{"id":270452,"date":"2026-01-30T12:30:14","date_gmt":"2026-01-30T11:30:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=270452"},"modified":"2026-01-30T12:30:14","modified_gmt":"2026-01-30T11:30:14","slug":"recht-erstaunlich-von-pipi-pferden-und-promille","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/recht-erstaunlich-von-pipi-pferden-und-promille-10270452\/","title":{"rendered":"Recht erstaunlich: Von Pipi, Pferden und Promille"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-270453 size-full\" title=\"Rechtsprechung zum Staunen\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/471157-e1769772454152.jpg\" alt=\"Justicia mit der Waage\" width=\"300\" height=\"200\" \/>ARAG Experten mit einem kuriosen R\u00fcckblick auf das Jahr 2025<\/p> <p>Ob Pinkeln ins Meer, quiekende Minischweine oder eine Richterin im Sattel &#8211; immer wieder hat die Justiz reichlich Stoff zum Staunen. Dabei m\u00fcssen Gerichte \u00fcber Allt\u00e4gliches mit erstaunlichen Folgen, kuriose Missverst\u00e4ndnisse und tierisch-menschliche Konflikte entscheiden. Die ARAG Experten zeigen mit einer unterhaltsamen Sammlung, dass Rechtsprechung nicht nur ernst, sondern manchmal auch ziemlich schr\u00e4g sein kann.<!--more--><\/p> <p>Am Meer die gleichen Rechte wie Tiere im Wald<\/p> <p>Wenn es nach den drei Mitarbeitern des Ordnungsamts L\u00fcbeck ginge, w\u00fcrde das Wasserlassen im Meer mit einem Bu\u00dfgeld von 60 Euro geahndet. Das sollte laut der ARAG Experten ein Mann zahlen, weil er es wagte, nachts vom Strand aus in die Ostsee zu pinkeln. Doch die Richter lie\u00dfen Milde walten. Eine &#8222;Bel\u00e4stigung der Allgemeinheit&#8220; erkannten sie ebenso wenig wie eine &#8222;grob ungeh\u00f6rige Handlung&#8220;. Auch eine Bel\u00e4stigung durch Ger\u00fcche sei bei einer durchschnittlichen Pipi-Menge von gesch\u00e4tzt 200 Millilitern und einer Wassermenge von mehr als 20.000 Kubikkilometern Ostseewasser eher marginal. Abschlie\u00dfend r\u00e4umten die Richter dem Mann die gleichen Rechte wie dem Reh im Wald, dem Hasen auf dem Feld und der Robbe im Sp\u00fclsaum der Ostsee ein: N\u00e4mlich einfach zu pinkeln, wenn die Blase dr\u00fcckt (Amtsgericht L\u00fcbeck, Az.: 83a OWi 739 Js 4140\/23).<\/p> <p>Testament f\u00fcr eine Geliebte<\/p> <p>Was mit einem Besuch bei einer Prostituierten begann, endete in einer 16 Jahre langen Liebesbeziehung. Sogar seine Frau hatte der verheiratete Mann f\u00fcr die Geliebte verlassen und war mit seiner Herzensdame zusammengezogen. Als er vier Jahre nach dem Auszug starb, hinterlie\u00df er seiner Geliebten als Alleinerbin seine H\u00e4lfte des Einfamilienhauses, in dem die Ehefrau noch immer wohnte. Das empfand die sitzengelassene Ex als sittenwidrig und zog vor Gericht. Immerhin drohte ihr der Auszug und eine Teilungsversteigerung, wenn sie sich mit ihrer Rivalin nicht einig w\u00fcrde. Doch die Richter sahen im Geliebten-Testament nichts Sittenwidriges. Zum einen sollte mit dem Testament kein Sex bezahlt, sondern eine langj\u00e4hrige Liebesbeziehung gew\u00fcrdigt werden. Und zum anderen wurde kein Angeh\u00f6riger unangemessen benachteiligt, da dem Verstorbenen die H\u00e4lfte des Hauses geh\u00f6rte. Die Noch-Ehefrau h\u00e4tte das Haus auch bei einer Scheidung verlieren k\u00f6nnen (Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf, Az.: I-3 Wx 100\/08).<\/p> <p>Sind auch Minischweine eine Bel\u00e4stigung?<\/p> <p>Ein Ehepaar hielt seit 2022 zwei Minischweine in seinem Garten, was bei den Nachbarn auf Unverst\u00e4ndnis stie\u00df, weil die Schweinchen nicht nur m\u00fcffelten, sondern auch geh\u00f6rig quiekten. Nach vielen Beschwerden forderte die Stadt das Ehepaar auf, ihre schweinischen Mitbewohner abzuschaffen. Auch wenn das Veterin\u00e4ramt die Haltung als artgerecht best\u00e4tigte, betrachtete das Gericht die Tierchen als ungew\u00f6hnlich und st\u00f6rend f\u00fcr ein Wohngebiet. Am Ende musste sich das Paar von den Minischweinen trennen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass trotz des Zusatzes &#8222;Mini&#8220; die beiden Vierbeiner Schweine bleiben, von denen entsprechende Ger\u00e4usch- und Geruchsbel\u00e4stigungen ausgehen. Daher sind sie in einem Wohngebiet tabu (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 8 A 11067\/24.OVG).<\/p> <p>Von m\u00fcffelnden Ziegenb\u00f6cken und meckernden Zicken<\/p> <p>Wenn der Wind aus einer bestimmten Richtung wehte, war es der Nachbarin einer Ziegen haltenden Familie fast unm\u00f6glich, vor lauter Gestank den eigenen Garten zu nutzen. Die rund 40 zotteligen Viecher &#8211; allen voran Ziegenbock Zoltan &#8211; rochen einfach bestialisch. Und obwohl sie selbst vier Ziegen hielt, zog die entnervte Nachbarin vor Gericht und klagte auf Unterlassung. Dort bekam sie nach einem juristischen Tauziehen Recht. Allerdings ist den ARAG Experten nicht genau klar, was das Urteil f\u00fcr Zoltan und seinen Alltag im Garten bedeutet. Fest steht nur, dass den Haltern von Zoltan 250.000 Euro Strafe drohte, wenn Zoltan weiterhin die Luft verpesten w\u00fcrde. Das galt \u00fcbrigens auch f\u00fcr den Nachfolger vom m\u00fcffelnden Ziegenbock. Der roch zwar nicht ganz so streng und sogar der Stall war verlegt worden, doch w\u00fcrde sich die Geruchsbel\u00e4stigung wiederholen, m\u00fcssten die Ziegenbock-Halter tief in die Tasche greifen (Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 5 U 363\/20).<\/p> <p>Bei der Reisebuchung verklickt<\/p> <p>Eigentlich sollte es in den Sonnenstaat Kalifornien nach San Jose gehen. Doch beim Einchecken am Flughafen in Stuttgart merkte die vierk\u00f6pfige Familie, dass ihr Flieger die Destination San Jose in Costa Rica hatte. Da hatte sich der Familienvater bei der Online-Buchung wohl verklickt. Die neuen Tickets ins &#8222;richtige&#8220; San Jose kosteten knapp 10.000 Euro; damit war die Urlaubskasse leer. Doch der Mann wollte die Fehlbuchung nicht auf sich beruhen lassen und verlangte Schadensersatz vom Internet-Flug-Anbieter in H\u00f6he des Differenzbetrages zwischen beiden Buchungen. Seine Begr\u00fcndung: Das Internet-Portal sei seiner vertraglichen Aufkl\u00e4rungspflicht nicht nachgekommen, weil an keiner Stelle der Buchung ersichtlich war, um welches Reiseziel es sich handelt. Auch auf der Buchungsbest\u00e4tigung und der Rechnung waren lediglich die internationalen Flughafenk\u00fcrzel bzw. der Ortsname genannt, nicht aber der Staat. Obwohl sein \u00c4rger nachvollziehbar ist, weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es zu den Risiken einer Internetbuchung geh\u00f6rt, dass man sich verklickt. Daher wiesen die Richter die Klage ab (Landgericht M\u00fcnchen I, Az.: 34 O 1300\/08).<\/p> <p>Na dann, gute Nacht!<\/p> <p>Fehlarbeitszeiten von rund 1.600 Stunden als K\u00fcndigungsgrund? Offenbar nicht bei Beamten. Das befanden zumindest Richter des Bundesverwaltungsgerichts, die die Urteile der Vorinstanzen aufhoben. Zuvor war laut ARAG Experten ein Oberregierungsrat der Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht aus dem Dienst entfernt worden, weil er \u00fcber Jahre konsequent ausgeschlafen hatte und entsprechend zu sp\u00e4t am Arbeitsplatz erschienen war. Trotz wiederholter vors\u00e4tzlicher Verst\u00f6\u00dfe gegen die Kernarbeitszeitregelung und einer Gesamtfehlzeit von knapp neun Monaten sei die H\u00f6chststrafe f\u00fcr den Beamten nicht angemessen, urteilten die Richter und verdonnerten die Schlafm\u00fctze lediglich zu einer R\u00fcckstufung. Nun muss der frisch gebackene Regierungsrat zwar auf die gewohnte H\u00f6he der Dienstbez\u00fcge verzichten, darf aber immerhin im Amt bleiben. Bleibt zu hoffen, dass er es seither p\u00fcnktlich zum Dienst schafft (Az.: 2 C 20.21).<\/p> <p>Hoppe hoppe Reiter<\/p> <p>Privates und Berufliches trennen &#8211; das ist in vielen Jobs Grundsatz. Gerade bei Gericht sollte es nach Ansicht der ARAG Experten allerdings noch einmal mehr beachtet werden. Eine Richterin indes sah das anders und versuchte zwischendurch, ihr Hobby zum Beruf zu machen. Und so schwang sie sich w\u00e4hrend eines Verfahrens, in dem es um den Werklohnanspruch f\u00fcr den Bau einer Reitanlage ging, eben mal selbst auf ihr Pferd, testete die Qualit\u00e4t des Reitsandes und befand gemeinsam mit dem Zossen, dass die Anlage fertig und die Zahlung f\u00e4llig sei. Das Oberlandesgericht in Celle war jedoch anderer Meinung: Auch 41 Jahre Reiterfahrung, einschlie\u00dflich diverser Abzeichen, wiege die Kenntnisse eines Sachverst\u00e4ndigen nicht auf. Und der war zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen. Das urspr\u00fcngliche Urteil wurde aufgehoben und der Reitplatz musste nachgebessert werden. Immerhin: Der Richterin blieb vor\u00fcbergehend Ruhm und Ehre, hatte die Zivilkammer doch vorab eine Pressemitteilung inklusive Foto von Ross und stolzer Reiterin ver\u00f6ffentlicht (Az.: 14 U 81\/23).<\/p> <p>Don&#8220;t drink and drive: Rausch im Auto ausschlafen?<\/p> <p>Wer ein Gl\u00e4schen \u00fcber den Durst getrunken hat, sollte unbedingt im Auto \u00fcbernachten, bevor er betrunken nach Hause f\u00e4hrt. Das ist rechtlich absolut in Ordnung. Allerdings geben die ARAG Experten hierbei zu bedenken, dass man seinen Rausch besser nicht auf dem Fahrersitz ausschlafen sollte. Alles, was so aussieht, als wolle man direkt losfahren oder als sei man gerade gefahren, kann im Zweifel harte Strafen nach sich ziehen. Selbst wenn der Schl\u00fcssel im Z\u00fcndschloss steckt, kann dies als Fahrversuch gewertet werden. Und au\u00dferdem: Auf der R\u00fcckbank ist es ohnehin gem\u00fctlicher! Wer allerdings so viel gezecht hat, dass er auch am n\u00e4chsten Morgen noch nicht wieder fahrt\u00fcchtig ist, sollte gleich ins Taxi steigen. In einem konkreten Fall hatte ein Mann, der seinen Rausch in seinem Auto auf einem Parkplatz ausschlief, einen Atemalkoholwert von 2,62 Promille. Ungeachtet dessen wollte der Berufspendler am n\u00e4chsten Morgen zur Arbeit fahren, wie er der kontrollierenden Polizei kundtat. Daraufhin ordnete die Fahrerlaubnisbeh\u00f6rde ein <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/verkehrsrechtsschutz\/mpu-vorbereitung-ablauf\/\"  rel=\"nofollow\">medizinisch-psychologisches Gutachten<\/a> an. Zu Recht, entschied das zust\u00e4ndige Verwaltungsgericht. Es sah klare Anzeichen daf\u00fcr, dass der Kl\u00e4ger nicht nur eine \u00fcberdurchschnittliche Alkoholgew\u00f6hnung aufwies, sondern auch nicht zwischen Alkoholgenuss und Teilnahme am Stra\u00dfenverkehr zu trennen vermochte (Verwaltungsgericht Trier, Az.: 1 K 10622\/17.TR).<\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren?<\/p> <p>Dann schauen Sie im <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">ARAG newsroom<\/a> vorbei.<\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA und Kanada &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 2,8 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)<\/p> <p>Dr. Matthias Maslaton<\/p> <p>Wolfgang Mathmann<\/p> <p>Dr. Shiva Meyer<\/p> <p>Hanno Petersen<\/p> <p>Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img alt=\"7bba43601032d627f53d2617ba135684fb7ddd3e\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img alt=\"7bba43601032d627f53d2617ba135684fb7ddd3e\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten mit einem kuriosen R\u00fcckblick auf das Jahr 2025 Ob Pinkeln ins Meer, quiekende Minischweine oder eine Richterin im Sattel &#8211; immer wieder hat die Justiz reichlich Stoff zum Staunen. 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