{"id":267168,"date":"2021-03-05T11:55:13","date_gmt":"2021-03-05T10:55:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=267168"},"modified":"2021-03-05T11:55:13","modified_gmt":"2021-03-05T10:55:13","slug":"waermeschutz-ist-nicht-grenzenlos-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/waermeschutz-ist-nicht-grenzenlos-2-10267168\/","title":{"rendered":"W\u00e4rmeschutz ist nicht Grenzenlos"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-267173 size-full\" title=\"Bausachverst\u00e4ndiger Cremer\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/Firefox_Screenshot_2021-03-05T10-52-57.766Z-e1614941654803.jpg\" alt=\"Screenshot der Sachverst\u00e4ndigen-Homepage\" width=\"300\" height=\"167\" \/>Im Angebot einer Baugesellschaft, welche zur Kundeninformation die Qualit\u00e4t energetischer Passivhausqualit\u00e4t anbot, war zu lesen: 12 KWh\/(m\u00b2a). Dieses wurde vom Kunden sehr positiv aufgenommen und so kam es, dass nach Fertigstellung der Bauherr des Reihenhauses die Berechnung des energetischen Istzustandes pr\u00fcfen wollte. Der beauftragte Bausachverst\u00e4ndige konnte nach erfolgter Pr\u00fcfung einen Bedarfswert f\u00fcr die Heizw\u00e4rme von 17 KWh\/(m\u00b2a) und den Prim\u00e4renergiebedarf von 110 KWh\/(m\u00b2a) feststellen und somit seien die Anforderungen an ein Passivhaus, nach Meinung des Sachverst\u00e4ndigen, erbracht worden.<\/p> <p><!--more-->Der Bauherr war jedoch mit dieser Feststellung nicht zufrieden. Er verlangte eine Erh\u00f6hung des W\u00e4rmeschutzindex. Dies war jedoch mit einem weiteren verst\u00e4rktem zus\u00e4tzlichem W\u00e4rmed\u00e4mmverbundsystem verbunden. Der Bauherr war jedoch auch mit einer \u201eAusgleichszahlung als Schadenausgleich\u201c f\u00fcr die erh\u00f6hten W\u00e4rmekosten, aufgrund einer \u00dcberschreitung des Wertes von 12 KWh\/(m\u00b2a) Kompromissbereit. Die Schadenh\u00f6he stellt der Bauherr aus der Differenz von 5 KWh(m\u00b2a) bei 200 qm Wohnfl\u00e4che, dem Energiepreis von 0,20 \u20ac\/KWh zuz\u00fcglich der Preissteigerung im Nutzungszeitraum des Reihenhauses von 80 Jahren (allgemeine Nutzungsdauer bei Wohngeb\u00e4uden) plus entsprechender Verzinsung des nach Meinung des Bauherrn viel zu gro\u00dfem Heizkostenbetrag fest. Der festgestellte Betrag liegt bei beiden Varianten bei 40.000,00 \u20ac.<\/p> <p>D\u00e4mmstoffe und Energieeffizienz<br \/> Da sich der o.g. Streitpunkt um die rein rechnerische Energieeffizienz dreht, ist im Vorfeld noch festzuhalten, welche Qualit\u00e4t mit 12 KWh\/(m\u00b2a) zugesichert wird?<\/p> <p>Das Passivhaus-Institut-Darmstadt hat die Werte vorgegeben, die wie folgt vorliegen:<br \/> \u201eDer Heizw\u00e4rmebedarf bei einem Passivhaus soll weniger als 15 KWh\/(m\u00b2) betragen, Der Prim\u00e4renergiebedarf einschlie\u00dflich Warmwasser- und Haushaltsstrom sollte weniger als 120 KWh\/(m\u201c) betragen.\u201c<\/p> <p>Die meisten Streitpunkte entbrennen \u00fcber vermutet zu geringen St\u00e4rken oder der zu hohen Leitf\u00e4higkeit der D\u00e4mmenden Bauteile. Irrglaube einer weit verbreiteten Meinung ist es, dass die Verdoppelung von D\u00e4mmstoffen zwangsl\u00e4ufig zu einer h\u00f6heren Verbesserung beim W\u00e4rmeschutz bringt. Dabei besitzen die ersten Zentimeter des WDVS-Systems das h\u00f6chste energiesparpotenzial, w\u00e4hrend eine Erh\u00f6hung des W\u00e4rmeschutzes mit gr\u00f6\u00dferen D\u00e4mmstoffdicken den W\u00e4rmedurchlasskoeffizienten kaum noch verringern. Der bessere W\u00e4rmeschutz beeinflusst die Transmissionsw\u00e4rmeverluste am energetisch relevanten Prim\u00e4renergiebedarf. Ferner wird durch den besseren W\u00e4rmeschutz bei den heutigen D\u00e4mmma\u00dfnahmen eher eine nebens\u00e4chliche Erh\u00f6hung erreicht. Dies l\u00e4sst sich an den vorher benannten Bedarfsmengen beim Passivhaus verdeutlichen. Dort liegt der Heizw\u00e4rmebedarf nur noch bei 10 % im Vergleich zum Prim\u00e4renergiebedarf.<\/p> <p>Energetisch sinnvolle Grenzen von D\u00e4mmstoffdicken allgemein bekannter W\u00e4rmeleitf\u00e4higkeit werden mit 12 bis 30 cm st\u00e4rke angegeben. Auf Wandinnenseiten bei nachtr\u00e4glichen D\u00e4mmma\u00dfnahmen ist von einer St\u00e4rke zwischen 8 bis 14 cm auszugehen, weil hier die W\u00e4rmebr\u00fccken aufkommen, von denen in die Au\u00dfenw\u00e4nde einf\u00fcgenden Innenbauteile und somit eine niedrigere Grenze eines sinnvollen W\u00e4rmeschutzes bedeuten.<\/p> <p>Schadenausglich bei h\u00f6herem Heizkostenaufkommen<br \/> Ein Prim\u00e4r-Energiebedarfswert entsteht durch verschiedene Faktoren, welche im gesamten wiederum zur Feststellung der energetischen Qualit\u00e4t eines Geb\u00e4udes f\u00fchren. Wenn eine Abweichung wie beim Heizw\u00e4rmebedarf entsteht, ist nachfolgend abzukl\u00e4ren, ob sich daraus ein finanzieller oder bautechnischer Schaden ergibt, oder aber geplante Ma\u00dfnahmen nachtr\u00e4glich zu erfolgen haben, Ersatzma\u00dfnahmen m\u00f6glich sind oder ob es zu einem finanziellen Ausgleich kommen kann. Sofern ein finanzieller Ausgleich der erh\u00f6hten Energiekosten relevant wird, ist nicht die Geb\u00e4udestandzeit, sondern die Nutzungsdauer von energetisch relevanten Bauteilen ma\u00dfgeblich. Der W\u00e4rmeschutz hat im Laufe der Neuzeit ein hohes Niveau erreicht, dadurch wird im modernen Geb\u00e4udekomplex die energetische Qualit\u00e4t durch technische Anlagen bestimmt, wobei die Nutzungsdauer mit 30 Jahren bewertet werden kann.<\/p> <p>Der tats\u00e4chlich avisierte finanzielle Schaden wird sich nicht in einem bestimmten Rahmen festzurren lassen, weil die Angaben zum Bedarf, der Beschreibung der energetischen Qualit\u00e4t dienen, aber keine Aussagekraft zum tats\u00e4chlichen Verbrauch besitzen.<\/p> <p>Im beschriebenen Streitfall erreicht die energetische Gr\u00f6\u00dfe des streitgegenst\u00e4ndlichen Objektes den Passivhausstandart. Hier ist durch die geschlossene Geb\u00e4udeh\u00fclle str\u00f6menden Energiemengen nur noch teilweise am realen Verbrauch beteiligt. Hier ist der Einfluss kleiner Abweichungen der energetischen Qualit\u00e4t im Bereich der Geb\u00e4udeh\u00fclle unbedeutend. Es ist geradezu irrelevant aufgrund eines rechnerisch festgestellten geringf\u00fcgig erh\u00f6htem Bedarfswert, eine weitere W\u00e4rmed\u00e4mmung von 30 cm auf 45 cm auszuf\u00fchren.<\/p> <p>Sofern ein Finanzausgleich erfolgen soll, w\u00e4ren \u00dcberlegungen zu Substitutionsma\u00dfnahmen f\u00fcr den Ausgleich der energetischen Qualit\u00e4t sinnvoll. Wenn durch eine Verbesserung der Anlagenaufwandzahl (Ersatz des W\u00e4rmeerzeugers, Vergr\u00f6\u00dferung der Solaranlage, Pumpenaustausch-\/zus\u00e4tzlicher Gebrauch weiterer erneuerbarer Energien) und die Ber\u00fccksichtigung von W\u00e4rmebr\u00fccken inclusive der Verbesserung des rechnerischen Prim\u00e4renergiebedarfs in Bezug auf den Bedarfswert gesenkt werden, so ist die Schadenersatzberechnung in Anlehnung an den kosteng\u00fcnstigeren Betrag zur Verf\u00fcgung stehender Varianten anzupassen. Diese Aktivit\u00e4ten w\u00e4ren auch von vornherein planbar gewesen, sofern keine anderslautenden Vorgaben entgegengewirkt h\u00e4tten.<\/p> <p>Den konkreten Schaden im vorliegenden Fallbeispiel wird der Bauherr aber hier nicht beweisen k\u00f6nnen, da die Abweichung energetischer Qualit\u00e4tsstufe nicht mehr als eine Bagatelle darstellt.<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.sachverstaendigercremer.de\/?page_id=123\"  >https:\/\/www.sachverstaendigercremer.de\/?page_id=123<\/a><br \/> Bausachverst\u00e4ndiger &amp; Technischer Experte<br \/> B\u00fcroanschrift<br \/> Wolfgang Christian Cremer<br \/> Rostocker Stra\u00dfe 23a<br \/> D- 39124 Magdeburg<br \/> Auto.: + 049 160 64 68 303<br \/> Mail: sv@sachverstaendigercremer.de<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Angebot einer Baugesellschaft, welche zur Kundeninformation die Qualit\u00e4t energetischer Passivhausqualit\u00e4t anbot, war zu lesen: 12 KWh\/(m\u00b2a). 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