{"id":267288,"date":"2021-05-11T11:27:10","date_gmt":"2021-05-11T10:27:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=267288"},"modified":"2021-05-11T11:27:10","modified_gmt":"2021-05-11T10:27:10","slug":"notebook-tablet-und-co-steuerliche-nutzungsdauer-auf-1-jahr-verkuerzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/notebook-tablet-und-co-steuerliche-nutzungsdauer-auf-1-jahr-verkuerzt-10267288\/","title":{"rendered":"Notebook, Tablet und Co: steuerliche Nutzungsdauer auf 1 Jahr verk\u00fcrzt"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-267289 size-full\" title=\"Rechner k\u00f6nnen vollst\u00e4ndig im Jahr des Kaufes abgesetzt werden\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/401747-e1620728631359.jpg\" alt=\"ein junger Mann am Schreibtisch mit Monitoren und Laptop\" width=\"300\" height=\"200\" \/>Der technologische Fortschritt schreitet immer schneller voran. Die Innovationszyklen werden zunehmend k\u00fcrzer. Kaum hat man sich z.B. ein Notebook angeschafft, ist es fast schon wieder veraltet. Die n\u00e4chste Generation ist flacher, schneller und m\u00e4chtiger. Auch die Nutzung moderner Kommunikationstechnologien nimmt stetig zu. <!--more-->W\u00e4hrend der Corona-Pandemie ist sie so stark wie noch nie angestiegen. Die Nachfrage nach Notebooks, Tablets und Smartphones war gigantisch. Aus diesem Anlass hat das Bundesministerium f\u00fcr Finanzen die Nutzungsdauer von Computern und allem, was dazu geh\u00f6rt, im Steuerrecht auf ein Jahr herabgesetzt. Wer seine angeschafften Ger\u00e4te beruflich nutzt, kann diese ab dem Veranlagungsjahr 2021 vollst\u00e4ndig im Jahr des Kaufes absetzen.<\/p> <p>Betrifft Arbeitnehmer im Home-Office<\/p> <p>In den Corona-Jahren 2020 und 2021 haben viele Arbeitnehmer im Homeoffice die notwendigen technischen Ger\u00e4te f\u00fcr ihren Arbeitsplatz zu Hause angeschafft. Bisher mussten PCs, Drucker und Software mit einem Anschaffungspreis \u00fcber 800 Euro netto \u00fcber den Zeitraum von drei bis f\u00fcnf Jahren abgeschrieben werden. Der Kaufpreis wurde also auf mehrere Steuererkl\u00e4rungen aufgeteilt. Dem liegt die AfA-Tabelle zur Abschreibung f\u00fcr allgemeine Anlageg\u00fcter zugrunde. Die Finanzverwaltung hat die steuerlichen Abschreibungsregelungen nun ge\u00e4ndert. Ab dem 1. Januar 2021 wird nur mehr eine gew\u00f6hnliche Nutzungsdauer von einem Jahr angenommen. Dies gilt auch r\u00fcckwirkend f\u00fcr noch nicht vollst\u00e4ndig abgeschriebene Ger\u00e4te.<\/p> <p>Sofortabschreibung setzt sich durch<\/p> <p>Unabh\u00e4ngig von seiner H\u00f6he kann jetzt der volle Kaufpreis in einem Zug von Arbeitnehmern und Unternehmern von der Steuer abgesetzt werden. Eine Pflicht zur Sofortabschreibung besteht jedoch nicht. Die \u00c4nderung dieser Steuervorschrift betrifft eine Vielzahl an K\u00e4ufen, von Computerhardware \u00fcber Peripherieger\u00e4te und Zubeh\u00f6r bis hin zu Betriebs- und Anwendersoftware. Darunter fallen PCs, Notebooks, Workstations, Dockingstations, Small-Scale-Server, Laufwerke, externe Speicher, Netzteile, Tastaturen, M\u00e4use, Tablets, Kameras, Mikrofone, Lautsprecher, Headsets, USB-Sticks, Streamer, Beamer, Plotter, Drucker und Monitore.<\/p> <p>Steuervorteil leichter zu erzielen<\/p> <p>Wird die Technik mindestens zu 90 Prozent beruflich genutzt, ist die vollst\u00e4ndige Abschreibung des Kaufpreises als Werbungskosten erlaubt. Betr\u00e4gt der private Nutzungsanteil mehr, so ist zwischen privater und beruflicher Nutzung abzugrenzen. Nur der berufliche Anteil ist gemessen am Kaufpreis absetzbar. Nutzt jemand seinen Laptop beispielsweise zu 50 Prozent beruflich, kann er entsprechend nur die H\u00e4lfte der Kosten beim Finanzamt geltend machen.<\/p> <p>Im \u00dcbrigen empfiehlt es sich, vom Arbeitgeber eine Best\u00e4tigung \u00fcber die berufliche Nutzung einzuholen, falls das Finanzamt einen Nachweis anfordert. Was die Steuererkl\u00e4rung betrifft, ist das Absetzen von IT-Ausgaben durch die \u00c4nderung schneller m\u00f6glich und durch die weggefallene Verteilung auf mehrere Jahre einfacher und unter Umst\u00e4nden rentabler geworden. Wer die Kosten nicht splitten muss, hat eine h\u00f6here Wahrscheinlichkeit, die 1000-Euro-Marke der Werbungskostenpauschale zu knacken.<\/p> <p>Smartphones ausgeschlossen<\/p> <p>Obwohl die Nutzung von Smartphones in 2020 durch Corona \u00fcberm\u00e4\u00dfig stark angestiegen ist, wurden Smartphones bei der Modernisierung des Steuerrechts nicht einbezogen. Auch im Zuge von Homeoffice k\u00f6nnen beruflich mitgenutzte Handys nur bis zu einem Kaufpreis von 800 Euro netto sofort abgeschrieben werden. Liegt der Kaufpreis dar\u00fcber, bleibt die vom Finanzamt vorgeschriebene, aber ebenfalls nicht mehr zeitgem\u00e4\u00dfe Nutzungsdauer von f\u00fcnf Jahren erhalten. Die Kosten sind dann \u00fcber f\u00fcnf Jahre verteilt in der Steuererkl\u00e4rung anzusetzen.<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.lohi.de\/steuertipps.html\"  rel=\"nofollow\">www.lohi.de\/steuertipps<\/a><\/p> <p>Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in M\u00fcnchen wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegr\u00fcndet und ist in \u00fcber 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der gr\u00f6\u00dften Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pension\u00e4ren &#8211; im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach \u00a7 4 Nr. 11 StBerG &#8211; alle M\u00f6glichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen. Es besteht keine Beratungsbefugnis zu Elterngeldfragen.<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.<\/p> <p>J\u00f6rg Gabes<\/p> <p>Werner-von-Siemens-Str. 5<\/p> <p>93128 Regenstauf<\/p> <p>09402 503159<\/p> <p>info@lohi.de<\/p> <p>http:\/\/www.lohi.de<\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.<\/p> <p>Nicole Janisch<\/p> <p>Werner-von-Siemens-Str. 5<\/p> <p>93128 Regenstauf<\/p> <p>09402 503147<\/p> <p>presse@lohi.de<\/p> <p>http:\/\/www.lohi.de<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der technologische Fortschritt schreitet immer schneller voran. Die Innovationszyklen werden zunehmend k\u00fcrzer. Kaum hat man sich z.B. ein Notebook angeschafft, ist es fast schon wieder veraltet. 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