{"id":269551,"date":"2025-01-31T13:54:48","date_gmt":"2025-01-31T12:54:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=269551"},"modified":"2025-01-31T13:54:48","modified_gmt":"2025-01-31T12:54:48","slug":"arag-stimmt-das","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/arag-stimmt-das-10269551\/","title":{"rendered":"ARAG, stimmt das?"},"content":{"rendered":"<div class=\"moz-text-html\" lang=\"x-unicode\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-269552 size-full\" title=\"Fragen rund um das Arbeitsrecht\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/458317-e1738328009100.jpg\" alt=\"Fragezeichen aus Kreide\" width=\"300\" height=\"182\" \/>ARAG Experten mit aktuellen Urteilen aus dem Arbeitsrecht<br \/> Darf eine Home-Office-Regelung wegen einer Standortschlie\u00dfung gestrichen werden?<\/p> <p>In seinem Arbeitsvertrag war festgehalten, dass der Mitarbeiter eines Unternehmens im Automobilbereich zu 80 Prozent aus dem Home-Office heraus t\u00e4tig war. Von zu Hause aus betreute er Kunden am eigenen Standort und weltweit. <!--more-->Als der Standort betriebsbedingt schlie\u00dfen musste, flatterte dem Arbeitnehmer eine Versetzung, verbunden mit dem Widerruf der Home-Office-Regelung, ins Haus. Pr\u00e4senz war angesagt &#8211; allerdings im 500 Kilometer entfernten neuen Standort. Innerhalb eines Monats sollte er dort anfangen. F\u00fcr den Fall, dass die Versetzung unwirksam sein sollte, sprach der Arbeitgeber eine \u00c4nderungsk\u00fcndigung aus. Der Arbeitnehmer sah sich aus privaten und logistischen Gr\u00fcnden nicht in der Lage, an einem so weit entfernten Standort in Pr\u00e4senz zu arbeiten, zumal in der K\u00fcrze der Zeit keine Wohnung zu finden war und sein Arbeitgeber gleichzeitig keine Bereitschaft zeigte, f\u00fcr Hotel und Reisekosten aufzukommen. Also klagte er vor Gericht gegen die Versetzung und die \u00c4nderungsk\u00fcndigung. Mit Erfolg. Die ARAG Experten weisen zwar darauf hin, dass ein Arbeitgeber grunds\u00e4tzlich das Recht hat, eine Home-Office-Erlaubnis zu widerrufen. Allerdings braucht es dazu ausreichende Gr\u00fcnde, die die Richter hier nicht erkennen konnten. Und auch die K\u00fcndigung erachtete das Gericht als unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und sozialwidrig, da eine Fortf\u00fchrung der Home-Office-T\u00e4tigkeit durchaus m\u00f6glich gewesen w\u00e4re (Landesarbeitsgericht K\u00f6ln, Az.: 6 Sa 579\/23).<\/p> <p>Erhalten Teilzeitkr\u00e4fte \u00dcberstundenverg\u00fctung?<\/p> <p>Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Teilzeitkr\u00e4fte den gleichen Anspruch auf eine \u00dcberstundenverg\u00fctung haben wie Vollzeitbesch\u00e4ftigte. Und zwar ab der ersten \u00dcberstunde. In einem konkreten Fall verlangte eine Pflegekraft f\u00fcr ihre 40-Prozent-Stelle bei einem ambulanten Dialyseanbieter eine Zeitgutschrift f\u00fcr knapp 130 geleistete \u00dcberstunden. Dar\u00fcber hinaus wollte sie den gleichen Zuschlag f\u00fcr \u00dcberstunden wie ihre gr\u00f6\u00dftenteils weiblichen Kolleginnen in Vollzeit. Laut Manteltarifvertrag hatte sie allerdings nur dann Anspruch auf den 30-prozentigen Zuschlag, wenn sie die regul\u00e4re Arbeitszeit eines Vollzeitbesch\u00e4ftigten \u00fcberschritten h\u00e4tte. Dagegen klagte die Frau. Und auch die Richter sahen keinen sachlichen Grund, der eine unterschiedliche Behandlung zu den Vollzeit-Mitarbeitern rechtfertigen w\u00fcrde (Bundesarbeitsgericht, Az.: AZR 370\/20).<\/p> <p>Ist ein Schlag mit der Vase auf den Kopf ein Arbeitsunfall?<\/p> <p>Als sein Sohn einen Tobsuchtsanfall bekam, weil er sein Zimmer aufr\u00e4umen sollte, wusste der Vater sich nicht mehr zu helfen und w\u00e4hlte den Notruf. Kurz darauf schlug ihm sein Sohn sogar eine Vase auf den Kopf. Eigentlich h\u00e4tte dieser Fall wenig mit der Frage nach dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu tun. Doch die ARAG Experten weisen hier auf die besonderen Umst\u00e4nde hin: Der Vater war der ehrenamtliche Betreuer seines geistig behinderten Sohnes und der Schlag mit der Vase ereignete sich zwar in der gemeinsamen Wohnung, aber im Rahmen seiner Betreuert\u00e4tigkeit. Daher handelte es sich dabei um einen Arbeitsunfall, f\u00fcr den die Unfallkasse zust\u00e4ndig ist (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Az.: L 6 U 19\/23).<\/p> <p>Weitere interessante Informationen unter:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/versicherungs-ratgeber\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.arag.de\/versicherungs-ratgeber\/<\/a><\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren? Schauen Sie hier:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/<\/a><\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA, Kanada und Australien &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 2,4 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender,<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/458317.png\" alt=\"094241d1a013e00ff3ed789afd016c833ed6befb\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/458317.png\" alt=\"094241d1a013e00ff3ed789afd016c833ed6befb\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p> <\/div> <p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten mit aktuellen Urteilen aus dem Arbeitsrecht Darf eine Home-Office-Regelung wegen einer Standortschlie\u00dfung gestrichen werden? 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