{"id":266640,"date":"2020-04-17T11:12:19","date_gmt":"2020-04-17T10:12:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=266640"},"modified":"2020-04-17T11:12:19","modified_gmt":"2020-04-17T10:12:19","slug":"im-gewerbemietrecht-herrscht-eine-weitgehende-vertragsfreiheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/im-gewerbemietrecht-herrscht-eine-weitgehende-vertragsfreiheit-10266640\/","title":{"rendered":"Im Gewerbemietrecht herrscht eine weitgehende Vertragsfreiheit"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-266641 size-full\" title=\"private Mieter genie\u00dfen im Gegensatz zu gewerblichen einen besonderen rechtlichen Schutz\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/382554-e1587118204321.jpg\" alt=\"ansprechende Gewerbefl\u00e4che\" width=\"300\" height=\"216\" \/>Gewerbliches Mietrecht &#8211; Auf die Vertragsgestaltung kommt es an<br \/> Das gewerbliche Mietrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Mietrecht f\u00fcr privaten Wohnraum. Umso gr\u00f6\u00dfere Bedeutung f\u00e4llt der Gestaltung des Mietvertrags \u00fcber Gewerberaum zu.<\/p> <p>Das gewerbliche Mietrecht stellt kein eigenst\u00e4ndiges Rechtsgebiet dar. Wie das Wohnraummietrecht ist es im Mietrecht des BGB geregelt. Allerdings hatte der Gesetzgeber hier eher den Wohnungsmieter und seinen Schutz im Auge, weil dieser h\u00e4ufig in einer sozial schw\u00e4cheren Position als der Vermieter gesehen wird. <!--more-->Im gewerblichen Mietrecht wird hingegen davon ausgegangen, dass sich Vermieter und Mieter auf Augenh\u00f6he begegnen und daher keine besonderen Schutzbed\u00fcrfnisse einer Partei zu beachten sind. Umso wichtiger ist daher die detaillierte Vertragsgestaltung, erkl\u00e4rt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanw\u00e4lte <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.mtrlegal.com\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.mtrlegal.com\/<\/a>.<\/p> <p>Dabei herrscht im Gewerbemietrecht eine weitgehende Vertragsfreiheit. Es ist Aufgabe der Parteien, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten im Mietvertrag individuell zu regeln. Dabei darf eine Vertragspartei allerdings nicht unangemessen benachteiligt werden. Es gilt das Transparenzgebot. Klauseln in den AGB unterliegen der Inhaltskontrolle und sind h\u00e4ufig unwirksam, wenn sie unverst\u00e4ndlich oder unklar sind.<\/p> <p>Dennoch gestattet die Vertragsfreiheit den Parteien eine gro\u00dfen Gestaltungsspielraum. Ein wichtiger Punkt ist die Laufzeit. H\u00e4ufig werden Gewerberaummietvertr\u00e4ge befristet abgeschlossen. Gerade f\u00fcr den Mieter kann der Gewerberaum von gro\u00dfer wirtschaftlicher Bedeutung sein. Daher sollten Verl\u00e4ngerungsklauseln, auch einseitige, in der Regel eingebaut werden. Bei unbefristeten Vertr\u00e4gen kann es hingegen ratsam sein, K\u00fcndigungsfristen zu vereinbaren, die von den gesetzlichen Vorschriften abweichen. F\u00fcr den Vermieter sind hingegen Vereinbarungen zur Anpassung des Mietzinses von Bedeutung.<\/p> <p>Wichtig ist, dass beide Parteien per Gesetz die M\u00f6glichkeit haben, das Mietverh\u00e4ltnis aus wichtigem Grund zu k\u00fcndigen. Was als solcher wichtiger Grund zu betrachten ist, sollte unbedingt vertraglich fixiert werden. Die Aufgabe der gewerblichen T\u00e4tigkeit oder wirtschaftliche Schwierigkeiten stellen jedoch keinen wichtigen Grund dar.<\/p> <p>Aktuell betrifft nat\u00fcrlich auch die Corona-Krise viele gewerbliche Mietverh\u00e4ltnisse. Hier hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Vermieter vom 1. April bis 30. Juni 2020 das Mietverh\u00e4ltnis nicht aufgrund von Mietschulden k\u00fcndigen d\u00fcrfen. Voraussetzung ist, dass die Corona-Krise verantwortlich ist, dass der Mieter den Mietzins nicht zahlen kann. Die Pflicht zur Mietzahlung bleibt aber auch bestehen, die Zahlungen m\u00fcssen sp\u00e4ter geleistet werden.<\/p> <p>Im Gewerblichen Mietrecht erfahrene Rechtsanw\u00e4lte beraten.<\/p> <p>https:\/\/www.mtrlegal.com\/rechtsberatung\/immobilienrecht\/gewerbliches-mietrecht.html<\/p> <p>MTR Rechtsanw\u00e4lte www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anw\u00e4lte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanw\u00e4lte sind international t\u00e4tig und befinden sich in K\u00f6ln, Berlin, Bonn, D\u00fcsseldorf, Frankfurt, Hamburg, M\u00fcnchen, Stuttgart.<\/p> <p><b>Kontakt<\/b><\/p> <p>MTR Rechtsanw\u00e4lte<\/p> <p>Michael Rainer<\/p> <p>Augustinerstra\u00dfe 10<\/p> <p>50667 K\u00f6ln<\/p> <p>+49 221 2927310<\/p> <p>+49 221 29273155<\/p> <p>info@mtrlegal.com<\/p> <p>https:\/\/www.mtrlegal.com<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gewerbliches Mietrecht &#8211; Auf die Vertragsgestaltung kommt es an Das gewerbliche Mietrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Mietrecht f\u00fcr privaten Wohnraum. Umso gr\u00f6\u00dfere Bedeutung f\u00e4llt der Gestaltung des Mietvertrags \u00fcber Gewerberaum zu. Das gewerbliche Mietrecht stellt kein eigenst\u00e4ndiges Rechtsgebiet dar. Wie das Wohnraummietrecht ist es im Mietrecht des BGB geregelt. 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