{"id":123128,"date":"2014-12-17T10:00:31","date_gmt":"2014-12-17T10:00:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=123128"},"modified":"2023-02-07T12:47:20","modified_gmt":"2023-02-07T11:47:20","slug":"rechte-und-pflichten-von-betreuern-in-pflegeheimen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/rechte-und-pflichten-von-betreuern-in-pflegeheimen-10123128\/","title":{"rendered":"Rechte und Pflichten von Betreuern in Pflegeheimen"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"attachment alighnleft alignleft\" title=\"Betreuung ist mit vielen Fallstricken verbunden\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/244306-150x150.jpg\" alt=\"Betreuung ist mit vielen Fallstricken verbunden\" width=\"123\" height=\"123\" \/>Welchen Aufgaben haben sich Betreuungsrichter und Betreuer in Pflegeheimen zu stellen?<\/p> <p>Dietmar Cuntz, Betreuungsrichter am Frankfurter Amtsgericht, erl\u00e4utert die vielf\u00e4ltigen Aufgaben, die Betreuungsrichter sowie ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer in Pflegeheimen zu erf\u00fcllen haben. Da Erkrankungen im Alter zunehmen, erhalten Pflegeheimbewohner oft eine Vielzahl von Medikamenten. Wer ist &#8211; neben den \u00c4rzten &#8211; zust\u00e4ndig, Medikamente im Pflegeheim zu pr\u00fcfen? D\u00fcrfen Psychopharmaka als freiheitseinschr\u00e4nkender Ma\u00dfnahmen eingesetzt werden? Diesen Fragen geht das Interview nach und bezieht die vor 10 Jahren ver\u00f6ffentlichte Frankfurter Studie \u201ePsychopharmaka in Altenpflegeheimen\u201c ein und deren Wirkungen auf die Praxis von Pflegeheimen in Frankfurt.<\/p> <p><!--more-->Wann wird das Betreuungsrecht bez\u00fcglich freiheitseinschr\u00e4nkender Ma\u00dfnahmen aktiv?<\/p> <p>Hier gilt die ma\u00dfgebliche Vorschrift des Paragrafen 1906 Abs. 4 BGB*. Es geht z. B. um einen Pflegeheimbewohner, an dem freiheitseinschr\u00e4nkende Ma\u00dfnahmen durchgef\u00fchrt werden sollen, auch gegen seinen Willen. Dieser Paragraf setzt voraus, dass ein Betreuer bestellt worden ist, der f\u00fcr den Aufgabenkreis Gesundheitssorge, Unterbringung und Aufenthaltsbestimmung zust\u00e4ndig ist.<\/p> <p>Was sind freiheitseinschr\u00e4nkende Ma\u00dfnahmen?<\/p> <p>Eine typische Ma\u00dfnahme ist etwa das Bettgitter. Wir haben im Pflegeheim zu begutachten, ob es freiheitsentziehend wirkt und ob diese Ma\u00dfnahme erforderlich ist. Das gilt freilich nur f\u00fcr den Heimbewohner, der sich dazu selbst nicht mehr \u00e4u\u00dfern kann. Kann er das und erkl\u00e4rt sich mit dem Bettgitter einverstanden, dann haben wir kein Problem. Ist dies aber nicht der Fall, dann beantragt der Betreuer das Bettgitter und wir pr\u00fcfen dessen Anbringung, indem wir den Bericht der Betreuungsbeh\u00f6rde und weitere Gutachten einholen. Dabei wird immer gepr\u00fcft, ob eine Sturzgefahr beim Betroffenen besteht, die durch das Bettgitter verhindert werden soll.<\/p> <p>Wann werden Psychopharmaka freiheitsentziehend eingesetzt?<\/p> <p>Als freiheitsentziehend wirken diese dann, wenn ein Mensch damit \u00fcberwiegend beruhigt werden soll. In diesem Falle gibt es keinen medizinischen oder therapeutischen Grund f\u00fcr die medizinische Verordnung. Sie erfolgt nur deswegen, um die betreffende Person &#8211; etwa bei starkem Bewegungsdrang &#8211; vor sich selbst zu sch\u00fctzen oder Unruhezust\u00e4nde zu d\u00e4mpfen. Psychopharmaka m\u00fcssen immer \u00e4rztlich verordnet sein, auch f\u00fcr diesen Fall. Die Frankfurter Studie \u201ePsychopharmaka im Pflegeheim\u201c hatte 2005 gezeigt, dass diese Medikamente h\u00e4ufig mit einer Bedarfsverordnung verabreicht werden. Das hei\u00dft, der Hausarzt oder der Neurologe legt fest, wann in bestimmten Phasen ein Psychopharmakum gegeben werden darf. Hier hat die Studie gezeigt, dass zu wenig angegeben wird, wann diese Bedarfssituation vorliegt. Es w\u00fcrden unspezifisch nur Zust\u00e4nde wie Unruhe oder Angst genannt, so die Studie. Je genauer ein Arzt beschreibt, wie sich die Bedarfssituation f\u00fcr eine Psychopharmakagabe darstellt, um so genauer wissen die Mitarbeiter des Heimes, was zu tun ist. Je unbestimmter die Angabe, desto gr\u00f6\u00dfer die Anwendungsm\u00f6glichkeiten.<\/p> <p>Kommt es vor, dass Psychopharmaka widerrechtlich freiheitsentziehend gegeben wurden?<\/p> <p>Das kommt schon vor, aber doch sehr selten. Das hat damit zu tun, dass Psychopharmaka als freiheitseinschr\u00e4nkende Ma\u00dfnahme nur dann eingesetzt werden k\u00f6nnen, wenn ein Betreuer diese Medikamente f\u00fcr eine im Pflegeheim lebende Person beantragt. Das Betreuungsgericht bestellt den Betreuer f\u00fcr eine Person, die im Pflegeheim lebt. Es obliegt dem Betreuer, bei uns einen Antrag auf \u00dcberpr\u00fcfung einer freiheitsentziehenden Medikation zu stellen. Ohne Antrag werden wir nicht t\u00e4tig. Wir m\u00fcssen davon ausgehen, dass der Betreuer diese Angelegenheiten sorgf\u00e4ltig regelt und einen \u00dcberblick dar\u00fcber hat.<\/p> <p>Somit genie\u00dfen gesetzliche, aber auch ehrenamtliche Betreuer viel Vertrauen.<\/p> <p>Es zeigt sich, dass Heimbewohner zumeist sehr viele Medikamente verabreicht bekommen. Der Betreuer muss wissen, welche Medikamente sein Pflegeheimbewohner erh\u00e4lt, warum er Psychopharmaka einnimmt und ob diese mit Bedarfsmedikation versehen sind. Stellt der Betreuer fest, dass Psychopharmaka vorwiegend f\u00fcr die Beruhigung eingesetzt werden, dann m\u00fcsste er uns die Frage vorlegen, ob die Medikation zu genehmigen ist. Wir untersuchen dann, ob eine freiheitsbeschr\u00e4nkende Wirkung vorliegt, indem wir ein Gutachten einholen. In den meisten F\u00e4llen stellte sich heraus, dass Psychopharmaka seitens der Haus\u00e4rzte verordnet wurden. Diese haben dar\u00fcber oft keine ausreichenden neurologischen Fachkenntnisse. Wir lie\u00dfen diese F\u00e4lle nochmals von Neurologen begutachten, die zumeist zum Ergebnis kamen, dass die Dosierungen zu hoch waren und Nebenwirkungen nicht beachtet wurden. Fazit ist, man h\u00e4tte mildere Mittel anwenden k\u00f6nnen, um zum Ziel der Beruhigung zu erlangen. Insgesamt beziehen \u00c4rzte die Betreuer zu wenig in die Medikamentenverordnung ein. Berufsbetreuer, die z. B. Juristen oder Sozialarbeiter sind, schalten sich hierbei eher ein als ehrenamtliche Betreuer, die in der Regel Angeh\u00f6rige sind.<\/p> <p>Die Psychopharmakastudie empfahl, ver\u00e4ndertes Verhalten von Heimbewohnern darauf hin zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob nicht Gr\u00fcnde wie Trauer oder Einsamkeitsgef\u00fchle vorliegen, die ja keine Krankheit sind. Haben Pflegeheime daraus gelernt?<\/p> <p>Ich denke, einige Pflegeheime, die die Studie zur Kenntnis genommen haben und auch an den Ethikkomitees teilnehmen, setzen derartige Empfehlungen der Studie um. Das Franziska-Schervier-Altenpflegeheim fing damit an und andere Heime folgten diesem Beispiel, differenzierter auf Verhaltens\u00e4nderungen und deren Gr\u00fcnde zu achten, um Psychopharmaka zu vermeiden.<\/p> <p>In einem dpa-Artikel \u201eEin riesiges schwarzes Loch \u2013 Psychopharmaka im Altenpflegeheim\u201c hie\u00df es im August 2014, dass bundesweit viele Heimbewohner lethargisch in ihren St\u00fchlen s\u00e4\u00dfen, weil sie durch zu viel Psychopharmaka stillgestellt seien. Es bestehe keine Forschung dar\u00fcber. Treffen diese Aussagen zu?<\/p> <p>So pauschal treffen sie nicht zu. Es gibt in Frankfurt zwar Heime, die nicht genug Personal haben und dadurch Bewohner weniger Ansprache haben. Deren Bewegungsdrang wird dann z. B. durch ein Steckbrett am Stuhl eingeschr\u00e4nkt. Treffen wir eine derartige Situation an, dann wird diese freiheitsentziehende Ma\u00dfnahme \u00fcberpr\u00fcft und gefragt, ob daf\u00fcr eine Genehmigung erteilt worden ist. Wir sprechen dann mit der Leitung des Hauses dar\u00fcber. Falls sich an dieser Situation nichts \u00e4ndert, haben wir die M\u00f6glichkeit, die Heimaufsicht zu verst\u00e4ndigen. Wenn Heimbewohnern das Verlassen des Hauses etwa durch schwer durchschaubare \u00d6ffnungssysteme erschwert wird, was h\u00e4ufiger auftritt, dann melden wir das auch dieser Beh\u00f6rde.<\/p> <p>Im genannten Artikel hie\u00df es, dass der Sohn einer Heimbewohnerin veranlasst habe, die Psychopharmaka auszusetzen. Die Mutter sei sehr bald wieder fit gewesen.<\/p> <p>Falls der Sohn auch Betreuer der Mutter war, dann konnte er anhand der Dokumentation \u00fcberpr\u00fcfen, ob in diesem Heim vermutlich nach Bedarfsmedikation zu oft Psychopharmaka verabreicht wurden und er konnte entsprechend handeln. Hier zeigt sich, dass sich Betreuer und auch Angeh\u00f6rige informieren m\u00fcssen. Auch der Heimbewohner selbst kann beim Arzt fragen, ob seine Medikamente gerechtfertigt sind.<\/p> <p>Welche weiteren freiheitseinschr\u00e4nkenden Ma\u00dfnahmen \u00fcberpr\u00fcfen Betreuungsrichter?<\/p> <p>Wir \u00fcberpr\u00fcfen bei einer Person im Heim, ob eine freiheitseinschr\u00e4nkende Ma\u00dfnahme \u2013 z. B. Bettgitter, Steckbrett, Gurt oder auch Psychopharmaka &#8211; zu genehmigen ist. Bei nicht therapeutisch verordneten Psychopharmaka \u00fcberpr\u00fcfen wir mittels \u00e4rztlichen Gutachtens, ob das begr\u00fcndet ist. Das kann etwa der Fall sein, wenn der Tag-Nacht-Rhythmus des Bewohners gest\u00f6rt ist. Es kommt auch vor, dass ein Heimbewohner, der Medikamente ablehnt, diese ins Essen gemischt bekommt. Ein Betreuer beantragte einmal diese Ma\u00dfnahme in der Hoffnung, dass der Betreute auf diese Weise das Medikament verabreicht bekomme. In diesem Verfahren musste nach Pr\u00fcfung der Antrag zur\u00fcckgewiesen werden. Seitens Betreuungsrecht sind wir so weit, dass wir derartige Antr\u00e4ge ablehnen, weil sie eine Art von Zwangsbehandlung darstellen. Sie kommen gegen den Willen des Heimbewohners durch eine List zustande, indem Medikamente im Essen verborgen werden. Das ist eine schwierige Situation f\u00fcr das Pflegepersonal im Heim. Es muss mit viel Geduld den Menschen motivieren, die Medikamente dennoch einzunehmen. Bei Ablehnung von Medikamenten muss aber auch gepr\u00fcft werden, ob es sich um unabdingbare Medikamente wie Herz-Kreislauf-Mittel oder Diabetesverordnungen handelt. Hier setzen weitere Entscheidungskriterien des Betreuungsrechts ein, die sich auch gegen den Willen der Betroffenen richten k\u00f6nnen.<\/p> <p>Haben Sie besten Dank f\u00fcr das Gespr\u00e4ch.<\/p> <p>Das Interview f\u00fchrte Beate Glinski-Krause<\/p> <p>* * BGB \u00a7 1906 Abs. 4. unter Link:<br \/> http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__1906.html<\/p> <p>Zitat Abs. 4. und 5. * \u201eWiderspricht eine \u00e4rztliche Ma\u00dfnahme nach Absatz 1 Nummer 2 dem nat\u00fcrlichen Willen des Betreuten (\u00e4rztliche Zwangsma\u00dfnahme), so kann der Betreuer in sie nur einwilligen, wenn der erhebliche gesundheitliche Schaden durch<\/p> <p>4. keine andere dem Betreuten zumutbare Ma\u00dfnahme abgewendet werden kann und<\/p> <p>5. der zu erwartende Nutzen der \u00e4rztlichen Zwangsma\u00dfnahme die zu erwartenden Beeintr\u00e4chtigungen deutlich \u00fcberwiegt\u201c.<\/p> <p>* Dietmar Cuntz ist Autor des 2013 erschienen Buches \u201cVon der Vormundschaft zur gesetzlichen Betreuung\u201c. Es ist im NORA-Verlag erschienen unter der ISBN-Nummer 978-3-86557-333-9. Der Autor bietet einen lesenswerten \u00dcberblick \u00fcber \u201edie Geschichte der Vormundschaft und Entm\u00fcndigung und versucht aus den Erkenntnissen R\u00fcckschl\u00fcsse auf die heutige Rechtslage zu ziehen.\u201c<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <p>Das FFA ver\u00f6ffentlicht unter anderem Pressedienste, Pressemitteilungen, Pressemappen. Diese werden je nach\u00a0 aktuellem Anlass produziert und der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemacht. Da das FFA ein Netzwerk von \u00fcber 40 Pflegeunternehmen ist, die unterschiedlichen Tr\u00e4gern angeh\u00f6ren, erstehen aus deren Zusammenarbeit Innovationen und kreative Ideen, die ohne diese Kooperation nicht entst\u00fcnden nach den Grunds\u00e4tzen:<\/p> <p>1.Aus der Praxis f\u00fcr die Praxis<br \/> 2.Kultur der Pflege ist Pflege der Kultur.<\/p> <p>Kontakt<br \/> &#8211;<br \/> Beate Glinski-Krause<br \/> Wiesenau 57<br \/> 60323 Frankfurt am Main<br \/> 069-61994451<br \/> info@ffa-frankfurt.de<br \/> http:\/\/shortpr.com\/aclgd2<\/p> <p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Welchen Aufgaben haben sich Betreuungsrichter und Betreuer in Pflegeheimen zu stellen? Dietmar Cuntz, Betreuungsrichter am Frankfurter Amtsgericht, erl\u00e4utert die vielf\u00e4ltigen Aufgaben, die Betreuungsrichter sowie ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer in Pflegeheimen zu erf\u00fcllen haben. 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