{"id":14531,"date":"2011-03-09T12:34:22","date_gmt":"2011-03-09T11:34:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=14531"},"modified":"2013-10-09T14:02:07","modified_gmt":"2013-10-09T13:02:07","slug":"gerichtsentscheid-gaspreise","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/gerichtsentscheid-gaspreise-1014531\/","title":{"rendered":"Rechtsstreit der Gasrebellen erreicht neue Dimension"},"content":{"rendered":"<p>Der Gasversorger E.ON Hanse hat vor dem Landgericht Hamburg eine schmerzliche Niederlage einstecken m\u00fcssen: Stellvertretend f\u00fcr Tausende von E.ON Hanse-Kunden ist es einer Familie aus Bergedorf jetzt gelungen, eine richtungsweisende Entscheidung zu erstreiten.<br \/> E.ON im Hintertreffen: Das Hamburger Landgericht erkl\u00e4rte den im Vertrag von 1998 verzeichneten Gaspreis f\u00fcr weiterhin rechtens &#8211; dar\u00fcber hinausgehende Betr\u00e4ge seien jedoch nicht zu zahlen.<\/p> <p>Damit hat der inzwischen seit sieben Jahren andauernde Rechtsstreit der Gasrebellen eine neue Dimension erreicht. <!--more-->Schon im Oktober 2009 waren diese mit Hilfe der Hamburger Verbraucherzentrale erfolgreich. Das damalige Urteil des Hamburger Landgerichts lautete: Preisanpassungsklauseln, wie sie der E.ON-Konzern in seinen Gasvertr\u00e4gen verwende, seien schlicht rechtswidrig und daher unwirksam. Allerdings blieb offen, ob E.ON \u00fcber diese Jahre Preisaufschl\u00e4ge verlangen durfte und wenn ja, in welcher H\u00f6he. Das Hamburger Landgericht machte jetzt unmissverst\u00e4ndlich deutlich: Der im Vertrag ausgewiesene Preis gilt. Jede Art Aufschlag ist als rechtswidrig anzusehen.<\/p> <p>Verbraucheranwalt Thomas Lange von Klemm &amp; Partner, Bergedorf, freut sich, dass die Klage des Gaskonzerns auf Nachzahlung von 4.000 Euro nun komplett abgewiesen wurde &#8211; nachdem das Amtsgericht E.ON noch gut 2.000 Euro zuerkannt hatte. Langes Mandanten, nicht bereit, diese Gaspreiserh\u00f6hung klaglos hinzunehmen, gingen wie einige hundert andere Betroffene in die Berufung.<\/p> <p>Ob das aktuelle Urteil Bestand hat, wird die kommende Revision beim Bundesgerichtshof zeigen: E.ON ging bereits gegen die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel in Berufung &#8211; das Verfahren l\u00e4uft. Der befasste Senat scheint allerdings eine Preiserh\u00f6hung, die sich am Gasbeschaffungspreis des Konzerns ausrichtet, als durchaus gerechtfertigt zu betrachten.<\/p> <p>Die Revision soll nun endg\u00fcltige Rechtssicherheit f\u00fcr alle betroffenen Parteien herstellen. Anwalt Thomas Lange ist sich sicher, dass E.ON von dieser Option Gebrauch macht. Ein abschlie\u00dfendes Urteil sei so nicht vor Jahresende zu erwarten. Falls dieses allerdings \u00e4hnlich wie das Urteil des Hamburger Landgerichts ausf\u00e4llt, wird es f\u00fcr E.ON richtig teuer: Laut Verbraucherzentrale k\u00f6nnten betroffene Gaskunden dann bis zu 749 Million Euro zur\u00fcckfordern.<br \/> Die wechseln.de GmbH wurde im Jahr 2007 als Reaktion auf die ansteigenden Energiepreise gegr\u00fcndet. Das nutzerfreundliche Serviceportal www.wechseln.de bietet seinen Besuchern kostenlos die M\u00f6glichkeit, sowohl Strom- und Gas- als auch Handy- und DSL-Tarife zu vergleichen und mit nur einem Mausklick ihren Anbieter zu wechseln. F\u00fcr den unabh\u00e4ngigen \u00dcberblick sorgen erfahrene Spezialisten auf dem Vergleichsmarkt. F\u00fcr die Qualit\u00e4t des Unternehmens stehen \u00fcber 12 Millionen Besucher pro Jahr und ein T\u00dcV-gepr\u00fcfter Kundenservice.<br \/> wechseln.de GmbH<br \/> Philipp Mazur<br \/> Zollstr. 11b<br \/> 21465<br \/> Wentorf bei Hamburg<br \/> presse@wechseln.de<br \/> 0700-93247356<br \/> <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.wechseln.de\"  >http:\/\/www.wechseln.de<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Gasversorger E.ON Hanse hat vor dem Landgericht Hamburg eine schmerzliche Niederlage einstecken m\u00fcssen: Stellvertretend f\u00fcr Tausende von E.ON Hanse-Kunden ist es einer Familie aus Bergedorf jetzt gelungen, eine richtungsweisende Entscheidung zu erstreiten. 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