{"id":271343,"date":"2020-01-28T11:30:07","date_gmt":"2020-01-28T10:30:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=271343"},"modified":"2020-01-28T11:30:37","modified_gmt":"2020-01-28T10:30:37","slug":"die-grundrente-scheitern-mit-ansage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/die-grundrente-scheitern-mit-ansage-10271343\/","title":{"rendered":"Die Grundrente &#8211; Scheitern mit Ansage!"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-271344 size-full\" title=\"wenn man wieder jeden &quot;Groschen&quot; umdrehen muss\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/finger-2573745_1920_Kopie-e1580207199943.jpg\" alt=\"\u00e4ltere Hand dreht eine M\u00fcnze um\" width=\"300\" height=\"229\" \/>Scheitern mit Ansage! Warum Geringverdiener weiter auf die Grundrente warten werden.<br \/> Fehler bei der Vorbereitung und Mangel an Einsicht werden den Start der Grundrente deutlich verz\u00f6gern.<\/p> <p>Bei einer Anh\u00f6rung im BMAS wurde am Mittwoch, den 22. Januar 2020 in Berlin der Gesetzentwurf zur Grundrente vorgestellt. Trotz der ausdr\u00fccklichen und grunds\u00e4tzlichen Zustimmung zu dem Vorhaben, hat auch der Bundesverband der Rentenberater e.V. einige kritische Punkte angesprochen und Verbesserungsvorschl\u00e4ge eingebracht. <!--more-->Allerdings wurden die eingebrachten Vorschl\u00e4ge lediglich zur Kenntnis genommen, \u00c4nderungen seien \u201ewegen der K\u00fcrze der Zeit\u201c bis zur Abstimmung im Parlament nicht mehr vorgesehen.<\/p> <p>Nun zeichnet sich zwar eine Fristverl\u00e4ngerung bis Mitte Februar ab; nach Auffassung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. sind wichtige Nachbesserungen in so kurzer Zeit aber kaum einzuarbeiten.<\/p> <p>Systemfehler 1 &#8211; Versp\u00e4tete Auszahlung nach 2 oder 3 Jahren<br \/> Der Bundesverband der Rentenberater e.V. hat den BMAS in seiner Stellungnahme auf ein grundlegendes Verfahrensproblem hingewiesen.<\/p> <p>Wenn bei Rentenbeginn erstmals gepr\u00fcft wird, ob ein Anspruch auf Grundrente besteht, soll daf\u00fcr ausschlie\u00dflich der vorletzte Steuerbescheid des Versicherten herangezogen werden. Liegt der Bruttoverdienst im gepr\u00fcften Jahr innerhalb einer Toleranz \u00fcber der Einkommensgrenze von 15.000 EUR, geht der Versicherte leer aus und bekommt beim Eintritt in die Rentenphase (zun\u00e4chst) nur die Minirente ohne den Grundrentenzuschuss.<\/p> <p>Im Folgejahr wird wieder gepr\u00fcft; dieses Mal ausschlie\u00dflich mit dem Steuerbescheid des letzten Arbeitsjahres. Hat der Versicherte auch hier mehr als 15.000 EUR verdient, bekommt er wieder keine Grundrente.<\/p> <p>Erst wenn der Steuerbescheid seines ersten Jahres als Rentner vorliegt, kann er nachweisen, was der Rentenversicherung l\u00e4ngst klar ist: Dass Anspruch auf Grundrente besteht, er aber u.U. seit zwei Jahren von der Grundsicherung lebt.<\/p> <p>\u201eDie letzten Berufsjahre sind h\u00e4ufig die einkommensst\u00e4rkeren Jahre. Wenn der Anspruch auf Grundrente nun ausschlie\u00dflich \u00fcber das Einkommen aus diesen Jahren gepr\u00fcft wird, stehen viele Menschen, die auf die Grundrente angewiesen w\u00e4ren, erst mal mit leeren H\u00e4nden da. Und sie bekommen auch keinen Cent nachtr\u00e4glich, obwohl sie zwei Jahre mit ihrer Minirente bzw. mit Grundsicherung \u00fcberbr\u00fccken mussten.\u201c<\/p> <p>\u201eDas hat mit dem eigentlichen Ziel der Grundrente als \u201aRespekt-Rente\u2018 nichts zu tun.\u201c, betont die Pr\u00e4sidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., Anke Voss.<\/p> <p>Die dringliche Anregung, diesen Systemfehler zu korrigieren, blieb in der Anh\u00f6rung leider unbeachtet.<\/p> <p>Systemfehler 2 &#8211; Mutterschutz, freiwillige Beitragszeiten und Arbeitslosigkeit<br \/> Der Bundesverband der Rentenberater e.V. kritisiert au\u00dferdem, dass Zeiten des Mutterschutzes bei der Grundrente nicht ber\u00fccksichtigt werden.<\/p> <p>\u201eWenn du schwanger bist, gibt es ein Besch\u00e4ftigungsverbot, d.h. du musst aufh\u00f6ren zu arbeiten. Der Schutz der M\u00fctter, die F\u00fcrsorge f\u00fcr die Kinder sind in Deutschland ein hohes Gut. Aber wenn diesen M\u00fcttern sp\u00e4ter zur Grundrente unter Umst\u00e4nden genau diese entscheidenden Wochen fehlen, dann ist das einfach ungerecht.\u201c<\/p> <p>Auch daf\u00fcr, dass Zeiten mit freiwilligen Beitr\u00e4gen im Gesetzentwurf nicht in die Grundrentenzeiten eingerechnet werden, gibt es nach Auffassung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. keinen sachlichen Grund.<\/p> <p>\u201eWer f\u00fcr bestimmte Zeitr\u00e4ume freiwillig versichert war, hat sich versicherungskonform verhalten; darf also nicht benachteiligt werden.\u201c, sagt Voss.<\/p> <p>Gleiches gilt f\u00fcr Zeiten der Arbeitslosigkeit. Hier wurden z.T. ebenfalls Rentenbeitr\u00e4ge entrichtet. Und die Lebensarbeitsleistung der Menschen, die nur kurzzeitig und h\u00e4ufig unverschuldet ohne Besch\u00e4ftigung waren, muss selbstverst\u00e4ndlich ebenfalls gew\u00fcrdigt werden.<\/p> <p>Systemfehler 3 &#8211; Erwerbsminderungsrenten<br \/> Unverst\u00e4ndlich ist auch, dass im aktuellen Entwurf die Zurechnungszeit der Erwerbsminderungsrenten nicht ber\u00fccksichtigt wird.<\/p> <p>\u201eNur weil jemand unverschuldet krank geworden ist, soll seine Lebensleistung nicht entsprechend gew\u00fcrdigt werden, wenn er die Voraussetzungen f\u00fcr die Grundrente erf\u00fcllt? Das kann der Gesetzgeber nicht wollen.\u201c<\/p> <p>Systemfehler 4 &#8211; Automatisierter Datenabgleich<br \/> Auch auf die dr\u00e4ngendsten Fragen zum automatisierten Datenabgleich zwischen Rentenversicherung und Finanz\u00e4mtern gab es keine zufriedenstellenden Antworten.<\/p> <p>\u201eAu\u00dfer dem Hinweis, die Absprachen mit den Finanzbeh\u00f6rden w\u00fcrden laufen, gibt es keine Informationen dazu, wie das umgesetzt werden soll.\u201c, wundert sich Voss. \u201eEinen solchen automatischen Abgleich hat es bisher noch nie gegeben und wir haben den Eindruck, da soll etwas durchgepeitscht werden, was technisch noch gar nicht gel\u00f6st ist.\u201c<\/p> <p>Zudem h\u00e4lt der Bundesverband der Rentenberater e.V. eine automatisierte Einkommensabfrage &#8211; ohne Zustimmung oder Widerspruchsregelung der Betroffenen &#8211; f\u00fcr datenschutzrechtlich fragw\u00fcrdig.<\/p> <p>\u201eAuf unsere Frage, ob denn z.B. bei getrennt veranlagten Ehepartnern Daten ohne Zustimmung der Betroffenen \u201aeinfach\u2018 ausgetauscht werden d\u00fcrfen, gibt es keine schl\u00fcssige Antwort.\u201c, stellt Voss fest.<\/p> <p>Es d\u00fcrfte dar\u00fcber hinaus kaum vermittelbar sein, warum bei Ehepartnern die Daten abgeglichen werden sollen, bei unverheirateten Paaren aber nicht.<\/p> <p>Fazit<br \/> Alle angesprochenen Punkte machen es nach Auffassung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. nicht nur unwahrscheinlich, dass der Gesetzentwurf in der vorliegenden Form vom Parlament akzeptiert wird.<\/p> <p>In der vorliegenden Fassung wird die Grundrente ihrem Anspruch, wichtiges Instrument zur Sicherung des ausk\u00f6mmlichen Lebens im Alter zu sein, nicht ausreichend gerecht.<\/p> <p>Die handwerklichen Fehler, die der Entwurf aktuell noch enth\u00e4lt, w\u00fcrden vor allem zu Lasten der Versicherten gehen.<\/p> <p>Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland t\u00e4tigen Rentenberater. Rentenberater sind unabh\u00e4ngige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und k\u00f6nnen wie Anw\u00e4lte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. \u00dcber die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsst\u00e4ndischen Vorsorge.<\/p> <p>Kontakt:<br \/> Bundesverband der Rentenberater e.V.<br \/> Kaiserdamm 97<br \/> 14057 Berlin<br \/> <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/rentenberater.de\/index.php\"  >www.rentenberater.de<\/a><br \/> info@rentenberater.de<br \/> Telefon: 030 62 72 55 02<br \/> Telefax: 030 62 72 55 03<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Scheitern mit Ansage! Warum Geringverdiener weiter auf die Grundrente warten werden. 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