{"id":269231,"date":"2024-07-30T09:56:48","date_gmt":"2024-07-30T08:56:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=269231"},"modified":"2024-07-30T09:56:48","modified_gmt":"2024-07-30T08:56:48","slug":"fuenf-fakten-zur-grundrente","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/fuenf-fakten-zur-grundrente-10269231\/","title":{"rendered":"F\u00fcnf Fakten zur Grundrente"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-269232 size-full\" title=\"Grund zur Freude\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2024\/07\/451666-e1722329579272.jpg\" alt=\"\u00e4lteres Paar lachend\" width=\"300\" height=\"200\" \/>Rund 21 Millionen Altersrentner haben zum 1. Juli eine Rentenerh\u00f6hung von 4,57 Prozent erhalten. Dies hat auch auf die 1,1 Millionen meist weiblichen Bezieher der Grundrente Auswirkungen. Durch die Anhebung des Rentenwerts auf 39,32 Euro wird sich auch die Grundrente erh\u00f6hen. Allerdings erst mit Jahresbeginn 2025. Auch die Freibetr\u00e4ge und Grenzwerte zur Berechnung der H\u00f6he \u00e4ndern sich mit dem h\u00f6heren Rentenwert. Dadurch kann es zu Verschiebungen bei der Grundrente kommen. Hier kommt unser ausf\u00fchrlicher Grundrenten-Check.<!--more--><\/p> <p>Grundrente nicht mit Grundsicherung verwechseln<\/p> <p>W\u00e4hrend die Grundsicherung als auch das Wohngeld eine zu beantragende Sozialhilfeleistung sind, wenn die Rente nicht f\u00fcr den Lebensunterhalt ausreicht, ist die Grundrente eine Aufstockung der gesetzlichen Rente, wenn die Rente unterdurchschnittlich ausf\u00e4llt. Sie wird bei Berechtigung mit dieser gemeinsam ausbezahlt und betr\u00e4gt im Januar 2024 durchschnittlich 86 Euro monatlich. Maximal kann die Grundrente dieses Jahr 460,60 Euro, ab Januar 2025 dann 481,67 Euro aufgrund des gestiegenen Rentenwertes betragen. Manche Grundrentenempf\u00e4nger erhalten auch nur wenige Euro Rentenzuschlag. Eine Mindestrente in H\u00f6he der Armutsgrenze wird durch die Grundrente nicht erreicht. Die gibt es in Deutschland nicht. Da bleibt nur die Aufstockung mit Sozialhilfe.<\/p> <p>Wer kann eine Grundrente bekommen?<\/p> <p>Eine Pr\u00fcfung, ob die Voraussetzungen f\u00fcr eine Grundrente vorliegen, wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu Rentenbeginn vorgenommen. Entscheidend ist dabei, wie viele Jahre man sozialversichert gearbeitet hat und wie hoch der Verdienst dabei war. Die volle Grundrente gibt es nach 35 Jahren in der Rentenversicherung, eine abgestufte nach 33 Jahren. Es z\u00e4hlen die Jahre der Beitragszahlungen, anerkannte Pflege- und Kindererziehungszeiten sowie Krankheits- und Rehabilitationszeiten mit Bezug von Kranken- oder \u00dcbergangsgeld. Perioden mit Arbeitslosigkeit werden indes nicht ber\u00fccksichtigt.<\/p> <p>Des Weiteren darf der Verdienst f\u00fcr die anzurechnenden Jahre nicht unter 30 Prozent des Durchschnittslohns liegen und ist auf 80 Prozent des Durchschnitts gedeckelt. Das j\u00e4hrliche Durchschnittsgehalt aller rentenversicherten Arbeitnehmenden liegt derzeit bei 45.358 Euro brutto, Sonderzahlungen ausgenommen. Man darf also weder zu wenig noch zu viel verdient haben. Dadurch sollen die Renten von Teilzeitkr\u00e4ften und Arbeitenden in Niedriglohnsektoren aufgewertet werden. Minijob-Zeiten werden zwar als Besch\u00e4ftigungszeiten angerechnet, aber aufgrund des zu geringen Einkommens wirken sie sich auf die Entgeltpunkte nicht aus.<\/p> <p>Wie wird die Grundrente berechnet?<\/p> <p>Die eigentliche Formel zur Berechnung der Grundrente ist komplex und umfasst viele Schritte. Um es auf den Punkt zu bringen, mit der Formel werden die Entgeltpunkte f\u00fcr die Rente erh\u00f6ht und somit steigt die Rente ein bisschen. Ma\u00dfgebend h\u00e4ngt die H\u00f6he des Grundrentenzuschlags vom zu versteuernden Einkommen in der Rente ab. Das zu versteuernde Einkommen ist niedriger als das Bruttoeinkommen, da einige Abz\u00fcge ber\u00fccksichtigt werden. Mit einer freiwilligen Steuererkl\u00e4rung l\u00e4sst sich in der Regel um einiges mehr absetzen, sodass das herangezogene Einkommen weiter gedr\u00fcckt werden kann. Die H\u00f6he der Grundrente berechnet die DRV jeweils zu Jahresbeginn neu. Daher wird die Rentenerh\u00f6hung 2024 erst im Januar 2025 ber\u00fccksichtigt.<\/p> <p>Welche Eink\u00fcnfte werden herangezogen?<\/p> <p>Das zu versteuernde Einkommen des vorletzten oder vorvorletzten Jahres wird vom Finanzamt mittels elektronischem Datenaustausch j\u00e4hrlich Ende Oktober \u00fcbermittelt. Wurden keine Steuererkl\u00e4rungen gemacht, werden von der DRV stattdessen die Daten verwendet, die ihr vorliegen. Dies sind die Renten- und Versorgungsbez\u00fcge, die sie selbst ausbezahlt. Witwenrenten, Entsch\u00e4digungen, Amtszulagen, \u00dcbergangsgelder und Leistungen aus Altersvorsorgevertr\u00e4gen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden dem Einkommen angerechnet.<\/p> <p>Anhand der Steuererkl\u00e4rung werden bei Vorliegen auch Miet- und Pachteinnahmen, Kapital- und ausl\u00e4ndische Eink\u00fcnfte ber\u00fccksichtigt. Kapitalertr\u00e4ge z\u00e4hlen nat\u00fcrlich erst oberhalb des Sparerfreibetrags von 1.000 Euro. Einnahmen aus ehrenamtlicher Bet\u00e4tigung und einem steuerfreien Minijob z\u00e4hlen nicht dazu, aus einem sozialversicherungspflichtigen Midijob schon. Steuerfreie Eink\u00fcnfte wie Sozialhilfe, Wohngeld, Blindengeld oder Krankengeld werden auf die Grundrente nicht angerechnet. Auch das Verm\u00f6gen spielt keine Rolle.<\/p> <p>Staffelung und Deckelung der Grundrente<\/p> <p>Alleinstehende Rentner erhalten im Jahr 2024 die volle Grundrente, wenn das zu versteuernde Einkommen maximal 1.375 Euro monatlich betr\u00e4gt. Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften werden aber die Eink\u00fcnfte des Partners auch herangezogen. Bei Ehepaaren d\u00fcrfen 2.145 Euro nicht \u00fcberschritten werden. Eink\u00fcnfte dar\u00fcber werden zu 60 Prozent angerechnet. Liegen die Eink\u00fcnfte von Alleinstehenden \u00fcber den Grenzwerten von 1.759 Euro bzw. bei Ehepaaren \u00fcber 2.530 Euro, wird dieser Teil voll auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Dadurch reduziert sich der Rentenzuschlag oder er entf\u00e4llt sogar ganz. Diese Freibetr\u00e4ge und Grenzwerte \u00e4ndern sich \u00fcbrigens ebenfalls j\u00e4hrlich mit dem Rentenwert.<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.lohi.de\/steuertipps.html\"  rel=\"nofollow\">www.lohi.de\/steuertipps<\/a><\/p> <p>Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in M\u00fcnchen wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegr\u00fcndet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der gr\u00f6\u00dften Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pension\u00e4ren &#8211; im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach \u00a7 4 Nr. 11 StBerG &#8211; alle M\u00f6glichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.<\/p> <p>Tobias Gerauer<\/p> <p>Riesstr. 17<\/p> <p>80992 M\u00fcnchen<\/p> <p>089 27813178<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/26864\/email\/firma\/451666.png\" alt=\"a382a57fd36e0653c2e858487fcf3917f9b13e90\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.lohi.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.lohi.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.<\/p> <p>Nicole Janisch<\/p> <p>Werner-von-Siemens-Str. 5<\/p> <p>93128 Regenstauf<\/p> <p>09402 5040147<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/26864\/email\/presse\/451666.png\" alt=\"a382a57fd36e0653c2e858487fcf3917f9b13e90\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.lohi.de<\/p> <p>Bildquelle: deagreez\/stock.adobe.com<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rund 21 Millionen Altersrentner haben zum 1. Juli eine Rentenerh\u00f6hung von 4,57 Prozent erhalten. 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