{"id":22905,"date":"2011-07-04T14:41:52","date_gmt":"2011-07-04T13:41:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=22905"},"modified":"2022-07-27T11:38:25","modified_gmt":"2022-07-27T10:38:25","slug":"1stbp-sieht-in-steuervereinfachungsgesetz-nicht-nur-erleichterungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/1stbp-sieht-in-steuervereinfachungsgesetz-nicht-nur-erleichterungen-1022905\/","title":{"rendered":"Nicht zu untersch\u00e4tzende Ausgestaltung von Kontrollsystemen bei elektronischen Rechnungen"},"content":{"rendered":"<table style=\"float: left; width: 100px;\" border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"1\"> <tbody> <tr> <td align=\"center\" bgcolor=\"#ffffff\"><\/td> <\/tr> <\/tbody> <\/table> <p>M\u00fcnchen. Seit dem 1. Juli 2011 k\u00f6nnen Unternehmen ihre Rechnungen ohne qualifizierte digitale Signatur elektronisch versenden. Das sieht das Steuervereinfachungsgesetz vor. Eine einfache Word-Datei ohne Unterschrift per E-Mail versendet ist demnach ausreichend. \u201eWas auf den ersten Blick nach Vereinfachung aussieht, birgt zahlreiche organisatorische Herausforderungen und rechtliche Fragen\u201c, sagt Achim Kauffmann Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der First Businesspost (1stbp) GmbH, einem Dienstleister im Bereich e-Invoicing.<\/p> <p><!--more-->Unternehmen steht ab sofort \u2013 neben dem EDI-Verfahren und qualifizierten signierten Rechnungen \u2013 eine dritte M\u00f6glichkeit zur Verf\u00fcgung, Rechnungen elektronisch zu \u00fcbermitteln: Der einfache Versand via E-Mail, vorausgesetzt, der Empf\u00e4nger ist damit einverstanden. Die Zustimmung ist entweder explizit aktiv einzuholen oder gilt implizit per Duldung, also Annahme und Bezahlung. Der Empf\u00e4nger muss jedoch, um den Vorsteuerabzug der Rechnung geltend machen zu k\u00f6nnen, mittels eines Kontrollsystems die Integrit\u00e4t und Authentizit\u00e4t der Rechnung sicherstellen. Wie das konkret auszusehen hat, hat der Gesetzgeber jedoch nicht definiert. Hier w\u00e4re in jedem Fall eine Verfahrensdokumentation sinnvoll. Stellt ein Betriebspr\u00fcfer aber fest, dass die Verfahrensdokumentation nach seiner Meinung unzureichend ist, kann er den Vorsteuerabzug f\u00fcr alle elektronischen nicht signierten Rechnungen streichen. Schlie\u00dflich sind dann Authentizit\u00e4t und Integrit\u00e4t aller \u00fcber diesen Kanal empfangenen Belege in Frage gestellt.<\/p> <p>Elektronisch empfangene Rechnungen m\u00fcssen nach dem Gesetz  f\u00fcr zehn Jahre elektronisch archiviert werden. Damit die Lesbarkeit \u00fcber diesen langen Zeitraum gew\u00e4hrleistet ist, m\u00fcssen sie in ein langzeitstabiles Format konvertiert werden, was bei Dateien z.B. mit Word \/ Excel oder PDF Dateien mit aktiven Java-Inhalten, zu Schwierigkeiten f\u00fchren kann.<\/p> <p>Eine weitere Herausforderung ist die Datenerfassung  beim Empf\u00e4nger.  Im Vergleich zum papierbasierten Pendant entf\u00e4llt zwar die Digitalisierung; eine automatische \u00dcbernahme der Daten und deren Verarbeitung wie beim EDI-Verfahren ist nach wie vor jedoch nicht gegeben.<\/p> <p>Dar\u00fcber hinaus muss der Empf\u00e4nger die Rechnungen auf Viren etc. scannen. Bei \u00f6ffentlich kommunizierten E-Mail-Adressen f\u00fcr den Rechnungseingang ist mit hohem  Spamaufkommen und manueller \u00dcberpr\u00fcfung der E-Mails zu rechnen. Hinzu kommt, dass  die \u00dcbertragung von E-Mails als \u00dcbertragungsprotokoll nach wie vor mit der Unsicherheit behaftet ist, dass der Empfang nicht oder nur bedingt nachgewiesen werden kann.<\/p> <p>Schlie\u00dflich muss der Empf\u00e4nger f\u00fcr den elektronischen Rechnungsempfang zun\u00e4chst organisatorische Rahmenbedingungen schaffen, die u.a. folgende Fragen beantworten: \u201e\u00dcber welche E-Mail-Postf\u00e4cher werden Rechnungen angenommen?\u201c \u201eWie wird sichergestellt, dass nicht im E-Mail-Postfach eines Mitarbeiters w\u00e4hrend dessen Abwesenheit Rechnungen schlummern, die dann als bereits zugestellt gelten?\u201c \u201eWie werden doppelt versendete Rechnungen, z.B. an rechnungseingang(at)kunde.de und mitarbeiter(at)kunde.de verarbeitet?\u201c.<\/p> <p>Achim Kauffmann fasst zusammen: \u201eF\u00fcr kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen kann der Rechnungsversand ohne qualifizierte elektronische Signatur eine unb\u00fcrokratische, praktikable L\u00f6sung darstellen. Die bis dato noch nicht vorhandene Definition der Ausgestaltung von Kontrollsystemen ist allerdings ein nicht zu untersch\u00e4tzender Faktor. Gro\u00dfunternehmen bietet er keinen Mehrwert, da die Datenerfassung \u2013 quasi analog Papier \u2013 weiterhin geleistet werden muss. F\u00fcr diese Unternehmen sind L\u00f6sungen, die auf EDI basieren, weitaus zielf\u00fchrender, da sie die Rechnungsdaten in einem strukturierten Format erhalten, die sie automatisch verarbeiten k\u00f6nnen.<\/p> <p>\u00dcber die First Businesspost GmbH:<\/p> <p>Die First Businesspost GmbH (1stbp) ist ein inhabergef\u00fchrtes, unabh\u00e4ngiges Unternehmen mit Sitz in M\u00fcnchen und bietet L\u00f6sungen und Dienstleistungen rund um e-Invoicing.<\/p> <p>Allein in 2010 verarbeitete 1stbp mehr als 3,5 Millionen Rechnungen. Rund 7.000 Lieferanten \u00fcbermitteln ihre Daten \u00fcber First Businesspost an mehr als 100 Empf\u00e4nger, darunter die H\u00e4lfte der TOP 20 DAX Unternehmen in Deutschland. Referenzen sind u.a. Audi, BMW, Daimler, MAN, Volkswagen, Deutsche Telekom, Union Investment, Carrefour, Edeka, Metro Group, Otto und REWE. Weitere Referenzen werden auf unserer Homepage http:\/\/www.1stbp.de genannt.<\/p> <p>Die selbst entwickelte L\u00f6sung erm\u00f6glicht Unternehmen jeder Gr\u00f6\u00dfe, Rechnungen, Lieferscheine, Bestellungen auszutauschen. Dabei werden die Daten auf Basis eines Druckertreibers sicher vollautomatisch erfasst, konvertiert, auf ihre Plausibilit\u00e4t gepr\u00fcft und in der vom jeweiligen Empf\u00e4nger vorgegebenen Struktur an diesen \u00fcbermittelt. Somit entstehen keine Kosten f\u00fcr ein IT-Projekt auf der Lieferantenseite. Dar\u00fcber hinaus sind keine Anpassungen im Buchhaltungs- oder Warenwirtschaftssystem erforderlich. Die Kosten orientieren sich am Preis eine Briefmarke.<\/p> <p>First Businesspost ist Gr\u00fcndungsmitglied des Verbandes elektronische Rechnung Deutschland, Mitglied im nationalen Forum elektronische Rechnung Deutschland, Mitglied im CEN Arbeitskreis elektronische Rechnung, Gr\u00fcndungsmitglied des europ\u00e4ischen Verbandes f\u00fcr e-Invoice Service Provider EESPA, Pilotpartner in den europ\u00e4ischen Projekten PEPPOL und auto-gration. First Businesspost ist Partner der Europ\u00e4ischen Automobil Industrie und des VDA. Das Unternehmen ist in den L\u00e4ndern Deutschland, \u00d6sterreich, Schweiz, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Rum\u00e4nien, Polen und Spanien vertreten.<\/p> <p>Ihr Redaktionskontakt:<\/p> <p>First Businesspost GmbH<br \/> Hubert S. Hohenstein<br \/> Am Moosfeld 27<br \/> D-81829 M\u00fcnchen<br \/> Tel +49 89 427 437 50<br \/> Fax +49 89 427 437 53<br \/> hubert.hohenstein@first-businesspost.com<br \/> http:\/\/www.first-businesspost.com <\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>M\u00fcnchen. Seit dem 1. Juli 2011 k\u00f6nnen Unternehmen ihre Rechnungen ohne qualifizierte digitale Signatur elektronisch versenden. Das sieht das Steuervereinfachungsgesetz vor. 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