{"id":3078,"date":"2012-11-02T15:29:36","date_gmt":"2012-11-02T14:29:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=3078"},"modified":"2015-06-13T11:46:50","modified_gmt":"2015-06-13T10:46:50","slug":"schoene-digitale-welt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/schoene-digitale-welt-103078\/","title":{"rendered":"Sch\u00f6ne digitale Welt?"},"content":{"rendered":"<p>SMS und Social Media aus Sicht des Arbeitsrechts<\/p> <p>Die SMS wird 20 Jahre alt. Am 3. Dezember 1992 erblickte die Kurznachricht mit dem Inhalt \u201eMerry Christmas\u201c das Licht der Welt. Seitdem erobert die \u201eShort Message Service\u201c die Welt. Nachdem sie anfangs vor allem f\u00fcr private Zwecke genutzt wurde, h\u00e4lt sie seit einigen Jahren auch Einzug in den Gesch\u00e4ftsalltag. Ihre M\u00f6glichkeiten hier sind jedoch begrenzt. <!--more-->Professor Dr. Stefan N\u00e4gele, Dozent f\u00fcr Arbeitsrecht bei der AKAD Bildungsgruppe und Inhaber einer Kanzlei f\u00fcr Arbeitsrecht in Stuttgart, wei\u00df: \u201eSMS spielen trotz ihrer stetig wachsenden Popularit\u00e4t in der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur eine untergeordnete Rolle. Interessanter ist da schon das Thema Social Media.\u201c<\/p> <p>Im Jahr 2000 gingen in Deutschland rund 11 Milliarden SMS \u00fcber den \u00c4ther, 2011 waren es bereits mehr als viermal so viele, rund 46 Milliarden Kurzmitteilungen. Dennoch sind sie im Arbeitsalltag kein gro\u00dfes Thema. \u201eK\u00fcndigungen m\u00fcssen beispielsweise, ob sie nun vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber get\u00e4tigt werden, weiterhin entsprechend Paragraph 623 BGB schriftlich und mit Originalunterschrift erfolgen\u201c, erkl\u00e4rt Professor Dr. Stefan N\u00e4gele. Ein Fax oder ein eingescanntes PDF w\u00fcrden demnach nicht ausreichen, denn dabei wird nur die Kopie der Unterschrift \u00fcbermittelt. Allerdings kann der Inhalt einer SMS durchaus zum K\u00fcndigungsgrund werden. Professor N\u00e4gele wei\u00df von einem Fall, bei dem ein Arbeitgeber per SMS einem Kollegen schriftlich drohte \u2013 das Resultat war, unter Ber\u00fccksichtigung der weiteren bedenklichen Kommunikation, eine K\u00fcndigung f\u00fcr den Drohenden. \u201eSolche gravierenden F\u00e4lle sind in der Berufspraxis jedoch \u00e4u\u00dferst selten\u201c, relativiert Professor N\u00e4gele.<\/p> <p>\u201eDer potenzielle Arbeitgeber darf mich nicht \u201aerschn\u00fcffeln\u2019.\u201c Anders dagegen verh\u00e4lt es sich bei den sozialen Netzwerken. Diese sind aus beruflicher Sicht durchaus kritisch zu betrachten. Auf Seiten der Arbeitgeber stellt sich beispielsweise die Frage, ob man einen Bewerber im Netz auskundschaften darf. Professor N\u00e4gele: \u201eIn der Rechtsprechung l\u00e4sst sich hier ein Trend erkennen. N\u00e4mlich dass Informationen, die jemand auf beruflichen Plattformen wie LinkedIn oder XING hinterl\u00e4sst, ausgewertet werden d\u00fcrfen. Der potenzielle Arbeitgeber darf mich aber nicht \u201aerschn\u00fcffeln\u2019. Wenn er mich zum Beispiel auf den privaten Plattformen durchleuchtet, k\u00f6nnte er sich ja auch vor meine Haust\u00fcr stellen und schauen, was ich heute auf den Grill lege, ob ich Fleisch oder Fisch esse. Ob ich am Sonntag in die katholische, evangelische oder gar keine Kirche gehe. Da es sich jedoch um mein Privatleben handelt, greift hier das Recht auf Privatsph\u00e4re\u201c, wei\u00df Professor N\u00e4gele.<\/p> <p>Die Loyalit\u00e4tspflicht muss auch in den privaten, sozialen Netzwerken beachtet werden. Anders sieht es aus, wenn es statt um eine Bewerbungsphase um ein bestehendes Arbeitsverh\u00e4ltnis geht \u2013 dann m\u00fcsse der Arbeitnehmer seine Loyalit\u00e4tspflicht auch in den privaten, sozialen Netzwerken beachten. \u201eWenn jemand, wie fr\u00fcher am Stammtisch, mal \u00fcber seinen Arbeitgeber schimpft, kr\u00e4ht in der Regel kein Hahn danach. Wenn ich den Zuh\u00f6rerkreis jedoch nicht einschr\u00e4nke, sondern der gesamten Facebook-Community meine Meinung zum eigenen Unternehmen mitteile oder die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung beleidige oder betriebsinterne Geheimnise hinaus posaune, kann es Probleme geben\u201c, erkl\u00e4rt Professor N\u00e4gele. Zwar k\u00e4me es dann in den seltensten F\u00e4llen zu einer K\u00fcndigung, aber eventuell zu einer Ermahnung, in ernsteren F\u00e4llen auch zu einer Abmahnung. Eine allgemeing\u00fcltige Rechtssprechung gibt es diesbez\u00fcglich aber noch nicht. \u201eWir arbeiten hier mit Gesetzen, die zum Teil hundert Jahre alt sind und versuchen, diese auf die neueren Sachverhalte anzuwenden. Das ist nat\u00fcrlich nicht immer leicht. Viele Unternehmen versuchen dem Ernstfall vorzubeugen, indem sie ihren Mitarbeitern Social Media-Guidelines an die Hand geben\u201c, so Professor N\u00e4gele.<\/p> <p>Unternehmen haben das Potenzial der Social Media erkannt. Haben sich anfangs viele Firmen gesperrt mit den Social Media zu arbeiten, haben die meisten zumindest ein kurzes Profil ihres Unternehmens auf XING, Facebook und Co eingerichtet. Professor N\u00e4gele vermutet, dass die Arbeitgeber langsam erkennen, dass sie das Interesse ihrer Belegschaft sich auf den Social Media Plattformen zu tummeln, nutzen k\u00f6nnen, um ganz eigene Interessen zu lancieren: \u201eIch glaube, in den Unternehmen werden zuk\u00fcnftig vermehrt Leute speziell daf\u00fcr eingestellt, sich in diesen Foren zu bewegen und zu schauen, was \u00fcber das Unternehmen gesagt wird \u2013 und positive Meldungen des Unternehmens zu streuen. Social Media werden damit zu wichtigen Werbeplattformen nach au\u00dfen, aber auch ins Unternehmen hinein.\u201c<\/p> <p>Meine Freunde? Deine Freunde? Mit der Nutzung der Social Media im werblichen Sinne ergeben sich dann auch schon die n\u00e4chsten Fragestellungen: \u201eStellen Sie sich vor, Sie arbeiten im Vertrieb eines gro\u00dfen Unternehmens und posten in den Social Media, dass Sie gerade auf der Messe waren und das Produkt Ihrer Firma super ankam. Das Ganze f\u00fchren Sie auch noch in einem kleinen Video auf Youtube vor und posten Bilder dazu auf Ihrer Facebook-Seite \u2013 und pl\u00f6tzlich kriegen Sie ganz viele Freunde, die das Produkt auch super finden. Nun stellt sich die Frage: Wem geh\u00f6ren diese neuen \u201aFreunde\u2019 \u2013 dem Unternehmen oder Ihnen? Bei solchen Fragestellungen stecken wir rechtlich gesehen noch in den Kinderschuhen.\u201c<\/p> <p>Pressekontakt: F\u00fcr weitere Informationen und den Kontakt zu Professor Dr. Stefan N\u00e4gele wenden Sie sich bitte an<\/p> <p>Lisa von Zobeltitz Referentin Unternehmenskommunikation und PR Tel +49(0)711 81495-224 Fax +49(0)711 81495-209 mailto:pressestelle@akad.de<\/p> <p>AKAD Bildungsgesellschaft mbH, Maybachstra\u00dfe 18-20, 70469 Stuttgart <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.akad.de\/\" title=\"http:\/\/www.akad.de\/\" >http:\/\/www.akad.de\/<\/a><\/p> <p>&nbsp;<\/p> <p>AKAD ist mit den AKAD Hochschulen, dem AKAD Kolleg und seinen bislang 52.000 Absolventen der f\u00fchrende Anbieter f\u00fcr Studium und Weiterbildung neben dem Beruf. An bundesweit vier Hochschulen in Lahr, Leipzig, Pinneberg und Stuttgart und sechs weiteren Standorten bieten die AKAD Hochschulen ein breites Spektrum an akkreditierten und staatlich zugelassen Studien- und Aufbaustudieng\u00e4ngen in den Disziplinen Betriebswirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Maschinenbau, Mechatronik, Wirtschaftsingenieurwesen und Sprachen. \u00dcber die Studieng\u00e4nge hinaus k\u00f6nnen im AKAD Kolleg gezielte Weiterbildungsangebote wahrgenommen werden: Die Hochschulzertifikate, Fachlehrg\u00e4nge, Fernkurse, Sprachdiplom- oder IHK-Lehrg\u00e4nge vermitteln aktuelles Fachwissen in \u00fcberschaubarer Zeit. Derzeit studieren rund 8.800 Menschen bei AKAD. Sie lernen aus 1.400 von AKAD verfassten Lerneinheiten und werden von 300 ausgew\u00e4hlten Professoren und Dozenten unterst\u00fctzt.<\/p> <p>Kontakt: AKAD Bildungsgesellschaft mbH Lisa von Zobeltitz Maybachstra\u00dfe 18-20 70469 Stuttgart 0711 8 14 95-224 pressestelle@akad.de www.akad.de\/newsroom<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SMS und Social Media aus Sicht des Arbeitsrechts Die SMS wird 20 Jahre alt. Am 3. Dezember 1992 erblickte die Kurznachricht mit dem Inhalt \u201eMerry Christmas\u201c das Licht der Welt. Seitdem erobert die \u201eShort Message Service\u201c die Welt. 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