00e4rzte und der in sozialen Brennpunkten t\u00e4tigen Mediziner zu verbessern. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Pr\u00e4sident der Bundes\u00e4rztekammer, hat die Politik jedenfalls bereits unmissverst\u00e4ndlich davor gewarnt, einen &#8222;inner\u00e4rztlichen Solidarausgleich&#8220; auch nur zu erw\u00e4gen. Die \u00c4rzteschaft werde einen solchen Akt als Kriegserkl\u00e4rung betrachten. Eckpunktepapier und Referentenentwurf gehen hierauf jedenfalls nicht ein. Das l\u00e4sst nur einen Schluss zu: Schwarz-Gelb gedenkt allem Anschein nach, (auch) diese zus\u00e4tzliche Last allein den Mitgliedern der Krankenkassen = den Versicherten, B\u00fcrgern, Patienten in Form von Zusatzbeitr\u00e4gen aufzub\u00fcrden.<\/p> <p>\u00c4rzte sollen nun nicht mehr verpflichtet sein, im Planungsbezirk zu wohnen. Auch das scheint nur bedingt geeignet, die Zahl der Land\u00e4rzte zu erh\u00f6hen. \u00c4rztliche T\u00e4tigkeit und t\u00e4gliches stundenlanges Pendeln von der Stadt aufs Land und zur\u00fcck d\u00fcrften inkompatibel sein. Kaum ein Arzt wird dazu auf Dauer bereit sein. F\u00fcr \u00c4rzte, die ihre Praxis in einem sozialen Brennpunkt betreiben, der als eigener Planungsbezirk ausgewiesen wird, kann diese Regelung hingegen eine akzeptable L\u00f6sung darstellen.<br \/> Eigeneinrichtungen der Kassen\u00e4rztlichen Vereinigungen und der Kommunen auf dem Land k\u00f6nnen nur funktionieren, wenn sie \u00c4rzte finden, die bereit sind, dort zu wohnen oder zu pendeln. Hier bei\u00dft die Katze sich in den Schwanz.<\/p> <p>&#8222;Krankenh\u00e4user in unterversorgten Gebieten verst\u00e4rkt in die ambulante Versorgung einzubinden, ist hingegen prinzipiell zielf\u00fchrend&#8220;, betont Candidus. &#8222;Aber: Wie viele Krankenh\u00e4user wird es in d\u00fcnn besiedelten Gebieten in Zukunft noch geben? K\u00f6nnen sie gemeinsam mit nur noch wenigen Vertrags\u00e4rzten eine umfassende ambulante Versorgung gew\u00e4hr-leisten, die die Bezeichnung &#8222;wohnortnah&#8220; noch verdient oder m\u00fcssen Landbewohner sich daran gew\u00f6hnen, dass sie vor Ort nur noch ambulante Grundleistungen erhalten, w\u00e4hrend sie zu fach- und spezial\u00e4rztlichen Behandlungen reisen m\u00fcssen? K\u00f6nnen &#8222;echte mobile Behandlungskonzepte&#8220; eine Alternative sein, bei denen \u00c4rzte unterschiedlicher Fachrichtungen in kommunalen \u00c4rzteh\u00e4usern Sprechstunden anbieten oder ihre Patienten per &#8222;Medimobil&#8220; betreuen?&#8220;<\/p> <p>Die B\u00fcrgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. unterst\u00fctzt die Ziele, durch hieb- und stichfeste Versorgungsbedarfsanalysen nachgewiesene \u00dcberversorgungen abzubauen, die M\u00f6glichkeiten der Delegation \u00e4rztlicher Leistungen zu erweitern und die Telemedizin zu f\u00f6rdern und auszubauen.<br \/> Laut Bedarfsplanungsrichtlinien bestehende \u00dcberversorgungen m\u00fcssen allerdings hinterfragt werden. Das Abweisen von Patienten oder monatelange Wartezeiten auf einen Untersuchungstermin auch in den formal \u00fcber-versorgten Ballungsr\u00e4umen deuten n\u00e4mlich nicht gerade auf ein \u00dcberangebot an \u00c4rzten hin. Vielmehr muss hier untersucht werden, inwieweit die GKV durch Regulierungen einen nachhaltigen Einfluss auf eine zeitnahe Versorgung\/ Behandlung\/ Betreuung nimmt &#8211; zur Kostenminimierung.<\/p> <p>Das Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit h\u00e4lt es laut Eckpunktepapier f\u00fcr erforderlich, die Anzahl der Medizin-Studienpl\u00e4tze zu erh\u00f6hen. &#8222;Wichtiger w\u00e4re allerdings ein Appell an alle Akteure im Gesundheitswesen, ihren Beitrag dazu zu leisten, dass frisch ausgebildete \u00c4rzte bei der Stange bleiben. Universit\u00e4ten und Krankenh\u00e4usern kommt hier eine Schl\u00fcsselfunktion zu. Sie pr\u00e4gen die Ausbildung und Einstellung, die junge \u00c4rztinnen und \u00c4rzte zum medizinischen Berufsalltag entwickeln.&#8220; Candidus ist der \u00dcberzeugung, dass die Kliniken durchg\u00e4ngig moderne, teamorientierte Arbeitsbedingungen erm\u00f6glichen sollten und zudem optimale Voraussetzungen f\u00fcr die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. &#8222;Wenn das realisiert w\u00e4re, braucht es uns um den \u00e4rztlichen Nachwuchs und damit um die medizinische Versorgungssicherheit nicht bange zu sein&#8220;, schlie\u00dft Candidus.<\/p> <p>Firmenkontakt<br \/> B\u00fcrgeriniative Gesundheit DGVP<br \/> Katja Rupp<br \/> c\/o Residenz am Dt. Theater, Reinhardtstr. 29<\/p> <p>10117 Berlin<br \/> Deutschland<\/p> <p>E-Mail: info@dgvp.de<br \/> Homepage: http:\/\/www.dgvp.de<br \/> Telefon: 030-2800 81981<\/p> <p>Pressekontakt<br \/> B\u00fcrgeriniative Gesundheit DGVP<br \/> Katja Rupp<br \/> c\/o Residenz am Dt. Theater, Reinhardtstr. 29<\/p> <p>10117 Berlin<br \/> Deutschland<\/p> <p>E-Mail: info@dgvp.de<br \/> Homepage: http:\/\/www.dgvp.de<br \/> Telefon: 030-2800 81981<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen (Versorgungsgesetz) vorgelegt. 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