{"id":276059,"date":"2024-04-19T11:21:51","date_gmt":"2024-04-19T10:21:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=276059"},"modified":"2024-04-19T11:21:51","modified_gmt":"2024-04-19T10:21:51","slug":"das-ist-neu-beim-elterngeld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/das-ist-neu-beim-elterngeld-10276059\/","title":{"rendered":"Das ist neu beim Elterngeld"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-276060 size-full\" title=\"der Versicherer gibt Tipps zum Elterngeld\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/447620.jpg\" alt=\"Logo ARAG schwarz auf gelb\" width=\"295\" height=\"295\" srcset=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/447620.jpg 295w, https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/447620-150x150.jpg 150w, https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/447620-40x40.jpg 40w\" sizes=\"auto, (max-width: 295px) 100vw, 295px\" \/>ARAG Experten \u00fcber finanzielle Auswirkungen des neuen Elterngelds<br \/> Zum 1. April 2024 wurden die Einkommensgrenzen des Elterngelds neu geregelt. Das Elterngeld ist eine Ersatzleistung f\u00fcr das bisherige Einkommen und soll Verdienstausf\u00e4lle in der Zeit nach der Geburt eines Kindes kompensieren, wenn Elternteile ganz oder teilweise aus dem Berufsleben aussteigen. Was genau sich ge\u00e4ndert und welche Auswirkungen es im Geldbeutel hat, erl\u00e4utern die ARAG Experten.<!--more--><\/p> <p>Wer ist anspruchsberechtigt?<\/p> <p>Nicht die H\u00f6he der Zahlungen, sondern die Menge der Anspruchsberechtigten hat sich ver\u00e4ndert. So erhalten nach den neuen Regelungen Eltern, deren Kinder nach dem 31. M\u00e4rz 2024 zur Welt kamen, nur dann Elterngeld, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen 200.000 Euro nicht \u00fcbersteigt. Ab April 2025 wird diese Grenze noch eine Stufe weiter auf 175.000 Euro gesenkt. Bisher durften Familien mit bis zu 300.000 Euro deutlich mehr verdienen und waren dennoch anspruchsberechtigt. ARAG Experten wissen zudem, dass nun zwischen Alleinerziehenden und Paaren nicht mehr unterschieden wird; dies war bis zu dieser Neuerung anders.<\/p> <p>Wie lange bekommt man gemeinsam Elterngeld?<\/p> <p>Der Zeitraum, in dem M\u00fctter und V\u00e4ter sich mit dem Elterngeld gemeinsam Zeit f\u00fcr den Nachwuchs nehmen k\u00f6nnen, ist kleiner geworden: Der parallele Bezug von Basiselterngeld ist nur noch f\u00fcr einen Monat m\u00f6glich und muss innerhalb der ersten zw\u00f6lf Lebensmonate des Babys erfolgen. Wenn man mehr gemeinsame Familienzeit haben m\u00f6chte, muss man finanziell also selbst vorsorgen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass diese \u00c4nderung nicht f\u00fcr das ElterngeldPlus gilt. Solange sich mindestens ein Elternteil hierf\u00fcr entschieden hat, kann der gleichzeitige gemeinsame Bezug weiterhin l\u00e4nger als die vier Wochen andauern.<\/p> <p>Welches sind die Unterschiede zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?<\/p> <p>Kurz gesagt erstattet das Elterngeld 65 Prozent des Einkommens, das in der Betreuungszeit des Kindes nicht verdient wird, bei <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/familienportal.de\/familienportal\/familienleistungen\/elterngeld\/faq\"  rel=\"nofollow\">geringen Einkommen<\/a> sind es bis zu 100 Prozent. Beiden Eltern zusammen steht diese Summe f\u00fcr insgesamt 14 Monate zu; die Aufteilung kann relativ frei gew\u00e4hlt werden zwischen mindestens zwei und h\u00f6chstens zw\u00f6lf Monaten je Elternteil. Wird die Summe in dieser Zeit komplett in Anspruch genommen, spricht man vom Basiselterngeld.<\/p> <p>Es gibt aber auch die M\u00f6glichkeit, l\u00e4nger beim Baby zu bleiben. Dann kann mit dem ElterngeldPlus eine Variante gew\u00e4hlt werden, in der monatlich nur die halbe Summe gezahlt wird, die Laufzeit sich aber verdoppelt. Die ARAG Experten erw\u00e4hnen ausdr\u00fccklich, dass sich an der Regelung als solcher nichts ver\u00e4ndert hat, warnen aber vor zu simplen Rechnungen. Da die Elterngeldstelle die Betr\u00e4ge \u00fcber ein vereinfachtes Verfahren aus dem Bruttoeinkommen errechnet, unterscheidet sich das Ergebnis in vielen F\u00e4llen von dem, was man selbst \u00fcber sein Nettoeinkommen kalkuliert hat. Eine vorherige Beratung kann daher sinnvoll sein.<\/p> <p>Was gilt bei der Geburt von Fr\u00fchchen, Mehrlingen und behinderten Kindern?<\/p> <p>R\u00fccksicht nimmt der Gesetzgeber auf besondere Situationen im Rahmen der Geburt. So k\u00f6nnen Eltern unter bestimmten Umst\u00e4nden weiterhin mehr als einen Monat gleichzeitig das Basiselterngeld beziehen &#8211; n\u00e4mlich immer dann, wenn die Lage des Neugeborenen einen h\u00f6heren Betreuungsschl\u00fcssel erfordert. Die ARAG Experten nennen hier konkret Fr\u00fchchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zu Welt kommen, Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlingsgeburten sowie Babys mit Behinderung oder neugeborene Geschwister von bereits vorhandenen behinderten Kindern.<\/p> <p>Wer bekommt eigentlich Elterngeld?<\/p> <p>Abgesehen von der Grenze bei der Gehaltsklasse bleibt der Personenkreis der Anspruchsberechtigten laut ARAG Experten derselbe: Elterngeld erhalten sowohl Angestellte und Beamte als auch Selbstst\u00e4ndige sowie Hausfrauen und -m\u00e4nner genauso wie Erwerbslose. Das Elterngeld betr\u00e4gt mindestens 300 Euro f\u00fcr Eltern, die vor der Geburt des Kindes gar kein Einkommen hatten oder bei denen die Berechnung der Elterngeldstelle weniger als 300 Euro ergibt. Auch die Deckelung der Bezugsh\u00f6he bleibt dieselbe: Der ausgezahlte H\u00f6chstbetrag \u00fcberschreitet 1.800 Euro nicht. Eine etwaige L\u00fccke zum vorherigen Einkommen bleibt unersetzt.<\/p> <p>Erhalten auch Alleinerziehende Elterngeld?<\/p> <p>Die finanziellen Rahmenbedingungen f\u00fcr das Elterngeld sind f\u00fcr Alleinerziehende die gleichen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass der alleinerziehende Elternteil steuerrechtlich als alleinerziehend gelten muss, d.h. er muss mit dem Kind in einem Haushalt leben, darf aber nicht mit einem anderen Partner zusammenwohnen. Zudem d\u00fcrfen Alleinerziehende f\u00fcr den Elterngeldanspruch gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbst\u00e4tig sein und m\u00fcssen das Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen. Alleinerziehenden stehen unter diesen Voraussetzungen auch die Partnermonate beim Basiselterngeld und damit insgesamt 14 Monate Elterngeld zu. Auch zus\u00e4tzliches ElterngeldPlus erhalten sie bis zu vier Monate lang.<\/p> <p>Weitere interessante Informationen unter:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/familienrechtsschutz\/familienrecht-ratgeber\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/familienrechtsschutz\/familienrecht-ratgeber\/<\/a><\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/<\/a><\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA, Kanada und Australien &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 2,2 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/447620.png\" alt=\"68ce0d710d94605689dcdc566ac6ea467191ff2c\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/447620.png\" alt=\"68ce0d710d94605689dcdc566ac6ea467191ff2c\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten \u00fcber finanzielle Auswirkungen des neuen Elterngelds Zum 1. 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