{"id":264309,"date":"2017-05-30T10:53:00","date_gmt":"2017-05-30T09:53:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=264309"},"modified":"2019-07-22T15:41:47","modified_gmt":"2019-07-22T14:41:47","slug":"arbeitszeugnisse-aussagekraeftig-und-rechtssicher-gestalten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/arbeitszeugnisse-aussagekraeftig-und-rechtssicher-gestalten-10264309\/","title":{"rendered":"Arbeitszeugnisse aussagekr\u00e4ftig und rechtssicher gestalten"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-264310\" title=\"Arbeitszeugnisse bed\u00fcrfen einiger Regeln\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/writing-1149962_1920-1-e1496137307214.jpg\" alt=\"Bild\" width=\"245\" height=\"163\" \/>Jeder Mitarbeiter, der ein Unternehmen verl\u00e4sst, hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dabei hat er die Wahl, ob ihm ein einfaches Zeugnis reicht oder er sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis w\u00fcnscht. Es ist ein wichtiges Mittel bei Bewerbungen und hat laut Gesetzgeber wahr und wohlwollend formuliert zu werden. F\u00fcr den Arbeitgeber birgt das einige Fallstricke. Denn was, wenn es \u00fcber den Mitarbeiter nicht viel Gutes zu sagen gibt?<\/p> <p>Die Grundregeln f\u00fcr ein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Arbeitszeugnis<\/p> <p><!--more-->Die Formalien vorneweg: Ein Arbeitszeugnis, egal ob qualifiziert oder nicht, muss immer auf Papier ausgestellt werden. Ein PDF-Dokument oder sogar eine E-Mail reichen hier also nicht aus.\u00a0 Normale Arbeitszeugnisse enthalten Informationen \u00fcber das Angestelltenverh\u00e4ltnis und seine Dauer. Verlangt der scheidende Mitarbeiter ein qualifiziertes Zeugnis, muss es zudem auch Informationen \u00fcber die erbrachten Leistungen und das Verhalten w\u00e4hrend der Arbeit enthalten. Immerhin: Voreiligkeit kann sich der Arbeitgeber sparen, denn ein Arbeitszeugnis muss nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Arbeitnehmers erstellt werden.<\/p> <p>Nicht zu untersch\u00e4tzen: Die \u00e4u\u00dfere Form<\/p> <p>Es wurde bereits vor Gericht dar\u00fcber gestritten, welche Qualit\u00e4t ein Arbeitszeugnis in seiner \u00e4u\u00dferen Form haben muss. Das Bundesarbeitgsericht hat entschieden, dass das Papier zwar gefaltet werden darf, dieser Knick aber nicht auf Kopien erkennbar sein darf. Dementsprechend ist es sicherer, das Zeugnis ungefaltet zu versenden. Da es sich bei diesem Dokument um eine Urkunde handelt, sollte es auf sauberem Qualit\u00e4tspapier erstellt werden. Das bedeutet insbesondere, dass es keine Flecken, Radierungen, Durchstreichungen oder \u00e4hnliches enthalten darf. Dar\u00fcber hinaus sollte das Arbeitszeugnis einen Briefkopf besitzen und in Maschinenschrift verfasst sowie vom Aussteller unterschrieben worden sein.<\/p> <p>Der Inhalt: Unmissverst\u00e4ndliche Formulierungen sind wichtig<\/p> <p>Der Paragraf 630 im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch schreibt vor, dass das Arbeitszeugnis verst\u00e4ndlich formuliert werden muss und keine versteckten Aussagen enthalten. In Kombination mit der Vorgabe einer wohlwollenden Formulierung kann es f\u00fcr den Aussteller deshalb sehr schwierig sein, ein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Arbeitszeugnis zu erstellen. F\u00fchlt sich der Mitarbeiter im Arbeitszeugnis n\u00e4mlich herabgew\u00fcrdigt oder unangemessen bewertet, kann er das Zeugnis vor Gericht anfechten und ein neues einklagen.<\/p> <p>Um diese Umst\u00e4nde zu vermeiden, sollte man von Anfang an darauf achten, dass das Arbeitszeugnis auch den inhaltlichen Vorgaben entspricht.\u00a0 Es gibt eine gro\u00dfe Auswahl an B\u00fcchern, die wertvolle Informationen \u00fcber das Verfassen von Arbeitszeugnissen liefern. In der Regel wird auf einen Pool von bestimmten Formulierungen zur\u00fcckgegriffen, die sich teilweise nur in Begriffen wie \u201ezufriedenstellend\u201c oder \u201ezu unser au\u00dferordentlichen Zufriedenheit\u201c unterscheiden. Je positiver eine solche Umschreibung ist, umso besser wird der Mitarbeiter beurteilt. Wer also nur ein \u201ezufriedenstellend\u201c erh\u00e4lt, hat eher mittelm\u00e4\u00dfig gearbeitet. Die wichtigsten Formulierungen sind Mitarbeitern aus der Personalabteilung in der Regel bekannt, so dass die Zeugnisse entsprechend gedeutet werden k\u00f6nnen. Alternativ kann eine Software hier n\u00fctzlich sein, mit der sich Arbeitszeugnisse absolut rechtssicher und ohne viel Aufwand zusammenstellen lassen.<\/p> <p>Doch Achtung: Ein Buch kann nie auf einen individuellen Fall eingehen. Es besteht also immer ein gewisses Risiko, dass Fehler begangen werden und auf Grund einer falschen Einsch\u00e4tzung oder mangelnder Sorgfalt eine Formulierung gew\u00e4hlt wird, gegen die der Mitarbeiter gerichtlich vorgehen wird. Weil die Mitarbeiter ihr Zeugnis von einem Anwalt f\u00fcr Arbeitsrecht \u00fcberpr\u00fcfen lassen k\u00f6nnen, sollte man auch als Arbeitgeber auf diese M\u00f6glichkeit zur\u00fcckgreifen. Ein entsprechender Rechtsexperte kann das Dokument auf seine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Anfertigung hin \u00fcberpr\u00fcfen und auf diese Weise einer langen und kostspieligen Klage auf Korrektur vorbeugen.<br \/> Joachim Rotzinger<br \/> (verantwortlich i.S.d. \u00a7 55 Abs. 2 RStV)<\/p> <p>Haufe-Lexware GmbH &amp; Co. KG<br \/> Munzinger Stra\u00dfe 9<br \/> 79111 Freiburg<\/p> <p>Telefon:\u00a0 0800 50 50 445*<br \/> Telefax:\u00a0 0800 50 50 446*<br \/> E-Mail:\u00a0 info@haufe.de<\/p> <p>* kostenlos<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jeder Mitarbeiter, der ein Unternehmen verl\u00e4sst, hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dabei hat er die Wahl, ob ihm ein einfaches Zeugnis reicht oder er sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis w\u00fcnscht. Es ist ein wichtiges Mittel bei Bewerbungen und hat laut Gesetzgeber wahr und wohlwollend formuliert zu werden. F\u00fcr den Arbeitgeber birgt das einige Fallstricke. Denn was,<\/p>\n","protected":false},"author":12,"featured_media":264311,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[131],"tags":[],"class_list":["post-264309","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-recht-steuern"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/264309","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/users\/12"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=264309"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/264309\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":266146,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/264309\/revisions\/266146"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/media\/264311"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=264309"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=264309"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=264309"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}