{"id":267444,"date":"2021-08-27T11:58:35","date_gmt":"2021-08-27T10:58:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=267444"},"modified":"2021-08-27T11:58:35","modified_gmt":"2021-08-27T10:58:35","slug":"stolpersteine-bei-der-rueckkehr-ins-buero","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/stolpersteine-bei-der-rueckkehr-ins-buero-10267444\/","title":{"rendered":"Stolpersteine bei der R\u00fcckkehr ins B\u00fcro"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-267445 size-full\" title=\"Versicherer mit Schwerpunkt im Rechtsschutz\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Firefox_Screenshot_2021-08-27T10-52-19.398Z-e1630061845415.jpg\" alt=\"Screenshot der ARAG-Seite\" width=\"300\" height=\"178\" \/>Ein wichtiger Bestandteil der Bundesnotbremse in der Corona-Krise war, dass Arbeitgeber vielen Arbeitnehmern die Arbeit im Home-Office erm\u00f6glichen mussten. Doch diese Regelung endete am 30. Juni 2021. Immer mehr Besch\u00e4ftigte kehren nun &#8211; zumindest teilweise &#8211; an ihren Schreibtisch im Betrieb zur\u00fcck. Da gibt es eine Menge zu tun: Der Kalender 2020 und verdorrte Pflanzen m\u00fcssen entsorgt und die bislang unge\u00f6ffnete Weihnachtspost endlich gelesen werden. Was rechtlich bei der R\u00fcckkehr ins B\u00fcro f\u00fcr Besch\u00e4ftigte und Arbeitgeber gilt, erl\u00e4utern die ARAG Experten.<!--more--><\/p> <p>B\u00fcroflucht in der Pandemie<\/p> <p>Millionen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind vor \u00fcber einem Jahr ins Home-Office gegangen. Noch Ende Januar arbeitete knapp ein Viertel der Erwerbst\u00e4tigen <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/de.statista.com\/themen\/6093\/homeoffice\/\"  rel=\"nofollow\">laut Statista<\/a> ausschlie\u00dflich oder \u00fcberwiegend im Home-Office; im ersten Lockdown im April 2020 waren es sogar 27 Prozent. Insgesamt hat das Arbeiten von zu Hause aus in der Pandemie deutlich zugenommen. Und am Ende lief es ganz gut. Immerhin waren <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.bidt.digital\/pm-studie-homeoffice\/\"  rel=\"nofollow\">85 Prozent der Home-Office-Nutzer<\/a> zufrieden in den eigenen vier W\u00e4nden, knapp 70 Prozent w\u00fcrden den K\u00fcchentisch auch nach der Pandemie gerne h\u00e4ufiger mit dem Schreibtisch im B\u00fcro tauschen.<\/p> <p>Regeln f\u00fcr die R\u00fcckkehr<\/p> <p>F\u00fcr knapp die H\u00e4lfte aller Arbeitgeber ist es laut <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/initiative-chefsache.de\/presse\/publikationen-links\/\"  rel=\"nofollow\">Chefsache Jahresreport 2021<\/a> sehr wichtig, dass ihre Mitarbeiter vor Ort arbeiten. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Infektionsschutz am Arbeitsplatz weiterhin gilt. Verlangt der Chef also eine R\u00fcckkehr ins B\u00fcro, muss er daf\u00fcr sorgen, dass seine Mitarbeiter nach Vorgaben der <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Service\/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben\/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html\"  rel=\"nofollow\">Corona-Arbeitsschutzverordnung<\/a>, die noch mindestens bis zum 10. September gilt, arbeiten. Dazu geh\u00f6rt beispielsweise die Bereitstellung von Corona-Tests und Masken oder die Reduktion der Personenkontakte auf ein Minimum.<\/p> <p>Desk Sharing &#8211; Das neue Normal<\/p> <p>W\u00e4hrend es f\u00fcr die einen ein Segen war, von zu Hause aus arbeiten zu k\u00f6nnen, um Beruf und Familie besser unter einen Hut zu bekommen, sehnen sich andere nach dem gewohnten Arbeitsumfeld im Betrieb. Und f\u00fcr Unternehmen bedeutete Home-Office nicht nur eine organisatorische, sondern vor allem eine technische und arbeitsrechtliche Herausforderung.<\/p> <p>Vermutlich wird es &#8211; \u00e4hnlich wie an Schulen &#8211; zu einem Wechselmodell zwischen Pr\u00e4senz am Arbeitsplatz und Home-Office kommen. Wer in solch einem hybriden Modell nur noch tageweise im Betrieb arbeitet, hat nach Auskunft der ARAG Experten keinen Anspruch auf einen festen Schreibtischplatz. Bei diesem so genannten Desk Sharing (engl.: Schreibtisch teilen) f\u00e4llt der personalisierte Arbeitsplatz weg. Ob also das Familienfoto, der Gl\u00fccksbringer oder die Pflanze auf dem Schreibtisch stehen bleiben d\u00fcrfen, muss mit dem Chef gekl\u00e4rt und sollte vor allem auch mit dem teilenden Kollegen besprochen werden.<\/p> <p>Kein Recht aufs Home-Office<\/p> <p>In Deutschland bestimmt grunds\u00e4tzlich der Arbeitgeber den Arbeitsort seiner Angestellten. Ein Recht auf das Arbeiten von zu Hause aus haben daher nur Arbeitnehmer, deren Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung die Arbeit im Home-Office regelt. In manchen Unternehmen ist klar definiert, wie viel Prozent der Arbeitszeit im Home-Office erbracht werden kann. Genauso gibt es Firmen, die verlangen, dass nach Jobantritt zun\u00e4chst eine bestimmte Zeit im B\u00fcro gearbeitet werden muss, bevor der Wechsel ins Home-Office genehmigt wird.<\/p> <p>Andersherum kann ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht gegen ihren Willen ins Home-Office verbannen. Da deren Privatsph\u00e4re gesch\u00fctzt ist, verbietet sich eine Zwangs-Versetzung und sie d\u00fcrfen die Heimarbeit ablehnen. Dabei weisen die ARAG Experten auf eine Ausnahme hin: Wurde das Home-Office arbeitsvertraglich festgeschrieben, muss man bei einer Weigerung mit Abmahnung oder <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/arbeitsrechtsschutz\/ordentliche-kuendigung\/\"  rel=\"nofollow\">K\u00fcndigung<\/a> rechnen.<\/p> <p>Nat\u00fcrlich ist es auch m\u00f6glich, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern die Entscheidung \u00fcberlassen, ob sie weiterhin von zu Hause aus arbeiten wollen.<\/p> <p>Weitere interessante Informationen unter:<\/p> <p>https:\/\/www.arag.de\/service\/infos-und-news\/rechtstipps-und-gerichtsurteile\/job-und-finanzen\/<\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA, Kanada und Australien &#8211; nimmt die ARAG zudem \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p>Jennifer.Kallweit@ARAG.de<\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p>cw@klaarkiming-kommunikation.de<\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein wichtiger Bestandteil der Bundesnotbremse in der Corona-Krise war, dass Arbeitgeber vielen Arbeitnehmern die Arbeit im Home-Office erm\u00f6glichen mussten. Doch diese Regelung endete am 30. Juni 2021. 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