{"id":269215,"date":"2017-09-29T10:41:42","date_gmt":"2017-09-29T09:41:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=269215"},"modified":"2017-09-29T10:41:42","modified_gmt":"2017-09-29T09:41:42","slug":"welche-tiere-sind-in-mietwohnungen-gestattet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/welche-tiere-sind-in-mietwohnungen-gestattet-10269215\/","title":{"rendered":"Welche Tiere sind in Mietwohnungen gestattet?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-269216\" title=\"ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelh\u00f6fer beantwortet Fragen zum Mietrecht\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2017\/09\/328145-e1506678013638.jpg\" alt=\"Portraitaufnahme des Rechtserxperten Tobias Klingelh\u00f6fer\" width=\"145\" height=\"185\" \/>Experteninterview zum Thema &#8222;Haustiere in Mietwohnungen&#8220;<\/p> <p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eindeutig entschieden, dass Mietvertr\u00e4ge kein generelles Verbot zur Hunde- und Katzenhaltung enthalten d\u00fcrfen. Ein Freifahrtschein f\u00fcr alle Tierliebhaber? Nicht unbedingt, meint ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelh\u00f6fer und antwortet auf Fragen um Recht und Unrecht in der Heimtierhaltung.<\/p> <p><!--more-->Herr Klingelh\u00f6fer, d\u00fcrfen Mieter seit dem BGH-Urteil Hunde und Katzen halten wie sie wollen?<\/p> <p>RA Tobias Klingelh\u00f6fer: Das angesprochene Urteil des Bundesgerichtshof zu dieser Thematik (Az.: VIII ZR 168\/12) besagt lediglich, dass die Haltung mittels Formularklausel nicht pauschal verboten werden kann. Unabh\u00e4ngig davon kommt es immer darauf an, ob die Hunde- oder Katzenhaltung zum vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch der Wohnung z\u00e4hlt. Es gilt immer, alle Einzelinteressen gegeneinander abzuw\u00e4gen &#8211; die des Mieters, Vermieters und auch der Nachbarn. Ist beispielsweise der Hund zu gro\u00df f\u00fcr die Wohnung oder haben die Nachbarn Angst vor ihm, kann ein Verbot im Einzelfall gerechtfertigt sein.<\/p> <p>Was gilt bei der Haltung von Kleintieren?<\/p> <p>RA Tobias Klingelh\u00f6fer: Gegen ein Aquarium oder den Hamster im K\u00e4fig kann wohl niemand etwas haben. Generell besteht kein Verbot zur Haltung von Kleintieren. Dies sind per Definition Tiere, die keine St\u00f6rungen bei Nachbarn und keine Sch\u00e4den an der Wohnung verursachen. Allerdings sollte man es dennoch nicht \u00fcbertreiben. 30 Wellensittiche in einer Voliere in einer Zweizimmerwohnung sind beispielsweise nicht erlaubt.<\/p> <p>D\u00fcrfen Reptilien ohne Einschr\u00e4nkung gehalten werden?<\/p> <p>RA Tobias Klingelh\u00f6fer: Hierbei kommt es in jedem Fall auf die Art der Haltung an. In einem Terrarium ist dies meist kein Problem, sofern dieses nicht ganze Teile der Wohnung einnimmt. Blo\u00dfer Ekel von Nachbarn reicht in der Regel auch nicht aus, um beispielsweise eine ungef\u00e4hrliche Schlange aus der Hausgemeinschaft zu entfernen (AG B\u00fcckeburg, Az.: 73 C 353\/99 [VI]). Anders sieht es aus bei der Haltung von W\u00fcrgeschlangen oder Vogelspinnen &#8211; deren Anwesenheit darf der Vermieter untersagen.<\/p> <p>Was ist mit Mini-Schweinen?<\/p> <p>RA Tobias Klingelh\u00f6fer: Ein friedliches Mini-Schwein darf in einer Etagenwohnung gehalten werden, wenn es sich benimmt. In einem bestimmten Fall geriet ein schwarzes Borstentier allerdings beim Herannahen der M\u00fcllabfuhr in Panik und konnte von seiner Besitzerin nicht geb\u00e4ndigt werden. Nach einem zweiten Zwischenfall verlangte der Vermieter den Auszug des Schweins. Die Richter gaben ihm Recht (AG M\u00fcnchen 413 C 12648\/04).<\/p> <p>D\u00fcrfen mehrere Tiere gehalten werden?<\/p> <p>RA Tobias Klingelh\u00f6fer: In Ma\u00dfen ist auch die Haltung mehrerer Haustiere in der Regel kein Problem. Gibt es in der Familie ein Kaninchen und gleichzeitig noch zwei Wellensittiche, wird ihr der Vermieter kaum aufs Dach steigen. Anders sieht dies aus bei zoo\u00e4hnlicher Tierhaltung. So durfte sich ein Herr beispielsweise nicht \u00fcber die fristlose K\u00fcndigung durch seinen Vermieter wundern. Dieser hatte nur die Haltung eines Hundes gestattet, aber trotz Abmahnung eine fortgesetzte zoo\u00e4hnliche Tierhaltung festgestellt. Anzutreffen waren drei Schweine, Kaninchen, Meerschweinchen, Schildkr\u00f6ten und V\u00f6gel (AG M\u00fcnchen, Az: 462 C 27294\/98).<\/p> <p>D\u00fcrfen Tiere im Gemeinschaftsgarten frei herumlaufen?<\/p> <p>RA Tobias Klingelh\u00f6fer: Solange es niemanden st\u00f6rt, d\u00fcrfen sich Tiere auf Gemeinschaftsgrundst\u00fccken frei bewegen. Sobald allerdings Beschwerden auftreten, geh\u00f6rt das Tier an die Leine &#8211; gleichg\u00fcltig aus welchem Grund. So mussten die Besitzer eines Bernhardiners ihren Vierbeiner im Garten der Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft an die Leine legen. Die Eltern zweier vier und sechs Jahre alter Kinder wollten nicht, dass der Hund frei heruml\u00e4uft. Die Gr\u00f6\u00dfe des Hundes war ausschlaggebend f\u00fcr die Entscheidung des Gerichts, unabh\u00e4ngig davon, ob der Hund schon einmal jemanden gebissen hat (OLG Karlsruhe Az.: 14 Wx 22\/08).<\/p> <p>Auch die Angst vor Verschmutzung der Gemeinschaftsfl\u00e4che wiegt schwerer als der Freiheitsdrang des Tieres. Darum d\u00fcrfen Vermieter einem Mieter auch fristlos k\u00fcndigen, wenn dieser seinen Hund im Gemeinschaftsgarten st\u00e4ndig die Notdurft verrichten l\u00e4sst. In einem verhandelten Fall hatte der Mieter trotz Abmahnung durch den Vermieter seinen Hund weiterhin in den von den Hausbewohnern gemeinsam benutzten Garten gelassen, der dort sein Gesch\u00e4ft verrichtete. Die st\u00e4ndige Bel\u00e4stigung und Gesundheitsgef\u00e4hrdung durch den Hundekot im Garten beeintr\u00e4chtige die Mitmieter erheblich und st\u00f6re den Hausfrieden nachhaltig, fanden die Richter. Da die Abmahnung keinen Erfolg hatte, durfte der Vermieter fristlos k\u00fcndigen (AG Steinfurt, Az. 4 C 171\/08).<\/p> <p>Darf man das verstorbene geliebte Haustier im eigenen Garten begraben?<\/p> <p>RA Tobias Klingelh\u00f6fer: Das Tierk\u00f6rperbeseitigungsgesetz erlaubt das Begr\u00e4bnis von toten Tieren im Garten. Es gibt aber einige Einschr\u00e4nkungen. Der Garten darf zum Beispiel nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen. Die Grabstelle darf nicht an \u00f6ffentliche Pl\u00e4tze oder Wege angrenzen. Au\u00dferdem ist eine 50 cm dicke Erdschicht \u00fcber dem Kadaver n\u00f6tig und das Tier durfte keine ansteckende Krankheit haben, als es starb. Nutzer von gemieteten G\u00e4rten m\u00fcssen zus\u00e4tzlich den Vermieter fragen.<\/p> <p>Download und weitere Urteile zum Thema unter<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/service\/infos-und-news\/rechtstipps-und-gerichtsurteile\/sonstige\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.arag.de\/service\/infos-und-news\/rechtstipps-und-gerichtsurteile\/sonstige\/<\/a><\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA und Kanada &#8211; nimmt die ARAG zudem \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Mit \u00fcber 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Brigitta Mehring<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>0211-963 2560<\/p> <p>0211-963 2025<\/p> <p>brigitta.mehring@arag.de<\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>redaktion neunundzwanzig<\/p> <p>Thomas Heidorn<\/p> <p>Lindenstra\u00dfe 14<\/p> <p>50674 K\u00f6ln<\/p> <p>0221-92428215<\/p> <p>thomas@redaktionneunundzwanzig.de<\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Experteninterview zum Thema &#8222;Haustiere in Mietwohnungen&#8220; Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eindeutig entschieden, dass Mietvertr\u00e4ge kein generelles Verbot zur Hunde- und Katzenhaltung enthalten d\u00fcrfen. Ein Freifahrtschein f\u00fcr alle Tierliebhaber? 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