{"id":12736,"date":"2010-12-27T17:40:50","date_gmt":"2010-12-27T16:40:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=12736"},"modified":"2025-10-17T14:56:51","modified_gmt":"2025-10-17T13:56:51","slug":"bildungsurlaub-sprachkurse-ausland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/bildungsurlaub-sprachkurse-ausland-1012736\/","title":{"rendered":"Bildungsurlaub: Anspruch und Umfang"},"content":{"rendered":"<table style=\"float: left; width: 100px;\" border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"1\"> <tbody> <tr> <td align=\"center\" bgcolor=\"#ffffff\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-12739\" title=\"bm24logo.jpg\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/12736\/bm24logo-300x99.jpg\" alt=\"\" width=\"204\" height=\"67\" srcset=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/12736\/bm24logo-300x99.jpg 300w, https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/12736\/bm24logo.jpg 550w\" sizes=\"auto, (max-width: 204px) 100vw, 204px\" \/><\/td> <\/tr> <\/tbody> <\/table> <p>Dresden, 27.12.2010 | Bildungsurlaub soll lebenslanges Lernen \u2013 also Weiterbildung &#8211; f\u00fcr Angestellte und Arbeiter erm\u00f6glichen. Jeder kann bis zu 5 Tage j\u00e4hrlich w\u00e4hrend seiner Arbeitszeit an Sprachreisen, Seminaren, Veranstaltungen teilnehmen, um sein Know-how regelm\u00e4\u00dfig zu erneuern. Voraussetzung ist, dass er in einem Bundesland lebt, wo der Bildungsurlaub anerkannt ist.<\/p> <p>W\u00e4hrend einige Berufst\u00e4tige angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung der vergangenen zwei Jahre um Worte ringen, treten immer mehr Erwachsene der Sprachlosigkeit mit Sprachtrainings im Ausland entgegen. Trotz oder gerade wegen einer instabilen Wirtschaftslage erfreuen sich Sprachreisen f\u00fcr Erwachsene steigender Beliebtheit. <!--more-->Insbesondere &#8218;Sprachkurse im Ausland&#8216; mit Berufsbezug und die M\u00f6glichkeit, diese als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen, sind stark nachgefragt.<\/p> <p>Bildungsurlaub: Anspruch und Umfang<br \/> Jeder Arbeitnehmer, der mindestens 6 Monate in einer Firma vollzeitbesch\u00e4ftigt ist, hat Anspruch auf 1 Woche pro Jahr Bildungsurlaub. Dieser kann auch an 2 aufeinanderfolgenden Jahren auf 2 Wochen vereint werden. F\u00fcr die Inanspruchnahme gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Am besten man fragt beim Arbeitgeber nach und recherchiert selber gr\u00fcndlich. Der Arbeitgeber kann, bei Anspruch auf Bildungsurlaub, diesen nicht pauschal ablehnen. Er kann aber seinen Arbeitnehmer bitten, den Zeitpunkt aus betrieblichen Gr\u00fcnden zu verschieben. Soll ein Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkannt werden, muss er mindestens 30 Wochenstunden umfassen.<\/p> <p>Bildungsurlaub: Planung<br \/> Nur der Antragsteller auf Bildungsurlaub allein entscheidet, an welchem Programm zum Bildungsurlaub er teilnehmen m\u00f6chte. Ausschlaggebend f\u00fcr seinen Arbeitgeber ist lediglich, dass die Ma\u00dfnahme zur Weiterbildung den Richtlinien entsprechend anerkannt ist. M\u00f6chte der Antragsteller eine zweiw\u00f6chige Sprachreise unternehmen, muss er seinen Anspruch von einem Jahr auf das n\u00e4chste Jahr \u00fcbertragen. Diesen Wunsch sollte er seiner Firma rechtzeitig schriftlich zum Jahreswechsel mitteilen und gleichzeitig nachfragen, wann ein geeigneter Zeitpunkt daf\u00fcr ist.<\/p> <p>Bildungsurlaub: Gehaltszahlung<br \/> W\u00e4hrend der Weiterbildung erh\u00e4lt man weiterhin sein regul\u00e4res Gehalt. Man kann aber auch an mehrw\u00f6chigen Bildungsurlaubskursen teilnehmen und daf\u00fcr nur einen Teil der Wochen als Bildungsurlaub beim Arbeitgeber geltend machen. Wichtig ist immer, dass man die geplante Bildungsma\u00dfnahme unbedingt vorher mit seinem Arbeitgeber bespricht.<br \/> Bildungsurlaub: Antragsbearbeitung<\/p> <p>Viele Bildungsministerien haben Fristen von bis zu 12 Wochen f\u00fcr die Bearbeitung der Antr\u00e4ge auf Bildungsurlaub festgelegt. Deshalb sollte rechtzeitig mit der Planung begonnen werden. M\u00f6chte man den Bildungsurlaub f\u00fcr eine Sprachreise im Ausland nutzen, dann l\u00e4sst man sich vom Sprachreise-Veranstalter beraten. Er kennt die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesl\u00e4nder und hilft gerne bei der Wahl von Sprachschule und richtigen Sprachkurs. Nach dieser Beratung sollte man mit seinem Arbeitgeber die M\u00f6glichkeiten der Freistellung in der Firma kl\u00e4ren.<\/p> <p>Weitere Informationen zum Bildungsurlaub: www.BildungsMakler24.de\/bildungsurlaub.html<\/p> <p>BildungsMakler24.de betreibt und vermarktet das Bildungsportal www.BildungsMakler24.de \u2013 ein Portal f\u00fcr private Bildung im In- und Ausland. Das Info-Portal, u.a. Bildungsaufenthalte im Ausland, gibt sachkundig und in kompakter Form viele n\u00fctzliche Informationen und hilfreiche Tipps. Dem Besucher wird dabei geholfen, gute Entscheidungen bei der Planung seiner eigenen Ausbildung bzw. Weiterbildung zu treffen. Als Service werden einige handverlesene Bildungsanbieter mit unterschiedlichen Leistungen empfohlen. Gleichzeitig werden zu allen Auslandsprogrammen die zur Verf\u00fcgung stehenden aktuellen F\u00f6rderprogramme aufgelistet.<\/p> <p>BildungsMakler24.de<br \/> AP: Horst Rindfleisch<br \/> Theodor-Friedrich-Weg 4<br \/> 01279 Dresden<br \/> Fon: 0351 &#8211; 2543405<br \/> Mobil: 01577 &#8211; 1720859<br \/> E-Mail: info@bildungsmakler24.de<br \/> Internet: http:\/\/www.BildungsMakler24.de<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dresden, 27.12.2010 | Bildungsurlaub soll lebenslanges Lernen \u2013 also Weiterbildung &#8211; f\u00fcr Angestellte und Arbeiter erm\u00f6glichen. Jeder kann bis zu 5 Tage j\u00e4hrlich w\u00e4hrend seiner Arbeitszeit an Sprachreisen, Seminaren, Veranstaltungen teilnehmen, um sein Know-how regelm\u00e4\u00dfig zu erneuern. Voraussetzung ist, dass er in einem Bundesland lebt, wo der Bildungsurlaub anerkannt ist. 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