{"id":270493,"date":"2026-02-20T14:10:28","date_gmt":"2026-02-20T13:10:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=270493"},"modified":"2026-02-20T14:10:28","modified_gmt":"2026-02-20T13:10:28","slug":"online-krankschreibung-wann-eine-kuendigung-moeglich-ist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/online-krankschreibung-wann-eine-kuendigung-moeglich-ist-10270493\/","title":{"rendered":"Online-Krankschreibung: Wann eine K\u00fcndigung m\u00f6glich ist"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-270494 size-full\" title=\"unvoreingenommen sorgf\u00e4ltig abw\u00e4gen\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/471892-e1771592937963.jpg\" alt=\"Justitia mit der Waagschale\" width=\"300\" height=\"200\" \/>ARAG Experten \u00fcber Online-Atteste, Alarmbereitschaft und nicht gebuchte Verk\u00e4ufe<br \/> Fristlose K\u00fcndigung wegen Online-Krankschreibung<\/p> <p>Arbeitnehmer, die eine online erworbene Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung (AU) ohne echten Arztkontakt einreichen, m\u00fcssen unter Umst\u00e4nden mit einer fristlosen K\u00fcndigung rechnen. In einem konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer eine AU \u00fcber ein Internetportal erhalten, nachdem er einen Fragebogen zu seinen Symptomen ausgef\u00fcllt und daf\u00fcr bezahlt hatte. <!--more-->Ein pers\u00f6nlicher Kontakt zu einem Arzt fand weder telefonisch noch per Video oder in einer Praxis statt. Die Bescheinigung sah zwar aus wie ein offizieller &#8222;gelber Schein&#8220;, entsprach aber nicht den Anforderungen der Arbeitsunf\u00e4higkeits-Richtlinie, weil keine \u00e4rztliche Untersuchung stattgefunden hatte. Das Gericht wertete dies als bewusste T\u00e4uschung des Arbeitgebers und wies darauf hin, dass eine solch schwere Vertrauensverletzung keine vorherige Abmahnung erfordert. Daher raten die ARAG Experten, dass eine AU stets von einem echten Arzt zumindest nach einer telemedizinischen Konsultation ausgestellt werden sollte, bei der der Arzt eine richtige Anamnese und Untersuchung vornimmt. Im Zweifel sollten Arbeitnehmer ihren Haus- oder einen Facharzt aufsuchen, um einen rechtlich sicheren Nachweis ihrer Arbeitsunf\u00e4higkeit zu haben (Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 14 SLa 145\/25).<\/p> <p>Entsch\u00e4digung: Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit<\/p> <p>Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Alarmbereitschaft als Arbeitszeit z\u00e4hlt. Geklagt hatten zwei Feuerwehrm\u00e4nner, da ihre Alarmbereitschaftszeiten nicht als regul\u00e4re Arbeitszeit anerkannt wurden. Der Bereitschaftsdienst wurde als 24-Stunden-Dienst geleistet. In dieser Zeit d\u00fcrfen sich die Feuerwehrleute nur in einem Radius von zw\u00f6lf Kilometern von ihrer Dienststelle aufhalten und m\u00fcssen jederzeit bereit sein, in 90 Sekunden mit dem Dienstfahrzeug auszur\u00fccken. Diese Einschr\u00e4nkung reichte den Richtern in zweiter Instanz aus, um die Bereitschaft als Arbeitszeit zu werten. Da ein Freizeitausgleich im konkreten Fall nicht m\u00f6glich war, erhalten sie eine finanzielle Entsch\u00e4digung, weil ihre Arbeitszeit die zul\u00e4ssige H\u00f6chstgrenze von 48 Stunden pro Woche \u00fcberschritten hatte (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: 6 A 856\/23 und 6 A 857\/23).<\/p> <p>Verdachtsk\u00fcndigung bei nicht gebuchten Verk\u00e4ufen kann gerechtfertigt sein<\/p> <p>Arbeitnehmer, die ihre Verk\u00e4ufe nicht ordnungsgem\u00e4\u00df im Kassensystem buchen, riskieren eine K\u00fcndigung. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Nichtbonieren von Ums\u00e4tzen das Verm\u00f6gen des Arbeitgebers gef\u00e4hrden und das Vertrauen in die Redlichkeit des Mitarbeiters erheblich ersch\u00fcttern kann. Im konkreten Fall ging es um einen Kellner, dessen Kasse offenstand und bei dem ein Kassen\u00fcberschuss festgestellt wurde. Seine Chefin warf ihm vor, Verk\u00e4ufe absichtlich nicht erfasst zu haben und k\u00fcndigte ihm fristlos. Zu Recht, wie auch das Bundesarbeitsgericht befand (Bundesarbeitsgericht, Az.:2AZR508\/21).<\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren?<\/p> <p>Dann schauen Sie im <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">ARAG newsroom<\/a> vorbei.<\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA und Kanada &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 2,8 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)<\/p> <p>Dr. Matthias Maslaton<\/p> <p>Wolfgang Mathmann<\/p> <p>Dr. Shiva Meyer<\/p> <p>Hanno Petersen<\/p> <p>Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/471892.png\" alt=\"48c4c4bf5229b62f7937f47df8a44a5785df9dfb\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/471892.png\" alt=\"48c4c4bf5229b62f7937f47df8a44a5785df9dfb\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten \u00fcber Online-Atteste, Alarmbereitschaft und nicht gebuchte Verk\u00e4ufe Fristlose K\u00fcndigung wegen Online-Krankschreibung Arbeitnehmer, die eine online erworbene Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung (AU) ohne echten Arztkontakt einreichen, m\u00fcssen unter Umst\u00e4nden mit einer fristlosen K\u00fcndigung rechnen. 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