{"id":269720,"date":"2018-05-02T10:54:31","date_gmt":"2018-05-02T09:54:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=269720"},"modified":"2018-05-02T10:55:42","modified_gmt":"2018-05-02T09:55:42","slug":"steuerklaerung-muss-ich-oder-muss-ich-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/steuerklaerung-muss-ich-oder-muss-ich-nicht-10269720\/","title":{"rendered":"Steuerkl\u00e4rung &#8211; Muss ich oder muss ich nicht?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-269721 size-full\" title=\"Mit Lohi geht die Steruerkl\u00e4rung leicht\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2018\/05\/Screenshot10-e1525254766838.png\" alt=\"Frau in einem Kreis aus rosa Ballons vor blauem Hintergrund\" width=\"300\" height=\"95\" \/>Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererkl\u00e4rung verpflichtet ist<\/p> <p>F\u00fcr alle Steuerzahler h\u00e4ngt sie wie ein Damoklesschwert \u00fcber dem Kopf: die Abgabefrist der Einkommensteuerkl\u00e4rung. Wer nicht verpflichtet, ist eine Steuererkl\u00e4rung abzugeben, der kann ganz entspannt bleiben. Ihm k\u00f6nnen keine Steuersch\u00e4tzung oder Versp\u00e4tungszuschl\u00e4ge drohen. Allerdings winkt in so einem Fall auch keine Steuerr\u00fcckerstattung. Durchschnittlich erhielten die Deutschen 935 Euro im Jahr 2016 von ihren Finanz\u00e4mtern zur\u00fcck. Die Mitglieder der Lohi bekamen im Schnitt aller Erstattungsf\u00e4lle im selben Jahr 1.339 Euro r\u00fcckerstattet.<\/p> <p>F\u00fcr wen ist die Abgabe einer Einkommensteuererkl\u00e4rung verpflichtend?<\/p> <p>Das Einkommensteuergesetz (EStG) sieht u. a. f\u00fcr Arbeitnehmer, Studenten, Rentner und Pension\u00e4re die Abgabe vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllt wurden:<\/p> <p>&#8211; In den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen wurde ein Freibetrag f\u00fcr Werbungskosten, Sonderausgaben oder au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen erfasst.<\/p> <p>&#8211; Mehrere Jobs wurden parallel angenommen und es wurden von zwei oder mehr Arbeitgebern L\u00f6hne oder Versorgungsbez\u00fcge \u00fcberwiesen (Steuerklasse XI).<\/p> <p>&#8211; Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld, Betreuungsgeld, Insolvenzgeld oder Altersteilzeitzuschl\u00e4ge von \u00fcber 410 Euro wurden bezogen.<\/p> <p>&#8211; Der ehemalige Arbeitgeber hat einen sonstigen Bezug wie eine Abfindung ausbezahlt und diese wurde erm\u00e4\u00dfigt besteuert.<\/p> <p>&#8211; In der Ehe oder Lebenspartnerschaft sind beide berufst\u00e4tig und es wurde die Steuerklassenkombination III\/V oder IV\/IV mit Faktorverfahren gew\u00e4hlt.<\/p> <p>&#8211; Nach Scheidung oder Tod des Partners wurde im selben Jahr wieder geheiratet.<\/p> <p>&#8211; Es lagen weitere Eink\u00fcnfte wie Mieten, Renten, ausl\u00e4ndische oder Nebeneink\u00fcnfte vor, die 2017 mehr als 410 Euro betrugen.<\/p> <p>&#8211; Der Ehegatte ist beschr\u00e4nkt steuerpflichtig und lebt im EU-\/EWR-Ausland.<\/p> <p>&#8211; Es wurde ein Verlustvortrag geltend gemacht.<\/p> <p>&#8211; Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen, bei denen keine Abgeltungssteuer erhoben wurde, lagen vor.<\/p> <p>&#8211; Single-Rentner mit Eink\u00fcnften \u00fcber 9.000 Euro im Jahr oder Rentner-Paare mit Eink\u00fcnften \u00fcber 18.000 Euro. Die Eink\u00fcnfte berechnen sich nach der Bruttorente abz\u00fcglich Werbungskosten in H\u00f6he von 102 Euro und des Rentenfreibetrags in Abh\u00e4ngigkeit vom Rentenbeginn.<\/p> <p>&#8211; Das Finanzamt fordert zu einer Abgabe auf, obwohl die genannten Voraussetzungen nicht zutreffen.<\/p> <p>F\u00fcr viele, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererkl\u00e4rung abzugeben, lohnt es sich allerdings das freiwillig und risikolos zu tun. Wenn Werbungskosten, Sonderausgaben, au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen oder Handwerkerrechnungen vorliegen, sollte \u00fcber die Abgabe einer Einkommensteuererkl\u00e4rung nachgedacht werden. Denn dann springt meistens eine R\u00fcckerstattung heraus. In diesen F\u00e4llen umfasst der Zeitraum sogar vier Jahre, um die Steuererkl\u00e4rung noch nachzureichen. Aber wer es in diesem Jahr aufschiebt, nimmt es in der Regel auch im n\u00e4chsten Jahr nicht in Angriff. So werden Jahr f\u00fcr Jahr in Deutschland Steuergelder verschenkt.<\/p> <p>Lohi &#8211; Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.<\/p> <p>Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in M\u00fcnchen wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegr\u00fcndet und ist in rund 330 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 600.000 Mitgliedern ist der Verein einer der gr\u00f6\u00dften Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pension\u00e4ren &#8211; im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach \u00a7 4 Nr. 11 StBerG &#8211; alle M\u00f6glichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.<\/p> <p>Gudrun Steinbach<\/p> <p>Riesstrasse 17<\/p> <p>80992 M\u00fcnchen<\/p> <p>089 \/ 2781310<\/p> <p>info@lohi.de<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.lohi.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.lohi.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.<\/p> <p>J\u00f6rg Gabes<\/p> <p>Werner-von-Siemens-Strasse 5<\/p> <p>93128 Regenstauf<\/p> <p>09402 \/ 503159<\/p> <p>j.gabes@lohi.de<\/p> <p>http:\/\/www.lohi.de<\/p> <p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererkl\u00e4rung verpflichtet ist F\u00fcr alle Steuerzahler h\u00e4ngt sie wie ein Damoklesschwert \u00fcber dem Kopf: die Abgabefrist der Einkommensteuerkl\u00e4rung. Wer nicht verpflichtet, ist eine Steuererkl\u00e4rung abzugeben, der kann ganz entspannt bleiben. Ihm k\u00f6nnen keine Steuersch\u00e4tzung oder Versp\u00e4tungszuschl\u00e4ge drohen. 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