{"id":266493,"date":"2019-12-23T12:50:07","date_gmt":"2019-12-23T11:50:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=266493"},"modified":"2024-05-17T09:51:10","modified_gmt":"2024-05-17T08:51:10","slug":"pflegehilfsmittel-richtig-beantragen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/pflegehilfsmittel-richtig-beantragen-10266493\/","title":{"rendered":"Pflegehilfsmittel richtig beantragen"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-266494\" title=\"verschiedene Hilfsmittel im Alter erleichtern das Leben ungemein\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/377158-e1577101662386.jpg\" alt=\"Ein Rollator vor einem Fluss\" width=\"209\" height=\"279\" \/>Diese Schritte muss man bei der Antragsstellung beachten<\/p> <p>Pflegehilfsmittel sind Utensilien, die die h\u00e4usliche Pflege durch Angeh\u00f6rige, Freunde oder durch Bekannte erleichtern und gesundheitliche Beschwerden lindern sollen. Zu den bekanntesten Verbrauchsmitteln geh\u00f6ren beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Die Kosten hierf\u00fcr k\u00f6nnen teilweise bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Grundvoraussetzung hierf\u00fcr ist das Vorhandensein eines Pflegegrades.<\/p> <p><!--more-->Nach Einstufung in einen Pflegegrad profitieren Pflegebed\u00fcrftige nach Antrag und Bewilligung von einem monatlichen Zuschuss von 40,00 \u20ac f\u00fcr Pflegehilfsmittel. Alles, was dar\u00fcber hinausgeht, muss als Eigenanteil selbst bezahlt werden.<\/p> <p>Unterschied technische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel f\u00fcr den Verbrauch<\/p> <p>Die von der Pflegekasse auszugleichende Pauschale von 40,00 \u20ac gilt nur f\u00fcr Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Hilfreich f\u00fcr die Unterscheidung ist der Pflegehilfsmittelkatalog, der die Hilfsmittel in Produktgruppen unterteilt. Die von der Pauschale umfassten Pflegehilfsmittel f\u00fcr den Verbrauch befinden sich in der Regel in den Produktgruppen PG 51 f\u00fcr die Hygiene und K\u00f6rperpflege und PG 54 f\u00fcr den allgemeinen Verbrauch. Gr\u00f6\u00dfere Anschaffungen wie Pflegebetten oder Rollst\u00fchle werden als PG 50, 52 und 53 zu den technischen Hilfsmitteln gez\u00e4hlt, f\u00fcr die andere Zuzahlungsregelungen und Bestimmungen gelten.<\/p> <p>Zugelassene Anbieter und Sanit\u00e4tsh\u00e4user stellen Pflegehilfsmittel f\u00fcr den Verbrauch in einer praktischen Hilfsmittelbox zusammen und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.<\/p> <p>Antragstellung bei Pflegekasse oder Zulieferer<\/p> <p>H\u00e4ufig k\u00f6nnen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch \u00fcber zugelassene Zulieferer online beantragt werden, damit sich der jeweilige Anbieter um die Formalit\u00e4ten f\u00fcr eine monatliche Belieferung k\u00fcmmern kann. Sollen die Hilfsmittel selbst beschafft werden, muss vorab ein Antrag auf Kosten\u00fcbernahme bei der Pflegekasse gestellt werden.<\/p> <p>In den meisten F\u00e4llen reicht es aus, wenn der Antrag zun\u00e4chst formlos per Telefon gestellt wird. Die Pflegekasse wird dann einen Vordruck zum Ausf\u00fcllen \u00fcbermitteln. Der Antrag auf Kosten\u00fcbernahme kann nat\u00fcrlich auch schriftlich gestellt werden, wobei Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und die Adresse des Pflegebed\u00fcrftigen sowie n\u00e4here Informationen zu den ben\u00f6tigten Hilfsmitteln angegeben werden m\u00fcssen.<\/p> <p>Nach Antragstellung erfolgt die \u00dcbersendung von Vordrucken seitens der zust\u00e4ndigen Kassen. Das eigentliche Formular f\u00fcr die Kosten\u00fcbernahme tr\u00e4gt die Bezeichnung Anlage 4. Die beiliegende Anlage 2 ist hingegen eine Empfangsbest\u00e4tigung \u00fcber den Erhalt der Pflegehilfsmittel.<\/p> <p>Mehr Informationen zu Hilfsmitteln hat die CareWork in ihrem Pflegehilfsmittel-Ratgeber zusammengestellt.<\/p> <p>Bereits seit 2006 bietet CareWork legal und zuverl\u00e4ssig die sogenannte 24 Stunden Betreuung f\u00fcr Senioren und Pflegebed\u00fcrftige in Privathaushalten an. Als erstes Unternehmen in der Branche l\u00e4sst sich CareWork j\u00e4hrlich die Qualit\u00e4t der Dienstleistung durch den T\u00dcV-Rheinland mit einem entsprechenden Zertifikat best\u00e4tigen.<\/p> <p><b>Kontakt<\/b><\/p> <p>CareWork Sp.zo.o. Sp.k.<\/p> <p>Michael Gomola<\/p> <p>ul. Glogowska 84<\/p> <p>60-741 Poznan<\/p> <p>08000 180 100<\/p> <p>service@24stundenbetreut.com<\/p> <p>https:\/\/www.24stundenbetreut.com<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Schritte muss man bei der Antragsstellung beachten Pflegehilfsmittel sind Utensilien, die die h\u00e4usliche Pflege durch Angeh\u00f6rige, Freunde oder durch Bekannte erleichtern und gesundheitliche Beschwerden lindern sollen. Zu den bekanntesten Verbrauchsmitteln geh\u00f6ren beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Die Kosten hierf\u00fcr k\u00f6nnen teilweise bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. 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