{"id":269372,"date":"2024-10-25T11:43:52","date_gmt":"2024-10-25T10:43:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=269372"},"modified":"2024-10-25T11:43:52","modified_gmt":"2024-10-25T10:43:52","slug":"zeitumstellung-wer-hat-an-der-uhr-gedreht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/zeitumstellung-wer-hat-an-der-uhr-gedreht-10269372\/","title":{"rendered":"Zeitumstellung: Wer hat an der Uhr gedreht?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-269373 size-full\" title=\"rechtliche Hinweise zur Zeitumstellung\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/454864-e1729852979498.jpg\" alt=\"Uhr mit r\u00f6mischen Zahlen\" width=\"300\" height=\"200\" \/>ARAG Experten mit Gerichtsurteilen zur Zeitumstellung<br \/> Welchen Einfluss hat die Zeitumstellung auf Arbeitnehmer?<\/p> <p>Die meisten Arbeitnehmer werden eine Zeitumstellung einfach verschlafen. Sie sind im besten Fall am n\u00e4chsten Morgen am Arbeitsplatz etwas ausgeschlafener und im schlimmsten Fall etwas m\u00fcder als gew\u00f6hnlich. <!--more-->Doch Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, m\u00fcssen laut ARAG Experten mit einer <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/arbeitsrechtsschutz\/ueberstunden-auszahlen\/\"  rel=\"nofollow\">\u00dcberstunde<\/a> rechnen. Gesetzlich ist die Zeitumstellung nicht geregelt, hier gilt die Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine betriebliche Vereinbarung. Im ung\u00fcnstigsten Fall darf der Chef daher eine \u00dcberstunde verlangen. Denn er hat laut Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse daran, dass es zwischen den Schichten nicht zu L\u00fccken oder \u00dcberschneidungen kommt (Bundesarbeitsgericht, Az.: 7 AZR 276\/83). Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass gleichwohl das Arbeitszeitgesetz gilt. Danach darf die H\u00f6chstarbeitszeit von bis zu zehn Stunden auch durch die Zeitumstellung nicht \u00fcberschritten werden und es muss zwischen zwei Schichten eine <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/arbzg\/__5.html\"  rel=\"nofollow\">Ruhezeit<\/a> von mindestens elf Stunden eingehalten werden.<\/p> <p>Mehrarbeit durch Zeitumstellung: verg\u00fctet oder nicht?<\/p> <p>In vielen Arbeitsvertr\u00e4gen ist eine bestimmte Anzahl von \u00dcberstunden mit dem monatlichen Lohn abgegolten. Dauert der Arbeitstag eines Arbeitnehmers durch die Zeitumstellung also eine Stunde l\u00e4nger, erh\u00e4lt er keine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung. Anders verh\u00e4lt es sich laut ARAG Experten, wenn im Tarifvertrag eine feste Wochenarbeitszeit geregelt ist. In der Regel muss dann die \u00dcberstunde verg\u00fctet oder auf einem Arbeitszeitkonto erfasst werden. Gibt es keinerlei Verg\u00fctungsregelung und bezieht der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt, kann der Chef die \u00dcberstunden nur erwarten, wenn er daf\u00fcr zahlt. Im konkreten Fall handelte es sich um einen Lagerleiter mit einem monatlichen Bruttogehalt von 1.800 Euro und einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden. Nach richterlicher Ansicht war die Leistung von \u00dcberstunden bei diesem Gehalt nur gegen eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung zu erwarten (Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AZR 765\/10).<\/p> <p>Durch die Zeitumstellung verschlafen<\/p> <p>Auto kaputt, Kind krank, Stau auf den Stra\u00dfen oder durch die Zeitumstellung verschlafen. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr ein unp\u00fcnktliches Erscheinen am Arbeitsplatz sind durchaus vielf\u00e4ltig. Auch wenn zur anstehenden Zeitumstellung auf die Winterzeit eine Stunde mehr zum Schlafen zur Verf\u00fcgung steht, wird es doch den ein oder anderen Arbeitnehmer geben, den die Zeitumstellung v\u00f6llig durcheinander bringt. Und grunds\u00e4tzlich weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es zu den arbeitsvertraglichen Pflichten von Arbeitnehmern geh\u00f6rt, p\u00fcnktlich zur Arbeit zur erscheinen. Wer verschl\u00e4ft, muss die vers\u00e4umte Arbeitszeit nacharbeiten. Theoretisch darf der Chef sogar den Lohn entsprechend k\u00fcrzen. Doch f\u00fcr einmalige Schlafm\u00fctzen besteht kein Grund zur Sorge: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es in der Regel keine Konsequenzen hat, wenn Arbeitnehmer in seltenen F\u00e4llen verschlafen. Geschieht es aber h\u00e4ufiger oder ist die Versp\u00e4tung erheblich, kann es eine <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/arbeitsrechtsschutz\/abmahnung\/\"  rel=\"nofollow\">Abmahnung<\/a> und in der Folge sogar eine K\u00fcndigung geben. In einem konkreten Fall gen\u00fcgte eine mehrst\u00fcndige Versp\u00e4tung an zwei aufeinanderfolgenden und eine siebenmin\u00fctige Versp\u00e4tung am dritten Arbeitstag f\u00fcr eine K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Eine Abmahnung war entbehrlich, weil bereits zuvor offensichtlich war, dass der Arbeitnehmerin ein Unrechtsbewusstsein fehlte (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Az.: 1 Sa 70 \u00f6D\/21).<\/p> <p>Weitere interessante Informationen unter:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/arbeitsrechtsschutz\/arbeitsrecht-ratgeber\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/arbeitsrechtsschutz\/arbeitsrecht-ratgeber\/<\/a><\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren? Schauen Sie hier:<\/p> <p>https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/<\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA, Kanada und Australien &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 2,4 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender,<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/454864.png\" alt=\"74c0648364a3078bec66f041832913e0cd003900\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/454864.png\" alt=\"74c0648364a3078bec66f041832913e0cd003900\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten mit Gerichtsurteilen zur Zeitumstellung Welchen Einfluss hat die Zeitumstellung auf Arbeitnehmer? 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