{"id":264662,"date":"2017-10-27T11:21:21","date_gmt":"2017-10-27T10:21:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=264662"},"modified":"2017-10-27T11:21:21","modified_gmt":"2017-10-27T10:21:21","slug":"air-berlin-transfergesellschaft-aktuelle-entwicklung-und-tipps-fuer-mitarbeiter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/air-berlin-transfergesellschaft-aktuelle-entwicklung-und-tipps-fuer-mitarbeiter-10264662\/","title":{"rendered":"Air Berlin-Transfergesellschaft: aktuelle Entwicklung und Tipps f\u00fcr Mitarbeiter"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-264663\" title=\"Alexander Bredereck, Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/330063-e1509099632358.jpg\" alt=\"Anwalt Alexander Bredereck unter einem Baum\" width=\"229\" height=\"229\" \/>Ein Beitrag von Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.<\/p> <p>M\u00f6gliche Transfergesellschaft f\u00fcr Berliner Mitarbeiter: Zuletzt hatte es Verhandlungen zwischen dem Bund und den drei Air-Berlin-L\u00e4ndern (Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern) \u00fcber die Einrichtung einer Transfergesellschaft gegeben. Nach aktuellen Medienberichten (u.a. Spiegel Online vom 25.10.2017) sind diese Verhandlungen nun gescheitert. Die betroffenen Mitarbeiter von Air Berlin stehen demnach vor der K\u00fcndigung. M\u00f6glich bleiben soll aber eine Transfergesellschaft f\u00fcr die Berliner Besch\u00e4ftigten.<\/p> <p><!--more-->Vorteile der Transfergesellschaft: Mit einer Transfergesellschaft (auch Auffanggesellschaft genannt) soll in der Regel eine direkte Entlassung der Mitarbeiter vermieden werden. Stattdessen werden die Betroffenen befristet weiter besch\u00e4ftigt und erhalten Unterst\u00fctzung bei der Bewerbung bzw. Weitervermittlung auf dem Arbeitsmarkt. Das klingt zun\u00e4chst reizvoll, da eine unmittelbare Arbeitslosigkeit vermieden wird, ist jedoch f\u00fcr die Arbeitnehmer nicht ohne Risiko.<\/p> <p>Risiken bei Eintritt in Transfergesellschaft: Der Eintritt in eine Transfergesellschaft ist in der Regel verbunden mit einer Aufhebung des bisherigen Arbeitsverh\u00e4ltnisses (Aufhebungsvertrag) und dem Abschluss eines neuen befristeten Arbeitsvertrages. Das ganze erfolgt regelm\u00e4\u00dfig nach einem sog. Profiling. Wer diesen Schritt nicht macht, hat die K\u00fcndigung zu erwarten. Problematisch daran ist vor allem der Verlust des K\u00fcndigungsschutzes, da der Eintritt in die Transfergesellschaft meist einhergeht mit dem Verzicht auf eine K\u00fcndigungsschutzklage. N\u00fctzen die Ma\u00dfnahmen im Rahmen der Transfergesellschaft dann nichts und gelingt die Vermittlung an eine neue Stelle nicht, stehen die Chancen, sich gegen die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses zu wehren, dementsprechend schlecht. Auch ist die weitere Besch\u00e4ftigung vielfach mit Einbu\u00dfen beim Gehalt verbunden. Somit w\u00e4re dann im Falle einer sp\u00e4teren Arbeitslosigkeit auch das Arbeitslosengeld niedriger.<\/p> <p>Nicht voreilig unterschreiben: Auch wenn es sich also zun\u00e4chst reizvoll anh\u00f6rt, die Arbeitslosigkeit zu vermeiden und befristet weiter besch\u00e4ftigt zu werden, sollten Mitarbeiter von einer vorschneller Unterschrift unbedingt absehen und sich vorher beraten lassen. Das gilt auch und besonders dann, wenn Druck auf die Arbeitnehmer ausge\u00fcbt wird, sich schnell f\u00fcr die Transfergesellschaft zu entscheiden. Auch wenn ein Unternehmen, so wie Air Berlin aktuell, insolvent ist, besteht die M\u00f6glichkeit mit einer K\u00fcndigungsschutzklage gegen eine K\u00fcndigung vorzugehen und sich so eine Abfindung zu sichern.<\/p> <p>Was bieten wir Air Berlin-Mitarbeitern an: Kostenlose und unverbindliche Durchf\u00fchrung der telefonischen Erstberatung zur K\u00fcndigung.<\/p> <p>Bei Beauftragung durch Air Berlin-Mitarbeiter:<\/p> <p>-Umfassendes Beratungsschreiben bezogen auf den jeweiligen Einzelfall.<br \/> -Schreiben an den Arbeitgeber<br \/> -Fertigung der K\u00fcndigungsschutzklage<br \/> -Vertretung im K\u00fcndigungsschutzverfahren<\/p> <p>26.10.2017<\/p> <p>Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema K\u00fcndigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema K\u00fcndigungsschutzklage: <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de\"  rel=\"nofollow\">www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de<\/a> Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema K\u00fcndigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses: <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.kuendigungen-anwalt.de\"  rel=\"nofollow\">www.kuendigungen-anwalt.de<\/a><\/p> <p>Videos und weiterf\u00fchrende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com<\/p> <p>Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de<\/p> <p>Rechtsanwaltskanzlei<\/p> <p>Bredereck &amp; Willkomm<\/p> <p>Rechtsanw\u00e4lte in Berlin und Potsdam<\/p> <p><b>Kontakt<\/b><\/p> <p>Bredereck &amp; Willkomm<\/p> <p>Alexander Bredereck<\/p> <p>Prenzlauer Allee 189<\/p> <p>10405 Berlin<\/p> <p>030 4000 4999<\/p> <p>berlin@recht-bw.de<\/p> <p>http:\/\/www.recht-bw.de<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Beitrag von Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. 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