{"id":270745,"date":"2026-06-19T13:07:18","date_gmt":"2026-06-19T12:07:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=270745"},"modified":"2026-06-19T13:07:18","modified_gmt":"2026-06-19T12:07:18","slug":"mietrecht-wenn-musik-zum-streitfall-wird","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/mietrecht-wenn-musik-zum-streitfall-wird-10270745\/","title":{"rendered":"Mietrecht: Wenn Musik zum Streitfall wird"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-270746 size-full\" title=\"\u00fcber Musik l\u00e4sst sich streiten\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/475986-e1781870684597.jpg\" alt=\"kleines tzragbares Radio auf einem Couchtisch\" width=\"223\" height=\"300\" \/>ARAG Experten mit Gerichtsurteilen zum Tag der Musik am 21. Juni<br \/> Musik verbindet, kann aber schnell zum Streitfall werden. Vor allem, wenn es Nachbarn gibt. Wie lange also darf in der Mietwohnung ge\u00fcbt werden? M\u00fcssen Nachbarn Klavierkl\u00e4nge, Schlagzeug oder trompetende Kinder hinnehmen? Und wann wird aus musikalischer Leidenschaft eine Ruhest\u00f6rung mit rechtlichen Folgen? Die ARAG Experten zeigen, welche Regeln f\u00fcr Lautst\u00e4rke, \u00dcbungszeiten und Nachbarschaftsfrieden gelten, und warum Gerichte oft zwischen Kunstfreiheit und Ruhebed\u00fcrfnis vermitteln m\u00fcssen.<!--more--><\/p> <p>Wie h\u00e4ufig darf in einer Wohnung musiziert werden?<\/p> <p>Wer ein Instrument erlernt, muss auch \u00fcben d\u00fcrfen. Daher darf das Musizieren im Mietvertrag laut ARAG Experten nicht g\u00e4nzlich verboten werden. Zul\u00e4ssig sind aber t\u00e4gliche Obergrenzen. Hier hat der Bundesgerichtshof als Richtwert zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen \u2013 au\u00dferhalb der Mittags- und Nachtruhe \u2013 genannt (Az.: V ZR 143\/17).<\/p> <p>Wie laut darf es werden?<\/p> <p>Zwischen dem Recht auf Musizieren und dem Anspruch auf Ruhe verl\u00e4uft eine rechtlich klar gezogene Grenze. Als Richtwerte gelten laut ARAG Experten tags\u00fcber maximal 40 Dezibel (Amtsgericht Dieburg; Az.: 20 C 607\/16 (23)). Das ist in etwa so laut wie das Ticken einer Wanduhr. Nachts sind sogar nur 30 Dezibel zul\u00e4ssig, was in etwa dem Rascheln von Bl\u00e4ttern entspricht. W\u00e4hrend der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr sowie ganzt\u00e4gig an Sonn- und Feiertagen ist deshalb auf eine besonders geringe Lautst\u00e4rke zu achten.<\/p> <p>M\u00fcssen Nachbarn musizierende Kinder hinnehmen?<\/p> <p>Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer m\u00fcssen es hinnehmen, wenn Nachbarskinder Musikinstrumente spielen. In einem konkreten Fall handelte es sich um vier musizierende Kinder, die seit Jahren regelm\u00e4\u00dfig Musikinstrumente spielten \u2013 Schlagzeug, Tenorhorn und Saxofon. Das wurde dem Nachbarsehepaar, das sich dadurch in der Nutzung seines Grundst\u00fccks beeintr\u00e4chtigt f\u00fchlte, zu viel. Ihre Messungen ergaben regelm\u00e4\u00dfig Werte von deutlich \u00fcber 55 Dezibel (dB), also der Grenze zur L\u00e4rmbel\u00e4stigung, teilweise sogar bis zu 70 dB. Zudem warfen sie dem musikalischen Nachwuchs vor, auch w\u00e4hrend der vorgeschriebenen Ruhezeiten regelm\u00e4\u00dfig zu musizieren. Gegen diesen Vorwurf wehrten sich die Eltern der Kinder allerdings, die darauf achteten, dass die T\u00fcren und Fenster w\u00e4hrend des Musizierens stets geschlossen sind. Zudem werde w\u00e4hrend der Nachtruhe nicht musiziert. Vor Gericht hatten die Nachbarn letztlich keinen Erfolg, da sie ihre Vorw\u00fcrfe nicht nachweisen konnten. Auch die Auswertung der L\u00e4rmprotokolle zeigte, dass in den Mittagsstunden in aller Regel Ruhe herrschte.<\/p> <p>Laut ARAG Experten wies das Gericht zudem darauf hin, dass Musizieren zu einer gesunden Entwicklung von Kindern geh\u00f6rt. Und diese ist durch Artikel 6 des Grundgesetzes sogar gesetzlich festgeschrieben und daher vorrangig gegen\u00fcber den Interessen der l\u00e4rmempfindlichen Nachbarn (AG M\u00fcnchen, Az.: 171 C 14312\/16).<\/p> <p>Droht bei musikalischer Ruhest\u00f6rung Polizei-Gewahrsam?<\/p> <p>Wer nachts laut feiert, muss mit einem Einschreiten der Polizei rechnen. Doch dabei gilt der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit. Die Beamten d\u00fcrfen nicht gleich zum sch\u00e4rfsten Mittel greifen. In einem konkreten Fall hatte ein Mann nach Mitternacht mit lauter Musik seinen Geburtstag gefeiert. Trotz Ermahnung seines Nachbarn und der Polizei blieb er uneinsichtig, woraufhin die Polizei ihn beim zweiten Einsatz direkt in Gewahrsam nahm. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es hier ausgereicht h\u00e4tte, die Musikbox sicherzustellen, um die Ruhest\u00f6rung zu beenden. Zudem h\u00e4tten die Beamten den Mann sp\u00e4testens dann freilassen m\u00fcssen, als die Musikquelle gesichert war. Die Ingewahrsamnahme war damit unzul\u00e4ssig, weil es ein milderes Mittel gegeben h\u00e4tte (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Az.: 17 K 3775\/22).<\/p> <p>D\u00fcrfen Nachbarn gegen Klavierspielen protestieren?<\/p> <p>Ein passionierter Pianist hatte von seinem Vermieter zwar die Erlaubnis, in seiner Wohnung musizieren zu d\u00fcrfen, aber er hatte die Rechnung ohne die Nachbarn gemacht: Sobald er sich ans Klavier setzte, zeigten andere Hausbewohner ihren Unmut \u00fcber die Musik, indem sie an Heizungsrohre und W\u00e4nde klopften. Der Klavierspieler f\u00fchlte sich in seiner Musikaus\u00fcbung derart gest\u00f6rt, dass er einen Teil der Miete einbehielt. Seine Begr\u00fcndung: Die Wohnung sei nicht gen\u00fcgend schallisoliert, also liege ein Mietmangel vor. 25 Prozent Minderung hielt der Musiker laut ARAG Experten f\u00fcr angemessen. Doch sein Vermieter hatte wenig Verst\u00e4ndnis und zog erfolgreich vor Gericht: Da das Haus in puncto Schallisolierung sogar \u00fcber dem vorgeschriebenen Standard lag, musste der Musiker das Klopfen seiner Nachbarn hinnehmen (Amtsgericht Tiergarten, Az.: 7 C 259\/88).<\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren?<\/p> <p>Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.<\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA und Kanada &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 3,2 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)<\/p> <p>Dr. Matthias Maslaton<\/p> <p>Wolfgang Mathmann<\/p> <p>Dr. Shiva Meyer<\/p> <p>Hanno Petersen<\/p> <p>Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/475986.png\" alt=\"6bb5833463b1a8527f885caa670229ae17020af2\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/475986.png\" alt=\"6bb5833463b1a8527f885caa670229ae17020af2\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten mit Gerichtsurteilen zum Tag der Musik am 21. 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