{"id":270157,"date":"2025-09-26T11:52:48","date_gmt":"2025-09-26T10:52:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=270157"},"modified":"2025-11-14T11:37:27","modified_gmt":"2025-11-14T10:37:27","slug":"irrtuemer-rund-um-lebensmittel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/irrtuemer-rund-um-lebensmittel-10270157\/","title":{"rendered":"Irrt\u00fcmer rund um Lebensmittel"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-270158 size-full\" title=\"auf dem Teller darf vernascht werden - im Gesch\u00e4ft nicht\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/466863-e1758883879734.jpg\" alt=\"erlesene Fr\u00fcchte auf einem Holztablett\" width=\"300\" height=\"209\" \/>Man darf Lebensmittel im Supermarkt anfassen oder verzehren, bevor man sie bezahlt<\/p> <p>Stimmt nur bedingt. Solange es sich um abwaschbare Lebensmittel wie Obst oder Gem\u00fcse handelt, ist das Anfassen erlaubt. Nat\u00fcrlich mit der n\u00f6tigen Vorsicht, um keine Sch\u00e4den zu verursachen. Bei Backwaren gilt hingegen eine strikte Hygienevorschrift &#8211; hier ist Anfassen laut ARAG Experten tabu. <!--more-->Auch der schnelle Snack im Supermarkt kann problematisch sein. Die Ware geh\u00f6rt bis zum Bezahlvorgang weiterhin dem Gesch\u00e4ft. Wer sich beispielsweise ein Getr\u00e4nk aus dem Regal nimmt und es vor lauter Durst schon im Laden austrinkt, begeht theoretisch Diebstahl. In der Praxis sind viele Superm\u00e4rkte jedoch kulant &#8211; solange die leere Verpackung an der Kasse vorgelegt und bezahlt wird.<\/p> <p>&#8222;Containern&#8220; ist illegal<\/p> <p>Stimmt. Das sogenannte Containern, also die Entnahme aussortierter Lebensmittel aus Abfallcontainern von Superm\u00e4rkten oder Gastronomiebetrieben, ist nicht legal. Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob diese weggeworfenen Reste sogar schon das Haltbarkeitsdatum \u00fcberschritten haben oder unansehnlich sind. Und es ist auch unwichtig, ob das Gesch\u00e4ft die Lebensmittel tats\u00e4chlich entsorgen m\u00f6chte: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Inhalte solcher Container Eigentum der L\u00e4den und damit kein Allgemeingut sind. Eine gute Alternative ist es, bei Organisationen wie <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/foodsharing.de\/\"  rel=\"nofollow\">Foodsharing<\/a> mitzumachen und in Absprache mit den Superm\u00e4rkten Lebensmittel vor Tonne und Container zu retten.<\/p> <p>Mundraub ist ein Kavaliersdelikt<\/p> <p>Stimmt nicht. Obwohl der Begriff &#8222;Mundraub&#8220; zun\u00e4chst einmal irref\u00fchrend ist, denn aus strafrechtlicher Sicht liegt gar kein Raub vor. Um von Raub zu sprechen, ist laut ARAG Experten zwingend eine Androhung oder Anwendung von Gewalt notwendig. Ansonsten handelt es sich um Diebstahl. Und eben darum geht es beim sogenannten Mundraub: n\u00e4mlich um Diebstahl oder Unterschlagung von Nahrungsmitteln zum baldigen Verzehr. Aber auch das ist ein Straftatbestand und nicht &#8211; wie allgemein weit verbreitet &#8211; die Rettung \u00fcberfl\u00fcssiger Lebensmittel oder wom\u00f6glich sogar das Recht des Notleidenden. Egal, ob in einem Gesch\u00e4ft zugegriffen wird oder in dessen Hinterhof: Gibt es keine Erlaubnis hierf\u00fcr, gilt der Gegenstand als gestohlen &#8211; da helfen weder Moral noch Notlage. Dasselbe gilt laut ARAG Experten \u00fcbrigens auch f\u00fcr Angestellte, die einen Rest mitnehmen, von dem sie wissen, dass er entsorgt wird. Erlaubt die Gesch\u00e4ftsleitung dieses nicht eindeutig, l\u00e4uft der Arbeitnehmer Gefahr, entlassen zu werden (Landesarbeitsgericht N\u00fcrnberg, Az.: 7 Sa 182\/07).<\/p> <p>Beim Apfelbaum am Wegesrand darf man sich bedienen<\/p> <p>Stimmt nicht. Das Pfl\u00fccken bzw. Sammeln von Obst am Wegesrand kann als Diebstahl gelten. Nur, wenn gesichert ist, dass die B\u00e4ume keinen Eigent\u00fcmer haben, darf man sich laut ARAG Experten bedienen. Doch das ist \u00fcblicherweise nicht der Fall. Selbst bei frei zug\u00e4nglichen Obstb\u00e4umen ist Vorsicht geboten, da ein Spazierg\u00e4nger in der Regel nicht erkennen kann, ob die Wiese verpachtet ist oder nicht. Findet man hingegen im Wald Blaubeeren oder am Wanderpfad einen Brombeerstrauch, ist das Pfl\u00fccken erlaubt.<\/p> <p>Im Wald darf man pfl\u00fccken, so viel man will<\/p> <p>Stimmt nicht. Es gilt die sogenannte Handstrau\u00dfregelung. Die ist sogar im Bundesnaturschutzgesetz verankert und erlaubt &#8211; wie der Name schon sagt -, beispielsweise wildwachsende Blumen, aber auch Kr\u00e4uter sowie Beeren in geringen Mengen zu pfl\u00fccken und zu sammeln. Die ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass das betreffende Gew\u00e4chs nicht unter Naturschutz stehen darf und dass nur f\u00fcr den Eigenbedarf gesammelt wird. Wer ohne Genehmigung Naturalien f\u00fcr gewerbliche Zwecke erntet, macht sich strafbar.<\/p> <p>Wer ganz legal genie\u00dfen m\u00f6chte, sollte laut ARAG Experten einen Blick auf Internetseiten wie <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/mundraub.org\/\"  rel=\"nofollow\">Mundraub.org<\/a> werfen. Hier sind auf einer Deutschlandkarte Obstb\u00e4ume und Str\u00e4ucher verzeichnet, deren Fr\u00fcchte vom Eigent\u00fcmer zur freien Verf\u00fcgung gestellt wurden; eine Art legaler Mundraub also. Legal deshalb, weil die Eigent\u00fcmer der B\u00e4ume damit einverstanden sind, dass die Fr\u00fcchte gesammelt werden. Einzige Gegenleistung: Ein verantwortungsbewusster und respektvoller Umgang mit der Natur und ihrem Angebot.<\/p> <p>Dann gibt es noch die Ernteaktion &#8222;Gelbes Band&#8220; mit dem Ziel, dass mehr Obstb\u00e4ume in Deutschland vollst\u00e4ndig abgeerntet werden. Ein gelbes Band am Obstbaum signalisiert: Hier darf kostenlos und ohne R\u00fccksprache geerntet werden.<\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren?<\/p> <p>Dann schauen Sie im <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">ARAG newsroom<\/a> vorbei.<\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA und Kanada &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 2,8 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)<\/p> <p>Dr. Matthias Maslaton<\/p> <p>Wolfgang Mathmann<\/p> <p>Dr. Shiva Meyer<\/p> <p>Hanno Petersen<\/p> <p>Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/466863.png\" alt=\"907adea18d8d181b9f69f6cca183fa37a764ae8e\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/466863.png\" alt=\"907adea18d8d181b9f69f6cca183fa37a764ae8e\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Man darf Lebensmittel im Supermarkt anfassen oder verzehren, bevor man sie bezahlt Stimmt nur bedingt. 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