{"id":276390,"date":"2024-09-13T11:02:36","date_gmt":"2024-09-13T10:02:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=276390"},"modified":"2024-09-13T11:02:36","modified_gmt":"2024-09-13T10:02:36","slug":"selbstbestimmung-fuer-den-ernstfall","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/selbstbestimmung-fuer-den-ernstfall-10276390\/","title":{"rendered":"Selbstbestimmung f\u00fcr den Ernstfall"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-276391 size-full\" title=\"der Versicherer informiert \u00fcber die Patientenverf\u00fcgung\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/453299.jpg\" alt=\"das ARAG Logo\" width=\"295\" height=\"295\" srcset=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/453299.jpg 295w, https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/453299-150x150.jpg 150w, https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/453299-40x40.jpg 40w\" sizes=\"auto, (max-width: 295px) 100vw, 295px\" \/>ARAG Experte Tobias Klingelh\u00f6fer informiert \u00fcber die Patientenverf\u00fcgung<br \/> Eine Patientenverf\u00fcgung ist ein wichtiges Dokument f\u00fcr den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, medizinische Entscheidungen zu treffen. Sie erm\u00f6glicht es, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Ma\u00dfnahmen gew\u00fcnscht oder abgelehnt werden, wenn man schwer erkrankt oder ins Koma f\u00e4llt. ARAG Experte Tobias Klingelh\u00f6fer erl\u00e4utert die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Patientenverf\u00fcgung, wie man sie korrekt erstellt und welche Unterschiede es zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverf\u00fcgung gibt.<!--more--><\/p> <p>Was ist eine Patientenverf\u00fcgung?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Die Patientenverf\u00fcgung h\u00e4lt die W\u00fcnsche f\u00fcr die medizinische Versorgung fest. Sie wahrt im Prinzip das Selbstbestimmungsrecht, wenn man schwer krank, dauerhaft pflegebed\u00fcrftig wird oder ins Koma f\u00e4llt. Mit dieser Verf\u00fcgung entscheidet man beispielsweise, ob man mit Hilfe der Apparatemedizin k\u00fcnstlich am Leben gehalten werden m\u00f6chte oder bestimmt jemanden, der f\u00fcr einen handelt und entscheidet, wenn man es selbst nicht mehr kann. Und tats\u00e4chlich unterzeichnen Verwandte oftmals Krankenhaus- und Heimvertr\u00e4ge, Wohnungsk\u00fcndigungen, Einwilligungen in schwere Operationen und andere Erkl\u00e4rungen, da sie sich f\u00e4lschlicherweise f\u00fcr vertretungsberechtigt halten.<\/p> <p>Was geschieht, wenn klar wird, dass Handelnde gar nicht befugt waren, irgendwelche Entscheidungen zu treffen?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: H\u00e4ufig bleiben diese Fehler in der Praxis ohne Folgen. Doch sie bergen Risiken: Nach dem Gesetz d\u00fcrfen rechtsverbindliche Entscheidungen und Erkl\u00e4rungen lediglich von Eltern f\u00fcr ihre minderj\u00e4hrigen Kinder abgegeben werden, nicht aber von Kindern f\u00fcr die Eltern. Auch Ehegatten durften sich bislang nicht qua Gesetz gegenseitig vertreten. Hier gibt es allerdings seit Anfang 2023 eine Erleichterung: Das neue <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/privatrechtsschutz\/vorsorgevollmacht\/\"  rel=\"nofollow\">Notvertretungsrecht<\/a> f\u00fcr Ehegatten. Damit k\u00f6nnen zuk\u00fcnftig im Ernstfall auch Eheleute f\u00fcr den Partner entscheiden, sofern dies vorher nicht ausdr\u00fccklich abgelehnt wurde. Ansonsten k\u00f6nnen Angeh\u00f6rige f\u00fcr einen Vollj\u00e4hrigen nur in zwei F\u00e4llen entscheiden oder Erkl\u00e4rungen abgeben: entweder aufgrund einer rechtsgesch\u00e4ftlichen Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellter Betreuer sind. Handelt jemand unbefugt, haftet er f\u00fcr die eingegangenen Verpflichtungen, wenn der Betroffene hierf\u00fcr nicht aufkommen kann oder ein anschlie\u00dfend bestellter Betreuer die Ma\u00dfnahmen nicht genehmigt.<\/p> <p>Wie geht man vor, wenn man eine Patientenverf\u00fcgung erstellen m\u00f6chte?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Ein allgemein g\u00fcltiges Musterformular ist f\u00fcr die Patientenverf\u00fcgung nicht vorgeschrieben. Sie muss aber laut Gesetz schriftlich abgefasst und mit einer Unterschrift oder einem vom Notar beglaubigten Handzeichen versehen sein. Ob man die Patientenverf\u00fcgung handschriftlich oder am Computer anfertigt, steht jedem frei. Auf jeden Fall sollten Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Anschrift und Datum enthalten sein.<\/p> <p>Ich rate au\u00dferdem dazu, die Situationen genau zu beschreiben, f\u00fcr die die Patientenverf\u00fcgung gelten soll. Ebenso m\u00fcssen die medizinischen Ma\u00dfnahmen, die in diesen Situationen gew\u00fcnscht oder abgelehnt werden, genau beschrieben sein. Dabei kann man auch festlegen, dass bestimmte Ma\u00dfnahmen, wie etwa die k\u00fcnstliche Beatmung, nur kurzfristig angewendet und abgebrochen werden, wenn es keine Aussicht auf Verbesserung gibt.<\/p> <p>Muss eine Patientenverf\u00fcgung notariell beglaubigt werden?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Nicht zwingend. Es kann aber sinnvoll sein, eine Patientenverf\u00fcgung durch einen Notar aufsetzen und beurkunden zu lassen, wenn man sich selbst unsicher ist, welche Formulierungen man w\u00e4hlen sollen. Verpflichtend ist die hingegen die Beurkundung bei einer Vorsorgevollmacht, die auch zum Erwerb oder zur Ver\u00e4u\u00dferung von Grundst\u00fccken oder zu einer Darlehensaufnahme berechtigen kann. Soll der Bevollm\u00e4chtigte berechtigt sein, im eigenen Namen eine Erbausschlagung zu erkl\u00e4ren, muss die Vorsorgevollmacht zumindest \u00f6ffentlich beglaubigt sein.<\/p> <p>Muss eine Patientenverf\u00fcgung vom Arzt unterschrieben werden?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Nein, die Patientenverf\u00fcgung ist sofort durch die Unterschrift des Verfassers g\u00fcltig. Auch wenn eine Patientenverf\u00fcgung ohne \u00e4rztliche Beratung verst\u00e4ndlich sein sollte, kann das Gespr\u00e4ch dennoch hilfreich sein. Zwar ist die Patientenverf\u00fcgung nicht kompliziert, trotzdem kann das Gespr\u00e4ch mit jemandem aus der Medizin und eine anschlie\u00dfende Unterschrift ein besseres Gef\u00fchl und mehr Sicherheit geben. Schlie\u00dflich ist das Aufsetzen einer Patientenverf\u00fcgung ohnehin eine emotionale Angelegenheit und kann mitunter zu Missverst\u00e4ndnissen f\u00fchren.<\/p> <p>Was kostet eine Patientenverf\u00fcgung bei Notar oder Hausarzt?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Die Notargeb\u00fchren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Im Regelfall wird dabei ein Gesch\u00e4ftswert von 5.000 Euro angesetzt. Da f\u00fcr Entwurf und Beurkundung einer Patientenverf\u00fcgung eine 1,0 Geb\u00fchr f\u00e4llig wird, ergeben sich daraus Kosten von 45 Euro.<\/p> <p>Wer einen Arzt konsultiert, kann auch daf\u00fcr eine Rechnung erhalten. Grunds\u00e4tzlich sind Beratungen zur Patientenverf\u00fcgung aber nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Deshalb sind \u00c4rzte dazu berechtigt, ihre Beratungsleistung in Rechnung zu stellen. In den meisten F\u00e4llen liegen die Kosten f\u00fcr eine Patientenverf\u00fcgung beim Hausarzt bei 25 bis 75 Euro. Viele \u00c4rzte beraten aber auch unentgeltlich.<\/p> <p>Wie lange ist eine Patientenverf\u00fcgung g\u00fcltig und wie kann ich sie widerrufen?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Damit eine Patientenverf\u00fcgung \u00fcberhaupt G\u00fcltigkeit erlangt, muss die betroffene Person beim Ausstellen vollj\u00e4hrig und einwilligungsf\u00e4hig sein. Sofern formelle Anforderungen erf\u00fcllt sind, erh\u00e4lt die Patientenverf\u00fcgung ihre G\u00fcltigkeit mit der Unterschrift. Ab diesem Moment gilt sie ohne jegliche zeitliche Einschr\u00e4nkung &#8211; theoretisch bis zum Lebensende, es sei denn, sie wird vom Aussteller widerrufen. Dieser muss auch zum Zeitpunkt des Widerrufs einwilligungsf\u00e4hig sein. Ein Widerruf kann auch m\u00fcndlich oder ohne Worte durch entsprechendes Verhalten erfolgen (B\u00fcrgerliches Gesetzbuch, Paragraf 1827 Absatz 1 Satz 3). Allerdings muss erkennbar sein, dass sich der Wunsch des Patienten ge\u00e4ndert hat. Generell rate ich, eine Patientenverf\u00fcgung in bestimmten Zeitabst\u00e4nden dahingehend zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die getroffenen Regelungen noch G\u00fcltigkeit haben. Falls ja, sollten man dies auf der Patientenverf\u00fcgung mit Datum und Unterschrift best\u00e4tigen. Eine Beglaubigung der Aktualisierung ist nicht notwendig.<\/p> <p>Patientenverf\u00fcgung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverf\u00fcgung: Worin liegt ist der Unterschied?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Mit der Vorsorgevollmacht d\u00fcrfen alle oder bestimmte Teile der verm\u00f6gensrechtlichen und pers\u00f6nlichen Belange geregelt werden. Hierzu geh\u00f6ren beispielsweise Wohnungsangelegenheiten, Vertretung bei Gericht oder das Annehmen der Post. Wer Bevollm\u00e4chtigter ist, muss den in der Patientenverf\u00fcgung niedergelegten Willen gegen\u00fcber den behandelnden \u00c4rzten durchsetzen. Wann der Bevollm\u00e4chtigte die Vollmacht tats\u00e4chlich einsetzt, kann gesondert abgesprochen werden. Gibt es niemanden, der bevollm\u00e4chtigt ist, wird vom Gericht bei Bedarf ein Betreuer bestellt, der dem in der Patientenverf\u00fcgung dokumentierten Willen Geltung verschafft.<\/p> <p>Wer niemanden hat, dem er genug Vertrauen f\u00fcr eine Vorsorgevollmacht entgegenbringt, kann eine <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/privatrechtsschutz\/betreuungsverfuegung\/\"  rel=\"nofollow\">Betreuungsverf\u00fcgung<\/a> ausstellen. Damit legt man fest, wen das Gericht als Betreuer ausw\u00e4hlen soll. Beide Erweiterungen der Patientenverf\u00fcgung helfen dabei, sich weiter abzusichern. Eine richtige oder falsche Kombination gibt es per se also nicht.<\/p> <p>Weitere interessante Informationen unter:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/versicherungs-ratgeber\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.arag.de\/versicherungs-ratgeber\/<\/a><\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren? Schauen Sie hier:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/<\/a><\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA, Kanada und Australien &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 2,4 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender,<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/453299.png\" alt=\"3cd2566e7f557fa86472c7c2abb30e87808844fc\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/453299.png\" alt=\"3cd2566e7f557fa86472c7c2abb30e87808844fc\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experte Tobias Klingelh\u00f6fer informiert \u00fcber die Patientenverf\u00fcgung Eine Patientenverf\u00fcgung ist ein wichtiges Dokument f\u00fcr den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, medizinische Entscheidungen zu treffen. 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