{"id":269581,"date":"2025-02-07T11:45:30","date_gmt":"2025-02-07T10:45:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=269581"},"modified":"2025-02-07T11:45:30","modified_gmt":"2025-02-07T10:45:30","slug":"verliebt-verlobt-verheiratet-geschieden-ein-teures-vergnuegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/verliebt-verlobt-verheiratet-geschieden-ein-teures-vergnuegen-10269581\/","title":{"rendered":"Verliebt, verlobt, verheiratet, geschieden &#8211; ein teures Vergn\u00fcgen?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-269582 size-full\" title=\"eine Scheidung kann Unsummen verschlingen\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/458670-e1738925071773.jpg\" alt=\"gefaltete Geldscheine\" width=\"300\" height=\"200\" \/>ARAG Experten informieren \u00fcber die Kosten rund um eine Scheidung &#8211; Teil 3<br \/> So lange die Schmetterlinge flattern, denkt nat\u00fcrlich niemand ernsthaft \u00fcber eine m\u00f6gliche Trennung nach. Obwohl in Deutschland jede dritte Ehe geschieden wird. Und das nach nicht einmal 15 Jahren. Dabei ist es bei aller Verliebtheit ratsam, sich schon fr\u00fchzeitig um finanzielle Aspekte einer Scheidung Gedanken zu machen. Denn eine Scheidung im Rosenkrieg kann teuer werden, nicht zuletzt durch langfristige finanzielle Verpflichtungen. Die ARAG Experten mit einem \u00dcberblick.<!--more--><\/p> <p>Die direkten Scheidungskosten f\u00fcr Anwalt und Gericht<\/p> <p>Die direkten Kosten einer Scheidung h\u00e4ngen zun\u00e4chst davon ab, wie komplex die Trennung ist und ob beide Partner sich einig sind oder nicht. Die Scheidungskosten setzen sich aus den Anwaltshonoraren, Gerichtskosten und etwaigen Verfahrenskosten zusammen. Dabei gilt laut ARAG Experten: Je einvernehmlicher die Scheidung, desto g\u00fcnstiger wird sie in der Regel, da in dem Fall meist nur ein Anwalt ben\u00f6tigt wird und die gerichtliche Auseinandersetzung deutlich schneller abl\u00e4uft.<\/p> <p>Kosten einer Scheidung berechnen<\/p> <p>Bei den Kosten einer Scheidung spielt der Streitwert bzw. der Verfahrenswert eine besondere Rolle. Dieser wird laut ARAG Experten anhand der Nettomonatseinkommen beider Partner \u00fcber drei Monate berechnet. Bei Selbstst\u00e4ndigen werden die Jahresnetto-Betr\u00e4ge der letzten drei Jahre zusammengerechnet, wobei das letzte Jahr doppelt z\u00e4hlt. Aus der Summe wird der monatliche Durchschnitt gebildet. Vorhandenes Verm\u00f6gen kann den Verfahrenswert erh\u00f6hen. Ist Kindesunterhalt zu zahlen, ziehen die Familiengerichte pro Kind einen pauschalen Abschlag von etwa 250 Euro ab.<\/p> <p>Der Versorgungsausgleich<\/p> <p>Hinzu kommt der Wert des Versorgungsausgleichs, der nach einer Scheidung f\u00fcr mehr finanzielle Gerechtigkeit bei der Rente sorgen soll. Dabei werden die von den beiden ehemaligen Partnern w\u00e4hrend der Ehe erworbenen Rentenanspr\u00fcche addiert und durch zwei geteilt.<\/p> <p>Zus\u00e4tzlich zum Versorgungsausgleich werden unter Umst\u00e4nden Wohnungskosten, Teilung des Hausrats sowie der <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/familienrechtsschutz\/zugewinnausgleich\/\"  rel=\"nofollow\">Zugewinnausgleich<\/a> mit eingerechnet. Weitere Verm\u00f6genswerte, wie zum Beispiel eine gemeinsame Immobilie, werden zu einem gewissen Prozentsatz mit einbezogen. Aus dem so berechneten Streitwert ergeben sich die Gerichts- und Anwaltskosten. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass jeder Ehepartner die Kosten seines Anwaltes selbst tr\u00e4gt, die Gerichtskosten werden h\u00e4lftig geteilt.<\/p> <p>Vor allem wenn es Unklarheiten \u00fcber den Wert von Immobilien, Unternehmensanteilen oder anderen wertvollen Besitzt\u00fcmern gibt, ist es oft ratsam, einen Fachanwalt f\u00fcr Familienrecht oder einen Gutachter hinzuzuziehen, um eine faire Bewertung vorzunehmen.<\/p> <p>Ehelicher Unterhalt: Wer zahlt wem wie viel?<\/p> <p>Die Frage nach Unterhalt &#8211; ob f\u00fcrs Kind oder den Partner &#8211; stellt bei den meisten Scheidungen eine echte Herausforderung dar und ist nicht selten der Grund f\u00fcr einen Rosenkrieg. W\u00e4hrend der Kindesunterhalt meistens klar geregelt ist, wird bei Ehepaaren zwischen Trennungs- und Ehegattenunterhalt unterschieden. Trennungsunterhalt wird w\u00e4hrend der Trennungsphase gezahlt. Er soll den finanziellen Bedarf des weniger verdienenden Partners bis zur Scheidung decken. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass er eingefordert werden muss &#8211; am besten schriftlich &#8211; und nicht r\u00fcckwirkend gezahlt werden muss.<\/p> <p>Ehegattenunterhalt wird hingegen nach der Scheidung gezahlt, wobei die H\u00f6he vom Familiengericht festgelegt wird. Laut ARAG Experten wird er dann f\u00e4llig, wenn ein Ehepartner nach der Scheidung weniger verdient oder nicht arbeiten kann, z. B. aufgrund von Kindererziehung oder Krankheit. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs h\u00e4ngt laut ARAG Experten vom Alter des Ehepartners und der Dauer der Ehe ab.<\/p> <p>Bei beiden Unterhaltsformen hat der schlechter verdienende Partner einen Anspruch auf bis zu 45 Prozent des Netto-Einkommens des Ex-Partners.<\/p> <p>Kindesunterhalt<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/familienrechtsschutz\/unterhalt\/\"  rel=\"nofollow\">Kindesunterhalt<\/a> wird gem\u00e4\u00df der D\u00fcsseldorfer Tabelle berechnet, wobei das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes ber\u00fccksichtigt werden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass beide Elternteile f\u00fcr das Wohl ihrer Kinder sorgen, weshalb der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Unterhalt als sogenannten Betreuungsunterhalt leistet, der die Unterkunft, Versorgung, Erziehung und Pflege umfasst. Der andere Elternteil muss in der Regel monatlich Barunterhalt leisten.<\/p> <p>Versicherungen, Bankkonten, Abos und Co.<\/p> <p>Die meisten Ehepaare haben eine ganze Reihe gemeinsamer Vertr\u00e4ge, wie etwa die Hausrat-, Haftpflicht- oder Krankenversicherung. In der Regel m\u00fcssen Versicherungsvertr\u00e4ge angepasst oder aufgel\u00f6st werden, sobald sich die Lebenssituation \u00e4ndert. So ben\u00f6tigt jeder Ex-Partner beispielsweise eine eigene Hausrat- und Haftpflichtversicherung, wenn man nicht mehr unter einem Dach lebt. Anders kann es laut ARAG Experten bei der Krankenversicherung sein: Besteht hier eine Familienversicherung, kann sie auch bei getrennt lebenden Paaren bis zur endg\u00fcltigen Scheidung fortgef\u00fchrt werden.<\/p> <p>Bankkonten k\u00f6nnen nach einer Scheidung ein heikles Thema werden. War nur einer der beiden Ehepartner Kontoinhaber, w\u00e4hrend der andere Partner lediglich eine Vollmacht besa\u00df, kann der Inhaber dem Ex die Vollmacht und damit den Zugriff auf das Konto jederzeit entziehen. Die ARAG Experten erinnern zudem daran, beispielsweise Familien-Mitgliedschaften f\u00fcrs Fitnessstudio, Mobilfunkvertr\u00e4ge sowie gemeinsame Abos f\u00fcr Streaming oder Zeitungen nach der Scheidung aufzul\u00f6sen oder umzustellen.<\/p> <p>Weitere Verbraucherinformationen zum Thema Scheidung:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/verbraucherinformation\/bis-dass-der-tod-uns-scheidet-\/\"  rel=\"nofollow\">Bis dass der Tod uns scheidet?<\/a><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/verbraucherinformation\/sorgerecht-umgangsrecht-wer-hat-das-sagen-\/\"  rel=\"nofollow\">Sorgerecht &amp; Umgangsrecht: Wer hat das Sagen?<\/a><\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren? Schauen Sie hier:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/<\/a><\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA, Kanada und Australien &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 2,4 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender,<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/458670.png\" alt=\"76dfcd0caefa1abecfbecfe6b568b82ab16974bb\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/458670.png\" alt=\"76dfcd0caefa1abecfbecfe6b568b82ab16974bb\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten informieren \u00fcber die Kosten rund um eine Scheidung &#8211; Teil 3 So lange die Schmetterlinge flattern, denkt nat\u00fcrlich niemand ernsthaft \u00fcber eine m\u00f6gliche Trennung nach. 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