{"id":271117,"date":"2019-10-23T11:28:21","date_gmt":"2019-10-23T10:28:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=271117"},"modified":"2019-10-23T11:28:21","modified_gmt":"2019-10-23T10:28:21","slug":"wechsel-der-lohnsteuerklasse-bis-30-november-lohnt-sich-das","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wechsel-der-lohnsteuerklasse-bis-30-november-lohnt-sich-das-10271117\/","title":{"rendered":"Wechsel der Lohnsteuerklasse bis 30.November. Lohnt sich das?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-271118 size-full\" title=\"frisch Verheiratete sollten die Einstufung in die Steuerklassen \u00fcberdenken\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2019\/10\/373767-e1571826446543.jpg\" alt=\"ein Paar st\u00f6\u00dft mit einem Glas Wein an\" width=\"300\" height=\"200\" \/>In vielen Lebenssituationen ist die Lohnsteuerklasse vorgegeben, aber Verheiratete und eingetragene Lebenspartner haben die Qual der Wahl. Es besteht zwar keine Pflicht, einen Wechsel zu beantragen, aber in manchen F\u00e4llen lohnt er sich. \u00c4ndern sich die Lebenssituation oder Einkommensverh\u00e4ltnisse, so kann eine darauf abgestimmte Kombination der Lohnsteuerklassen monatlich mehr Geld auf das Konto von Paaren bringen. Damit sich die \u00c4nderung der Steuerklassen noch im laufenden Jahr auswirkt, muss der Wechsel bis sp\u00e4testens 30. November beantragt werden.<\/p> <p>Wann lohnt sich ein Wechsel?<!--more--><\/p> <p>Seit der Einf\u00fchrung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden Ereignisse wie eine Eheschlie\u00dfung, der Tod einer Person oder eine Scheidung von der Meldebeh\u00f6rde automatisch an das Finanzamt \u00fcbermittelt. In diesen F\u00e4llen kommt es ebenfalls zu einer automatischen Neueinstufung der Lohnsteuerklasse. In nachfolgenden F\u00e4llen obliegt es jedoch einem Ehepaar, aufgrund einer finanziellen Ver\u00e4nderung die Lohnsteuerklassenkombination zu optimieren. &#8222;Solche Ver\u00e4nderungen k\u00f6nnen eine gr\u00f6\u00dfere Gehaltserh\u00f6hung, der Wiedereinstieg in den Job nach der Elternzeit, ein Jobverlust, eine Privatinsolvenz, der Ruhestand des Partners, die Geburt eines Kindes oder die Trennung eines Paares sein&#8220;, erkl\u00e4rt Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.).<\/p> <p>Optimierung nach Heirat<\/p> <p>Ein Ehepaar, das in diesem Jahr frisch geheiratet hat, sollte \u00fcberpr\u00fcfen, ob die zugeteilte IV\/IV-Kombination f\u00fcr sie die richtige ist. Verdienen beide in etwa gleich viel, so ist nichts zu tun. Liegt die H\u00f6he der Eink\u00fcnfte der beiden weit auseinander, so kann ein Wechsel in die III\/V-Kombination oder die Entscheidung f\u00fcr das Faktorverfahren f\u00fcr das Paar Vorteile bringen, sofern beide Ehepartner das wollen.<\/p> <p>Ge\u00e4nderte Einkommensverh\u00e4ltnisse in der Ehe<\/p> <p>Hat sich bei einem Ehepaar oder eingetragenen Lebenspartnern im laufenden Jahr ein Gehalt derart ver\u00e4ndert, dass es zu ungleichen Einkommensverh\u00e4ltnissen gekommen ist, dann kann sich der Wechsel der Steuerklasse in die III\/V-Kombination lohnen. Geht ein Ehepartner vor dem anderen in Rente und der andere bezieht noch Eink\u00fcnfte aus einem Angestelltenverh\u00e4ltnis, sollte der Arbeitnehmer die Steuerklasse III und der Rentner die Steuerklasse V w\u00e4hlen.<\/p> <p>Durch einen Wechsel steigt das monatliche Netto auf dem Konto an, da der Allein- oder Besserverdiener in der Steuerklasse III w\u00e4hrend des Jahres niedriger besteuert wird. Bei Festsetzung der endg\u00fcltigen Steuer im Rahmen des Jahressteuerausgleichs, der mit der Einkommensteuererkl\u00e4rung erfolgt, kann es jedoch zu einer Nachzahlung kommen. Um das zu vermeiden, ist das Faktorverfahren zu w\u00e4hlen.<\/p> <p>F\u00fcr wen ist das Faktorverfahren geeignet?<\/p> <p>Der Faktor f\u00fcr eine realistische Einkommensverteilung wird ab 2019 nur mehr alle zwei Jahre auf Antrag f\u00fcr die Einkommensverh\u00e4ltnisse neu berechnet und festgesetzt. Der Antrag muss immer von beiden Partnern unterschrieben werden. &#8222;Bei hohen variablen Einkommensbestandteilen, Pr\u00e4mien oder Boni wird der Faktor jedoch ausgehebelt und es kann wieder zu einer Nachzahlung kommen&#8220;, so der Steuerexperte der Lohi. In solchen F\u00e4llen kann ab dem n\u00e4chsten Jahr wieder eine \u00c4nderung beantragt werden.<\/p> <p>Wechsel bei Trennung m\u00f6glich<\/p> <p>Trennt sich ein Ehepaar, so k\u00f6nnen im Kalenderjahr der Trennung die bisherigen Steuerklassen beibehalten und die Vorteile des Ehegattensplittings letztmalig genutzt werden. Seit 2018 kann sich der Ehegatte, der sich in der Steuerklasse V, also der ung\u00fcnstigeren Steuerklasse befindet, alleine ohne Zustimmung und Unterschrift des anderen einen Antrag auf den Wechsel in die Steuerklasse IV stellen, die ihn besserstellt. Der andere Ehegatte hat dann die Konsequenz zu tragen und rutscht ebenfalls, vielleicht ungewollt, in die Steuerklasse IV. Den einseitigen Wechsel sollte man unbedingt vorab mit seinem Scheidungsanwalt absprechen, denn im Regelfall verursacht er ziemlichen \u00c4rger mit dem Expartner.<\/p> <p>Alleinerziehende sollten schnell wechseln<\/p> <p>Hat sich ein Paar vor der Geburt eines Kindes getrennt oder leben die Kinder nach einer Trennung ausschlie\u00dflich bei einem Elternteil, dann sollte der Alleinerziehende schnellstm\u00f6glich von der Steuerklasse I in die II wechseln. Darin steht Alleinerziehenden ein j\u00e4hrlicher Entlastungsbetrag von 1.908 Euro f\u00fcr das erste Kind und zus\u00e4tzliche 240 Euro f\u00fcr jedes weitere Kind zu. &#8222;Durch den Steuerklassenwechsel wird der Entlastungsbeitrag auf den Monat umgerechnet und praktisch sofort gew\u00e4hrt, was das verf\u00fcgbare Monatseinkommen erh\u00f6ht&#8220;, betont Robert Dottl.<\/p> <p>Erh\u00f6hung des Elterngeldes m\u00f6glich<\/p> <p>Ist die Freude \u00fcber eine festgestellte Schwangerschaft gro\u00df, so kann ein umgehender Steuerklassentausch mit dem besserverdienenden Partner mehr Elterngeld mit sich bringen. Denn dieses h\u00e4ngt von der Steuerklasse der vergangenen zw\u00f6lf Monate vor Beginn des Mutterschutzes ab. Durch den rechtzeitigen Wechsel von der Steuerklasse V in die Steuerklasse IV oder von der IV in die III kann der Nettolohn der k\u00fcnftigen Mutter im Vorfeld erh\u00f6ht werden.<\/p> <p>F\u00fcr das Ehepaar insgesamt entsteht dadurch keine Einbu\u00dfe, denn die vom Partner zu viel gezahlte Lohnsteuer gibt es im Folgejahr mit der Einkommensteuererkl\u00e4rung wieder zur\u00fcck. Bezogen auf die endg\u00fcltige Jahressteuerschuld hat der Wechsel n\u00e4mlich keinen Einfluss. F\u00fcr werdende M\u00fctter sind die Regularien inzwischen jedoch sehr streng, denn ein Steuerklassenwechsel ist nur bis sp\u00e4testens sieben Monate vor dem Mutterschutz m\u00f6glich. F\u00fcr eine Erh\u00f6hung des Mutterschaftsgeldes ist der Wechsel bis drei Monate vor Eintritt des Mutterschutzes m\u00f6glich.<\/p> <p>Optimierung des Arbeitslosengeldes<\/p> <p>F\u00e4llt im kommenden Jahr der Arbeitsplatz voraussichtlich weg und es steht eine Zeit der Arbeitslosigkeit ins Haus, so kann ein rechtzeitiger Wechsel der Lohnsteuerklasse sp\u00e4tere Vorteile haben. Denn auch das Arbeitslosengeld h\u00e4ngt vom Nettogehalt der Vormonate ab. Die Agentur f\u00fcr Arbeit erkennt den Wechsel aber nur dann an, wenn er noch im vergangenen Jahr liegt oder steuerlich f\u00fcr beide Ehegatten sinnvoll ist. Also, wer damit rechnet, dass er seinen Arbeitsplatz verliert, sollte noch schnell in 2019 wechseln! Der Wechsel hat hier ebenfalls keinen Nachteil auf die Jahressteuerschuld, da zu viel gezahlte Steuern im Folgejahr wieder r\u00fcckerstattet werden. Vielleicht kommt die R\u00fcckerstattung w\u00e4hrend der Arbeitslosigkeit sogar ganz gelegen.<\/p> <p>Beeinflussung weiterer Lohnersatzleistungen<\/p> <p>Weitere Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken-, Unterhalts- oder \u00dcberbr\u00fcckungsgeld werden ebenfalls nach dem Nettolohn bemessen. Ein Kurzarbeiter kann problemlos vor und w\u00e4hrend der Kurzarbeit wechseln, hierf\u00fcr gibt es keine Fristen, damit sich die ge\u00e4nderte Steuerklasse auf das Kurzarbeitergeld auswirkt. F\u00fcr das Krankengeld hingegen muss der Wechsel sp\u00e4testens einen Monat vor Beginn der Arbeitsunf\u00e4higkeit vollzogen worden sein.<\/p> <p>Was ist beim Wechsel zu beachten?<\/p> <p>Die \u00c4nderung der Lohnsteuerklassenkombination kann nur einmal pro Jahr vorgenommen werden. Die Formulare &#8222;Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten&#8220; bzw. &#8222;Versicherungserkl\u00e4rung zum Entlastungsbeitrag&#8220; bei Alleinerziehenden werden daf\u00fcr ben\u00f6tigt. Sie sind beim zust\u00e4ndigen Finanzamt einzureichen und eigenh\u00e4ndig zu unterschreiben. Die Kenntnis der Steueridentifikationsnummer ist beim Ausf\u00fcllen des Antrags ebenfalls erforderlich.<\/p> <p>&#8222;Bereits im Folgemonat sollte sich der Wechsel auf dem Lohnzettel bemerkbar machen. Falls nicht, sollte das Lohnb\u00fcro des Arbeitgebers auf den Lohnsteuerklassenwechsel hingewiesen werden&#8220;, informiert Robert Dottl. Ob der Wechsel erfolgreich war, best\u00e4tigt das Finanzamt oder kann direkt im Onlineportal der Finanz\u00e4mter unter den ELStAM-Daten abgefragt werden.<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.lohi.de\/steuertipps.html\"  rel=\"nofollow\">www.lohi.de\/steuertipps<\/a><\/p> <p>Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in M\u00fcnchen wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegr\u00fcndet und ist in \u00fcber 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit \u00fcber 650.000 Mitgliedern ist der Verein einer der gr\u00f6\u00dften Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pension\u00e4ren &#8211; im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach \u00a7 4 Nr. 11 StBerG &#8211; alle M\u00f6glichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.<\/p> <p>J\u00f6rg Gabes<\/p> <p>Werner-von-Siemens-Str. 5<\/p> <p>93128 Regenstauf<\/p> <p>09402 503159<\/p> <p>info@lohi.de<\/p> <p>http:\/\/www.lohi.de<\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.<\/p> <p>Nicole Janisch<\/p> <p>Werner-von-Siemens-Str. 5<\/p> <p>93128 Regenstauf<\/p> <p>09402 503147<\/p> <p>presse@lohi.de<\/p> <p>http:\/\/www.lohi.de<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In vielen Lebenssituationen ist die Lohnsteuerklasse vorgegeben, aber Verheiratete und eingetragene Lebenspartner haben die Qual der Wahl. 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