{"id":20757,"date":"2011-06-03T09:01:47","date_gmt":"2011-06-03T08:01:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=20757"},"modified":"2011-06-03T09:01:47","modified_gmt":"2011-06-03T08:01:47","slug":"apothekenversicherung-kleingedruckte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/apothekenversicherung-kleingedruckte-1020757\/","title":{"rendered":"Neue Konzeption der Versicherungsbedingungen schafft Transparenz"},"content":{"rendered":"<table style=\"float: left; width: 100px;\" border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"1\"> <tbody> <tr> <td align=\"center\" bgcolor=\"#ffffff\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone\" title=\"All-Risk-Versicherung f\u00fcr Apotheken\" src=\"http:\/\/www.pharmarisk.de\/assets\/images\/allgefahrenversicherung.jpg\" alt=\"\" width=\"444\" height=\"88\" \/><\/td> <\/tr> <\/tbody> <\/table> <p>Karlsruhe, 1. Juni  2011   &#8211;   Wer sich mit dem Gedanken tr\u00e4gt, in einer Apothekenversicherung (fast) alle Risiken der Apotheke abzusichern, tut gut daran, neben dem Preis auch die Qualit\u00e4t der Police genau unter die Lupe zu nehmen. Zudem sollte sie mit einer entsprechenden Organisationsstruktur \u00fcbersichtlich und damit kundenfreundlich pr\u00e4sentiert werden. Eine derartige Klarheit legt zudem mit einem Blick offen, welche Leistungen in der Police enthalten und welche konkreten Versicherungsf\u00e4lle abgedeckt sind. <!--more-->Das ist auch f\u00fcr den Versicherer positiv, der, \u00fcberzeugt von dem Leistungsportfolio der Police, nicht auf schwammige Kulanzparagraphen zur\u00fcckgreifen muss und somit sein Licht nicht unter den Scheffel zu stellen braucht. Die ApoRisk GmbH hat  jetzt die Versicherungsbedingungen der Allgefahren-Apothekenversicherung PharmaRisk umfassender und in einem \u00fcbersichtlicheren Schema neu konzipiert. Zu sehen online auf dem Versicherungsportal www.pharmarisk.de.<\/p> <p>Wie so oft im Leben kommt es auch bei der Absicherung der Risiken eines Apothekenbetriebes auf die Feinheiten an, sprich auf das Kleingedruckte. Denn die billigste Apothekenversicherung muss nicht immer auch die beste sein. Im Gegenteil, entscheidend sind prim\u00e4r die Leistungsmerkmale der Apothekenversicherung. Im Fall einer Allgefahrenversicherung wie PharmaRisk ist das von besonderem Interesse. Was nutzt bei so breit angelegten Absicherungsleistungen ein zum Beispiel f\u00fcnf Prozent niedrigerer Jahresbeitrag, wenn in den Vereinbarungen so substanzielle Absicherungen wie beispielsweise die gesamte Elektrotechnik\/Elektronik, eine grunds\u00e4tzliche Neuwertentsch\u00e4digung im Sachsubstanzbereich oder Verblisterung und Aut-Idem fehlen? Eine derartige Leistungsbreite wie bei einer Allgefahrenversicherung kann optimaler in einer \u00fcbersichtlich dargestellten Form vom Versicherungsnehmer \u00fcberblickt werden, wie sie jetzt bei PharmaRisk eingerichtet wurde.<\/p> <p>Innerhalb der Versicherungsbedingungen unterscheidet man zwischen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den besonderen Versicherungsbedingungen. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind diejenigen Versicherungsbedingungen, die den Charakter von allgemeinen Gesch\u00e4ftsbeziehungen haben, die also f\u00fcr eine Vielzahl von Vertr\u00e4gen verwendet werden. Die besondere Versicherungsbedingungen werden im Vergleich dazu im Einzelfall konkret zwischen den Vertragsparteien vereinbart. PharmaRisk ist zum Beispiel in die vier Hauptbereiche Allgemeines, Sachsubstanz, Haftpflicht und Optionen unterteilt (siehe Versicherungsbedingungen unter <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.pharmarisk.de\/pharmarisk-versicherungsbedingungen.html \" title=\"Versicherungsbedingungen f\u00fcr Apotheker\" >http:\/\/www.pharmarisk.de\/pharmarisk-versicherungsbedingungen.html <\/a>)<\/p> <p>Der Inhalt eines Versicherungsvertrages bestimmt sich somit nicht ausschlie\u00dflich aus den speziellen Versicherungsbedingungen, die vereinbart wurden. Wie bei jedem Vertrag sind die Regelungen des BGB und anderer gesetzlicher Vorschriften zu beachten. Insbesondere regelt auch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den Inhalt eines Versicherungsvertrages. Das Gesetz \u00fcber den Versicherungsvertrag ist ein Bundesgesetz, das in Deutschland die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer regelt. Wie das Landgericht K\u00f6ln zu Beginn des Jahres urteilte, kann das dann in Konsequenz hei\u00dfen, dass bei fehlender Anpassung der Versicherungsbedingungen an Neuregelungen des VVG ein Versicherer trotz Obliegenheitsverletzung, also trotz schuldhaften Verhaltens des Versicherungsnehmers, leistungspflichtig ist (Quelle: LG K\u00f6ln, Urteil vom 21.01.2010, 24 O 458\/09).<\/p> <p>Firmenkontakt<br \/> ApoRisk GmbH<br \/> Arslan G\u00fcnder<br \/> Ewald-Renz-Str. 1<\/p> <p>76669 Bad Sch\u00f6nborn<br \/> Deutschland<\/p> <p>E-Mail: info@aporisk.de<br \/> Homepage: http:\/\/www.aporisk.de<br \/> Telefon: 07253. 802-1000   &#8211;   0800. 919 00 00<\/p> <p>Pressekontakt<br \/> freier Fachjournalist<br \/> Eduard R\u00fcsing<br \/> Wasgaustr. 19<\/p> <p>76227 Karlsruhe<br \/> Deutschland<\/p> <p>E-Mail: redaktion_ruesing@t-online.de<br \/> Homepage: www.pharmarisk.de<br \/> Telefon: 0721-403000<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Karlsruhe, 1. 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