{"id":264920,"date":"2018-03-09T12:44:40","date_gmt":"2018-03-09T11:44:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=264920"},"modified":"2018-03-09T12:44:42","modified_gmt":"2018-03-09T11:44:42","slug":"moegliches-diesel-fahrverbot-auch-fuer-oldtimer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/moegliches-diesel-fahrverbot-auch-fuer-oldtimer-10264920\/","title":{"rendered":"M\u00f6gliches Diesel-Fahrverbot auch f\u00fcr Oldtimer?"},"content":{"rendered":"<p><strong><a href=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/moegliches-diesel-fahrverbot-auch-fuer-oldtimer-10264920\/eckert_191\/#main\" rel=\"attachment wp-att-264921\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-264921 size-full\" title=\" Michael Eckert Rechtsanwalt Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2018\/03\/eckert_191-e1520595833515.jpg\" alt=\"Michael Eckert sitzt an seinem Schreibtisch\" width=\"300\" height=\"167\" \/><\/a>Erste \u00dcberlegung zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von Michael Eckert, <\/strong><strong>Rechtsanwalt \u2013 Spezialist f\u00fcr Oldtimerrecht<\/strong><\/p> <p>&nbsp;<\/p> <p>Unter gro\u00dfer \u00f6ffentlicher Anteilnahme hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Dieselfahrverbote grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig seien. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit hiervon auch Diesel-Oldtimer betroffen sein k\u00f6nnen, zumal Oldtimer mit H-Kennzeichen ja bisher in Umweltzonen der St\u00e4dte einfahren d\u00fcrfen.<\/p> <p>Nachfolgend m\u00f6chten wir einige wichtige Hinweise geben, allerdings zugleich betonen, dass das Bundesverwaltungsgericht keinesfalls Diesel-Fahrverbote ausgesprochen, sondern nur Rahmenbedingungen f\u00fcr St\u00e4dte festgelegt hat, die erf\u00fcllt sein m\u00fcssen, wenn im Einzelfall (!) f\u00fcr einzelne Strecken (!) ein Fahrverbot verh\u00e4ngt werden soll.<!--more--><\/p> <p><strong>1.<br \/> <\/strong>Die beiden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.\u00a0Februar 2018 (Aktenzeichen 7 C 26.16 und 7 C 30.17) sind bisher nur in Form einer Pressemitteilung bekannt. Bis zur Vorlage des vollst\u00e4ndigen schriftlichen Urteils kann noch einige Zeit vergehen. Daher l\u00e4sst sich heute auch noch nicht im Detail sagen, was genau das Bundesverwaltungsgericht geurteilt hat.<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <p><strong>2.<br \/> <\/strong>Diesel-Fahrverbote sind nur ausnahmsweise m\u00f6glich. Bei der Pr\u00fcfung, ob solche Verbote verh\u00e4ngt werden d\u00fcrfen, sind strenge Ma\u00dfst\u00e4be anzulegen, insbesondere ist die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit zu beachten.<\/p> <p>Das Bundesverwaltungsgericht best\u00e4tigt, dass nach Bundesrecht zonen- und streckenbezogene Verkehrsverbote speziell f\u00fcr Dieselfahrzeuge (noch) nicht zul\u00e4ssig sind. Ein Verkehrsverbot f\u00fcr Dieselfahrzeuge kann aber ausnahmsweise zul\u00e4ssig sein, wenn ein solches Verbot sich als \u201eeinzig geeignete Ma\u00dfnahme erweist, den Zeitraum einer Nichteinhaltung der NO<sub>2<\/sub>-Grenzwerte so kurz wie m\u00f6glich zu halten\u201c.<\/p> <p><strong>\u00a0<\/strong><\/p> <p><strong>3.<br \/> <\/strong>Wichtig ist die Wahrung der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit. Insoweit muss auch gepr\u00fcft werden, ob (als milderes Mittel) phasen-\/stundenweise Verkehrsverbote eingef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Hier ist eine stufenweise Regelung vorzusehen, beispielsweise zun\u00e4chst ein Verbot f\u00fcr Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4. Euro 5-Fahrzeuge d\u00fcrfen jedenfalls nicht vor dem 01.\u00a0September 2019 mit einem Verkehrsverbot verlegt werden. Dar\u00fcber hinaus erfordert die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit, Ausnahmen vorzusehen. Dies gilt zum Beispiel f\u00fcr Handwerker und bestimmte Anwohnergruppen.<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <p><strong>4.<br \/> <\/strong>Vor Verh\u00e4ngung eines Verkehrsverbotes f\u00fcr Dieselfahrzeuge m\u00fcssen also zun\u00e4chst alle anderen m\u00f6glicherweise geeigneten Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Luftwerte (NO<sub>2<\/sub>) gepr\u00fcft werden.<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <p><strong>5.<br \/> <\/strong>Bei erheblicher \u00dcberschreitung der Grenzwerte (wie in den entschiedenen F\u00e4llen in D\u00fcsseldorf und Stuttgart der Fall) k\u00f6nnen auch Ma\u00dfnahmen \u00fcber die sogenannte Plakettenregelung (rote, gelbe, gr\u00fcne Plakette) hinaus notwendig und zul\u00e4ssig sein. Da Oldtimer bisher nur von der Plakettenregelung ausgenommen sind, bedeutet dies, dass das H-Kennzeichen nicht automatisch dazu berechtigen w\u00fcrde, Strecken oder Zonen zu befahren, die vielleicht einmal in Zukunft mit einem Verkehrsverbot f\u00fcr Dieselfahrzeuge belegt werden.<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <p><strong>6.<br \/> <\/strong>Im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit k\u00f6nnte es gerade auf Durchgangsstra\u00dfen sinnvoll sein, Oldtimer-Dieselfahrzeuge von einem Verkehrsverbot auszunehmen, da diese nicht in nennenswertem Umfang zur Schadstoffbelastung beitragen. Dies ist aber eine Frage, die die Verwaltung jeweils vor Ort in jedem Einzelfall pr\u00fcfen muss.<\/p> <p>Fahrer von Oldtimer-Dieseln, die Anwohner in solchen Bereichen sind, f\u00fcr die m\u00f6glicherweise zuk\u00fcnftig ein Strecken- oder Zonenverbot verh\u00e4ngt wird, sollten eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies zum einen deshalb, weil sie Anwohner sind, zum anderen mit Blick auf die Tatsache, dass Oldtimer aufgrund der geringen Fahrleistung nur so geringf\u00fcgig zur NO<sub>2<\/sub>-Belastung beitragen, dass dies nicht mehr messbar ist. Schlie\u00dflich k\u00f6nnen sie sich darauf berufen, dass der Erhalt und auch Betrieb von Oldtimerfahrzeugen von kulturhistorischer Bedeutung ist. Dies gilt insbesondere f\u00fcr alte Diesel-PKW, die auch im Oldtimerbereich \u00e4u\u00dferst selten sind.<\/p> <p>Es ist v\u00f6llig offen, inwieweit sich ein Dieselfahrverbot auch auf Nutzfahrzeuge erstrecken kann. Der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts l\u00e4sst sich dazu nichts entnehmen. Nutzfahrzeuge, insbesondere LKW, Busse etc., sind praktisch nur als Dieselfahrzeuge lieferbar (gewesen). Hierf\u00fcr werden wahrscheinlich Ausnahmevorschriften vorgesehen werden.<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <p><strong>8.<br \/> <\/strong>Ob es Ausnahmeregelungen auch f\u00fcr Dieseltaxis gibt, l\u00e4sst sich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls nicht entnehmen, zumindest findet sich dazu nichts in der Pressemitteilung. Im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit w\u00e4re dies aber w\u00fcnschenswert.<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <p><strong>Aktuelle Zusammenfassung: <\/strong><\/p> <p>Endg\u00fcltige Aussagen \u00fcber die Auswirkung des neuen Urteils lassen sich noch nicht treffen. Aus dem Urteil selbst ergeben sich keinerlei Fahrverbote. Lediglich wird in Kommunen in bestimmten <strong><u>Ausnahme<\/u><\/strong>f\u00e4llen die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt, bestimmte Bereiche oder Strecken f\u00fcr bestimmte Dieselfahrzeuge zu sperren, wobei zwingend Ausnahmen vorzusehen sind. Hier werden sich die Regelungen in den St\u00e4dten erheblich unterscheiden. Jede Gemeinde ist nach derzeitigem Recht noch selbst berechtigt und verpflichtet, eigene Regelungen, Ausnahmevorschriften etc. zu erlassen.<\/p> <p>Oldtimer k\u00f6nnen sich jedenfalls nicht auf die Plakettenfreiheit beim H-Kennzeichen berufen. Ob die St\u00e4dte jeweils Ausnahmen f\u00fcr Diesel-Oldtimer schaffen, muss abgewartet werden.<\/p> <p>Wichtig ist jedenfalls, dass Diesel-Fahrzeuge und insbesondere auch Diesel-Oldtimer nicht f\u00fcr eine gesamte Stadt verboten werden d\u00fcrfen, sondern immer nur f\u00fcr bestimmte Strecken oder Zonen, die man nat\u00fcrlich auch innerst\u00e4dtisch umfahren kann.<\/p> <p>Die Auswirkungen auf die Oldtimer-Szene werden daher gering bleiben.<\/p> <p>\u00a9 Michael Eckert, Spezialist f\u00fcr Oldtimerrecht<\/p> <p>Anwaltskanzlei EDK Eckert \u2219 Klette &amp; Kollegen GdbR<br \/> Sofienstra\u00dfe 17<br \/> D-69115 Heidelberg<\/p> <p>Telefon: +49-(0)6221-91 40 50<br \/> Telefax: +49-(0)6221-20 111<\/p> <p>E-Mail: info@edk.de<br \/> Internet: <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.edk.de\/\"  target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.edk.de<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erste \u00dcberlegung zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von Michael Eckert, Rechtsanwalt \u2013 Spezialist f\u00fcr Oldtimerrecht &nbsp; Unter gro\u00dfer \u00f6ffentlicher Anteilnahme hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Dieselfahrverbote grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig seien. 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