{"id":270757,"date":"2026-06-26T12:42:26","date_gmt":"2026-06-26T11:42:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=270757"},"modified":"2026-06-26T12:42:26","modified_gmt":"2026-06-26T11:42:26","slug":"zugverspaetung-was-fahrgaesten-zusteht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/zugverspaetung-was-fahrgaesten-zusteht-10270757\/","title":{"rendered":"Zugversp\u00e4tung: Was Fahrg\u00e4sten zusteht"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-270758 size-full\" title=\"gibt Auskunft zu Rechten gegen\u00fcber der Bahn\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/476203-e1782474082432.jpg\" alt=\"Rechtsexperte Tobias Klingelh\u00f6fer\" width=\"200\" height=\"300\" \/>ARAG Experten Tobias Klingelh\u00f6fer \u00fcber Rechte von Bahnreisenden<br \/> Auch wenn die Bahn f\u00fcr viele Urlauber und Pendler l\u00e4ngst das Verkehrsmittel der Wahl ist, geraten Reisepl\u00e4ne durch versp\u00e4tete oder gestrichene Z\u00fcge immer wieder durcheinander. So auch am Dienstagabend, als durch einen Funk-Ausfall deutschlandweit auf den Gleisen nichts mehr ging. ARAG Experte Tobias Klingelh\u00f6fer weist darauf hin, dass Bahnreisende keineswegs rechtlos sind.<!--more--><\/p> <p>Ab welcher Versp\u00e4tung gibt es Geld zur\u00fcck?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: F\u00e4llt ein Zug aus oder ist die Zugfahrt von einer Versp\u00e4tung betroffen, haben Bahnreisende klar geregelte Anspr\u00fcche nach der Fahrgastrechte-Verordnung der Europ\u00e4ischen Union (EU). Versp\u00e4tet sich die Ankunft am Zielort um mindestens eine Stunde, haben Reisende Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 25 Prozent des Fahrpreises f\u00fcr die einfache Strecke. Bei einer Versp\u00e4tung ab zwei Stunden erh\u00f6ht sich die Erstattung auf 50 Prozent. Bei Kauf eines Hin- und R\u00fccktickets berechnet sich die Entsch\u00e4digung auf den anteiligen Fahrpreis der Strecke, auf der es zu Versp\u00e4tungen kam. Die Regelungen gelten f\u00fcr den Bahnverkehr in der Europ\u00e4ischen Union und betreffen sowohl Fern- als auch viele grenz\u00fcberschreitende Verbindungen. Wichtig dabei: Ma\u00dfgeblich ist die tats\u00e4chliche Ankunftszeit am Zielbahnhof und nicht die Abfahrtsversp\u00e4tung.<\/p> <p>Wie sieht es bei Versp\u00e4tungen mit Verpflegung, Hotel\u00fcbernachtungen und alternativen Fahrten aus? Ab wann ist die Bahn diesbez\u00fcglich in der Pflicht?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Zeichnet sich bereits vor Reisebeginn ab, dass sich die Ankunft um mehr als 60 Minuten verz\u00f6gert, k\u00f6nnen Reisende w\u00e4hlen: Entweder sie verzichten auf die Fahrt und lassen sich den Ticketpreis erstatten oder sie setzen die Reise zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt fort. Kommt es unterwegs zu l\u00e4ngeren Wartezeiten, m\u00fcssen Bahnunternehmen ihre Fahrg\u00e4ste au\u00dferdem angemessen betreuen. Dazu geh\u00f6ren, soweit verf\u00fcgbar und zumutbar, auch Mahlzeiten und Erfrischungen. Wird wegen der Versp\u00e4tung sogar eine \u00dcbernachtung notwendig, m\u00fcssen Bahnunternehmen die Kosten im Rahmen der Zumutbarkeit und Verf\u00fcgbarkeit \u00fcbernehmen.<\/p> <p>Haben Bahnreisende Anspruch auf Entsch\u00e4digung bei h\u00f6herer Gewalt, etwa einem Unwetter? Tobias Klingelh\u00f6fer: W\u00e4hrend Fahrg\u00e4ste fr\u00fcher selbst bei Unwettern oder Naturkatastrophen Anspruch auf Entsch\u00e4digung hatten, gilt seit der Neufassung der EU\u2011Fahrgastrechte-Verordnung eine Einschr\u00e4nkung: Kann das Bahnunternehmen nachweisen, dass au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde wie extreme Wetterlagen, gro\u00dfe Naturereignisse oder schwere Krisensituationen urs\u00e4chlich f\u00fcr die Versp\u00e4tung waren, entf\u00e4llt der Anspruch auf die finanzielle Entsch\u00e4digung, sofern das Bahnunternehmen diese au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nde nachweist und darlegt, dass sie unvermeidbar waren. Die \u00fcbrigen Rechte bleiben allerdings bestehen, auch wenn kein Geld gezahlt wird. Dazu z\u00e4hlen beispielsweise Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder Hotel\u00fcbernachtungen, Ersatzbef\u00f6rderungen oder die Erstattung des Ticketpreises.<\/p> <p>Viele Flugreisende fahren mit der Bahn zum Flughafen. Was ist, wenn sie aufgrund eines versp\u00e4teten Zuges ihren Flug verpassen? Tobias Klingelh\u00f6fer: Grunds\u00e4tzlich m\u00fcssen Reisende gen\u00fcgend Zeit einplanen, wenn sie mit dem Zug zum Flughafen anreisen. Und da ja bekannt ist, dass ein Zug unp\u00fcnktlich sein kann, muss auch dieser Puffer eingeplant werden. In einem konkreten Fall verpasste ein Ehepaar aufgrund einer Zugversp\u00e4tung seinen Flug ab Frankfurt. Dadurch fiel die ganze Nordeuropa-Kreuzfahrt ins Wasser, die das Paar f\u00fcr knapp 6.000 Euro pauschal inklusive Rail&amp;Fly gebucht hatte. Der Reise\u00adver\u00adan\u00adstalter wies auf eine rechtzeitige Ankunft am Flughafen hin und empfahl eine Zugverbindung, die eine Ankunft am Flughafen von mindestens vier Stunden vor Abflug gew\u00e4hrleistet. Daran hatten sich die Urlauber nicht gehalten, weshalb sie am Ende keine Entsch\u00e4digung erhielten (Landgericht Koblenz, Az.: 16 O 43\/24).<\/p> <p>Was gilt f\u00fcr Pendler und Deutschlandticket-Nutzer?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Auch Inhaber von Zeitkarten haben Anspr\u00fcche. Dazu z\u00e4hlen etwa Monatskarten, Jobtickets oder das Deutschlandticket. Allerdings gelten hier Pauschalen pro Versp\u00e4tungsfall. Im Nahverkehr erhalten Fahrg\u00e4ste bei einer Versp\u00e4tung ab 60 Minuten beispielsweise feste Entsch\u00e4digungsbetr\u00e4ge. Gleichzeitig d\u00fcrfen Bahnunternehmen eine sogenannte Bagatellgrenze festlegen. Dadurch erfolgt eine Auszahlung h\u00e4ufig erst, wenn mehrere entsch\u00e4digungsf\u00e4hige Versp\u00e4tungen zusammenkommen. Gerade regelm\u00e4\u00dfige Pendler sollten Versp\u00e4tungen deshalb konsequent dokumentieren und Belege sammeln.<\/p> <p>Apropos Versp\u00e4tung dokumentieren: Was m\u00fcssen Betroffene dabei beachten, um ihre Anspr\u00fcche zu sichern?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Wer Entsch\u00e4digungen geltend machen m\u00f6chte, sollte sich die Versp\u00e4tung m\u00f6glichst best\u00e4tigen lassen. Das kann direkt beim Zugpersonal, im Reisezentrum oder \u00fcber digitale Nachweise in der Bahn-App erfolgen. Wichtig sind Fahrkarten, Reservierungsbelege und m\u00f6glichst genaue Angaben zur Verbindung. Die Deutsche Bahn und andere Verkehrsunternehmen stellen daf\u00fcr eigene <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.bahn.de\/service\/informationen-buchung\/fahrgastrechte#print\"  rel=\"nofollow\">Fahrgastrechte-Formulare<\/a> bereit. Anspr\u00fcche k\u00f6nnen meist online, per App oder schriftlich eingereicht werden.<\/p> <p>Und was passiert, wenn das Unternehmen nicht reagiert?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Lehnt ein Bahnunternehmen berechtigte Forderungen ab oder reagiert nicht, k\u00f6nnen sich Verbraucher an die <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.schlichtung-reise-und-verkehr.de\/service\/ihre-rechte\/rechte-bahnreisen\/\"  rel=\"nofollow\">Schlichtungsstelle Reise &amp; Verkehr e.V.<\/a> wenden. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Anspruch zuvor gegen\u00fcber dem Verkehrsunternehmen geltend gemacht wurde. Das Schlichtungsverfahren selbst ist f\u00fcr Reisende kostenlos.<\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren?<\/p> <p>Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.<\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA und Kanada &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 3,2 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)<\/p> <p>Dr. Matthias Maslaton<\/p> <p>Wolfgang Mathmann<\/p> <p>Dr. Shiva Meyer<\/p> <p>Hanno Petersen<\/p> <p>Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/476203.png\" alt=\"a3373ccd595120b445e98aee5b73130c950928f1\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/476203.png\" alt=\"a3373ccd595120b445e98aee5b73130c950928f1\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten Tobias Klingelh\u00f6fer \u00fcber Rechte von Bahnreisenden Auch wenn die Bahn f\u00fcr viele Urlauber und Pendler l\u00e4ngst das Verkehrsmittel der Wahl ist, geraten Reisepl\u00e4ne durch versp\u00e4tete oder gestrichene Z\u00fcge immer wieder durcheinander. 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