{"id":270662,"date":"2019-04-09T11:57:43","date_gmt":"2019-04-09T10:57:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=270662"},"modified":"2019-04-09T11:57:43","modified_gmt":"2019-04-09T10:57:43","slug":"experten-ueber-baeume-nutztiere-und-den-grill-im-garten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/experten-ueber-baeume-nutztiere-und-den-grill-im-garten-10270662\/","title":{"rendered":"Experten \u00fcber B\u00e4ume, Nutztiere und den Grill im Garten"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-270665\" title=\"Geruchsbel\u00e4stigung kann ein Argument gegen den Grill sein\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/smoke-2417489_640-e1554806580619.jpg\" alt=\"qualmender Grill vor einem Zaun\" width=\"237\" height=\"297\" srcset=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/smoke-2417489_640-e1554806580619.jpg 300w, https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/smoke-2417489_640-e1554806580619-239x300.jpg 239w, https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/smoke-2417489_640-e1554806580619-40x50.jpg 40w\" sizes=\"auto, (max-width: 237px) 100vw, 237px\" \/>Wenn B\u00e4ume Wurzeln schlagen<\/p> <p>Baumwurzeln machen nicht vor Grundst\u00fccksgrenzen halt. Gartenbesitzer m\u00fcssen die wuchernden Wurzeln eines Baumes auf dem Nachbargrundst\u00fcck im eigenen Garten aber nicht dulden. Laut ARAG Experten k\u00f6nnen sie unter Umst\u00e4nden sogar eine Beseitigung verlangen, wie in einem Rechtsfall um vier B\u00e4ume an der Grenze zweier Grundst\u00fccke entschieden wurde. Die Wurzeln hatten den Nachbarrasen durchwuchert und erheblich beeintr\u00e4chtigt (AG M\u00fcnchen, Az.: 121 C 15076\/09).<\/p> <p><!--more-->B\u00e4ume an der Sichtschutzwand<\/p> <p>Pflanzen, die hinter einer Sichtschutzwand stehen, d\u00fcrfen nicht unbegrenzt in die H\u00f6he wachsen. \u00dcbersteigen sie die Wand in der H\u00f6he und beeintr\u00e4chtigen dann den Nachbarn, hat dieser laut ARAG Experten einen Anspruch auf R\u00fcckschnitt. Im zugrunde liegenden Streitfall stand zwischen den Grundst\u00fccken zweier Nachbarn seit vielen Jahren ein Sichtschutzzaun von zwei Metern H\u00f6he. Dahinter wurden von einem Nachbarn Eiben und Thujen gepflanzt. Diese wuchsen heran und \u00fcberragten eines Tages den Zaun um mehr als 20 cm. Auch die Wurzeln der Pflanzen drangen in das andere Grundst\u00fcck ein. Der genervte Nachbar verlangte den R\u00fcckschnitt der Eiben und Thujen, denn im r\u00fcckw\u00e4rtigen Bereich w\u00fcrden diese sein Grundst\u00fcck massiv verschatten. Der Boden an der Grundst\u00fccksgrenze versauere wegen der herabfallenden Nadeln, so dass auch das Gras nicht mehr wachse. Gehwegplatten w\u00fcrden durch die Wurzeln angehoben; die Einfahrt sei auch schon betroffen. Au\u00dferdem wollte man eine weitere Terrasse errichten, was aufgrund der Wurzeln bisher nicht m\u00f6glich war. Der andere Nachbar weigerte sich. Schlie\u00dflich st\u00fcnden die Pflanzen hinter der Schutzwand. Es kam zu einem Schlichtungsverfahren, das jedoch erfolglos blieb. Der Streit landete vor Gericht: Der zust\u00e4ndige Richter verurteilte den Freund immergr\u00fcner Gew\u00e4chse, seine Eiben und Thujen auf die H\u00f6he des bestehenden Sichtschutzzaunes zur\u00fcckzuschneiden und die eingedrungenen Wurzeln zu entfernen. Der Kl\u00e4ger habe einen Anspruch auf R\u00fcckschnitt der Pflanzen. Zwar gelte der gesetzlich geregelte Mindestabstand zur Grundst\u00fccksgrenze von 50 Zentimetern bzw. von zwei Metern bei einer Pflanzenh\u00f6he von \u00fcber zwei Metern nicht, wenn sich die Pflanzen hinter einer Mauer oder dichten Einfriedung bef\u00e4nden. Dies gelte aber nur, wenn die Pflanzen die Sichtschutzwand nur unerheblich \u00fcberragten (AG M\u00fcnchen, Az.: 173 C 19258\/09).<\/p> <p>Nutztierhaltung im eigenen Garten?<\/p> <p>Wer angesichts vieler Lebensmittelskandale plant, Ackerbau und Viehzucht im eigenen Garten zu betreiben, sollte vorher checken, ob dies nachbarvertr\u00e4glich ist. Nicht jeder erfreut sich an einem fr\u00f6hlichen &#8222;Kikeriki&#8220;. Am besten weihen Sie Ihre Nachbarn ein, wenn Sie planen, gl\u00fcckliche H\u00fchner in Ihrem Garten zu beherbergen. Die Aussicht auf gelegentlich gesunde Fr\u00fchst\u00fcckseier von H\u00fchnern, die man pers\u00f6nlich kennt, kann da Wunder wirken. Was das erlaubte Kr\u00e4hen von H\u00e4hnen anbetrifft, ist die Rechtsprechung durchaus unterschiedlich. Hier gilt als Faustregel: In der Zeit von 19 Uhr am Abend bis zum n\u00e4chsten Morgen um acht Uhr sollte kein Weckruf erschallen. Da das Federvieh sich ungern an solche Zeitangaben h\u00e4lt, gibt es oft \u00c4rger mit den Nachbarn. Laut ARAG Experten kann ein schalldichter Stall mit einem per Zeitschaltuhr geregelten T\u00fcr\u00f6ffner helfen. Wer einen festen H\u00fchnerstall plant, muss sich \u00fcber das Baurecht informieren. Vier Hennen und ein Hahn in einem mobilen Stall sind sogar in einem reinen Wohngebiet baurechtlich in Ordnung. Denken Sie aber daran, Ihre H\u00fchner dem Veterin\u00e4ramt und der Tierseuchenkasse zu melden. Bei der Haltung von K\u00fchen oder Pferden kommt es im Wesentlichen darauf an, wo Ihr Grundst\u00fcck liegt, denn auf dem Land geh\u00f6rt die Tierhaltung zum Alltag und eine landwirtschaftliche Nutzung von Grundst\u00fccken ist dort \u00fcblich. Daher m\u00fcssen im L\u00e4ndlichen auch geringf\u00fcgige Beeintr\u00e4chtigungen durch Weidetierhaltung geduldet werden. Dies beschieden Richter des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz einem Kl\u00e4ger, der gegen das Weiden von Pferden und Rindern auf dem Nachbargrundst\u00fcck erfolglos protestierte (OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 8 C 10990\/01).<\/p> <p>Grillen im Garten und auf dem Balkon<\/p> <p>Der Rasen ist gem\u00e4ht, die Hecke geschnitten, die Beete sind gepflegt. Jetzt ein W\u00fcrstchen vom Grill! Kein Problem, wenn es die Anwohner nicht st\u00f6rt. Wie oft aber Grillen erlaubt ist, haben die Gerichte laut ARAG Experten sehr unterschiedlich entschieden: W\u00e4hrend ein Bremer von April bis September einmal monatlich seiner hei\u00dfen Leidenschaft fr\u00f6nen darf, wenn er den Nachbarn 48 Stunden vorher dar\u00fcber informiert (AG Bremen, Az.: 6 C 545\/96), ist in Stuttgart nach dreimaligem Grillen f\u00fcr jeweils zwei Stunden f\u00fcr den Rest der Saison Schluss mit dem W\u00fcrstchenessen (LG Stuttgart, Az.: 10 T 359\/96). Nach Auffassung des OLG Oldenburg (Az.: 13 U 53\/02) kann es bis zu viermal im Jahr &#8222;sozialad\u00e4quat&#8220; sein, zu grillen. Das Grillen auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses kann durch eine Regelung in der Hausordnung auch ganz und gar verboten werden. Halten sich die Mieter trotz Abmahnung nicht an das Verbot, so darf ihnen fristlos gek\u00fcndigt werden (LG Essen, Az.: 10 S 438\/01). Kleiner Trost: Wer nicht ganz auf das Grillvergn\u00fcgen verzichten m\u00f6chte, kann \u00f6ffentlich ausgewiesene Standorte f\u00fcrs Barbecue nutzen. Au\u00dferdem ist das sommerliche Grillen im Garten erlaubt, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeintr\u00e4chtigt werden (LG M\u00fcnchen, Az.: 22735\/01).<\/p> <p>Weitere interessante Informationen unter:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/service\/infos-und-news\/rechtstipps-und-gerichtsurteile\/heim-und-garten\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.arag.de\/service\/infos-und-news\/rechtstipps-und-gerichtsurteile\/heim-und-garten\/<\/a><\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA und Kanada &#8211; nimmt die ARAG zudem \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender (Vors.)<\/p> <p>Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Brigitta Mehring<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>0211-963 2560<\/p> <p>0211-963 2025<\/p> <p>brigitta.mehring@arag.de<\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>redaktion neunundzwanzig<\/p> <p>Thomas Heidorn<\/p> <p>Lindenstra\u00dfe 14<\/p> <p>50764 K\u00f6ln<\/p> <p>0221 92428-215<\/p> <p>0221 92428-219<\/p> <p>thomas@redaktionneunundzwanzig.de<\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<br \/> Bild von sipa auf pixabay<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn B\u00e4ume Wurzeln schlagen Baumwurzeln machen nicht vor Grundst\u00fccksgrenzen halt. Gartenbesitzer m\u00fcssen die wuchernden Wurzeln eines Baumes auf dem Nachbargrundst\u00fcck im eigenen Garten aber nicht dulden. Laut ARAG Experten k\u00f6nnen sie unter Umst\u00e4nden sogar eine Beseitigung verlangen, wie in einem Rechtsfall um vier B\u00e4ume an der Grenze zweier Grundst\u00fccke entschieden wurde. Die Wurzeln hatten den<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":270665,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[33],"tags":[],"class_list":["post-270662","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-recht-wirtschaft-steuerberatung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/270662","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=270662"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/270662\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":270666,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/270662\/revisions\/270666"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-json\/wp\/v2\/media\/270665"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=270662"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=270662"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=270662"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}