{"id":266930,"date":"2020-10-02T11:51:59","date_gmt":"2020-10-02T10:51:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=266930"},"modified":"2026-03-27T12:30:06","modified_gmt":"2026-03-27T11:30:06","slug":"die-wichtigsten-aenderungen-im-oktober","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/die-wichtigsten-aenderungen-im-oktober-10266930\/","title":{"rendered":"Die wichtigsten \u00c4nderungen im Oktober"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-266931 size-full\" title=\"Ab Oktober gibt es einiges zu beachten\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/Screenshot10-e1601635868830.jpg\" alt=\"Rechtstipps und Urteile\" width=\"300\" height=\"109\" \/>+++ Weltweite Reisewarnung aufgehoben +++<\/p> <p>Ab heute gelten wieder l\u00e4nderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise, denn die Corona-Reisewarnung f\u00fcr alle L\u00e4nder au\u00dferhalb Europas ist aufgehoben. Trotzdem warnt das Ausw\u00e4rtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in eine Vielzahl von L\u00e4ndern. Eine aktuelle Liste von L\u00e4ndern, die als Risikogebiete gelten, <!--more-->findet sich auf der Homepage des Robert Koch-Institutes. Die Einstufung als Risikogebiet zieht automatisch eine Reisewarnung nach sich. Weitere Reisewarnungen k\u00f6nnen nach Auskunft der ARAG Experten jederzeit ausgesprochen werden, sobald ein Land oder eine Region die Zahl der Neuinfizierten im Verh\u00e4ltnis zur Bev\u00f6lkerung von 50 F\u00e4llen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen \u00fcberschreitet.<\/p> <p>+++ Neue Regeln f\u00fcr Reiser\u00fcckkehrer +++<\/p> <p>Ab 15. Oktober, wenn die ersten Bundesl\u00e4nder ihre Herbstferien beenden, sollen f\u00fcr Reiser\u00fcckkehrer neue Bestimmungen gelten. Die entsprechende Verordnung muss noch verabschiedet werden. Dann m\u00fcssen Reiser\u00fcckkehrer aus Risikogebieten voraussichtlich f\u00fcr mindestens f\u00fcnf Tage in Quarant\u00e4ne. Erst dann darf ein Corona-Test gemacht werden. Zur Monatsmitte soll auch ein Onlineportal die digitale Reiseanmeldung erm\u00f6glichen und die analogen Aussteigekarten ersetzen, die Passagiere im Flugzeug ausf\u00fcllen mussten. Nach Eintrag ins Online-Register bekommen Reiser\u00fcckkehrer eine Best\u00e4tigung, die sie in ausgedruckter oder digitaler Form bei Grenz- oder anderen Kontrollen vorzeigen m\u00fcssen.<\/p> <p>+++ Corona-Schonfrist nur bei Zahlungsunf\u00e4higkeit vorbei +++<\/p> <p>Wurde ein Unternehmen Corona-bedingt zahlungsunf\u00e4hig und konnte L\u00f6hne, Lieferanten oder Mieten nicht mehr zahlen, galt bislang eine Schonfrist bei der Insolvenzantragspflicht. Ab 1. Oktober ist es damit laut Auskunft der ARAG Experten in Teilen vorbei. Akut zahlungsunf\u00e4hige Betriebe sind ab sofort wieder verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. F\u00fcr Unternehmen, die infolge der Covid-19-Pandemie \u00fcberschuldet, aber nicht zahlungsunf\u00e4hig sind, wird die Aussetzung der Antragspflicht hingegen bis Ende des Jahres verl\u00e4ngert.<\/p> <p>+++ Schnellere Restschuldbefreiung bei Privatinsolvenz +++<\/p> <p>Schon nach sp\u00e4testens drei Jahren sollen \u00fcberschuldete Verbraucher, Selbstst\u00e4ndige und Unternehmen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang haben und der Insolvenz entkommen, so ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Danach soll keine Erf\u00fcllung einer so genannten Mindestbefriedigungsquote der Gl\u00e4ubiger mehr erforderlich sein, d. h., Schuldner m\u00fcssen ihre Verbindlichkeiten nicht mehr in einer bestimmten H\u00f6he tilgen. Die k\u00fcrzere Verfahrensdauer soll nach Angaben der Bundesregierung f\u00fcr alle Verfahren gelten, die ab dem 1. Oktober beantragt werden. F\u00fcr Verbraucher gilt diese Regelung zun\u00e4chst bis Ende Juni 2025. Nach wie vor haben Schuldner aber gewisse Pflichten, um eine Befreiung zu erlangen. Sie m\u00fcssen z. B. einer Erwerbst\u00e4tigkeit nachgehen oder sich um eine solche bem\u00fchen.<\/p> <p>+++ Zweiter Teil vom Kinderbonus wird ausgezahlt +++<\/p> <p>Im Oktober wird der zweite Teil des Kinderbonus ausgezahlt. Familien mit geringem und mittlerem Einkommen bekommen dann f\u00fcr jedes kindergeldberechtigte Kind 100 Euro Kinderbonus. Die erste Rate von 200 Euro wurde bereits im September ausgezahlt. Beantragt werden muss der Kindergeldbonus nicht, sondern die Auszahlung erfolgt automatisch. Mit anderen Sozialleistungen wird der Corona-Kinderbonus zwar nicht verrechnet, wohl aber mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag.<\/p> <p>+++ Hochsaison f\u00fcr Hobbyg\u00e4rtner +++<\/p> <p>Ab 1. Oktober d\u00fcrfen Hobbyg\u00e4rtner wieder zur S\u00e4ge greifen und Hecken, lebende Z\u00e4une, Geb\u00fcsche und andere Geh\u00f6lze abschneiden oder auf den Stock setzen. Wer sich nicht an diesen Zeitraum h\u00e4lt, muss mit harten Strafen rechnen, denn der ist seit 2010 bundesweit einheitlich im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt (BNatSchG, Paragraf 39 Absatz 5). B\u00e4ume, die in Haus- oder Kleing\u00e4rten stehen, sind nach Angaben der ARAG Experten von dem Verbot zwar ausgenommen, das hei\u00dft sie d\u00fcrfen auch innerhalb dieses Zeitraums grunds\u00e4tzlich gef\u00e4llt oder radikal zur\u00fcckgeschnitten werden. Allerdings sollten Hobbyg\u00e4rtner, bevor sie die S\u00e4ge zur Hand nehmen, abkl\u00e4ren, ob es in ihrer Kommune eine Baumsatzung gibt, die das F\u00e4llen verbietet bzw. eine Genehmigung daf\u00fcr verlangt. Wenn sich V\u00f6gel den Baum als Nistplatz ausgesucht haben, muss das Vorhaben ebenfalls zur\u00fcckstehen (Paragraf 39 Absatz 1).<\/p> <p>+++ Mehr Geld f\u00fcr Zahnersatz +++<\/p> <p>Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es ab Oktober f\u00fcr gesetzlich Versicherte 60 statt bislang 50 Prozent Zuschuss zum Zahnersatz. Wer sein Bonusheft ordentlich gef\u00fchrt hat und regelm\u00e4\u00dfige Kontrollen beim Zahnarzt darin nachweisen kann, bekommt nach f\u00fcnf Jahren nun 65 statt 60 Prozent Kassenzuschuss. Patienten, die zehn Stempel f\u00fcr zehn Jahre Kontrolluntersuchung in ihrem Bonusheft haben, erhalten sogar 75 statt 65 Prozent f\u00fcr den Zahnersatz hinzu. Dar\u00fcber hinaus wird es mit den zehn Jahren nicht mehr ganz so streng gesehen: Wer eine Untersuchung im vergangenen Jahrzehnt vergessen hat, darf trotzdem auf den Zuschuss hoffen. Kassenpatienten, die Baf\u00f6g oder Hartz VI beziehen, m\u00fcssen f\u00fcr die Regelversorgung weiterhin keinen Eigenanteil leisten. Alle Extras wie z. B. Gold oder Implantate m\u00fcssen hingegen auch k\u00fcnftig aus eigener Tasche gezahlt werden, weil sie keine Basisvariante des Zahnersatzes sind.<\/p> <p>Weitere interessante Informationen unter:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/service\/infos-und-news\/rechtstipps-und-gerichtsurteile\/sonstige\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.arag.de\/service\/infos-und-news\/rechtstipps-und-gerichtsurteile\/sonstige\/<\/a><\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA, Kanada und Australien &#8211; nimmt die ARAG zudem \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Brigitta Mehring<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>0211 963 25 60<\/p> <p><a href=\"mailto:brigitta.mehring@arag.de\">brigitta.mehring@arag.de<\/a><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.arag.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener noreferrer\">http:\/\/www.arag.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>043 49 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><a href=\"mailto:cw@klaarkiming-kommunikation.de\">cw@klaarkiming-kommunikation.de<\/a><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.arag.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener noreferrer\">http:\/\/www.arag.de<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>+++ Weltweite Reisewarnung aufgehoben +++ Ab heute gelten wieder l\u00e4nderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise, denn die Corona-Reisewarnung f\u00fcr alle L\u00e4nder au\u00dferhalb Europas ist aufgehoben. 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