{"id":274351,"date":"2022-04-22T12:23:31","date_gmt":"2022-04-22T11:23:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=274351"},"modified":"2022-04-22T12:23:31","modified_gmt":"2022-04-22T11:23:31","slug":"neuer-mindestlohn-ab-oktober-bisher-groesste-steigerung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/neuer-mindestlohn-ab-oktober-bisher-groesste-steigerung-10274351\/","title":{"rendered":"Neuer Mindestlohn ab Oktober &#8211; bisher gr\u00f6\u00dfte Steigerung"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-274352 size-full\" title=\"Mindestlohn - was Sie jetzt beachten m\u00fcssen ...\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/417121-e1650626563305.jpg\" alt=\"Hand \u00fcber Geldt\u00fcrmchen\" width=\"300\" height=\"169\" \/>Ab Oktober wird der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Das ist die bisher gr\u00f6\u00dfte Anhebung seit Einf\u00fchrung des Mindestlohns.<\/p> <p>2015 startete der Mindestlohn mit 8,50 Euro. Seitdem wurde er in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden, nach Empfehlung der Mindestlohnkommission, durch die jeweilige Bundesregierung angepasst. Seit Beginn betr\u00e4gt die Grenze f\u00fcr eine geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung 450 Euro monatlich. <!--more--><\/p> <p>Und hier liegt das Problem mit der starren Grenze von 450 Euro im Monat. Je mehr der Mindestlohn anw\u00e4chst, desto geringer ist die maximale monatliche Arbeitszeit f\u00fcr geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte. Lag die maximale monatliche Arbeitszeit zu Anfang noch bei knapp 53 Std mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro, w\u00fcrde sie ohne Anpassung in diesem Bereich im Oktober 2022, bei einem Mindestlohn von 12 Euro, auf 37,5 Std. sinken. Das f\u00fchrt zu Mehraufw\u00e4nden bei Arbeitgeber*innen, die entweder die Arbeitszeit der geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigten k\u00fcrzen oder Mitarbeiter*innen in den weniger attraktiven \u00dcbergangsbereich mit h\u00f6heren Sozialabgaben \u00fcbernehmen m\u00fcssten.<\/p> <p>Keine starre Gehaltsgrenze, sondern eine Begrenzung der Arbeitszeit<\/p> <p>Genau hier setzt die Bundesregierung mit ihrer Neuregelung an. Statt der Gehaltsgrenze von 450,- Euro wird die w\u00f6chentliche Arbeitszeit der geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigten auf 10 Std. in der Woche begrenzt. Durch diese Umkehr der Berechnungslogik ergibt sich ab Oktober 2022 folgende Formel f\u00fcr den max. Bruttolohn f\u00fcr Geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigte:<\/p> <p>10 Wochenstunden * (52\/12) (durchschnittliche Wochen im Monat) * 12 EUR Mindestlohn = 520 EUR<\/p> <p>oder gek\u00fcrzt: 12 EUR Mindestlohn * 130 \/ 3 = 520 EUR<\/p> <p>Wie wird das kontrolliert?<\/p> <p>Im Bereich der geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigten kontrolliert der Zoll, ob die Arbeitszeit der Besch\u00e4ftigten eingehalten wird oder ob durch eine \u00dcberschreitung der Arbeitszeit der berechnete Stundenlohn unter den Mindestlohn sinkt. In diesem Fall drohen hohe Strafen.<\/p> <p>Eine Dokumentation der Arbeitszeit ist im Bereich des Mindestlohnsektors Pflicht. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine elektronische Zeiterfassung.<\/p> <p>D\u00fcrfen die 10 Std. pro Woche \u00fcberschritten werden?<\/p> <p>In Ausnahmef\u00e4llen sieht das Gesetz des BMAS auch Ausnahmen f\u00fcr die 10 Std. Regelung vor.<\/p> <p>Dabei werden aber enge Grenzen gesetzt.<\/p> <p>1.) Der Besch\u00e4ftigte darf nur in zwei Monaten pro Jahr die zul\u00e4ssige max. Arbeitszeit der geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung von 43:20 Std. \u00fcberschreiten.<\/p> <p>2.) Das j\u00e4hrliche Einkommen darf das 14fache der Geringf\u00fcgigkeitsgrenze nicht \u00fcberschreiten. Einmalzahlungen, z.B. Weihnachtsgeld oder Pr\u00e4mie sind damit zul\u00e4ssig, solange diese Grenze nicht \u00fcberschritten wird.<\/p> <p>Wenn einer der beiden Punkte zutrifft, liegt ein m\u00f6glicher Missbrauch der geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung vor. Arbeitgeber*innen m\u00fcssen bei einer Pr\u00fcfung mit einer Status\u00e4nderung des Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses und Nachzahlungen rechnen.<\/p> <p>Die Investition in eine elektronische Zeiterfassung spart Zeit und Geld<\/p> <p>Trotz der einmaligen Kosten f\u00fcr ein Zeiterfassungs-System wie TimePunch, sparen Arbeitgeber*innen durch die Einf\u00fchrung einer Zeiterfassung bares Geld.<\/p> <p>Zum einen werden Lohn -und Gehaltsabrechnungen per Knopfdruck berechnet und an den Steuerberater \u00fcbermittelt werden. Zum anderen erhalten Betriebe eine \u00dcbersicht \u00fcber die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden und pr\u00fcfen so direkt, ob geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte mehr als die zul\u00e4ssigen 10 Stunden pro Woche arbeiten. Dies sch\u00fctzt vor Strafzahlungen im Falle einer Pr\u00fcfung durch den Zoll.<\/p> <p>TimePunch ist einer der f\u00fchrenden Anbieter f\u00fcr Zeiterfassungs-Systeme und von trusted.de als beste Zeiterfassung f\u00fcr KMU 2021 gek\u00fcrt.<\/p> <p><b>Kontakt<\/b><\/p> <p>TimePunch KG<\/p> <p>Gerhard Stephan<\/p> <p>Bauhofstr. 34<\/p> <p>68623 Lampertheim<\/p> <p>+49 (6206) 70409-00<\/p> <p>+49 (6206) 70409-09<\/p> <p>info@timepunch.de<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/beratung.timepunch.de\/\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/beratung.timepunch.de\/<\/a><!--more--><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab Oktober wird der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Das ist die bisher gr\u00f6\u00dfte Anhebung seit Einf\u00fchrung des Mindestlohns. 2015 startete der Mindestlohn mit 8,50 Euro. 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