{"id":265969,"date":"2019-04-18T11:44:53","date_gmt":"2019-04-18T10:44:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=265969"},"modified":"2019-04-18T11:44:53","modified_gmt":"2019-04-18T10:44:53","slug":"welche-grenzen-gibt-es-fuer-die-meinungsfreiheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/welche-grenzen-gibt-es-fuer-die-meinungsfreiheit-10265969\/","title":{"rendered":"Welche Grenzen gibt es f\u00fcr die Meinungsfreiheit?"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/welche-grenzen-gibt-es-fuer-die-meinungsfreiheit-10265969\/demonstration-2137449_640\/#main\" rel=\"attachment wp-att-265970\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-265970 size-full\" title=\"Auch Meinungsfreiheit darf nicht gegen geltendes Recht versto\u00dfen\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/demonstration-2137449_640-e1555584147456.png\" alt=\"Strichm\u00e4nnchen als Demonstranten\" width=\"300\" height=\"178\" \/><\/a>Meinungsfreiheit: Ein Grundrecht mit Grenzen<br \/> ARAG Experten \u00fcber die Ausnahmen von der Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit<\/p> <p>Die Meinungsfreiheit gilt zumindest in den westlichen Demokratien als sehr hohes Gut. In Deutschland ist sie daher in Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) verankert. Dort hei\u00dft es: &#8222;Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu \u00e4u\u00dfern und zu verbreiten und sich aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.&#8220; Somit sind auch Meinungen gesch\u00fctzt, die von den Vorstellungen der Mehrheit abweichen, egal ob sie geistreich und durchdacht, simpel oder sogar v\u00f6llig unreflektiert sind. Aber die Meinungsfreiheit hat auch Grenzen. Welche das sind, erl\u00e4utern ARAG Experten.<\/p> <p><!--more-->Welche Grenzen gibt es f\u00fcr die Meinungsfreiheit?<\/p> <p>Ist von Meinungsfreiheit die Rede, ist juristisch korrekt die Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit gemeint. Eine nicht ge\u00e4u\u00dferte Meinung kann selbstredend niemand verbieten. Die \u00c4u\u00dferung einer Meinung darf allerdings verboten werden, wenn ansonsten ein Schaden f\u00fcr einen anderen Menschen oder die Gesellschaft entsteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn&#8230;<\/p> <p>-die pers\u00f6nliche Ehre einer Person verletzt wird; z. B. durch Beleidigung oder Verleumdung.<\/p> <p>-Gefahr f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Frieden besteht.<\/p> <p>-als geheim klassifizierte Informationen weitergegeben werden.<\/p> <p>-eigene oder ausl\u00e4ndische h\u00f6chste Staatsvertreter, Gerichte oder manchmal selbst einfache Beamte \u00fcberm\u00e4\u00dfig kritisiert werden.<\/p> <p>-die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes \u00fcberschritten werden.<\/p> <p>-die Grenzen der \u00f6ffentlichen Sicherheit \u00fcberschritten werden.<\/p> <p>-zu einer Straftat aufgerufen wird.<\/p> <p>-der Holocaust geleugnet oder verharmlost wird.<\/p> <p>Man darf also niemanden beleidigen. Der Schutz der pers\u00f6nlichen Ehre geht dann vor; die Meinungsfreiheit muss dahinter zur\u00fcckstehen &#8211; auch wenn es Ausnahmef\u00e4lle gibt. Die Gerichte m\u00fcssen dann im Einzelfall entscheiden, ob der Betroffene die ge\u00e4u\u00dferte Beleidigung aushalten muss. Der Staat darf au\u00dferdem Personen verbieten, ihre Meinung zu \u00e4u\u00dfern, wenn dadurch das friedliche Zusammenleben gest\u00f6rt wird. Die Gefahr f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Friedens besteht zum Beispiel, wenn jemand eine Gruppe von Menschen wegen ihrer Religion, ihres Aussehens oder ihrer Herkunft beschimpft und andere zum Hass gegen diese Gruppe aufstachelt. Das ist Volksverhetzung, und darauf stehen bis zu f\u00fcnf Jahre Gef\u00e4ngnis, so ARAG Experten.<\/p> <p>Holocaustleugnung<\/p> <p>Neben den oben genannten Grenzen der Meinungsfreiheit kann es je nach Verfassungstradition Unterschiede in verschiedenen L\u00e4ndern geben. So steht die Rassendiskriminierung im Gegensatz zu den USA in Europa meist auch unter Privatleuten unter Strafe. In Deutschland ist dar\u00fcber hinaus die Holocaustleugnung &#8211; also das Bestreiten oder weitgehende Verharmlosen des nationalsozialistischen Massenmordes an den europ\u00e4ischen Juden &#8211; nicht von der Meinungsfreiheit gesch\u00fctzt. Die Holocaustleugnung steht als Volksverhetzung laut \u00a7 130 des Strafgesetzbuches (StGB) sogar unter Strafe. In Absatz 4 des Paragraphen hei\u00dft es ausdr\u00fccklich: &#8222;Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer \u00f6ffentlich oder in einer Versammlung den \u00f6ffentlichen Frieden in einer die W\u00fcrde der Opfer verletzenden Weise dadurch st\u00f6rt, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willk\u00fcrherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.&#8220; Auch \u00a7 189 StGB verbietet die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und somit auch die Leugnung des Holocaust. Eine Besonderheit: Dieses Vergehen wird nur durch die Staatsanwaltschaft verfolgt, wenn die Hinterbliebenen einen Antrag stellen (\u00a7 194 StGB). Ist die Tat allerdings &#8222;durch Verbreiten oder \u00f6ffentliches Zug\u00e4nglichmachen einer Schrift, in einer Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk begangen, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verstorbene sein Leben als Opfer der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willk\u00fcrherrschaft verloren hat und die Verunglimpfung damit zusammenh\u00e4ngt.&#8220;<\/p> <p>Meinung vor Gericht<\/p> <p>Die St\u00f6rung des \u00f6ffentlichen Friedens, der Aufruf zu einer Straftat, Volksverhetzung, Beleidigung, Verunglimpfung und Holocaustleugnung sind also keine Meinungs\u00e4u\u00dferungen, sondern Straftatbest\u00e4nde. Trotzdem tun sich Gerichte oft schwer, diese zu bestrafen. Woran liegt das? Bevor ein Gericht jemanden wegen einer illegalen Meinungs\u00e4u\u00dferung verurteilen kann, m\u00fcssen die Richter pr\u00fcfen, ob die besagte \u00c4u\u00dferung doppeldeutig ist. Es wird also immer erst gekl\u00e4rt, ob die \u00c4u\u00dferung auch anders verstanden werden k\u00f6nnte. Dann wird in aller Regel von Gerichtsseite unterstellt, dass die Aussage so gemeint war, dass sie nicht strafbar ist. Durch diese Einschr\u00e4nkung soll verhindert werden, dass Menschen vorschnell wegen \u00c4u\u00dferungen, die zum Beispiel scherzhaft gemeint waren, verfolgt werden.<\/p> <p>Weitere interessante Informationen unter:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/service\/infos-und-news\/rechtstipps-und-gerichtsurteile\/sonstige\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.arag.de\/service\/infos-und-news\/rechtstipps-und-gerichtsurteile\/sonstige\/<\/a><\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA und Kanada &#8211; nimmt die ARAG zudem \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Brigitta Mehring<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>0211-963 2560<\/p> <p>0211-963 2025<\/p> <p>brigitta.mehring@arag.de<\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>redaktion neunundzwanzig<\/p> <p>Thomas Heidorn<\/p> <p>Lindenstra\u00dfe 14<\/p> <p>50764 K\u00f6ln<\/p> <p>0221 92428-215<\/p> <p>0221 92428-219<\/p> <p>thomas@redaktionneunundzwanzig.de<\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p><span class=\"attribution_field hide-sm hide-md\">Bild von succo auf Pixabay<\/span><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Meinungsfreiheit: Ein Grundrecht mit Grenzen ARAG Experten \u00fcber die Ausnahmen von der Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit Die Meinungsfreiheit gilt zumindest in den westlichen Demokratien als sehr hohes Gut. 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