{"id":271886,"date":"2020-08-28T12:01:55","date_gmt":"2020-08-28T11:01:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=271886"},"modified":"2020-08-28T12:01:55","modified_gmt":"2020-08-28T11:01:55","slug":"echt-oder-unecht-umgang-mit-mutmasslich-gefaelschten-testamenten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/echt-oder-unecht-umgang-mit-mutmasslich-gefaelschten-testamenten-10271886\/","title":{"rendered":"Echt oder unecht? Umgang mit mutma\u00dflich gef\u00e4lschten Testamenten"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-271887\" title=\" Bettina M. Rau-Franz ber\u00e4t in Erbschaftsfragen\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/389101-e1598612315896.jpg\" alt=\"Dipl.-Finw.Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partner bei Roland Franz &amp; Partner in Essen\" width=\"192\" height=\"265\" \/><\/p> <p>Essen -Soweit nach einem Erbfall ein Testament vorgefunden wird, f\u00fchrt dies oftmals zu einem Aufatmen. Die Erbschaft scheint &#8222;in sicheren H\u00e4nden zu sein&#8220;, so dass man sich um deren Verteilung im Grunde genommen keine Sorgen machen muss. Doch was passiert, wenn wie aus dem Nichts pl\u00f6tzlich ein weiteres Testament auftaucht, welches im ersten Augenblick absolut identisch ist, sich jedoch inhaltlich derart von dem ersten unterscheidet, dass es eine v\u00f6llig andere Erbeinsetzung enth\u00e4lt? <!--more-->Die zertifizierte Testamentsvollstreckerin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz &amp; Partner in D\u00fcsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass es vor dem Hintergrund des demographischen Wandels sowie des, im Vergleich zu vielen anderen L\u00e4ndern, hohen Wohlstands in Deutschland immer wieder vorkommt, dass sich einige Menschen den Weg in die Erbenstellung selbst ebnen m\u00f6chten, indem sie schlichtweg ein gef\u00e4lschtes Testament ins Leben rufen.<\/p> <p>Der Einwand, bei dem Testament handele es sich um eine F\u00e4lschung, spielt meistens im Erbscheinverfahren eine tragende Rolle. In solchen F\u00e4llen trifft das Nachlassgericht eine Nachforschungspflicht, die entscheidungserheblichen Tatsachen zu ermitteln, wenn Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass etwas mit dem Testament nicht stimmt.<\/p> <p>&#8222;Bei gef\u00e4lschten Testamenten handelt es sich in der Praxis ausschlie\u00dflich um eigenh\u00e4ndig errichtete handschriftliche Testamente. Diese k\u00f6nnen aus mehreren Gr\u00fcnden unwirksam sein, z.B. wenn der Testierende bei der Errichtung von anderen manipuliert, get\u00e4uscht oder bedroht worden ist, aufgrund einer Demenz oder anderen psychischen Erkrankungen testierunf\u00e4hig war oder die vorgeschriebene Form nicht eingehalten hat&#8220;, erkl\u00e4rt Testamentsvollstreckerin Bettina M. Rau-Franz.<\/p> <p>So hatte das OLG K\u00f6ln in seinem Beschluss vom 3. August 2017 &#8211; Az.: 2 Bx 149\/17, dar\u00fcber zu befinden, welches Testament echt und welches unecht war (\u00e4hnlich OLG Frankfurt &#8211; Urteil vom 27. April 2007 &#8211; 24 U 6\/05).<\/p> <p>Dem Nachlassgericht wurden dabei zwei als Testament \u00fcberschriebene und mit dem Namen des Erblassers unterzeichnete Schriftst\u00fccke vorgelegt, von denen eines die Nachbarn und das andere einen Verwandten des Verstorbenen als Erben bezeichnete. Die Nachbarn beantragten aufgrund des sie beg\u00fcnstigenden Testaments die Erteilung eines Erbscheins. Die Geschwister machten geltend, dass beide Testamente unecht seien und dass sie aufgrund gesetzlicher Erbfolge zu Erben berufen seien. Zur Kl\u00e4rung dieser Frage erhob das Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme und entschied im Ergebnis f\u00fcr die Nachbarn. Bei der Unterscheidung zwischen Original und F\u00e4lschung lie\u00df das Gericht insbesondere folgende Aspekte einflie\u00dfen:<\/p> <p>graphologisches Gutachten (Schriftgutachten)<\/p> <p>-Vergleich mit fr\u00fcheren letztwilligen Verf\u00fcgungen, soweit noch vorhanden<\/p> <p>-Zeugen bei der Errichtung des Testaments<\/p> <p>-Aussagen des Erblassers im Zusammenhang mit der Testamentserrichtung<\/p> <p>-Randumst\u00e4nde.<\/p> <p>&#8222;Die F\u00e4lschung eines Testaments kann auch zur Erbunw\u00fcrdigkeit des F\u00e4lschers f\u00fchren, was sich z.B. dann auf die Erbfolge auswirkt, wenn sich einer von mehreren gesetzlichen Erben durch eine F\u00e4lschung als Alleinerbe einsetzt. Bei Aufdeckung der F\u00e4lschung verliert er dann gegebenenfalls nicht nur seine Alleinerbenstellung, sondern geht g\u00e4nzlich leer aus&#8220;, warnt Testamentsvollstreckerin Bettina M. Rau-Franz.<\/p> <p>Selbstverst\u00e4ndlich sind die obigen Punkte nicht abschlie\u00dfend, denn bei der Beurteilung der Wirksamkeit einer letztwilligen Verf\u00fcgung spielen weitere Aspekte wie Formm\u00e4ngel, Irrt\u00fcmer, unerlaubte Einflussnahme sowie Testierunf\u00e4higkeit immer eine entscheidende Rolle, so dass im Ergebnis stets auf den Einzelfall abzustellen ist.<\/p> <p>Was im Gr\u00fcndungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fach\u00fcbergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz &amp; Partner in D\u00fcsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse f\u00fcr kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, L\u00f6sungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fach\u00fcbergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftspr\u00fcfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz &amp; Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielf\u00e4ltige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die f\u00fcr die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleicherma\u00dfen nutzbar machen.<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>Roland Franz &amp; Partner, Steuerberater &#8211; Rechtsanw\u00e4lte<\/p> <p>Bettina M. Rau-Franz<\/p> <p>Moltkeplatz 1<\/p> <p>45138 Essen<\/p> <p>0201-81095-0<\/p> <p>kontakt@franz-partner.de<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.franz-partner.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener noreferrer\">http:\/\/www.franz-partner.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>GBS-Die PublicityExperten<\/p> <p>Dr. Alfried Gro\u00dfe<\/p> <p>Am Ruhrstein 37c<\/p> <p>45133 Essen<\/p> <p>0201-8419594<\/p> <p>ag@publicity-experte.de<\/p> <p>http:\/\/www.publicity-experte.de<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Essen -Soweit nach einem Erbfall ein Testament vorgefunden wird, f\u00fchrt dies oftmals zu einem Aufatmen. Die Erbschaft scheint &#8222;in sicheren H\u00e4nden zu sein&#8220;, so dass man sich um deren Verteilung im Grunde genommen keine Sorgen machen muss. 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