{"id":274145,"date":"2022-01-28T15:10:57","date_gmt":"2022-01-28T14:10:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=274145"},"modified":"2023-09-05T11:45:43","modified_gmt":"2023-09-05T10:45:43","slug":"wann-zahlt-die-haftpflichtversicherung-bei-einem-kaputten-handy","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wann-zahlt-die-haftpflichtversicherung-bei-einem-kaputten-handy-10274145\/","title":{"rendered":"Wann zahlt die Haftpflichtversicherung bei einem kaputten Handy?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-274146 size-full\" title=\"in manchen F\u00e4llen lohnt die Reparatur des Smartphones\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/mobile-gbaa334540_640-e1643378884918.jpg\" alt=\"defektes Handy mit Stethoskop\" width=\"300\" height=\"200\" \/>Eine Sekunde nicht aufgepasst und schon f\u00e4llt das Smartphone aus der Tasche oder Hand und kommt ung\u00fcnstig auf dem Boden auf. Wenn das Handy kaputt geht, weil es heruntergefallen ist oder anderweitig besch\u00e4digt wurde, ist das nicht nur extrem \u00e4rgerlich, sondern auch sehr teuer. Gerade bei Smartphones gehen die Preise f\u00fcr eine Reparatur schnell mal in die H\u00f6he. <!--more-->H\u00e4ufig werden Handys, weil sie durch keine\u00a0 Handyh\u00fclle oder iPhone H\u00fclle gesch\u00fctzt werden, besch\u00e4digt. M\u00fcssen diese Kosten aus der eigenen Tasche bezahlt werden oder \u00fcbernimmt die Reparatur eine Versicherung? Hier finden Sie eine Antwort darauf, was von der Versicherung \u00fcbernommen wird und was Sie daf\u00fcr tun m\u00fcssen.<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <h5>Haftpflichtversicherung f\u00fcr Ihr Smartphone<\/h5> <p>Die Privathaftpflichtversicherung kommt in den meisten F\u00e4llen dann zum Einsatz, wenn einer anderen Person, wie einem Familienmitglied oder einem Bekannter, Ihr <a href=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/category\/handy-elektronik-telekommunikation\/\">Smartphone<\/a> herunterf\u00e4llt oder anders besch\u00e4digt. Dann greift die Haftpflicht des Verursachers und die Reparatur wird in der Regel bezahlt.<\/p> <p>Es kann jedoch auch passieren, dass Ihnen selbst das Handy herunterf\u00e4llt oder es kaputt geht. Dann spricht man von Eigenverschulden. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf einen Schadensersatz bei der Privathaftpflichtversicherung. Wenn das Handy also mal in die Badewanne f\u00e4llt und das Wasser die Elektronik kaputt macht, m\u00fcssen Sie die Reparatur oder den Ersatz aus eigener Tasche zahlen. In der Regel \u00fcbernimmt die Haftpflicht nicht die Kosten, wenn Sie Ihren eigenen Besitz besch\u00e4digen. In diesem Fall lohnt es sich eine extra Handyversicherung abzuschlie\u00dfen, die meist zus\u00e4tzlich beim Kauf dazugebucht werden kann.<\/p> <p>Wenn Ihnen das Handy eines anderen herunterf\u00e4llt, dann \u00fcbernimmt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden. Der Gesch\u00e4digte hat in jedem Fall einen gesetzlichen Anspruch auf einen Schadensersatz.<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <h5>Was \u00fcbernimmt die Haftpflichtversicherung?<\/h5> <p>Wenn ein Dritter Ihr Handy besch\u00e4digt, \u00fcbernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Kosten f\u00fcr die Wiederbeschaffung oder die Reparatur. Es ist jedoch wichtig, dass die Haftpflicht nur f\u00fcr den Zeitwert des Handys aufkommt! Das bedeutet, dass die Versicherung nur das bezahlt, was Ihr Handy zur Zeit der Besch\u00e4digung wert war. Daher wird vorher zun\u00e4chst ein sogenannter Zeitwert des Handy ermittelt. Erst anschlie\u00dfend werden Kosten \u00fcbernommen.<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <p>Wichtig: Wenn die Haftpflichtversicherung f\u00fcr eine Besch\u00e4digung zahlt, ist meist eine finanzielle Selbstbeteiligung vorgesehen. Der Verursacher eines Schadens muss einen Teil des entstandenen Schaden selbst bezahlen. Daf\u00fcr wurde vorher meist eine Selbstbeteiligung f\u00fcr solche F\u00e4lle festgelegt. Die Haftpflicht zahlt die Kosten, die \u00fcber die Selbstbeteiligung hinausgehen. Allerdings kann es passieren, dass die Selbstbeteiligung h\u00f6her ausf\u00e4llt als der Erstattungsbetrag. In dem Fall muss die Haftpflicht nichts zahlen. Dann muss der Verursacher die Kosten in vollem Umfang \u00fcbernehmen.<\/p> <p>Beispiel: Sie sto\u00dfen das neue Handy eines Bekannten vom Tisch, der gerade seine H\u00fclle abgelegt hat und das Handy geht kaputt. Ihre Selbstbeteiligung liegt bei 150 Euro und die Reparatur liegt bei 300 Euro. Dann \u00fcbernehmen Sie 150 Euro und die Versicherung bezahlt den restlichen Betrag von 150 Euro.<\/p> <p>Bei manchen Haftpflichtversicherungen wurde kein Selbstbeteiligung festgelegt, wodurch die Versicherung den kompletten Betrag bezahlt. Ein Preisunterschied insgesamt ist h\u00e4ufig relativ gering, ob mit oder ohne eine Selbstbeteiligung.<\/p> <p>Tipp: Achten Sie immer vor dem Abschluss der Haftpflichtversicherung darauf, ob eine Selbstbeteiligung festgelegt wurde und wie hoch diese ausf\u00e4llt.<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <h5>Zusammenfassung<\/h5> <p>Nur die private Haftpflichtversicherung kommt f\u00fcr Sch\u00e4den an Ihrem bzw. an deren Smartphones auf. Dies gilt allerdings nur f\u00fcr Sch\u00e4den durch einen Dritten. Reparaturen oder Wiederbeschaffungen werden bei einem Eigenverschulden nicht \u00fcbernommen, allerdings \u00fcbernimmt hier eventuell eine Handyversicherung die Kosten.<\/p> <p>Bild von Bruno \/Germany auf Pixabay<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Sekunde nicht aufgepasst und schon f\u00e4llt das Smartphone aus der Tasche oder Hand und kommt ung\u00fcnstig auf dem Boden auf. Wenn das Handy kaputt geht, weil es heruntergefallen ist oder anderweitig besch\u00e4digt wurde, ist das nicht nur extrem \u00e4rgerlich, sondern auch sehr teuer. 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