{"id":211922,"date":"2015-10-16T09:01:16","date_gmt":"2015-10-16T09:01:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=211922"},"modified":"2025-11-14T11:29:41","modified_gmt":"2025-11-14T10:29:41","slug":"fremdenfeindliche-aeusserungen-im-netz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/fremdenfeindliche-aeusserungen-im-netz-10211922\/","title":{"rendered":"Fremdenfeindliche \u00c4u\u00dferungen im Netz"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"attachment alighnleft alignleft\" title=\"Fehlverhalten in den sozialen Netzwerken kann den Job kosten\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/imagescaler\/f968e006942046a86282d5902e931cb0.jpg\" alt=\"Bild \" width=\"150\" height=\"150\" imagescaler=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/imagescaler\/f968e006942046a86282d5902e931cb0.jpg\" \/>Arbeitsrecht &#8211; Soziale Netzwerke<\/p> <div>Fremdenfeindliche \u00c4u\u00dferungen und arbeitsrechtliche Konsequenzen<\/div> <div>In Deutschland nutzen rund 28 Millionen Menschen das soziale Netzwerk Facebook. Insgesamt spielen Online &#8211; Portale daher im Hinblick auf die allt\u00e4gliche Kommunikation eine immer wichtiger werdende Rolle. Ein Umstand, der vermehrt auch das Arbeitsrecht besch\u00e4ftigt:<!--more--><\/p> <p>Arbeitnehmer lassen ihren Frust im Job nicht mehr im Kreise des w\u00f6chentlichen Stammtisches aus, sondern teilen diesen gleich mit all ihren Facebook &#8211; Freunden. Dies bleibt immer h\u00e4ufiger auch den Arbeitgebern nicht verborgen, die das soziale Medium unl\u00e4ngst f\u00fcr eigene Interessen entdeckt haben.<\/p><\/div> <p>Ein Arbeitnehmer kann sich grunds\u00e4tzlich auch im Internet auf seine Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes berufen. \u00c4u\u00dferungen wie etwa die Verbreitung unwahrer Tatsachen oder grober Beleidigungen sind davon jedoch nicht erfasst.<\/p> <p>Die Frage, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen der Arbeitnehmer durch sein Verhalten im Internet zu bef\u00fcrchten hat, gewinnt beispielsweise auch derzeit im Rahmen der aktuellen Fl\u00fcchtlingsdebatte an Aktualit\u00e4t. Aufsehen erregte diesbez\u00fcglich vor kurzem die \u00c4u\u00dferung eines Porsche Azubis. Die Freiwillige Feuerwehr des \u00f6sterreichischen Feldkirchen begr\u00fc\u00dfte ankommende Fl\u00fcchtlinge mit einer Abk\u00fchlung durch Wasserfont\u00e4nen. Ein entsprechendes Foto von einem freudestrahlenden Fl\u00fcchtlingskind tauchte wenig sp\u00e4ter auf dem Online &#8211; Netzwerk auf. Dieses kommentierte der Azubi daraufhin mit &#8222;Flammenwerfer w\u00e4re da die bessere L\u00f6sung gewesen&#8220;. Sein Arbeitgeber nahm davon Kenntnis und k\u00fcndigte ihn fristlos.<\/p> <p>Bereits im Jahre 1999 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass eine fremdenfeindliche \u00c4u\u00dferung grunds\u00e4tzlich Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung sein kann (Urteil vom 1. 7. 1999 &#8211; 2 AZR 676\/98). Damals montierte ein Auszubildender an der Werkbank seines Arbeitskollegen ein Schild mit der Aufschrift Arbeit macht frei T\u00fcrkei sch\u00f6nes Land. Das Arbeitsgericht sah die Gefahr, dass die innerbetriebliche Verbundenheit unter den Auszubildenden gest\u00f6rt werde und die M\u00f6glichkeit bestehe, dass der Vorfall an die \u00d6ffentlichkeit gerate und so dem Ansehen des Unternehmens schade. Das Arbeitsgericht Berlin ging im Jahre 2006 sogar einen Schritt weiter und entschied, dass es dem Arbeitgeber grunds\u00e4tzlich unzumutbar sei, einen Arbeitnehmer zu besch\u00e4ftigen, der ausl\u00e4nderfeindliche Tendenzen offen zur Schau trage.<\/p> <p>Die gleichen Grunds\u00e4tze d\u00fcrften anzuwenden sein, wenn ein Arbeitnehmer einen fremdenfeindlichen Beitrag auf einem sozialen Netzwerk f\u00fcr alle sichtbar \u00e4u\u00dfert oder kommentiert. Er verl\u00e4sst damit das rein Private und riskiert, dass sein Verhalten mit der T\u00e4tigkeit seines Arbeitgebers in Verbindung gebracht wird. Die arbeitsrechtlichen Auswirkungen von Facebook-Aktivit\u00e4ten eines Arbeitnehmers werden im Beitrag Arbeitsrecht und Facebook des Rechtsreferendars David Thomanek auf der Homepage der Kanzlei f\u00fcr Arbeitsrecht in D\u00fcsseldorf ausf\u00fchrlich dargestellt.<\/p> <p>Kontakt<br \/> kanzlei wasiela<br \/> Oliver Wasiela<br \/> Ackerstr. 108-110<br \/> 40233 D\u00fcsseldorf<br \/> 0211 59809277<br \/> info@kanzlei-wasiela.de<br \/> www.kanzlei-wasiela.de<\/p> <p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arbeitsrecht &#8211; Soziale Netzwerke Fremdenfeindliche \u00c4u\u00dferungen und arbeitsrechtliche Konsequenzen In Deutschland nutzen rund 28 Millionen Menschen das soziale Netzwerk Facebook. Insgesamt spielen Online &#8211; Portale daher im Hinblick auf die allt\u00e4gliche Kommunikation eine immer wichtiger werdende Rolle. 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