{"id":268194,"date":"2022-10-20T13:01:48","date_gmt":"2022-10-20T12:01:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=268194"},"modified":"2025-09-12T10:27:17","modified_gmt":"2025-09-12T09:27:17","slug":"was-sollte-man-bei-abbrucharbeiten-beachten-und-warum-ist-das-so-wichtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/was-sollte-man-bei-abbrucharbeiten-beachten-und-warum-ist-das-so-wichtig-10268194\/","title":{"rendered":"Was sollte man bei Abbrucharbeiten beachten und warum ist das so wichtig?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-268195 size-full\" title=\"Abbruch oder Sanierung ist auch eine Frage des prs\u00f6nlichen Geschmacks\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2022\/10\/pexels-vlada-karpovich-7902926-e1666267241853.jpg\" alt=\"altes Ferienhaus\" width=\"200\" height=\"300\" \/>Wer in Deutschland Abbrucharbeiten vornehmen m\u00f6chte, muss dies zun\u00e4chst h\u00e4ufig genehmigen lassen. Fehlt die erforderliche Erlaubnis vom Bauamt, ist der Abriss illegal und kann hohe Strafkosten nach sich ziehen. Auch das richtige Vorgehen bei den Abbrucharbeiten ist essenziell, um Zusatzkosten und unsch\u00f6ne \u00dcberraschungen (beispielsweise durch Asbestr\u00fcckst\u00e4nde) vorzubeugen.<!--more--><\/p> <h4>Sanieren oder Abrei\u00dfen: Was ist die bessere Option?<\/h4> <p>Vor allem im l\u00e4ndlichen Raum ist der Sanierungsbedarf gro\u00df. Experten sch\u00e4tzen, dass mehr als zwei Drittel der Bestandsimmobilien sanierungsbed\u00fcrftig sind, viele mit einem enormen Aufwand. Viele Immobilienbesitzer entscheiden sich deshalb zum Abbruch, denn die Kosten f\u00fcr die Sanierung sind durch Schimmelbeseitigung, neue Elektroinstallationen und andere Ma\u00dfnahmen deutlich h\u00f6her.<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <h5>Abbruch \u2013 Bei einigen Immobilien ist er verboten<\/h5> <p>Das lokale Bauamt muss bei einigen Abrissvorhaben eingeschaltet werden und seine Genehmigung erteilen. Doch es gibt lokale Unterschiede, denn jedes Bundesland hat eine individuelle Landesbauordnung als Grundlage. Hierin verankert ist meist ein einfacher Grundsatz: Immobilien unter 300 m\u00b2 Gr\u00f6\u00dfe k\u00f6nnen h\u00e4ufig ohne Abrissgenehmigung entfernt werden. Doch die Anzeige des Vorhabens ist immer notwendig.<\/p> <p>Eine Ausnahme bilden denkmalgesch\u00fctzte Immobilien. Wer beispielsweise ein Abbruchunternehmen mit der Beseitigung eines Hauses aus dem Jahr 1800 beauftragt, wird sich das Vorhaben verz\u00f6gern oder sogar g\u00e4nzlich zerschlagen. Steht ein Objekt unter Denkmalschutz, darf es nicht abgerissen oder ohne weiteres baulich ver\u00e4ndert werden. Sanierungsma\u00dfnahmen sind gestattet, jedoch nur unter strengen Vorgaben. So wird der Grundriss beispielsweise erhalten bleiben und auch die Ma\u00dfe von Fenstern und T\u00fcren sind bei dem Gros der denkmalgesch\u00fctzten Immobilien unver\u00e4nderlich.<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <h5>Sonderfall: Vor\u00fcbergehend kein Abriss bei Tiernutzung<\/h5> <p>In einigen alten Immobilien haben Flederm\u00e4use, V\u00f6gel oder Hornissen l\u00e4ngst ein wohliges Zuhause gefunden. Sie bauen ihre Nester beispielsweise im Schornstein oder unter dem Dach und m\u00fcssen durch den Abriss vertrieben werden. Doch nach \u00a7 44 <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Bundesnaturschutzgesetz\">Bundesnaturschutzgesetz<\/a> ist dies nicht gestattet bzw. muss mit der Unteren Naturschutzbeh\u00f6rde abgestimmt werden.<\/p> <p>Besonders gesch\u00fctzte Pflanzen- und Tierarten d\u00fcrfen nach Bundesnaturschutzgesetz weder gefangen, noch verletzt oder sogar get\u00f6tet werden. Wer bei seiner f\u00fcr den Abriss vorgesehenen Immobilie tierische Nistpl\u00e4tze feststellt und dennoch einen (unerlaubten) Abbruch vornimmt, macht sich strafbar und muss mit einem Bu\u00dfgeld bis 50.000 Euro rechnen.<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <h5>Abbrucharbeiten mit Profis realisieren: Damit andere besser m\u00f6glichst nicht besch\u00e4digt werden<\/h5> <p>Beim Abriss eines Hauses wird h\u00e4ufig mit schwerem Ger\u00e4t gearbeitet. Tonnen Mauerwerk fallen oft mit enormer Kraft auf den Boden. Ein unkontrollierter Abriss kann schnell zu Besch\u00e4digungen an benachbarten Grundst\u00fccken oder H\u00e4usern f\u00fchren. Daf\u00fcr haften die Immobilienbesitzer, die den Abriss beauftragen bzw. durchf\u00fchren.<\/p> <p>Abrissprofis wissen, wie sie umliegende Fl\u00e4chen und Geb\u00e4ude sch\u00fctzen, um Besch\u00e4digungen zu vermeiden. Sie tragen auch Sorge daf\u00fcr, dass s\u00e4mtliche Ma\u00dfnahmen gut dokumentiert sind, denn im Schadenfall kann dies \u00fcber Haftungsanspruch entscheiden.<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <h5>Eine fachgerechte Entsorgung ist Pflicht<\/h5> <p>In Deutschland gibt es nicht nur strenge Vorgaben zur Anzeige bzw. Erlaubnis f\u00fcr einen Abriss, sondern auch f\u00fcr die Entsorgung der \u00dcberreste. Werden die Abriss-Abf\u00e4lle nicht fachgerecht sortiert, kann das eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden und zu einer empfindlichen Bu\u00dfgeldstrafe f\u00fchren.<\/p> <p>Das vorherige Sortieren der einzelnen Materialien auf der Baustelle ist vor der Verbringung auf den Entsorgungsplatz Pflicht. Sortiert werden Bauschutt, Sonderm\u00fcll, Metalle, behandeltes und unbehandeltes Holz sowie normaler M\u00fcll.<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <h5>Sonderfall: schadstoffbelastete Bausubstanzen m\u00fcssen gesondert behandelt werden<\/h5> <p>Ist die abrissreife Bestandsimmobilie mit <a href=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/zeitschrift-magazin-gefahrstoffe-reinhaltung-der-luft\">Schadstoffen<\/a> belastet, gilt besondere Vorsicht. Hier sollten Profis die Gefahrstoffsanierung \u00fcbernehmen, da sie s\u00e4mtliche Auflagen und ben\u00f6tigten Vorkehrungen daf\u00fcr kennen.<\/p> <p>Abh\u00e4ngig von der Belastungsart der Sanierungsr\u00fcckst\u00e4nde m\u00fcssen Abbrucharbeiten und Sortierung beispielsweise nach einem technischen Regelwerk erfolgen. Ihre Grundlage bildet die vorausgehende Schadstoffanalyse, in der die Art der Belastungen und die sp\u00e4tere Verwertung bestimmt werden.<\/p> <p>Zahlreiche Immobilien, die zwischen 1960 und 1975 erbaut wurden, sind mit Asbest verseucht. Wer sie abreisen m\u00f6chte, muss die strengen Auflagen nach TRGS 519 erf\u00fcllen. Das bedeutet beispielsweise, dass w\u00e4hrend der Sanierung spezielle Schutzkleidung getragen werden muss. Auch die sp\u00e4tere Entsorgung der Gefahrstoffe ist klar definiert und deren fachgerechte Umsetzung muss nachgewiesen werden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer in Deutschland Abbrucharbeiten vornehmen m\u00f6chte, muss dies zun\u00e4chst h\u00e4ufig genehmigen lassen. Fehlt die erforderliche Erlaubnis vom Bauamt, ist der Abriss illegal und kann hohe Strafkosten nach sich ziehen. 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