{"id":270214,"date":"2025-10-24T13:06:28","date_gmt":"2025-10-24T12:06:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=270214"},"modified":"2025-10-24T13:06:28","modified_gmt":"2025-10-24T12:06:28","slug":"arag-experten-mit-schraegen-gerichtsurteilen-zum-schmunzeln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/arag-experten-mit-schraegen-gerichtsurteilen-zum-schmunzeln-10270214\/","title":{"rendered":"ARAG Experten mit schr\u00e4gen Gerichtsurteilen zum Schmunzeln"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-270215 size-full\" title=\"gerecht ider skuril - oder Beides?\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2025\/10\/467892-e1761307385614.jpg\" alt=\"Statue von Justicia\" width=\"300\" height=\"200\" \/>Da oder nicht da &#8211; das ist hier die Frage<\/p> <p>Richter, Angeklagte, Dolmetscher &#8211; alle m\u00fcssen da sein, wenn es im Gerichtssaal zur Sache geht. Fehlt jemand, kann das Urteil sp\u00e4ter gekippt werden. Doch was ist, wenn zwar jemand anwesend ist, der aber im Verfahren eigentlich eine andere Funktion aus\u00fcbt? Ist er dann abwesend? Dieser vermeintlich komplizierten Frage gehen die ARAG Experten nach und verweisen auf einen kuriosen Strafprozess, in dem eine Rechtsanw\u00e4ltin kurzerhand zur Dolmetscherin f\u00fcr Niederl\u00e4ndisch ernannt wurde, obwohl sie eigentlich Pflichtverteidigerin eines Mitangeklagten war. <!--more-->In Ermangelung eines Dolmetschers am ersten Verhandlungstag \u00fcbernahm sie also kurzerhand den Job der \u00dcbersetzerin. Ab Tag zwei war ein &#8222;echter&#8220; Dolmetscher zur Stelle und so \u00fcbernahm die multitaskingf\u00e4hige Rechtsanw\u00e4ltin wieder ihre urspr\u00fcngliche Rolle als Pflichtverteidigerin. Der Generalbundesanwalt sah in diesem spontanen Rollentausch einen klaren Revisionsgrund. Denn seiner Ansicht nach sei die Frau in erster Linie Pflichtverteidigerin, daher als Dolmetscherin ungeeignet und als nicht anwesend zu betrachten. Die Richter des Bundesgerichtshofs sahen das entspannter: Wer tats\u00e4chlich im Saal sitzt und seine Aufgabe erf\u00fcllt, gilt auch als anwesend. Selbst wenn es juristisch etwas schr\u00e4g l\u00e4uft. Nur wer gar nicht da ist, ist wirklich abwesend (Az.: 3 StR 249\/24).<\/p> <p>Mein Tanzbereich, dein Tanzbereich<\/p> <p>Eigentlich wollte er nur sein Grundst\u00fcck wiederhaben, das er von seiner Mutter erworben hatte. Zum Grundst\u00fcck geh\u00f6ren laut ARAG Experten ein Wohnhaus und ein Nebengeb\u00e4ude. Dort hatte seine Mutter mit ihrem Lebensgef\u00e4hrten gewohnt. Einen Mietvertrag hatte das Paar jedoch nie geschlossen. Als es aus war mit dem Paar, zog die Mutter aus und ihr Sohn forderte den Ex seiner Mutter auf, das Wohnhaus zu r\u00e4umen. Der aber weigerte sich. Es folgte die Klage auf Herausgabe des Grundst\u00fccks. Und damit begann das kuriose Spiel der Gerichte. Denn das vom Sohn angerufene Landgericht Frankfurt (Oder) (Az.: 12 C 163\/22) f\u00fchlte sich sachlich nicht zust\u00e4ndig und verwies den Fall an das Amtsgericht F\u00fcrstenwalde\/Spree (Az.: 13 O 120\/22). Aber auch hier winkten die Richter nur m\u00fcde ab. Nach etlichem weiteren Hin- und Hergeschachere wurde das gerichtliche Kompetenzgerangel schlie\u00dflich vom Brandenburgische Oberlandesgericht beendet. Dort entschied man, dass das Amtsgericht den Rechtsstreit endg\u00fcltig l\u00f6sen m\u00fcsse. Nachdem die Zust\u00e4ndigkeitsfrage nach mehr als einem Jahr endlich gel\u00f6st war, bleibt zu hoffen, dass mittlerweile ein Urteil gef\u00e4llt wurde. Ob der ungeliebte Ex \u00fcberhaupt noch in der umstrittenen Immobilie wohnt, ist nicht \u00fcberliefert.<\/p> <p>Ein wahres Gedicht vor Gericht<\/p> <p>Der Sachverhalt war wenig poetisch: Die Mitarbeiterin eines Spielbarbetriebs, auch &#8222;Russenpuff&#8220; genannt, wurde von ihrem Chef gefeuert, weil sie nach Dienstschluss auf dem Barhocker masturbiert haben soll. Aus R\u00fccksicht auf ihren Ruf gab der Dienstherr offiziell einen anderen K\u00fcndigungsgrund an. Doch die Frau wollte den Rauswurf nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Dort einigten sich beide Parteien auf eine Abfindung. Die Gefeuerte legte allerdings nach und klagte erneut. Sie verlangte nun unter anderem ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro. Die Richter wiesen die Klage ab (Amtsgericht Detmold Az.: 3 Ca 842\/07). Dies taten sie durchaus poetisch und verfassten das Urteil in Reimform. Einen Reim konnte sich die Bardame indes nicht darauf machen und legte Berufung ein, weil die Reimform nicht angemessen und ein Verfahrensfehler sei. Doch auch hier zog sie nach Auskunft der ARAG Experten den K\u00fcrzeren und verlor. Allerdings nicht wegen der Reimform, die nach Auffassung des Berufungsgerichts im konkreten Fall tats\u00e4chlich grob unangemessen und deshalb verfahrensfehlerhaft war, sondern weil ihr kein Anspruch auf Schmerzensgeld zustand (Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 8 Sa 1736\/07).<\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren?<\/p> <p>Dann schauen Sie im <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">ARAG newsroom<\/a> vorbei.<\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA und Kanada &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 2,8 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)<\/p> <p>Dr. Matthias Maslaton<\/p> <p>Wolfgang Mathmann<\/p> <p>Dr. Shiva Meyer<\/p> <p>Hanno Petersen<\/p> <p>Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/467892.png\" alt=\"5700752414ff3d6f316e14c15440749bfc249a08\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/467892.png\" alt=\"5700752414ff3d6f316e14c15440749bfc249a08\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Da oder nicht da &#8211; das ist hier die Frage Richter, Angeklagte, Dolmetscher &#8211; alle m\u00fcssen da sein, wenn es im Gerichtssaal zur Sache geht. 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