{"id":4278,"date":"2012-12-27T11:23:32","date_gmt":"2012-12-27T11:23:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/?p=4278"},"modified":"2012-12-27T14:12:01","modified_gmt":"2012-12-27T13:12:01","slug":"arag-verbrauchertipps","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/fachbeitraege\/arag-verbrauchertipps-104278\/","title":{"rendered":"Der sichere Umgang mit Feuerwerksk\u00f6rpern"},"content":{"rendered":"<div> <p>Silvester darf es laut werden<\/p> <p>Wer den Jahreswechsel ruhig und beschaulich verbringen m\u00f6chte, sollte besser Urlaub auf einer einsamen Insel machen. Zum Neuen Jahr hat die Tradition n\u00e4mlich Vorrang vor n\u00e4chtlicher Ruhe. Da das Abbrennen von Feuerwerksk\u00f6rpern zum Neuen Jahr ein alter Brauch ist, der zudem von den meisten Menschen freudig begangen wird, muss die l\u00e4rmempfindliche Minderheit sowohl den Krach von B\u00f6llern und Co. als auch von feiernden Nachbarn in der Silvesternacht dulden &#8211; bis zwei Uhr nachts darf der Trubel gut und gerne dauern. <!--more-->Etwas anders ist die Sachlage allerdings eine Woche fr\u00fcher. Der beschauliche Heiligabend im Kreise der Familie kommt bei jungen Leuten zwar immer mehr aus der Mode und muss der Christmas-Fete mit h\u00e4mmernden Techno-Versionen von &#8222;Jingle Bells&#8220; und &#8222;Oh Tannenbaum&#8220; weichen. Der 24. Dezember wird aber von den Ordnungsh\u00fctern immer noch als Fest der Besinnlichkeit und Ruhe verstanden. Daher ist um 22 Uhr Schluss mit lustig, wenn Nachbarn sich gest\u00f6rt f\u00fchlen k\u00f6nnen.<\/p> <p>Download des Textes unter:<br \/> http:\/\/www.arag.de\/rund-ums-recht\/rechtstipps-und-urteile\/sonstige<\/p> <p>Feuerwerksk\u00f6rper sicher aufbewahren<br \/> Nicht nur beim Vertrieb und beim Gebrauch von Feuerwerksk\u00f6rpern soll die Sicherheit an erster Stelle stehen. Silvester-B\u00f6ller m\u00fcssen auch sicher vor Kindern aufbewahrt werden. Anderenfalls k\u00f6nnen Eltern f\u00fcr die Folgen einer unsachgem\u00e4\u00dfen Knallerei verantwortlich gemacht werden. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in dem ein elfj\u00e4hriges M\u00e4dchen ein Knalltrauma und einen vor\u00fcbergehenden Geh\u00f6rschaden durch Silvesterb\u00f6ller erlitt, die ihr ein 13-J\u00e4hriger nachgeworfen hatte. Die Richter verurteilten die Mutter des Jungen zur Zahlung von Schmerzensgeld in H\u00f6he von rund 1.000 Euro, weil sie ihrer Aufsichtspflicht nur unzureichend nachgekommen war. Die Frau hatte die gut zehn Zentimeter langen Knaller zwar in ihrer Wohnung versteckt, der Sohn hatte diese aber trotzdem gefunden. Der Junge selbst hatte die Anschuldigungen zwar bestritten. Das Gericht sah die Vorw\u00fcrfe aber durch Augenzeugen und den Klinikaufenthalt des M\u00e4dchens hinreichend belegt. Nach Ansicht der Richter h\u00e4tte die Mutter des kleinen Sprengmeisters deutlicher und bestimmter auf eine sichere Verwahrung hinwirken und die Knaller notfalls wieder aus der Wohnung bringen m\u00fcssen, insbesondere da die Feuerwerksk\u00f6rper teilweise f\u00fcr Jugendliche unter 18 Jahren verboten waren (LG M\u00fcnchen, Az.: 31 S 23681\/00).<\/p> <p>Download des Textes unter:<br \/> http:\/\/www.arag.de\/rund-ums-recht\/rechtstipps-und-urteile\/versicherung-und-sicherheit<\/p> <p>Der Kauf von Feuerwerksk\u00f6rpern<br \/> In Deutschland erh\u00e4ltliche Feuerwerksk\u00f6rper m\u00fcssen von der Bundesanstalt f\u00fcr Materialforschung und -pr\u00fcfung zugelassen sein. In den \u00f6ffentlichen Verkauf gelangen die Feuerwerksk\u00f6rper der Klassen I und II. Feuerwerksk\u00f6rper der Klasse I (z.B. Knallerbsen, Wunderkerzen, Bengalisches Feuer) d\u00fcrfen das ganze Jahr \u00fcber verkauft werden. Feuerwerksk\u00f6rper der Klasse II (z.B. Knallfr\u00f6sche, China-B\u00f6ller, Leuchtraketen) d\u00fcrfen ohne Genehmigung hingegen in der Zeit vom 01. Januar bis einschlie\u00dflich 28. Dezember nicht verkauft werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass in jedem Fall B\u00f6ller, Knaller, Kracher und Raketen der Klasse II ausschlie\u00dflich an Personen abgegeben werden d\u00fcrfen, die \u00e4lter als 18 Jahre sind. Auch d\u00fcrfen diese Produkte nur innerhalb von Verkaufsr\u00e4umen ver\u00e4u\u00dfert werden. Ein Verkauf aus einem Kiosk oder in Verkaufspassagen ist verboten.<\/p> <p>Download des Textes unter:<br \/> http:\/\/www.arag.de\/rund-ums-recht\/rechtstipps-und-urteile\/versicherung-und-sicherheit<\/p> <p>Der sichere Umgang mit Feuerwerksk\u00f6rpern<br \/> F\u00fcr einen unfallfreien Jahreswechsel sind bestimmte Vorsichtsma\u00dfnahmen in puncto B\u00f6ller &amp; Co. unerl\u00e4sslich. ARAG Experten raten dringend dazu, die Gebrauchsanweisung zur Abwechslung mal nicht nur genau zu lesen, sondern auch zu befolgen. Grunds\u00e4tzlich sollten Feuerwerksk\u00f6rper eine ausreichend lange Z\u00fcndschnur haben und daraufhin \u00fcberpr\u00fcft werden, ob sie unbesch\u00e4digt sind. Ist z.B. bei einer Rakete der F\u00fchrungsstab gebrochen und angeknackst &#8211; H\u00e4nde weg! Zum Starten sollte der Stab in eine Flasche oder beispielsweise ins Gras oder einen Schneehaufen gesteckt werden. Auch sollte man unbedingt darauf achten, wohin die Rakete geschossen wird. In einem konkreten Fall wurde durch eine Rakete eine benachbarte Scheune in Brand gesetzt und ein erheblicher Schaden verursacht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass wenn man mit gez\u00fcndeten Feuerwerksk\u00f6rpern auf dem Nachbargrundst\u00fcck Sch\u00e4den anrichtet, bei fahrl\u00e4ssigem Verhalten haftet (BGH, AZ: V ZR 75\/08). Wer&#8220;s laut mag und auf den kostspieligen Krach nicht verzichten m\u00f6chte: Nach dem Z\u00fcnden schnell werfen und zwar nicht in Richtung Zuschauer. Hierbei weisen die ARAG Experten jedoch darauf hin, dass auch der Zuschauer bei einem Silvester-Feuerwerk gewisse Risiken eingeht, die er im Zweifelsfall selbst zu tragen hat.<\/p> <p>Download des Textes unter:<br \/> http:\/\/www.arag.de\/rund-ums-recht\/rechtstipps-und-urteile\/versicherung-und-sicherheit<\/p> <p>B\u00f6ller sind Spielwaren<br \/> In einem aktuellen Urteil hat das OLG Naumburg entschieden, dass B\u00f6ller in einem Spielwarengesch\u00e4ft verkauft werden d\u00fcrfen. Wie erstinstanzlich bereits das Landgericht Magdeburg, sah auch das Oberlandesgerichts Naumburg die Silvesterfeuerwerksk\u00f6rper als Spielwaren an. Spielzeug umfasse nicht nur Gegenst\u00e4nde, mit denen Kinder spielen. Auch Erwachsene und Tiere spielen. So spielen auch und gerade Erwachsene Kartenspiele (Poker, Skat etc.) oder mit elektrischen Modelleisenbahnen. Seit einigen Jahren gibt es neue Medien, wie etwa Computerspiele. Auch Feuerwerksk\u00f6rper werden \u00fcber Jahrzehnte hinweg sowohl von Kindern und Jugendlichen als auch von Erwachsenen gesch\u00e4tzt. Spielen bedeutet einzig und allein sich zum Vergn\u00fcgen, Zeitvertreib und allein aus Freude an der Sache selbst auf irgendeine Weise zu bet\u00e4tigen. Auch Feuerwerk dient allein dem Vergn\u00fcgen des Betrachters, erl\u00e4utern ARAG Experten die Entscheidung (OLG Naumburg, Az: 9 U 192\/10).<\/p> <p>Download des Textes unter:<br \/> http:\/\/www.arag.de\/rund-ums-recht\/rechtstipps-und-urteile\/sonstige<\/p> <p>Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http:\/\/www.twitter.com\/ARAG<\/p> <p>Die ARAG w\u00fcnscht Ihnen und Ihrer Familie einen<br \/> Guten Rutsch ins neue Jahr!<\/p> <p>Der ARAG Konzern ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch \u00fcber die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgesch\u00e4ft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europ\u00e4ischen L\u00e4ndern und den USA &#8211; viele davon auf f\u00fchrenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.<\/p> <p>Kontakt:<br \/> ARAG SE<br \/> Brigitta Mehring<br \/> ARAG Platz 1<br \/> 40472 D\u00fcsseldorf<br \/> 0211-963 2560<br \/> brigitta.mehring@arag.de<br \/> <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  >http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p>Pressekontakt:<br \/> redaktion neunundzwanzig<br \/> Thomas Heidorn<br \/> Lindenstra\u00dfe 14<br \/> 50676 K\u00f6ln<br \/> 0221-92428215<br \/> thomas@redaktionneunundzwanzig.de<br \/> http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Silvester darf es laut werden Wer den Jahreswechsel ruhig und beschaulich verbringen m\u00f6chte, sollte besser Urlaub auf einer einsamen Insel machen. Zum Neuen Jahr hat die Tradition n\u00e4mlich Vorrang vor n\u00e4chtlicher Ruhe. 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