{"id":265396,"date":"2018-08-03T11:31:24","date_gmt":"2018-08-03T10:31:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=265396"},"modified":"2018-08-03T11:31:24","modified_gmt":"2018-08-03T10:31:24","slug":"das-gehoert-unbedingt-in-einen-ausbildungsvertrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/das-gehoert-unbedingt-in-einen-ausbildungsvertrag-10265396\/","title":{"rendered":"Das geh\u00f6rt unbedingt in einen Ausbildungsvertrag"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-265397\" title=\"Die ARAG hat ihren Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft \" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/348355-e1533292207114.jpg\" alt=\"Logo der Rechtsschutzversicherung\" width=\"223\" height=\"223\" \/>ARAG Experten sagen, worauf angehende Azubis achten sollten<\/p> <p>Zum 1. August und zum 1. September beginnt f\u00fcr zehntausende junger Menschen ein neuer Lebensabschnitt: der Start in das Berufsleben. Wer nach dem Schulabschluss kein Studium beginnt, hat wahrscheinlich einen Ausbildungsvertrag geschlossen und ist damit jetzt Azubi in einem Betrieb. ARAG Experten schaffen aus diesem Anlass einen \u00dcberblick dar\u00fcber, was unbedingt in so einem Ausbildungsvertrag geregelt werden sollte.<\/p> <p><!--more-->Ausbildungsdauer<\/p> <p>F\u00fcr jeden Ausbildungsberuf gibt es eine vorgeschriebene Ausbildungsdauer. Diese dauert bei der Ausbildung zum Bankkaufmann zum Beispiel f\u00fcr Bewerber mit Abitur zweieinhalb Jahre, f\u00fcr Bewerber mit Realschulabschluss drei Jahre. Die Ausbildungsdauer kann unter Umst\u00e4nden, wenn die Auszubildenden besonders gute Leistungen bringen, auf Antrag verk\u00fcrzt werden.<\/p> <p>Arbeitszeit<\/p> <p>Im Ausbildungsvertrag wird die t\u00e4gliche oder w\u00f6chentliche Arbeitszeit festgelegt. Dabei gelten f\u00fcr Jugendliche unter 18 Jahre Einschr\u00e4nkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Sie d\u00fcrfen nur an f\u00fcnf Tagen in der Woche besch\u00e4ftigt werden. Am Samstag ist die Besch\u00e4ftigung nur in bestimmten Wirtschaftsbereichen erlaubt. Mindestens zwei Samstage im Monat sollen besch\u00e4ftigungsfrei bleiben. Nur in wenigen Wirtschaftsbereichen ist eine Besch\u00e4ftigung am Sonntag zul\u00e4ssig. Jugendliche d\u00fcrfen nicht mehr als acht Stunden t\u00e4glich und 40 Stunden w\u00f6chentlich besch\u00e4ftigt werden. Jugendliche unter 16 Jahre d\u00fcrfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr, \u00fcber 16-J\u00e4hrige d\u00fcrfen z. B. in Betrieben mit Mehrschichtbetrieb bis 23 Uhr besch\u00e4ftigt werden.<\/p> <p>Probezeit<\/p> <p>Eine Probezeit kann zwischen einem und vier Monaten dauern. In dieser Zeit k\u00f6nnen beide Seiten pr\u00fcfen, ob sie zueinander passen. F\u00fcr das Unternehmen ist das die Zeit, in der geschaut werden kann, ob die Azubis die Ausbildung voraussichtlich erfolgreich absolvieren werden. W\u00e4hrend der Probezeit kann das Ausbildungsverh\u00e4ltnis ohne Einhaltung von Fristen und Angabe von Gr\u00fcnden vom Arbeitgeber oder vom Auszubildenden gek\u00fcndigt werden. Danach kann der Chef dem Azubi nur noch aus wichtigem Grund fristlos k\u00fcndigen.<\/p> <p>Ausbildungsverg\u00fctung<\/p> <p>Die H\u00f6he der Ausbildungsverg\u00fctung wird f\u00fcr die unterschiedlichen Ausbildungsjahre im Ausbildungsvertrag ausgewiesen. Au\u00dferdem wird geregelt, wann die Ausbildungsverg\u00fctung gezahlt wird, also zum Beispiel ob am Ende oder in der Mitte des Monats.<\/p> <p>Pflichten des Ausbildungsbetriebes und des Azubis<\/p> <p>Das Unternehmen verpflichtet sich, alles daf\u00fcr zu tun, dass der Auszubildende sein Ausbildungsziel, also den Berufsabschluss erreicht. Dazu werden detaillierte Regelungen zum Ablauf, zu den Ausbildungsmitteln, zur Berufskleidung und zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Abwicklung der Ausbildung (Anmeldung des Ausbildungsverh\u00e4ltnisses und zu Pr\u00fcfungen) getroffen. Das Unternehmen verpflichtet sich auch, die Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule und zu erforderlichen Pr\u00fcfungen freizustellen. Am Ende der Ausbildung ist das Unternehmen verpflichtet, ein detailliertes Zeugnis \u00fcber die Ausbildungszeit auszustellen. Die Pflichten der Auszubildenden bestehen in erster Linie darin, alles zu tun, um die f\u00fcr den Beruf erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und F\u00e4higkeiten zu erwerben. Ziel ist ein erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung. Die Auszubildenden verpflichten sich, am Berufsschulunterricht und an erforderlichen Pr\u00fcfungen teilzunehmen. Bei Erkrankung muss dem Unternehmen unverz\u00fcglich Mitteilung gemacht werden.<\/p> <p>Ausbildungsorte<\/p> <p>Hier steht der Arbeitsort, an dem haupts\u00e4chlich ausgebildet wird. Wenn die Ausbildung in mehreren Ausbildungsst\u00e4tten des gleichen Unternehmens vorgenommen wird, werden die unterschiedlichen Ausbildungsst\u00e4tten angegeben.<\/p> <p>Urlaub<\/p> <p>Im Vertrag wird der Urlaub f\u00fcr das Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) eingetragen. Die Dauer des Urlaubs richtet sich u.a. nach dem Alter des Auszubildenden zu Beginn eines jeden Kalenderjahres. F\u00fcr Jugendliche finden sich die Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz, ab dem 18. Geburtstag gilt das Bundesurlaubsgesetz. Meist wird festgelegt, dass der Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien genommen werden muss. Diese vertragliche Einschr\u00e4nkung ist nach Auskunft der ARAG Experten rechtens und soll verhindern, dass der Auszubildende w\u00e4hrend seines Urlaubs wichtige Lehrinhalte verpasst und so das Ausbildungsziel gef\u00e4hrdet wird.<\/p> <p>Unterschriften<\/p> <p>Der Vertrag wird von einem Vertreter oder einer Vertreterin des Ausbildungsbetriebes und vom Auszubildenden oder, wenn dieser noch keine 18 Jahre alt ist, von den Eltern oder einem anderen gesetzlichen Vertreter unterschrieben.<\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA und Kanada &#8211; nimmt die ARAG zudem \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender (Vors.)<\/p> <p>Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Brigitta Mehring<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>0211-963 2560<\/p> <p>0211-963 2025<\/p> <p>brigitta.mehring@arag.de<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>redaktion neunundzwanzig<\/p> <p>Brigitta Mehring<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>0211 963-2560<\/p> <p>brigitta.mehring@arag.de<\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten sagen, worauf angehende Azubis achten sollten Zum 1. August und zum 1. 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