{"id":274280,"date":"2022-03-29T11:12:52","date_gmt":"2022-03-29T10:12:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=274280"},"modified":"2022-03-29T11:12:52","modified_gmt":"2022-03-29T10:12:52","slug":"betriebliche-altersversorgung-zuschusspflicht-des-arbeitgebers-ab-2022-auch-fuer-altvertraege","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/betriebliche-altersversorgung-zuschusspflicht-des-arbeitgebers-ab-2022-auch-fuer-altvertraege-10274280\/","title":{"rendered":"Betriebliche Altersversorgung: Zuschusspflicht des Arbeitgebers ab 2022 auch f\u00fcr Altvertr\u00e4ge"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-274281 size-full\" title=\"\u00fcber einen Arbeitgeberzuschuss freuen sich die Arbeitnehmer\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/415888-e1648548693250.jpg\" alt=\"Mann und Frau am Tisch beugen sich \u00fcber ein Papier\" width=\"300\" height=\"200\" \/>Betriebliche Altersvorsorge hat viele Gesichter. Eine freiwillige betriebliche Zusatzrente kann \u00fcber Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktzusagen oder Unterst\u00fctzungskassen erfolgen. Mit der Durchf\u00fchrung einer Entgeltumwandlung k\u00f6nnen all diese Modelle f\u00fcr Arbeitnehmer attraktiv sein. <!--more-->Denn die Beitr\u00e4ge sind bei einigen Formen steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch der Arbeitgeber spart damit rund 20 Prozent an Lohnnebenkosten ein. Doch einen Gro\u00dfteil ihrer Einsparungen m\u00fcssen Arbeitgeber jetzt den Arbeitnehmern per Gesetz zukommen lassen. Was seit 2019 f\u00fcr Neuvertr\u00e4ge galt, gilt seit dem 1.1.2022 auch f\u00fcr Altvertr\u00e4ge: ein verpflichtender Zuschuss in H\u00f6he von 15 Prozent.<\/p> <p>Arbeitgeber sind zur Entgeltumwandlung verpflichtet<\/p> <p>Entgeltumwandlung bedeutet, dass auf Wunsch des Arbeitnehmers jeden Monat ein Teil seines Bruttolohns in einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) abgef\u00fchrt wird. Dies ist keine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers, denn er ist seit 2002 gesetzlich verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine bAV anzubieten. Welches bAV-Modell angeboten wird, bleibt in der Regel dem Arbeitgeber \u00fcberlassen.<\/p> <p>Mit bAV in der Einzahlungsphase Steuern sparen<\/p> <p>Da die Altersvorsorgebeitr\u00e4ge vom Bruttolohn abflie\u00dfen, fallen keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge an. Bis zum H\u00f6chstbetrag geht die volle Summe in die Altersvorsorge ein. Ein Arbeitnehmer m\u00f6chte zum Beispiel monatlich 200 Euro von seinem Bruttolohn wegsparen. Somit gehen 200 Euro in seinen Altersvorsorgevertrag ein. Zudem wird der zu versteuernde Lohn durch das Vorsorgesparen um 200 Euro monatlich gek\u00fcrzt. Auf ein Jahr betrachtet muss der Arbeitnehmer aus dem Beispiel 2.400 Euro weniger versteuern.<\/p> <p>H\u00f6chstgrenzen f\u00fcr Steuerersparnis ber\u00fccksichtigen<\/p> <p>Es gibt zwei verschiedene Freibetr\u00e4ge f\u00fcr ein und dieselbe Einzahlung in den bAV-Vertrag. Der eine Freibeitrag betrifft die Beitr\u00e4ge zur Sozialversicherung, der andere die Lohnsteuer. Die Sozialversicherung betreffend sind Einzahlungen im Jahr 2022 bis 3.384 Euro j\u00e4hrlich befreit. Erst bei Einzahlungen dar\u00fcber werden die Beitragss\u00e4tze erhoben. Der Freibetrag f\u00fcr die Lohnsteuer ist doppelt so hoch und betr\u00e4gt 6.768 Euro in 2022. Diese Freibetr\u00e4ge betreffen Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds. Bei Vertr\u00e4gen mit Unterst\u00fctzungskassen oder Direktzusagen greift zwar der Sozialversicherungsfreibetrag, die Steuerfreiheit auf Sparbeitr\u00e4ge gilt aber unbegrenzt.<\/p> <p>Vorteile des Arbeitgebers m\u00fcssen weitergegeben werden<\/p> <p>Durch die Absenkung der sozialversicherungspflichtigen Bruttobez\u00fcge der Besch\u00e4ftigten spart der Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten seiner Mitarbeiter rund 20 Prozent ein. Diese Ersparnis k\u00f6nnen Arbeitgeber nun nicht mehr f\u00fcr sich allein verbuchen. Denn einen Gro\u00dfteil davon bekommen Arbeitnehmer jetzt \u00fcber den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss als Unterst\u00fctzung f\u00fcr ihre Altersvorsorge zur\u00fcck. So sieht es das Betriebsrentenst\u00e4rkungsgesetz vor.<\/p> <p>Es wurde festgelegt, dass Arbeitgeber ihren Besch\u00e4ftigten Zusch\u00fcsse in H\u00f6he von 15 Prozent auf die Sparbeitr\u00e4ge gew\u00e4hren m\u00fcssen. Das gilt seit dem Jahr 2019 f\u00fcr Neuvertr\u00e4ge und seit diesem Jahr f\u00fcr alle bestehenden Vertr\u00e4ge, also diejenigen, die vor 2019 geschlossen wurden. Davon profitieren Besch\u00e4ftigte mit Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. F\u00fcr Unterst\u00fctzungskassen und Direktzusagen gilt das nicht.<\/p> <p>Eine Ausnahme bilden Besch\u00e4ftigte, deren Bruttogehalt die Beitragsbemessungsgrenze f\u00fcr die Sozialversicherung \u00fcbersteigt. Haben diese Mitarbeiter einen bAV-Vertrag am Laufen, spart der Arbeitgeber auf den \u00fcbersteigenden Teil keine Sozialabgaben mehr ein. Sofern es f\u00fcr den Arbeitgeber zu keiner Ersparnis kommt, entf\u00e4llt die Zuschusspflicht. Der Zuschuss ist ebenfalls auf die tats\u00e4chliche H\u00f6he der Ersparnisse begrenzt und dar\u00fcber hinaus nicht verpflichtend.<\/p> <p>Die bAV bleibt weiterhin f\u00fcr Arbeitgeber attraktiv<\/p> <p>Abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung ist es f\u00fcr Arbeitgeber immer noch attraktiv, den Besch\u00e4ftigten eine bAV anzubieten. Neben den verbleibenden rund f\u00fcnf Prozent an Ersparnis bei den Sozialabgaben kann der Arbeitgeber n\u00e4mlich die Zusch\u00fcsse als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.<\/p> <p>Tipp der Lohnsteuerhilfe Bayern: Arbeitnehmer k\u00f6nnen bei ihren Gehaltsverhandlungen dieses Thema gut aufgreifen. Gibt es nicht mehr Bruttoentgelt, so kann zum Beispiel \u00fcber eine Erh\u00f6hung des Zuschusses f\u00fcr die bAV verhandelt werden. Dies ist f\u00fcr den Chef meist g\u00fcnstiger, als das Gehalt aufzustocken. Dann bekommt der Mitarbeiter zwar nicht mehr Geld aufs Gehaltskonto, aber daf\u00fcr sp\u00e4ter eine h\u00f6here Rente.<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.lohi.de\/steuertipps.html\"  rel=\"nofollow\">www.lohi.de\/steuertipps<\/a><\/p> <p>Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in M\u00fcnchen wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegr\u00fcndet und ist in \u00fcber 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der gr\u00f6\u00dften Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pension\u00e4ren &#8211; im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach \u00a7 4 Nr. 11 StBerG &#8211; alle M\u00f6glichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.<\/p> <p>Tobias Gerauer<\/p> <p>Riesstr. 17<\/p> <p>80992 M\u00fcnchen<\/p> <p>089 27813178<\/p> <p>info@lohi.de<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.lohi.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.lohi.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.<\/p> <p>Nicole Janisch<\/p> <p>Werner-von-Siemens-Str. 5<\/p> <p>93128 Regenstauf<\/p> <p>09402 503147<\/p> <p>presse@lohi.de<\/p> <p>http:\/\/www.lohi.de<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Betriebliche Altersvorsorge hat viele Gesichter. Eine freiwillige betriebliche Zusatzrente kann \u00fcber Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktzusagen oder Unterst\u00fctzungskassen erfolgen. 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