{"id":271394,"date":"2020-02-14T12:15:24","date_gmt":"2020-02-14T11:15:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=271394"},"modified":"2020-02-14T12:15:24","modified_gmt":"2020-02-14T11:15:24","slug":"eigenanteil-fuer-einen-pflegeheimplatz-in-2019-gestiegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/eigenanteil-fuer-einen-pflegeheimplatz-in-2019-gestiegen-10271394\/","title":{"rendered":"Eigenanteil f\u00fcr einen Pflegeheimplatz in 2019 gestiegen"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-271344\" title=\"f\u00fcr einen Pflegeheimplatz muss der Pflegebed\u00fcrftige und unter Umst\u00e4nden auch seine Angeh\u00f6rigen tief in die Tasche greifen\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/finger-2573745_1920_Kopie-e1580207199943.jpg\" alt=\"\u00e4ltere H\u00e4nde halten einen Euro\" width=\"245\" height=\"187\" \/>ARAG Experten \u00fcber Kosten f\u00fcr Angeh\u00f6rige und Pflegebed\u00fcrftige<\/p> <p>Pflegebed\u00fcrftige m\u00fcssen f\u00fcr einen Heimplatz mehr aus eigener Tasche dazuzahlen als noch vor einem Jahr. Der Eigenanteil an den Kosten f\u00fcr einen Platz im Pflegeheim stieg im Bundesschnitt auf derzeit knapp 1.930 Euro. Das sind gut 110 Euro mehr als 2018. Welche steuerlichen M\u00f6glichkeiten es gibt, um Pflegebed\u00fcrftige und ihre Angeh\u00f6rigen nicht \u00fcberm\u00e4\u00dfig zu belasten, sagen ARAG Experten.<\/p> <p><!--more-->Kinder zahlen ab Einkommen \u00fcber 100.000 Euro<\/p> <p>Wenn Rente und Pflegeversicherung f\u00fcr den Heimplatz nicht ausreichen, springt das Sozialamt ein. Allerdings holt sich die Beh\u00f6rde zumindest einen Teil der Kosten wieder zur\u00fcck &#8211; und zwar von den Kindern der pflegebed\u00fcrftigen Person, weil sie laut Gesetz ihren Eltern gegen\u00fcber unterhaltspflichtig sind. Seit 2020 betrifft das nicht mehr so viele Unterhaltspflichtige, weil nach den neuen Regelungen Angeh\u00f6rige von unterhaltsberechtigten Hilfebed\u00fcrftigen in der Sozialhilfe k\u00fcnftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je unterhaltsverpflichteter Person vom Sozialamt in Anspruch genommen werden k\u00f6nnen.<\/p> <p>So k\u00f6nnen Angeh\u00f6rige schon jetzt sparen<\/p> <p>Ob im Heim oder zu Hause: Alle regelm\u00e4\u00dfig anfallenden Kosten, die durch eine Behinderung entstehen und nicht bereits von der Pflegekasse oder anderen Tr\u00e4gern \u00fcbernommen werden, k\u00f6nnen pauschal von der Steuer abgesetzt werden. Damit sind beispielsweise Kosten f\u00fcr Medikamente, Physiotherapie, Hilfsmittel oder auch behinderungsbedingte Ein- und Umbauten in der Wohnung abgegolten. Diese Pauschale ist abh\u00e4ngig vom Grad der Behinderung und liegt zwischen 310 und 3.700 Euro.<\/p> <p>Wenn der Pauschbetrag nicht reicht<\/p> <p>\u00dcbersteigen die tats\u00e4chlichen Pflegekosten den Pauschbetrag, raten die ARAG Experten, die Kosten als so genannte au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen in der Steuererkl\u00e4rung anzugeben. Dazu muss die Pflegebed\u00fcrftigkeit nachgewiesen werden &#8211; z. B. durch eine Kopie des Pflegekassen-Bescheids &#8211; und es m\u00fcssen Belege f\u00fcr jede einzelne Kostenposition eingereicht werden. Allerdings k\u00fcrzt das Finanzamt die Gesamtkosten um einen Eigenanteil, der vom Pflegebed\u00fcrftigen getragen werden muss. Wie hoch die Abz\u00fcge sind, richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Pflegeperson, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Ein Tipp der ARAG Experten: Dieser Eigenanteil kann wiederum als Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.<\/p> <p>Haushaltsnahe Dienstleistungen werden angerechnet<\/p> <p>Egal, ob der Pflegebed\u00fcrftige in einem Pflegeheim oder in der h\u00e4uslichen Umgebung versorgt wird, haushaltsnahe Dienstleistungen wie etwa die Einkaufshilfe oder die ambulante Pflegekraft k\u00f6nnen bis maximal 4.000 Euro j\u00e4hrlich angerechnet werden. Auch Ausgaben f\u00fcr eine Haushaltshilfe, die sich auf 450-Euro-Basis engagiert, bringen einen Steuerbonus von 510 Euro im Jahr. Arbeiten von Handwerkern k\u00f6nnen ebenfalls mit bis zu 1.200 Euro j\u00e4hrlich abgesetzt werden. Wichtig hierbei ist, dass der Lohn in der Rechnung extra ausgewiesen ist und die Rechnung nicht bar bezahlt wurde. Der Steuerbonus kommt demjenigen zugute, der die Kosten tr\u00e4gt. Bezahlen also Angeh\u00f6rige das Pflegepersonal oder die Haushaltshilfe, k\u00f6nnen sie diese Kosten in der eigenen Steuererkl\u00e4rung angeben.<\/p> <p>Pflegende Angeh\u00f6rige<\/p> <p>Wer seinen Angeh\u00f6rigen oder eine nahestehende Person &#8211; wie etwa den Schwiegervater &#8211; selbst pflegt, kann j\u00e4hrlich eine Pauschale von 924 Euro von der Steuer absetzen. Die ARAG Experten weisen jedoch auf bestimmte Voraussetzungen hin, die erf\u00fcllt sein m\u00fcssen: So muss ein Patient hilflos sein, also Pflegegrad 4 oder 5 haben, und in der eigenen Wohnung oder der Wohnung des Pflegebed\u00fcrftigen betreut werden. Die Pflegeperson muss zudem unentgeltlich pflegen. Dabei wird auch das Pflegegeld aus einer Pflegeversicherung als Einnahme verstanden, die der Patient also nicht an die Pflegeperson weitergeben darf. Teilen sich Angeh\u00f6rige die Pflege, wird auch die Pauschale aufgeteilt. Werden mehrere Personen gepflegt, weil z. B. beide Elternteile pflegebed\u00fcrftig sind, darf der Pflege-Pauschbetrag auch mehrfach beansprucht werden.<\/p> <p>Weitere interessante Informationen unter:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/service\/infos-und-news\/rechtstipps-und-gerichtsurteile\/sonstige\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.arag.de\/service\/infos-und-news\/rechtstipps-und-gerichtsurteile\/sonstige\/<\/a><\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA, Kanada und Australien &#8211; nimmt die ARAG zudem \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Brigitta Mehring<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>0211-963 2560<\/p> <p>0211-963 2025<\/p> <p>brigitta.mehring@arag.de<\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>043 49 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><a href=\"mailto:cw@klaarkiming-kommunikation.de\">cw@klaarkiming-kommunikation.de<\/a><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.arag.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener noreferrer\">http:\/\/www.arag.de<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten \u00fcber Kosten f\u00fcr Angeh\u00f6rige und Pflegebed\u00fcrftige Pflegebed\u00fcrftige m\u00fcssen f\u00fcr einen Heimplatz mehr aus eigener Tasche dazuzahlen als noch vor einem Jahr. 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