{"id":270529,"date":"2026-03-06T10:10:55","date_gmt":"2026-03-06T09:10:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=270529"},"modified":"2026-03-06T10:10:55","modified_gmt":"2026-03-06T09:10:55","slug":"kinder-kennzeichen-abschleppen-drei-wichtige-urteile","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/kinder-kennzeichen-abschleppen-drei-wichtige-urteile-10270529\/","title":{"rendered":"Kinder, Kennzeichen, Abschleppen: drei wichtige Urteile"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-270530 size-full\" title=\"Urteile aus der Welt des Verkehrsrechts\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/472421-e1772788154723.jpg\" alt=\"Auto auf vierspuriger Stra\u00dfe von oben\" width=\"300\" height=\"174\" \/>ARAG Experten erl\u00e4utern Gerichtsurteile aus der Welt des Verkehrs<br \/> Verkehrsunfall mit Kindern: Ab wann haften sie selbst &#8211; und wann die Eltern?<\/p> <p>Verursachen Kinder unter sieben Jahren einen Schaden, gelten sie rechtlich als deliktsunf\u00e4hig. <!--more-->Sie k\u00f6nnen also selbst nicht daf\u00fcr haftbar gemacht werden. Im flie\u00dfenden Stra\u00dfenverkehr sind Kinder sogar erst ab dem zehnten Geburtstag deliktsf\u00e4hig. Doch k\u00f6nnen dann automatisch die Eltern in die Verantwortung genommen werden? Laut ARAG Experten ist dies nur m\u00f6glich, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. In einem konkreten Fall stie\u00df ein knapp sechsj\u00e4hriger Junge beim Fahrradfahren pl\u00f6tzlich mit einem Auto zusammen. Er hatte unvermittelt nach links gelenkt, die Autofahrerin konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Das Kind wurde leicht verletzt, am Auto entstand ein Sachschaden. Die Fahrerin verlangte Schadensersatz von den Eltern, weil sie der Ansicht war, diese h\u00e4tten ihr Kind unbeaufsichtigt fahren lassen. Das Gericht sah das allerdings anders: Eine l\u00fcckenlose \u00dcberwachung von Kindern sei nicht m\u00f6glich und auch nicht erforderlich. Selbst ein sogenanntes Augenblicksversagen der Eltern begr\u00fcnde keine Haftung. Entscheidend sei vielmehr, ob die Aufsicht dem Alter, dem Verhalten des Kindes und der konkreten Gefahrensituation angemessen war. Und dies war hier der Fall, da der Junge regelm\u00e4\u00dfig allein kurze Strecken in einem verkehrsberuhigten Bereich vor dem Haus und in Sichtweite der Eltern gefahren war. Zudem lagen zwischen dem Erkennen des Autos und dem Unfall nur rund zwei Sekunden. Auch bei st\u00e4ndiger Beobachtung w\u00e4re der Zusammensto\u00df nicht zu verhindern gewesen. Die Reparaturkosten musste die Autofahrerin daher selbst tragen (Landgericht Karlsruhe, Az.: 2 O 135\/24).<\/p> <p>Zugeparkt: Wer tr\u00e4gt auf Privatparkpl\u00e4tzen die Abschleppkosten?<\/p> <p>Wer einen privaten Stellplatz unberechtigt zustellt und abgeschleppt wird, muss laut ARAG Experten damit rechnen, die Abschleppkosten in voller H\u00f6he zu tragen. Der Nutzer des Stellplatzes ist auch nicht verpflichtet, zuerst die Polizei zu rufen oder den Halter ausfindig zu machen. Handelt es sich um privates Gel\u00e4nde, besteht keine polizeiliche Zust\u00e4ndigkeit. In einem konkreten Fall hatte eine Autofahrerin ihr Fahrzeug so abgestellt, dass der Nutzer eines privaten Stellplatzes nicht mehr aus seiner Parkfl\u00e4che herausfahren konnte. Der Betroffene rief daraufhin ein Abschleppunternehmen, das den Wagen entfernte. Kostenpunkt: rund 765 Euro. Doch die Autofahrerin war uneinsichtig und zog vor Gericht. Nach Auswertung von Fotos und dem zeitlichen Ablauf stand aber auch f\u00fcr die Richter fest, dass die Ausfahrt nicht nur kurzzeitig, sondern \u00fcber einen relevanten Zeitraum blockiert war. Damit lag eine sogenannte Besitzst\u00f6rung am Stellplatz und zugleich eine Eigentumsverletzung am Fahrzeug des Stellplatznutzers vor, der sein Auto nicht wie vorgesehen nutzen konnte. Die Frau musste die Abschleppkosten in voller H\u00f6he tragen (Amtsgericht M\u00fcnchen, Az.: 191 C 19243\/24).<\/p> <p>Zulassung: D\u00fcrfen US-Autos kleine US-Kennzeichen tragen?<\/p> <p>So cool es auch aussehen mag &#8211; die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Autofahrer keinen Anspruch auf ein verkleinertes, zweizeiliges Kennzeichen haben, das typisch f\u00fcr amerikanische Autos ist. Zumindest dann nicht, wenn sich ein regul\u00e4res Kennzeichen technisch anbringen l\u00e4sst. Das gilt auch f\u00fcr ausl\u00e4ndische Fahrzeugmodelle. Hintergrund der strengen Regel: Verkleinerte Kennzeichen sind aus gr\u00f6\u00dferer Entfernung schlechter lesbar, k\u00f6nnen daher nicht so schnell identifiziert werden und gef\u00e4hrden so schlussendlich die Verkehrssicherheit. Im konkreten Fall wollte der Besitzer eines neuen Chrysler Dodge Magnum SRT 8 ein Kennzeichen im amerikanischen Kleinformat f\u00fchren. Die Zulassungsbeh\u00f6rde lehnte den Antrag ab, weil ein normales deutsches Kennzeichen mit einfachen Distanzst\u00fccken und ohne nennenswerten finanziellen Aufwand montierbar war. Dagegen klagte der Fahrzeughalter, allerdings ohne Erfolg. Den Richtern reichte der blo\u00dfe Wunsch nach einem optisch passenden oder kleineren Kennzeichen rechtlich nicht aus. Auch der Hinweis des Halters auf Oldtimer, die sehr wohl kleine US-Kennzeichen tragen d\u00fcrfen, half nicht. Diese alten Fahrzeuge werden nur deshalb teilweise privilegiert, damit technisches Kulturgut durch Umbauten nicht verloren geht. Auf moderne Fahrzeuge ist das aber nicht \u00fcbertragbar (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az.: 11 ZB 22.2525).<\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren?<\/p> <p>Dann schauen Sie im <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">ARAG newsroom<\/a> vorbei.<\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA und Kanada &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 2,8 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)<\/p> <p>Dr. Matthias Maslaton<\/p> <p>Wolfgang Mathmann<\/p> <p>Dr. Shiva Meyer<\/p> <p>Hanno Petersen<\/p> <p>Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/472421.png\" alt=\"1a9438106eda3924d6587ccc9d68ab56a5768908\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/472421.png\" alt=\"1a9438106eda3924d6587ccc9d68ab56a5768908\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten erl\u00e4utern Gerichtsurteile aus der Welt des Verkehrs Verkehrsunfall mit Kindern: Ab wann haften sie selbst &#8211; und wann die Eltern? 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