{"id":265818,"date":"2019-01-12T15:38:44","date_gmt":"2019-01-12T14:38:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=265818"},"modified":"2019-01-12T15:38:45","modified_gmt":"2019-01-12T14:38:45","slug":"wunschstudium-ohne-abitur","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wunschstudium-ohne-abitur-10265818\/","title":{"rendered":"Wunschstudium ohne Abitur"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wunschstudium-ohne-abitur-10265818\/attachment\/357790\/#main\" rel=\"attachment wp-att-265819\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-265819 size-full\" title=\"Studienpl\u00e4tze sind schwer zu ergattern\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2019\/01\/357790-e1547303755273.jpg\" alt=\"zwei junge Frauen mit &quot;hope&quot; und &quot;future&quot; auf das Dekolletee gem\u00e4lt\" width=\"300\" height=\"199\" \/><\/a>Immer wieder erreichen uns Anfragen, ob bestimmte Studieng\u00e4nge auch ohne Abitur studieren werden k\u00f6nnen.<\/p> <p>Die klare Antwort hierauf lautet: JA!<\/p> <p>Es sind aber &#8211; wie immer &#8211; auch hier Voraussetzungen und Fristen zu erf\u00fcllen, an denen das Vorhaben Wunschstudium ohne Abitur scheitern kann. Um Entt\u00e4uschungen vorzubeugen, weil eine Frist vers\u00e4umt oder Voraussetzungen aus Unkenntnis nicht erbracht wurden, wollen wir Ihnen aufzeigen, was z.B. in Hessen n\u00f6tig sein kann, um Humanmedizin ohne Abitur studieren zu k\u00f6nnen.<\/p> <p><!--more-->\u00a7 54 Abs.2 Hessisches Hochschulgesetz lautet:<\/p> <p>&#8222;Die Qualifikation f\u00fcr ein Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss f\u00fchrt, wird nachgewiesen durch:<\/p> <p>1. die allgemeine Hochschulreife,<\/p> <p>2. die fachgebundene Hochschulreife,<\/p> <p>3. die Fachhochschulreife,<\/p> <p>4. eine Meisterpr\u00fcfung oder einen vergleichbaren Fort- oder Weiterbildungsabschluss nach Ma\u00dfgabe der Rechtsverordnung nach Abs. 6,<\/p> <p>5. einen sonstigen durch die Rechtsverordnung nach Abs. 6 geregelten Zugang.<\/p> <p>Der Nachweis nach Nr. 1 oder 4 berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen, der Nachweis nach Nr. 2 in der entsprechenden Fachrichtung an allen Hochschulen, der Nachweis nach Nr. 3 zu einem Studium an einer Hochschule f\u00fcr angewandte Wissenschaften oder in einem gestuften Studiengang an einer Universit\u00e4t oder der Hochschule Geisenheim. Andere Bildungsnachweise berechtigen zum Studium, wenn sie gleichwertig sind. Hier\u00fcber entscheidet bei inl\u00e4ndischen Nachweisen das Kultusministerium, im \u00dcbrigen das Ministerium; es kann die Zust\u00e4ndigkeit auf die Hochschulen oder eine zentrale Anerkennungsstelle \u00fcbertragen. Das N\u00e4here regelt das Ministerium durch Verwaltungsvorschrift.&#8220;<\/p> <p>Nr.1, die allgemeine Hochschulreife, ist das Abitur, das Sie nicht haben. Aber Sie sehen bereits an der Auflistung in \u00a7 54 Abs. 2 HHG, dass auch andere Nachweise als das Abitur zum Studium berechtigen k\u00f6nnen.<\/p> <p>Seit einigen Jahren gibt es in Hessen noch eine zus\u00e4tzliche M\u00f6glichkeit. Ihnen wird als sogenannte(r) beruflich Qualifizierte(r) die M\u00f6glichkeit geboten, eine Hochschulzugangspr\u00fcfung abzulegen, durch die Vorbildung und Eignung f\u00fcr ein Hochschulstudium festgestellt werden, z.B. Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, aber auch eine Vielzahl anderer Studieng\u00e4nge, zu sogenannten Studienbereichen zusammengefasst, werden abgedeckt.<\/p> <p>Zu einer solchen Pr\u00fcfung k\u00f6nnen Sie zugelassen werden, wenn Sie<\/p> <p>1. eine nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder sonstigen Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweij\u00e4hrige Berufsausbildung in einem dem angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich abgeschlossen haben und<\/p> <p>2. eine mindestens zweij\u00e4hrige hauptberufliche T\u00e4tigkeit in einem dem angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich ausge\u00fcbt haben.<\/p> <p>Sollte dies auf Sie zutreffen, werden Sie nach dem frist- und formgerecht eingereichten Antrag f\u00fcr eine solche Pr\u00fcfung zugelassen, an deren Ende ein Zeugnis steht, dass Ihnen die Berechtigung verleiht, nach Ma\u00dfgabe der jeweils geltenden Vorschriften in einem Studiengang aus dem beantragten Studienbereich an den Hochschulen und Berufsakademien in Hessen zu studieren. Das Zeugnis weist eine Gesamtnote f\u00fcr die von Ihnen erbrachten Leistungen aus. Damit k\u00f6nnen Sie sich dann z.B. bei hochschulstart.de f\u00fcr den Studiengang Humanmedizin bewerben.<\/p> <p>Wegen der Vielzahl der deutschlandweit unterschiedlichen Regelungen k\u00f6nnen wir an dieser Stelle nicht s\u00e4mtliche Details darstellen.<\/p> <p>Wir hoffen, dass sich in Zukunft das Wissen um die Studienm\u00f6glichkeiten ohne Abitur in Deutschland besser verbreitet und stehen Ihnen f\u00fcr die Sie betreffende fall- und sachbezogene Beratung selbstverst\u00e4ndlich gerne zur Verf\u00fcgung.<\/p> <p>Rechtsanw\u00e4lte<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>Kanzlei Dr. Brehm &amp; Brehm-Kaiser<\/p> <p>Alexandra Brehm-Kaiser<\/p> <p>Steinmetzstrasse 9<\/p> <p>65931 Frankfurt am Main<\/p> <p>069 3700000<\/p> <p>06937000079<\/p> <p>kanzlei@ra-brehm.de<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.studienplatzklage-brehm.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.studienplatzklage-brehm.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Kanzlei Dr. Brehm &amp; Brehm-Kaiser<\/p> <p>Esther Brehm<\/p> <p>Steinmetzstrasse 9<\/p> <p>65931 Frankfurt am Main<\/p> <p>0693700000<\/p> <p>069 37000079<\/p> <p>esther.brehm@studienplatzklage-brehm.de<\/p> <p>http:\/\/www.studienplatzklage-brehm.de<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Immer wieder erreichen uns Anfragen, ob bestimmte Studieng\u00e4nge auch ohne Abitur studieren werden k\u00f6nnen. 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