{"id":273436,"date":"2021-02-26T12:56:45","date_gmt":"2021-02-26T11:56:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=273436"},"modified":"2021-02-26T12:56:45","modified_gmt":"2021-02-26T11:56:45","slug":"die-phantomfalle-bei-der-betriebspruefung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/die-phantomfalle-bei-der-betriebspruefung-10273436\/","title":{"rendered":"Die Phantomfalle bei der Betriebspr\u00fcfung"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-273437 size-full\" title=\"der Steuerberater Roland Franz erkl\u00e4rt die Gefahr der Nachzahlungen \" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/398213-e1614340499371.jpg\" alt=\"Steuerberater Roland Franz\" width=\"217\" height=\"300\" \/>Es drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen<\/p> <p>Essen &#8211; Ein wichtiges Thema, in dem viel Sprengstoff steckt, ist der Phantomlohn. Steuerberater Roland Franz, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz &amp; Partner in D\u00fcsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass sich hinter diesem etwas sperrigen Begriff die Herausforderung versteckt, beim Berechnen von Steuern und Abgaben zwischen gezahltem und geschuldetem Lohn zu unterscheiden.<\/p> <p>Denn:<!--more--><\/p> <p>-die abzuf\u00fchrenden Steuern ergeben sich nur aus dem Geld, das dem Mitarbeiter tats\u00e4chlich zuflie\u00dft,<\/p> <p>-die abzuf\u00fchrenden Beitr\u00e4ge zur Sozialversicherung jedoch ergeben sich aus dem Geld, das ihm aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Regelungen grunds\u00e4tzlich zusteht. Und zwar selbst dann, wenn er diesen Betrag gar nicht voll erh\u00e4lt. Dann muss der Arbeitgeber die Sozialabgaben auf einen gar nicht gezahlten, also Phantomlohn, an Rentenversicherung und Krankenkasse \u00fcberweisen.<\/p> <p>Dabei hat er sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil zu tragen. Zahlt er nicht, droht ihm m\u00f6glicherweise sogar ein Strafverfahren.<\/p> <p>&#8222;Schl\u00e4gt der Minijob wegen \u00dcberschreitung der Verdienstgrenze fehl, f\u00fchrt dies zu einer Lohnsteuerpflicht f\u00fcr den gesamten Arbeitslohn (Anmeldung und Abf\u00fchrung an das Finanzamt). Soll hei\u00dfen: verdient der Minijobber regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber 450 Euro im Monat, ist die Besch\u00e4ftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem der Arbeitgeber erkennen kann, dass der Minijobber aufgrund des vorhersehbaren h\u00f6heren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird&#8220;, warnt Steuerberater Roland Franz und weist darauf hin, dass insbesondere bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, beim Urlaubsgeld, bei Teilzeitarbeitern sowie bei Minijobs folgenschwere Fehler passieren k\u00f6nnen.<\/p> <p>Die h\u00e4ufigsten Phantomlohnfallen sind u. a. folgende:<\/p> <p>zu geringe Urlaubsentgelte: Jeder Arbeitnehmer &#8211; auch der Minijobber &#8211; hat Anspruch auf einen vertraglichen, mindestens den gesetzlichen Urlaub. W\u00e4hrend des Urlaubs wird an den Arbeitnehmer das Urlaubsentgelt, berechnet aus dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, gezahlt. Zum Arbeitsverdienst geh\u00f6ren auch bspw. Zulagen (Schmutz-, Gefahren-, Nachtzuschl\u00e4ge) mit Bezug zur Arbeitsleistung sowie Verg\u00fctungen f\u00fcr Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Wer die Zulagen vergisst, produziert Phantomlohn.<\/p> <p>Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen: Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung in H\u00f6he des Gehalts, welches sie bei &#8222;tats\u00e4chlicher Arbeitsleistung&#8220; erhalten h\u00e4tten. Die Berechnung der Lohnfortzahlung basiert auf der Verg\u00fctung der letzten zw\u00f6lf Monate, inklusive Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Pr\u00e4mien, Provisionen, Sachbez\u00fcge. Auch hier entsteht durch falsche Berechnungen leicht Phantomlohn.<\/p> <p>Mindestlohn: Welche Entgeltbestandteile dem Bruttolohn je Zeitstunde nach dem Mindestlohngesetz zuzuordnen sind oder nicht, ist im Einzelfall schwer zu beurteilen. Die zutreffende Einordnung von auf den Mindestlohn anrechenbarer Leistungen ist dadurch besonders risikoreich!<\/p> <p>&#8222;Daher sollten Sie pr\u00fcfen, ob Ihnen versehentlich bei der Lohnberechnung Fehler unterlaufen sind. Die lassen sich zwar nicht ungeschehen machen. Selbst ein r\u00fcckwirkender Verzicht der Arbeitnehmer auf Lohnanspr\u00fcche reduziert die Beitragsforderung nicht, denn der Beitragsanspruch ist bereits entstanden. Aber Sie k\u00f6nnen die auf m\u00f6glichen Phantomlohn f\u00e4lligen Sozialabgaben nachzahlen und sind bei sp\u00e4teren Betriebspr\u00fcfungen auf der sicheren Seite. Und Sie k\u00f6nnen mit uns Ihre Vertr\u00e4ge anpassen, damit entsprechende schriftliche Vereinbarungen k\u00fcnftig weniger Raum f\u00fcr Fehler zulassen&#8220;, r\u00e4t Steuerberater Roland Franz.<\/p> <p>Was im Gr\u00fcndungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fach\u00fcbergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz &amp; Partner in D\u00fcsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse f\u00fcr kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, L\u00f6sungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fach\u00fcbergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftspr\u00fcfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz &amp; Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielf\u00e4ltige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die f\u00fcr die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleicherma\u00dfen nutzbar machen.<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>Roland Franz &amp; Partner, Steuerberater &#8211; Rechtsanw\u00e4lte<\/p> <p>Bettina M. Rau-Franz<\/p> <p>Moltkeplatz 1<\/p> <p>45138 Essen<\/p> <p>0201-81095-0<\/p> <p>kontakt@franz-partner.de<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.franz-partner.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.franz-partner.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>GBS-Die PublicityExperten<\/p> <p>Dr. Alfried Gro\u00dfe<\/p> <p>Am Ruhrstein 37c<\/p> <p>45133 Essen<\/p> <p>0201-8419594<\/p> <p>ag@publicity-experte.de<\/p> <p>http:\/\/www.publicity-experte.de<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen Essen &#8211; Ein wichtiges Thema, in dem viel Sprengstoff steckt, ist der Phantomlohn. 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