{"id":267641,"date":"2022-01-14T13:38:51","date_gmt":"2022-01-14T12:38:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=267641"},"modified":"2022-01-14T13:38:51","modified_gmt":"2022-01-14T12:38:51","slug":"testament-und-erbe-welche-vorteile-bietet-der-erbscheinsantrag-beim-notar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/testament-und-erbe-welche-vorteile-bietet-der-erbscheinsantrag-beim-notar-10267641\/","title":{"rendered":"Testament und Erbe: Welche Vorteile bietet der Erbscheinsantrag beim Notar?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-267642 size-full\" title=\"die Notarin Sonja Reiff kl\u00e4rt \u00fcber Erbscheinsantrag auf\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/412703-e1642163821762.jpg\" alt=\"Portrait von Sonja Reiff, Notarin\" width=\"300\" height=\"200\" \/>Informationen zu Testament und Erbe sowie zur Beantragung des Erbscheins gibt Notarin Sonja Reiff von der Soziet\u00e4t Selzer Reiff Notare in Frankfurt.<\/p> <p>Liegt kein notarielles Testament oder Erbvertrag vor, ben\u00f6tigen Erben einen Erbschein, um ihren Anspruch nachzuweisen und das Erbe antreten zu k\u00f6nnen. Der Erbschein kann beim Notar oder beim zust\u00e4ndigen Nachlassgericht beantragt werden. Die Inanspruchnahme des Notars hat gegen\u00fcber der Beantragung bei Gericht einige wesentliche Vorteile, wie ein neuer Fachbeitrag von Sonja Reiff, Notar in Frankfurt am Main, zeigt.<!--more--><\/p> <p>&#8222;Am vorteilhaftesten ist es nat\u00fcrlich, wenn der Erblasser ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat&#8220;, erkl\u00e4rt Notarin Sonja Reiff. &#8222;Um nachzuweisen, wer Erbe geworden ist, gen\u00fcgt dann das Er\u00f6ffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes, mit dem dieses das notarielle Testament oder den Erbvertrag er\u00f6ffnet hat. Auch beim Grundbuchamt kann hiermit ein Grundbuchberichtigungsantrag gestellt werden, sodass Immobilien des Erblassers auf die Erben umgeschrieben werden k\u00f6nnen.&#8220;<\/p> <p>Liegt kein notarielles Testament oder Erbvertrag, sondern lediglich ein handschriftliches Testament des Erblassers vor, wird ein Erbschein ben\u00f6tigt. Nur mit dem Erbschein kann dann der Erbe nachweisen, dass er tats\u00e4chlich Erbe ist und wie hoch sein Erbteil ist.<\/p> <p>Der Erbschein muss beim zust\u00e4ndigen Nachlassgericht beantragt werden. Daf\u00fcr gibt es zwei M\u00f6glichkeiten: Der Erbe geht direkt zum Nachlassgericht und stellt den Antrag auf Erteilung des Erbscheins zu Protokoll der Gesch\u00e4ftsstelle oder der Erbe geht zu einem Notar und l\u00e4sst dort den Antrag beurkunden.<\/p> <p>Bei Gericht und beim Notar entstehen f\u00fcr die in dem Antrag auf Erteilung des Erbscheins erforderliche eidesstattliche Versicherung dieselben Geb\u00fchren. Sie berechnen sich nach dem jeweiligen Nachlasswert.<\/p> <p>Hierin unterscheiden sich die beiden Optionen also nicht. Die Beurkundung des Antrages auf Erteilung des Erbscheins bei einem Notar habe jedoch mehrere Vorteile, wie Notarin Sonja Reiff aufzeigt: &#8222;In der Regel ist es einfacher, mit dem Notar einen passenden Termin zu vereinbaren. Der Mandant hat im Notar zudem einen festen Ansprechpartner, mit dem er im im Vorfeld offene Fragen kl\u00e4ren kann. Der Notar informiert und \u00fcberpr\u00fcft, dass die f\u00fcr den Antrag erforderlichen Personenstandsurkunden vollst\u00e4ndig vorliegen. Er leitet den Antrag an das Gericht weiter und hakt auch bei diesem nach, falls der Erbscheinsantrag nach einer Weile noch nicht erstellt wurde. Sollte das Gericht bei der Erstellung noch R\u00fcckfragen haben, ist der Notar dem Mandanten bei deren Beantwortung behilflich.&#8220;<\/p> <p>Diese gesamten Dienstleistungen erbringt der Notar f\u00fcr dieselbe Geb\u00fchr, die auch bei einer Beantragung des Erbscheins bei Gericht anfallen w\u00fcrde. Unabh\u00e4ngig davon fallen f\u00fcr die Erstellung des Erbscheins durch das Gericht anschlie\u00dfend noch einmal Gerichtsgeb\u00fchren an.<\/p> <p>&#8222;Die Inanspruchnahme des Notars zur Beantragung eines Erbscheins verursacht demnach dieselbe Geb\u00fchr wie bei Gericht. Sie hat gegen\u00fcber der direkten Beantragung bei Gericht jedoch viele Vorteile&#8220;, betont Notarin Sonja Reiff. Allerdings empfehle sie f\u00fcr die Nachlassregelung schon fr\u00fchzeitig die Erstellung eines notariellen Testaments oder Erbvertrages. Denn dann entf\u00e4llt die Notwendigkeit eines Erbscheins. Aufwand, Kosten und Unsicherheiten in der Erbverteilung lassen nochmals deutlich reduzieren.<\/p> <p>Weitere Informationen zum Erbscheinsantrag:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/fachbeitraege-publikationen\/erbscheinsantrag-stellt-man-diesen-lieber-bei-gericht-oder-bei-einem-notar\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.selzer-reiff.de\/fachbeitraege-publikationen\/erbscheinsantrag-stellt-man-diesen-lieber-bei-gericht-oder-bei-einem-notar\/<\/a><\/p> <p>Selzer Reiff Notare, Frankfurt<\/p> <p>In ihrem Notarb\u00fcro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff s\u00e4mtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundst\u00fccks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandt\u00e4tigkeiten.<\/p> <p>Sie beraten und unterst\u00fctzen beispielsweise bei der Errichtung von Testamenten und Erbvertr\u00e4gen, Pflichtteilsverzichtsvertr\u00e4gen, Unternehmensnachfolgevertr\u00e4gen und Unternehmertestamenten,<\/p> <p>Erbscheinsantr\u00e4gen, Erbauseinandersetzungen sowie Schenkungs- und \u00dcbergabevertr\u00e4gen \u00fcber Immobilien und Unternehmen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge).<\/p> <p>Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschlie\u00dflich im notariellen Bereich t\u00e4tig. Die Kanzleir\u00e4ume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).<\/p> <p>Leistungs\u00fcbersicht im Erbrecht:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/leistungen\/notar-erbrecht\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.selzer-reiff.de\/leistungen\/notar-erbrecht\/<\/a><\/p> <p>Tag-It: Erbschein, Erbscheinsantrag, Testament, Erbvertrag, Nachlassgericht, Erbfall, Erbe, Nachlass, Erbrecht, Notar Frankfurt, Notariat, Notarb\u00fcro, Beurkundung, Rechtsberatung<\/p> <p>\u00dcber die Soziet\u00e4t SELZER REIFF Notare, Frankfurt am Main:<\/p> <p>Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Soziet\u00e4t SELZER REIFF Notare ein modernes Notarb\u00fcro.<\/p> <p>Mit RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff verf\u00fcgt die Kanzlei \u00fcber zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet s\u00e4mtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundst\u00fccks- und Immobilienrecht sowie bei der Verm\u00f6gens- und Unternehmensnachfolge.<\/p> <p>Die Notare k\u00f6nnen aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene L\u00f6sungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualit\u00e4t Urkundenentw\u00fcrfe, beurkunden diese und sorgen f\u00fcr eine z\u00fcgige und verl\u00e4ssliche Abwicklung.<\/p> <p>Erg\u00e4nzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterst\u00fctzung in Rechtsangelegenheiten.<\/p> <p>Dar\u00fcber hinaus sind Rechtsanw\u00e4ltin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanw\u00e4ltin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelm\u00e4\u00dfig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.<\/p> <p>Weitere Informationen: https:\/\/www.selzer-reiff.de<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>SELZER REIFF Notare, Frankfurt<\/p> <p>Sonja Reiff<\/p> <p>Guiollettstra\u00dfe 27<\/p> <p>60325 Frankfurt am Main<\/p> <p>069 \/ 72 30 17<\/p> <p>presse@selzer-reiff.de<\/p> <p>https:\/\/www.selzer-reiff.de<\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Kanzlei SELZER REIFF Notare, Frankfurt<\/p> <p>Bettina Selzer<\/p> <p>Guiollettstra\u00dfe 27<\/p> <p>60325 Frankfurt am Main<\/p> <p>069 \/ 72 30 17<\/p> <p>presse@selzer-reiff.de<\/p> <p>https:\/\/www.selzer-reiff.de<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Informationen zu Testament und Erbe sowie zur Beantragung des Erbscheins gibt Notarin Sonja Reiff von der Soziet\u00e4t Selzer Reiff Notare in Frankfurt. 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