{"id":21949,"date":"2011-06-20T11:11:30","date_gmt":"2011-06-20T10:11:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=21949"},"modified":"2019-10-23T11:10:08","modified_gmt":"2019-10-23T10:10:08","slug":"rechtsgutachten-niveau","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/rechtsgutachten-niveau-1021949\/","title":{"rendered":"Beweisqualit\u00e4t der archivierten Dokumente gesichert"},"content":{"rendered":"<table style=\"float: left; width: 100px;\" border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"1\"> <tbody> <tr> <td align=\"center\" bgcolor=\"#ffffff\"><\/td> <\/tr> <\/tbody> <\/table> <p>Bochum, 20. Juni 2011. Die Bochumer windream GmbH hat ihr ECM-System windream erneut von einer unabh\u00e4ngigen Rechtsanwaltskanzlei, die auf die Pr\u00fcfung und rechtsrelevante Bewertung von IT-Systemen spezialisiert ist, im Hinblick auf Revisionssicherheit und Rechtskonformit\u00e4t \u00fcberpr\u00fcfen lassen. Die \u00dcberpr\u00fcfung und das in diesem Kontext von der Kanzlei erstellte Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass windream die rechtlichen Anforderungen sowohl f\u00fcr Deutschland als auch f\u00fcr \u00d6sterreich und f\u00fcr die Schweiz optimal und auf h\u00f6chstem Niveau erf\u00fcllt.<\/p> <p><!--more-->Bereits 2006 hatte die windream GmbH ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Rechtskonformit\u00e4t der damaligen windream-Version 4 von anerkannter Stelle best\u00e4tigen  zu lassen. Schon damals kam das Gutachten zu dem Ergebnis, dass windream die rechtlichen Anforderungen an ein ECM-System &#8222;in vollem Umfang&#8220; erf\u00fcllt. Die Aussagen des neuen Rechtsgutachtens beziehen nun nicht nur die rechtlich relevanten Archivierungsfunktionen der aktuellen windream-Version 5.0 mit ein, sondern haben weiterhin auch Geltung f\u00fcr \u00d6sterreich und f\u00fcr die Schweiz.<\/p> <p>Ergebnisse der rechtlichen Bewertung<\/p> <p>In der Zusammenfassung der Pr\u00fcfresultate kommt das aktuelle Rechtsgutachten unter anderem zu dem Ergebnis, dass sich mit windream &#8222;rechtswirksame elektronische Erkl\u00e4rungen und Dokumente nach den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Grunds\u00e4tzen&#8220; ordnungsm\u00e4\u00dfig archivieren lassen. Dadurch sei auch die Beweisqualit\u00e4t der archivierten Dokumente gesichert.<\/p> <p>Das Gutachten stellt ferner fest, dass durch die kryptografischen Sicherheitsma\u00dfnahmen des windream Archivs eine ordnungsm\u00e4\u00dfige Archivierung sogar auf \u00e4nderbaren Medien &#8211; zum Beispiel auf normalen Festplatten, RAID, NAS und SAN &#8211; durchgef\u00fchrt werden kann. Explizit verweist das Rechtsgutachten auf die Tatsache, dass die neuen Funktionen der aktuellen windream-Version 5.0 unter Beibehaltung der Rechtssicherheit in das ECM-Gesamtsystem integriert worden seien. <!--more-->Damit erf\u00fclle windream &#8222;die rechtlichen Anforderungen der deutschen, der \u00f6sterreichischen und der schweizerischen Gesetzgebung optimal und auf h\u00f6chstem Niveau.&#8220;<\/p> <p>Strenge Pr\u00fcfkriterien<\/p> <p>Das Gutachten basiert auf einem detaillierten Test der aktuellen windream-Version 5.0 und dem integrierten windream Hochleistungsarchiv, Version 6.0. Die Pr\u00fcfung erfolgte im Mai 2011 nach einem vom Gutachter detailliert festgelegten Kriterienkatalog. Diese Kriterien legten unter anderem eine exakte Einhaltung derjenigen Anforderungen fest, die im HGB, im BGB, in der Abgabenordnung sowie in den Grunds\u00e4tzen der ordnungsm\u00e4\u00dfigen Buchf\u00fchrung (GoB) und den Grunds\u00e4tzen zum Datenzugriff und zur Pr\u00fcfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) dokumentiert sind. Dar\u00fcber hinaus wurden dem Verfahren auch die Richtlinien des Sarbanes Oxley Acts (SOX) und die Basel II-Anforderungen als internationale Pr\u00fcfkriterien zugrunde gelegt. Das Gutachten bezieht insbesondere auch die Rechtslage in \u00d6sterreich und in der Schweiz mit in die Bewertung ein.<\/p> <p>Investitionssicherheit f\u00fcr Unternehmen<\/p> <p>Durch das unabh\u00e4ngige Gutachten erhalten sowohl anwendende Unternehmen, die bereits mit windream arbeiten, als auch Interessenten, die die Investition in ein elektronisches ECM-System erw\u00e4gen, eine langfristige Planungs- und Investitionssicherheit, da windream die rechtlichen Anforderungen vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt. Das Rechtsgutachten wird Kunden und Interessenten durch die windream GmbH auf Anfrage zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p> <p>\u00dcber die windream GmbH:<\/p> <p>Die windream GmbH entwickelt und vertreibt das ECM-System windream. Das Unternehmen besch\u00e4ftigt zurzeit rund 60 Mitarbeiter und verf\u00fcgt \u00fcber ein weltweites Partnernetz von rund 250 Vertriebs-, Integrations- und Kooperationspartnern in Europa, den USA, S\u00fcdamerika sowie in Australien und Neuseeland. Zum Kundenkreis z\u00e4hlen renommierte und auch internatio\u00acnal operierende Unternehmen wie zum Beispiel die John-Deere-Werke, die Deutz AG, die D\u00fcrr AG, die Bayer AG, die Koenig &amp; Bauer AG sowie die Deutsche Bundesbank.<\/p> <p>\u00dcber das Enterprise-Content-Management-System windream:<\/p> <p>windream, seit 2003 auch weltweit patentgesch\u00fctzt, gilt als technologisch f\u00fchrende L\u00f6sung f\u00fcr die Erfassung, Verwaltung und Archivierung elektronischer Dokumente sowohl im Office-Bereich als auch im SAP-Umfeld. Mit windream wurde weltweit zum ersten Mal ein Dokumenten-Management-System in ein Betriebssystem integriert.<br \/> windream wird in der Standard Edition von kleineren und mittelst\u00e4ndischen Unternehmen und in der Business Edition von Gro\u00dfunternehmen eingesetzt. Zahlreiche Integrationen in Produkte von Drittanbietern runden das Portfolio ab. Zu den verf\u00fcgbaren Produkten z\u00e4hlen Anbindungen an ERP-, Warenwirtschafts- und Finanzbuchhaltungssysteme ebenso wie Integrationen in Knowledge-Management-, Groupware- und Imaging\/ Data-Capturing-L\u00f6sungen sowie in verschiedenste branchenspezifische Anwendungen. windream hat als Teilnehmer an der BARC-Studie \u201eEnterprise Content Management\u201c ein \u00fcberragendes Ergebnis in allen Testdisziplinen erzielt.<\/p> <p>Ihre Redaktionskontakte:<\/p> <p>windream GmbH<br \/> Dr. Michael Duhme<br \/> Pressesprecher<br \/> Wasserstra\u00dfe 219<br \/> D-44799 Bochum<br \/> Telefon: +49 234 9734-568<br \/> Telefax: +49 234 9734-520<br \/> m.duhme@windream.com<br \/> <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.windream.com\/\" title=\"Anbieter von Archivierungssoftware\" >http:\/\/www.windream.com<\/a><\/p> <p>PR-Agentur<br \/> good news! GmbH<br \/> Nicole K\u00f6rber<br \/> Kolberger Str. 36<br \/> D-23617 Stockelsdorf<br \/> Telefon: +49 451 88199-12<br \/> Telefax: +49 451 88199-29<br \/> nicole@goodnews.de<br \/> http:\/\/www.goodnews.de<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bochum, 20. Juni 2011. Die Bochumer windream GmbH hat ihr ECM-System windream erneut von einer unabh\u00e4ngigen Rechtsanwaltskanzlei, die auf die Pr\u00fcfung und rechtsrelevante Bewertung von IT-Systemen spezialisiert ist, im Hinblick auf Revisionssicherheit und Rechtskonformit\u00e4t \u00fcberpr\u00fcfen lassen. 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