{"id":10879,"date":"2010-10-15T07:27:54","date_gmt":"2010-10-15T06:27:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=10879"},"modified":"2023-01-13T12:19:44","modified_gmt":"2023-01-13T11:19:44","slug":"bundesgerichtshof-praeimplantationsdiagnostik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/bundesgerichtshof-praeimplantationsdiagnostik-1010879\/","title":{"rendered":"Berliner Arzt wird strafrechtlich nicht weiter verfolgt."},"content":{"rendered":"<p><span>Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil  entschieden, dass ein Berliner Arzt nicht mehr strafrechtlich verfolgt  wird, der in drei F\u00e4llen Gentests an Embryonen vorgenommen hatte, um  Gendefekte auszuschlie\u00dfen, bevor diese eingepflanzt wurden. <\/span>Der Arzt wollte damit verhindern, dass bei den drei Paaren, die entweder bereits ein behindertes Kind oder mehrere Fehlgeburten hatten, ein wiederum kranker Embryo eingepflanzt w\u00fcrde. Damit erlaubt der Bundesgerichtshof nun \u00c4rzten bei Paaren mit der genetischen Veranlagung zu schweren Erbkrankheiten befruchtete Eizellen vor der Einpflanzung auf Gendefekte zu untersuchen und nur gesunde auszuw\u00e4hlen. Damit ist nun auch in Deutschland erlaubt, was in vielen anderen L\u00e4ndern l\u00e4ngst selbstverst\u00e4ndlich ist.<!--more--> Pr\u00e4implantationsdiagnostik und pr\u00e4natale Diagnostik &#8211; Wie Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in einem Fernsehinterview betonte, war die Alternative in Deutschland bisher die Schwangerschaft mit einem m\u00f6glicherweise kranken Embryo und eine Abtreibung, denn die pr\u00e4natale, das hei\u00dft vorgeburtliche genetische Diagnostik sowie der Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Umst\u00e4nden ist erlaubt. Kritiker bef\u00fcrchten nun, dass mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet sind f\u00fcr die gezielte Auswahl von Babys nach den W\u00fcnschen der Eltern bez\u00fcglich Geschlecht oder Augenfarbe. Gendiagnostikgesetz, vorgeburtliche Diagnostik und Vaterschaftstest &#8211; Sicher werden bald Forderungen nach einer Gesetzes\u00e4nderung laut, die die vom Bundesgerichtshof nun geschaffenen M\u00f6glichkeiten wieder einschr\u00e4nken werden. \u00c4hnlich wie beim Gendiagnostikgesetz werden die modernen M\u00f6glichkeiten der Wissenschaften in Deutschland immer unter dem Gesichtspunkt betrachtet, welche ethisch-moralischen Grunds\u00e4tze sie m\u00f6glicherweise bei Mi\u00dfbrauch verletzen k\u00f6nnten und weniger unter dem Gesichtspunkt der M\u00f6glichkeiten, Krankheiten zu heilen, zu verhindern und das Leben der Menschen, die von genetischen Defekten betroffen sind, zu verbessern. So wurden mit dem im Februar dieses Jahres in Kraft getretenen Gendiagnostikgesetz bereits die M\u00f6glichkeiten pr\u00e4nataler Diagnostik und vorgeburtlicher Vaterschaftstests eingeschr\u00e4nkt. Letzteres mag bereits dazu beigetragen haben, dass die Zahl der Abtreibungen im ersten Quartal 2010 erstmals seit Jahren wieder angestiegen ist. Das Wort \u201eGen\u201c hat somit im deutschen Sprachgebrauch au\u00dferhalb der Wissenschaften eine negative Konnotation. Es liegt auch an den Wissenschaftlern und couragierten Medizinern, wie dem Berliner Arzt, der durch einen Selbstanzeige die Kl\u00e4rung durch den Bundesgerichtshof erm\u00f6glichte, die positiven Auswirkungen der Gendiagnostik aufzuzeigen.   Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter: http:\/\/www.bj-diagnostik.de\/news.php?id=79<\/p> <p>bj diagnostik GmbH<br \/> Kerkrader Stra\u00dfe 11<br \/> D-35394 Gie\u00dfen<br \/> Deutschland<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein Berliner Arzt nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird, der in drei F\u00e4llen Gentests an Embryonen vorgenommen hatte, um Gendefekte auszuschlie\u00dfen, bevor diese eingepflanzt wurden. 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