{"id":268308,"date":"2023-01-13T13:54:31","date_gmt":"2023-01-13T12:54:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=268308"},"modified":"2024-12-04T11:20:07","modified_gmt":"2024-12-04T10:20:07","slug":"keine-entgeltfortzahlung-trotz-au-bescheinigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/keine-entgeltfortzahlung-trotz-au-bescheinigung-10268308\/","title":{"rendered":"Keine Entgeltfortzahlung trotz AU-Bescheinigung"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-268309 size-full\" title=\"nicht jede AU f\u00fchrt zur Entgeltfortzahlung\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/428352-e1673614286805.jpg\" alt=\"Teddy mit Termometer, Maske und Fiebersaft\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/428352-e1673614286805.jpg 300w, https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/428352-e1673614286805-272x182.jpg 272w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Arbeitsgericht Bochum, Urteil vom 12.12.2022 &#8211; 4 Ca 1109\/22<br \/> Keine Entgeltfortzahlung trotz Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung nach K\u00fcndigung<br \/> Arbeitsgericht Bochum, Urteil vom 12.12.2022 &#8211; 4 Ca 1109\/22 <!--more--><\/p> <p>Das Arbeitsgericht Bochum hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin gegen\u00fcber ihrem ehemaligen Arbeitgeber keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Krankheit hat, obwohl sie nach Eigenk\u00fcndigung bis zum Ablauf der K\u00fcndigungsfrist Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigungen vorgelegt hatte.<\/p> <p>Der Fall:<\/p> <p>Die Kl\u00e4gerin war als B\u00fcroangestellte t\u00e4tig. Das Arbeitsverh\u00e4ltnis endete aufgrund Eigenk\u00fcndigung der Kl\u00e4gerin vom 19.07.2022, zugegangen am 19.07.2022, mit Ablauf des 31.08.2022. Die Kl\u00e4gerin reichte beim Beklagten Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigungen f\u00fcr die Zeit vom 21.07.2022 (n\u00e4chster Arbeitstag nach dem 19.07.2022) bis zum 31.08.2022 mit dem Diagnoseschl\u00fcssel F43.1 (Anpassungsst\u00f6rung) ein. Der Beklagte verweigerte die Entgeltfortzahlung.<\/p> <p>Mit ihrer Klage vom 22.09.2022 machte die Kl\u00e4gerin u.a. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall f\u00fcr die Zeit vom 21.07.2022 bis 31.08.2022 geltend. Sie war der Ansicht, ihr st\u00fcnde ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu. Sie sei im streitigen Zeitraum wegen einer Anpassungsst\u00f6rung arbeitsunf\u00e4hig erkrankt gewesen. Diese Erkrankung habe sie schon l\u00e4nger. Sie trete immer mal wieder auf und sei durch den beruflichen Stress entstanden.<\/p> <p>Der Beklagte war der Ansicht, nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet zu sein. Der Beweiswert der Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigungen f\u00fcr den Zeitraum vom 21.07.2022 bis 31.08.2022 sei ersch\u00fcttert. So decke sich der Zeitraum der behaupteten Arbeitsunf\u00e4higkeit praktisch exakt mit dem Zeitraum der K\u00fcndigungsfrist.<\/p> <p>Das Arbeitsgericht Bochum gab dem beklagten Arbeitgeber Recht und wies Zahlungsantrag ab: Die Kl\u00e4gerin hat f\u00fcr die Zeit vom 21.07.2022 bis zum 31.08.2022 keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.<\/p> <p>Die wesentlichen Entscheidungsgr\u00fcnde:<\/p> <p>Das Arbeitsgericht Bochum best\u00e4tigte zun\u00e4chst den grunds\u00e4tzlich hohen Beweiswert einer ordnungsgem\u00e4\u00df ausgestellten Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung:<\/p> <p>&#8222;&#8230;Der Beweis krankheitsbedingter Arbeitsunf\u00e4higkeit wird in der Regel durch die Vorlage einer \u00e4rztlichen Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung iSd. \u00a7 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG gef\u00fchrt. Die ordnungsgem\u00e4\u00df ausgestellte Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung ist das gesetzlich ausdr\u00fccklich vorgesehene und insoweit wichtigste Beweismittel f\u00fcr das Vorliegen krankheitsbedingter Arbeitsunf\u00e4higkeit. Nach \u00a7 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG reicht die Vorlage einer \u00e4rztlichen Bescheinigung iSd. \u00a7 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG aus, um dem Arbeitgeber das Recht zur Leistungsverweigerung zu entziehen&#8230;Der ordnungsgem\u00e4\u00df ausgestellten Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung kommt daher aufgrund der normativen Vorgaben im Entgeltfortzahlungsgesetz ein hoher Beweiswert zu. Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunf\u00e4higkeit als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung vorlegt&#8230;&#8220;<\/p> <p>Zugleich zeigte das Arbeitsgericht die M\u00f6glichkeiten eines Arbeitgebers auf, der Zweifel an der behaupteten Arbeitsunf\u00e4higkeit des Arbeitnehmers hat:<\/p> <p>&#8222;&#8230;Aufgrund des normativ vorgegebenen hohen Beweiswerts der Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung gen\u00fcgt jedoch ein &#8222;blo\u00dfes Bestreiten&#8220; der Arbeitsunf\u00e4higkeit mit Nichtwissen durch den Arbeitgeber nicht, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunf\u00e4higkeit mit einer ordnungsgem\u00e4\u00df ausgestellten Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung nachgewiesen hat. Vielmehr kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung nur dadurch ersch\u00fcttern, dass er tats\u00e4chliche Umst\u00e4nde darlegt und im Bestreitensfall beweist, die Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben mit der Folge, dass der \u00e4rztlichen Bescheinigung kein Beweiswert mehr zukommt. Der Arbeitgeber ist dabei nicht auf die in \u00a7 275 Abs. 1a SGB V aufgef\u00fchrten Regelbeispiele ernsthafter Zweifel an der Arbeitsunf\u00e4higkeit beschr\u00e4nkt&#8230;Den Beweiswert ersch\u00fctternde Tatsachen k\u00f6nnen sich auch aus dem eigenen Sachvortrag des Arbeitnehmers oder aus der Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung selbst ergeben&#8220;.<\/p> <p>Das Arbeitsgericht f\u00fchrt sodann weiter zur Darlegungs- und Beweislast aus:<\/p> <p>&#8222;Gelingt es dem Arbeitgeber, den Beweiswert der \u00e4rztlichen Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung zu ersch\u00fcttern, so tritt hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast wieder derselbe Zustand ein, wie er vor Vorlage der Bescheinigung bestand. Es ist dann Sache des Arbeitnehmers, konkrete Tatsachen darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, die den Schluss auf eine bestehende Erkrankung zulassen. Hierzu ist substantiierter Vortrag z.B. dazu erforderlich, welche Krankheiten vorgelegen haben, welche gesundheitlichen Einschr\u00e4nkungen bestanden haben und welche Verhaltensma\u00dfregeln oder Medikamente \u00e4rztlich verordnet wurden&#8230;Soweit er sich f\u00fcr die Behauptung, aufgrund dieser Einschr\u00e4nkungen arbeitsunf\u00e4hig gewesen zu sein, auf das Zeugnis der behandelnden \u00c4rzte beruft, ist dieser Beweisantritt nur ausreichend, wenn er die \u00c4rzte von ihrer Schweigepflicht entbindet.&#8220;<\/p> <p>Das &#8222;arbeitgeberfreundliche&#8220; Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 08.09.2021 &#8211; 5 AZR 149\/21 &#8211; half hier dem Arbeitgeber weiter. Das BAG entschied, dass wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverh\u00e4ltnis k\u00fcndigt und er am Tag der K\u00fcndigung arbeitsunf\u00e4hig krankgeschrieben wird, dies den Beweiswert der Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung insbesondere dann ersch\u00fcttern kann, wenn die bescheinigte Arbeitsunf\u00e4higkeit passgenau die Dauer der K\u00fcndigungsfrist umfasst. F\u00fcr den hier vorliegenden Fall f\u00fchrt das Arbeitsgericht Bochum aus:<\/p> <p>&#8222;Im Hinblick auf die Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung f\u00fcr den Zeitraum ab dem 21.07.2022 liegen ernsthafte Zweifel an deren Richtigkeit vor. Diese erg\u00e4ben sich daraus, dass die Arbeitsunf\u00e4higkeit auf der Diagnose &#8222;Anpassungsst\u00f6rung&#8220; beruht und sich \u00fcber einen Zeitraum betreffend den n\u00e4chsten Arbeitstag nach Ausspruch der K\u00fcndigung bis zum K\u00fcndigungstermin erstreckt&#8230;In der Folge tr\u00e4gt die Kl\u00e4gerin (wieder) die volle Darlegungs- und Beweislast f\u00fcr das Bestehen krankheitsbedingter Arbeitsunf\u00e4higkeit als Voraussetzung eines Entgeltfortzahlungsanspruchs nach \u00a7 3 Abs. 1 EFZG. Es w\u00e4re an ihr gewesen, konkrete Tatsachen darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, die den Schluss auf eine in der streitgegenst\u00e4ndlichen Zeit bestehende Erkrankung zulassen.&#8220;<\/p> <p>Der kl\u00e4gerseits benannte und einvernommene behandelnde Arzt konnte als Zeuge jedoch nicht zur \u00dcberzeugung der Kammer best\u00e4tigen, dass die Kl\u00e4gerin im streitgegenst\u00e4ndlichen Zeitraum arbeitsunf\u00e4hig erkrankt war. Die Ausf\u00fchrungen des Zeugen waren nach Ansicht der Kammer l\u00fcckenhaft und widerspr\u00fcchlich zum Vortrag der Kl\u00e4gerin. Der Zeuge konnte weder eine nachvollziehbare Untersuchung noch einen Behandlungsplan darlegen. Mangels der gebotenen Befunderhebung konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Kl\u00e4gerin die Arbeitsunf\u00e4higkeit nur vorget\u00e4uscht hatte. Der vernommene Arzt konnte insoweit auch nicht erkl\u00e4ren, warum gerade im vorliegenden Zeitraum, also ab dem ersten Arbeitstag nach K\u00fcndigung, die zur Arbeitsunf\u00e4higkeit f\u00fchrende Symptomatik (Anpassungsst\u00f6rung) aufgetreten sein soll bzw. gerade bis zum Ablauf der K\u00fcndigungsfrist andauerte.<\/p> <p>Fazit:<\/p> <p>Der vom Arbeitsgericht Bochum entschiedene Fall behandelt einen arbeitsrechtlichen Klassiker &#8211; die Arbeitsunf\u00e4higkeit des Arbeitnehmers unmittelbar nach Eigenk\u00fcndigung oder K\u00fcndigung durch den Arbeitgeber.<\/p> <p>Die Kammer betont den auch nach o.g. Urteil des Bundesarbeitsgerichts nach wie vor hohen Beweiswert einer durch einen Arzt ausgestellten Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung &#8211; der aber insbesondere dann, wenn die Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung exakt f\u00fcr die K\u00fcndigungsfrist ausgestellt wird, ersch\u00fcttert sein kann. Dies kann dazu f\u00fchren, dass der behandelnde Arzt vor Gericht als Zeuge aussagen muss.<\/p> <p>Nun k\u00f6nnte man meinen, dass insbesondere aufgrund des Vertrauensverh\u00e4ltnisses zwischen Arzt und Patient der Arzt vor Gericht &#8222;im Sinne des Patienten&#8220; aussagen wird, was in der Regel dazuf\u00fchren w\u00fcrde, dass der Arbeitnehmer als Kl\u00e4ger einer Entgeltfortzahlungsforderung das Verfahren zu seinen Gunsten entscheiden kann. Hinzu k\u00e4me f\u00fcr den beklagten Arbeitgeber dann auch noch das Kostenrisiko f\u00fcr die Auslagen des als Zeugen vernommenen Arztes.<\/p> <p>Andererseits wei\u00df der Arzt, dass er als Zeuge vollst\u00e4ndig und wahrheitsgem\u00e4\u00df auszusagen hat. Sollte seine Darlegung relevante Erinnerungsl\u00fccken aufweisen, ist sie nicht aussagekr\u00e4ftig oder steht sie im Widerspruch zu den Behauptungen des Patienten\/Kl\u00e4gers, kann dies dazuf\u00fchren, dass der Nachweis der Arbeitsunf\u00e4higkeit, wie im Bochumer Fall, von der Kammer als nicht gef\u00fchrt angesehen wird und der Arbeitnehmer mit seiner Klage scheitert. Zudem d\u00fcrfte das Verh\u00e4ltnis Arzt\/Patient sp\u00e4testens jetzt nachhaltig gest\u00f6rt sein.<\/p> <p>Weitere Artikel zum Thema Arbeitsrecht<\/p> <p>Die Kanzlei f\u00fcr Arbeitsrecht ATMACA in Bochum und Hagen, gegr\u00fcndet 2015 in Bochum von Rechtsanwalt und Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht Marco Atmaca, ist spezialisiert auf die Beratung und Prozessvertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>Kanzlei f\u00fcr Arbeitsrecht Atmaca<\/p> <p>Marco Atmaca<\/p> <p>Universit\u00e4tsstr. 60<\/p> <p>44789 Bochum<\/p> <p>0234 \/ 52 00 95 41<\/p> <p>mail@atmaca-arbeitsrecht.de<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.atmaca-arbeitsrecht.de\/\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/www.atmaca-arbeitsrecht.de\/<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Rechtsanwalt Marco Atmaca<\/p> <p>Marco Atmaca<\/p> <p>Universit\u00e4tsstr. 60<\/p> <p>44789 Bochum<\/p> <p>0234 \/ 52 00 95 41<\/p> <p>mail@atmaca-arbeitsrecht.de<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.atmaca-arbeitsrecht.de\/\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/www.atmaca-arbeitsrecht.de\/<\/a><\/p> <p>Bildquelle: AU myriam-zilles-@unsplash<\/p> <p>URL zum YouTube-Video: http:\/\/www.youtube.com\/watch?v=0FqG8w9MtJk<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arbeitsgericht Bochum, Urteil vom 12.12.2022 &#8211; 4 Ca 1109\/22 Keine Entgeltfortzahlung trotz Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung nach K\u00fcndigung Arbeitsgericht Bochum, Urteil vom 12.12.2022 &#8211; 4 Ca 1109\/22<\/p>\n","protected":false},"author":12,"featured_media":268309,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[131],"tags":[],"class_list":["post-268308","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-recht-steuern"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/268308","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/users\/12"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=268308"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/268308\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":269424,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/268308\/revisions\/269424"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/media\/268309"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=268308"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=268308"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=268308"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}